EIGENHEIM:  Eigenheimzulage

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Zum 1.1.2006 wurde die Eigenheimzulage für Neufälle abgeschafft. Wer jedoch vor dem 1.1.2006 den Kaufvertrag notariell abgeschlossen oder den Bauantrag eingereicht hatte, hat Anspruch auf die Eigenheimzulage für volle acht Jahre. Gleiches gilt für die "kleine Eigenheimzulage" bei Beitritt zu einer Wohnungsbaugenossenschaft.

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  Eigenheimförderung zum 1.1.2006 abgeschafft!

Seit dem 1.1.2006 ist die Eigenheimzulage für Neufälle abgeschafft. Dies bestimmt das "Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage" vom 22.12.2005.
 

Hier sehen Sie die Regelungen zur Eigenheimzulage 2004 bis 2005.
Nach dem Koalitionsvertrag vom 11.11.2005 will die neue Bundesregierung die Eigenheimzulage nun endgültig zum 1.1.2006 abschaffen. Wer sich ernsthaft mit Eigenheimplänen beschäftigt, sollte jetzt keine Zeit mehr verlieren und sich sputen. In diesem Zusammenhang müssen künftige Eigenheimer unbedingt drei wichtige Termine kennen...
Ab dem 1.1.2006 ist es nicht mehr möglich, die bei einem Erstobjekt nicht ausgeschöpfte Eigenheim-Förderung gemäß altem Recht auf ein Folgeobjekt zu übertragen und den restlichen Förderbetrag dafür in Anspruch zu nehmen. Dies hat der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 14.12.2005 beschlossen.
Die gute alte Eigenheimzulage wurde für Neufälle zum 1.1.2006 abgeschafft, nachdem sie bereits zum 1.1.2004 erheblich eingeschränkt worden war. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Eigenheimzulage in Altfällen - Bauantrag oder Kaufvertrag vor 2006 - unbeschränkt steuerpflichtigen Bürgern auch für ein Eigenheim im EU-Ausland zusteht bzw. zustand.
Derzeit steht die Eigenheimzulage auf der Kippe: Nicht nur für Eigenheimer, die die Zulage demnächst beantragen wollen, sondern auch für Personen, die die Zulage bereits seit langem erhalten. Denn die Finanzämter prüfen jetzt verstärkt, ob die Eigenheimzulage in der Vergangenheit zu Unrecht bezogen wurde. Hier gibt's nähere Infos.
Zum 1.1.2004 wurde die Eigenheimzulage für Neubauten halbiert und in etlichen Punkten zum Nachteil der Eigenheimbesitzer neu geregelt. Betroffen sind Wohnungen, für die nach dem 1.1.2004 und vor dem 1.1.2006 der Kaufvertrag abgeschlossen oder der Bauantrag eingereicht wurde. Außerdem wurde auch die staatliche Förderung des Bausparens mit Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage eingeschränkt.
Inhalt:
-   Die neue Eigenheimzulage
-   Drei wichtige Termine für Käufer und Bauherren
-   Die neue Wohnungsbauprämie und Sparzulage fürs Bausparen

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Um in den Genuss der Eigenheimzulage zu kommen, müssen Sie einige persönliche Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen Eigentümer der Wohnung sein, diese entweder gebaut oder angeschafft haben und selbst zu Wohnzwecken nutzen, dürfen bestimmte Einkunftsgrenzen nicht überschreiten, noch keine andere Eigenheimförderung in Anspruch genommen haben und müssen unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein.
Inhalt:
-   Eigentümer
-   Bauherr oder Käufer
-   Selbstnutzung zu Wohnzwecken
-   Unentgeltliche Überlassung an Angehörige
-   Einkunftsgrenze
-   Kein Objektverbrauch
-   Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht
-   Drei wichtige Termine für Eigenheimbesitzer
Mit der Eigenheimzulage begünstigt ist eine Wohnung im Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus, das in Deutschland belegen ist. Begünstigt ist ferner ein Ausbau oder eine Erweiterung an einer eigenen Wohnung.
Inhalt:
-   Herstellung einer neuen Wohnung
-   Anschaffung einer Neubauwohnung
-   Anschaffung einer Altbauwohnung
-   Ausbau und Erweiterung einer Wohnung
-   Erwerb von Anteilen an einer Wohnungsbaugenossenschaft
-   Was genau ist eine Wohnung?
-   Nicht begünstigte Objekte
Die Eigenheimzulage wird vom Finanzamt unabhängig vom Besteuerungsverfahren ausgezahlt und setzt sich zusammen aus Fördergrundbetrag, Kinderzulage und ggf. Zusatzförderungen. Hier sehen, mit welchen Beträgen Sie rechnen können.
Die Eigenheimzulage besteht im Wesentlichen aus dem Fördergrundbetrag. Hier erfahren Sie, wie hoch der Fördergrundbetrag ist, wie er berechnet wird und wie lange Sie ihn bekommen.
Inhalt:
-   Wie hoch ist der Fördergrundbetrag?
-   Was gehört zur Bemessungsgrundlage?
-   Wie lange gibt es die Grundförderung?
Zusätzlich zum Fördergrundbetrag erhalten Sie eine Kinderzulage für jedes Kind, für das Sie Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhalten und das bei Bezug der Wohnung zu Ihrem Haushalt gehört.
Inhalt:
-   Wie hoch ist die Kinderzulage?
-   Wer erhält die Kinderzulage?
Neben der Grundförderung und der Kinderzulage gibt es für Altfälle noch ökologische Zusatzkomponenten. Diese werden nur im Zusammenhang mit dem Fördergrundbetrag, nicht jedoch als eigenständige Förderung gewährt.
Inhalt:
-   Zusatzförderung für energiesparende Anlagen (Ökozulage)
-   Zusatzförderung für Niedrigenergiehäuser (Wärmeschutzzulage)
Bei Beteiligung an einer Wohnungsbaugenossenschaft durch Zeichnung von Geschäftsanteilen erhalten Sie acht Jahre lang eine "kleine" Eigenheimzulage, die sog. Genossenschaftszulage.
Inhalt:
-   Wie hoch ist die Genossenschaftszulage?
-   Welche persönlichen Voraussetzungen müssen vorliegen?
-   Welche Voraussetzungen muss die Genossenschaft erfüllen?
Mit der Eigenheimzulage begünstigt ist auch ein Ausbau oder eine Erweiterung an einer eigenen Wohnung, die zusätzlichen Wohnraum schaffen. Gefördert wird beispielsweise auch ein Wintergarten. Diese Förderung gilt nur noch für Altfälle, wenn der Bauantrag vor dem 1.1.2004 eingereicht wurde.
Inhalt:
-   Was sind Ausbauten?
-   Was sind Erweiterungen?
-   Nur vollwertiger Wohnraum ist begünstigt
-   Mehrere Baumaßnahmen gelten als ein Objekt
-   Wenn durch Ausbau oder Anbau eine neue Wohnung entsteht
Die Eigenheimzulage steht jedem Anspruchsberechtigten nur einmal im Leben für eine Wohnung oder einen Ausbau oder eine Erweiterung zu. Zusammenveranlagte Eheleute können die Eigenheimzulage für zwei Objekte in Anspruch nehmen. Aus diesen Grundsätzen ergeben sich Fragen zu Objektverbrauch, Zweitobjekt und Folgeobjekt.
Inhalt:
-   Erstobjekt und Objektverbrauch
-   Zweitobjekt
-   Folgeobjekt
-   Objektverbrauch bei Trennung vom Ehegatten
-   Objektverbrauch bei Tod des Ehegatten
Die Eigenheimzulage wird nicht im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung, sondern auf besonderen Antrag außerhalb des Besteuerungsverfahrens gewährt.
Inhalt:
-   Wie Sie die Eigenheimzulage beantragen
-   Wie Sie die Eigenheimzulage erhalten
-   Wann die Eigenheimzulage neu festgesetzt oder geändert wird

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Bei Bauantrag oder Kaufvertrag vom 1.1.2004 bis 31.12.2005.
Bei Bauantrag oder Kaufvertrag vom 1.1.2004 bis 31.12.2005.

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