STEUERÄNDERUNGEN 2005

Auf dieser Seite bieten wir Ihnen zusammengefasst alle wichtigen Steueränderungen und Neuregelungen des Jahres 2005. Eine nützliche Hilfe beim Erstellen der Steuererklärung. Natürlich sind die Neuerungen allesamt auch in die redaktionellen Beiträge des Steuerratgebers eingearbeitet.

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Im Jahre 2005 werden allerlei bewährte Steuerregeln umgekrempelt - mit Auswirkungen in bislang nie gekanntem Ausmaß. Denn völlig neu geregelt wird die Besteuerung von Altersbezügen und die Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen. Dazu ändern sich in den kommenden 35 Jahren jedes Jahr die Steuerbeträge und in den nächsten 20 Jahren die jährlichen Abzugsbeträge. Betroffen sind also wahrlich alle Ruheständler und alle Erwerbstätigen. Hier bekommen Sie Einblick in die weitreichenden komplizierten Neuregelungen und erfahren, was sich sonst noch im Jahre 2005 alles ändert.

In den folgenden Beiträgen stellen wir Ihnen alle wichtigen Änderungen - ausgedruckt auf über 50 DIN-A4-Seiten - vor:

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Für sog. Steuersparfonds, wie Medien-, Windkraft-, Leasing- und Videogamefonds, wurde die Verlustverrechnung mit dem "Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen" vom 22.12.2005 drastisch eingeschränkt. Betroffen davon sind Anlagen mit einer modellhaften Gestaltung und Verlusten in der Anfangsphase von mehr als 10%. Hier sehen Sie Einzelheiten zum neuen § 15b EStG.
Obwohl Dienstreisen und Einsatzwechseltätigkeit gleichermaßen auswärtige Tätigkeiten darstellen, wurden sie bisher steuerlich unterschiedlich behandelt. Der Bundesfinanzhof hat nun die steuerlichen Unterschiede weitgehend aufgehoben und für den Werbungskostenabzug neue Steuerregeln vorgegeben. Ein neues BMF-Schreiben lässt zu, dass die neuen Regeln bereits für das Jahr 2005 angewandt werden können.
Am 1.4.2005 fällt der Rest des Bankgeheimnisses. Nun bekommt der Fiskus Kontrollmöglichkeiten in bislang nicht gekannter Dimension: Er kann ganz einfach per Mausklick erfahren, bei welchen Banken die Steuerbürger Konten und Depots unterhalten und dann bei diesen Banken gezielt nach Kontenständen und Kontenbewegungen nachforschen. Hier erfahren Sie wichtige Infos zum Verfahren und den Hintergründen.
Ab dem 1.7.2005 sollen Zinserträge aus Auslandseinlagen steuerlich besser erfasst werden. Dazu versenden 22 EU-Staaten Kontrollmitteilungen über Zinserträge von Anlegern aus anderen EU-Staaten an die heimischen Finanzbehörden. Nur drei EU-Mitgliedsländer und einige Drittstaaten bewahren ihr Bankgeheimnis und behalten stattdessen eine Zinssteuer ein. Hier erfahren Sie die Einzelheiten zu den neuen Regeln.
Unter dem Vorwand der Steuergerechtigkeit ersinnt der Fiskus immer neue Kontrollmöglichkeiten. Am 1.4.2005 fällt der Rest des Bankgeheimnisses. Es kommt aber noch schlimmer, denn der Staat zieht mit weiteren Kontrollmaßnahmen die Schlinge um den Bürger immer enger. Was George Orwell bereits vor 55 Jahre vorausgesehen hat, scheint nun einzutreten: Der "gläserne Steuerbürger" wird Wirklichkeit, denn "Big brother is watching you!"
Gewerbetreibende, Freiberufler, Land- und Forstwirte und Arbeitnehmer mit selbstständiger Nebentätigkeit, die ihren Gewinn durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, müssen ab 2005 das neue amtliche Formular "Anlage EÜR" ausfüllen und ihrer Steuererklärung beilegen. Hier bekommen Sie eine ausführliche und hilfreiche Anleitung zum Ausfüllen des neuen Formulars.
Für Berufskraftfahrer mit Wohnsitz in Deutschland und einem Arbeitgeber in Luxemburg galten schon bisher besondere Regelungen. Ab dem 1.7.2005 gelten nun aufgrund einer Verständigungsvereinbarung mit Luxemburg neue Steuerregeln. (18.7.2005)

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Zum 1.1.2005 wurde mit dem "Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (Hartz IV) ein neues Sozialgesetzbuch II (SGB II) geschaffen und darin die "Grundsicherung für Arbeitsuchende" geregelt. Wesentlicher Bestandteil dieser Grundsicherung ist das Arbeitslosengeld II. Hier bekommen Sie detaillierte Auskunft zu den 5 wichtigen Fragen, die jeden Arbeitslosen und seine Angehörigen bewegen. Auch für Erwerbstätige mit geringem Einkommen können die Ausführungen sehr nützlich sein. Ferner richten sich die Informationen an alle (noch) Berufstätigen, denn "Hartz IV" kann jeden treffen - schneller als manchem lieb ist.
(rund 50 DIN-A4-Seiten).
Mit dem "Freibetragsneuregelungsgesetz" vom 14.8.2005 und der "Ersten Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung" vom 22.8.2005 werden beim Arbeitslosengeld II einige Verbesserungen eingeführt. Die neue Rechtslage gilt ab dem 1.10.2005, wobei das bisherige Recht noch bis zum Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraumes oder bis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit anzuwenden ist.
Seit dem 1.1.2005 gibt es eine neue Leistung für Kinder: den Kinderzuschlag zusätzlich zum Kindergeld. Hoffnung darauf können sich aber nur Eltern minderjähriger Kinder mit einem sehr niedrigen Einkommen machen. Spannend ist nun die Frage, wie hoch das Einkommen höchstens sein darf und mindestens sein muss, um den Kinderzuschlag zu erhalten, und wie dieses Einkommen ermittelt wird.
Neben Mini-, Midi- und Aushilfsjobs gibt es seit dem 1.1.2005 nun auch Zusatzjobs, besser bekannt als "Ein-Euro-Jobs". Hier erfahren Sie Einzelheiten zu den Ein-Euro-Jobs und zu deren steuerlichen Behandlung.
Familien, die pflegebedürftige Angehörige zu Hause betreuen, müssen eine schwierige Lebenssituation meistern. Häufig besteht in diesen Haushalten ein dringender Bedarf an Haushaltshilfen zur Unterstützung der Pflegenden, damit die Pflegebedürftigen weiter in ihrer gewohnten Umgebung leben können und so ein Heimaufenthalt vermieden werden kann. Zu diesem Zweck dürfen Haushaltshilfen aus osteuropäischen Staaten ab 2005 wieder legal beschäftigt werden. Hier erfahren Sie die Einzelheiten dazu.
Wer im Jahre 2005 Dienst- oder Geschäftsreisen ins Ausland unternimmt oder dort für längere Zeit beruflich tätig ist, muss seinen Gürtel enger schnallen, darf aber dafür sein Haupt weicher betten. Denn die Verpflegungspauschbeträge werden gegenüber den Beträgen 2002-2004 durchweg gekürzt und die Übernachtungspauschbeträge zum Teil kräftig angehoben. Hier sehen Sie die neuen Pauschbeträge.
Das "Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (EURLUmsG)" setzt nicht nur EU-Richtlinien in nationales Recht um und nimmt etliche Reparaturen vor, sondern bringt auch noch manche überraschende Neuregelung mit sich.
Inhalt:
-   Neue Berechnungsmethode bei Staffelkäufen von Aktien
-   Neuregelung bei Festgeldkonten in Fremdwährung
-   Keine Anerkennung mehr von nachträglichen Bescheinigungen
-   Abgeschafft: Sofortabzug von vorausgezahlten Erbbauzinsen
-   Neuregelung für Vorauszahlungen bei Nutzungsüberlassungen
-   Wiedereinführung der Zwischengewinnbesteuerung bei Investmentfonds
-   Vorsorgepauschale: Günstigerprüfung bereits beim Lohnsteuerabzug
-   Kapitalertragsteuerabzug auch bei Veräußerung von Dividendenscheinen
-   Umsatzsteuer: Auch für Solisten nur ermäßigter Steuersatz
-   Umsatzsteuer: Keine Steuerschuldumkehr bei Kleinunternehmern
-   Aufhebung der Umsatzsteuerbefreiung für stille Beteiligungen
Seit dem 1.1.2004 ist die Besteuerung von in- und ausländischen Investmentfonds und Investmentanteilen in einem eigenen Investmentsteuergesetz zusammengefasst und neu geregelt. Dabei wurde die Zwischengewinnbesteuerung abgeschafft. Diese wird ab 1.1.2005 wieder eingeführt.
Werden Aktien desselben Unternehmens zu verschiedenen Zeiten gekauft und im selben Depot verwahrt, ist die Berechnung des Spekulationsgewinns schwierig und stellt die Banken bei deren Erstellung der neuen Jahresbescheinigungen vor erhebliche Probleme. Hier gibt es nun - sogar rückwirkend ab 2004 - eine neue und einfachere Regelung.
Leibrenten sind gleichbleibende Bezüge, die an das Leben einer Person gebunden sind und nur zu einem bestimmten Anteil steuerpflichtig sind. Dieser Ertragsanteil ist unterschiedlich hoch für lebenslängliche Leibrenten und für abgekürzte Leibrenten. Ab 2005 ist zusätzlich zu unterscheiden, ob die Beiträge aus versteuertem oder unversteuertem Einkommen aufgebracht wurden.
Schwere Geländewagen erfreuen sich in Deutschland zunehmender Beliebtheit. Ein Grund für die Beliebtheit ist sicherlich die niedrige Kfz-Steuer. Doch dieses Steuerprivileg wird ab 1.5.2005 abgeschafft. Aber noch ist die künftige Besteuerung nicht geklärt.

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Arbeitgeber und Unternehmer müssen sich zum Jahresende umstellen: Sie müssen ab 2005 die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die Lohnsteuer-Anmeldungen auf elektronischem Wege an das Finanzamt übermitteln.
Haus- und Wohnungseigentümer sowie Mieter, die Arbeiten an ihrem Haus, auf ihrem Grundstück oder in ihrer Wohnung in Auftrag geben, müssen aufgrund des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes seit dem 1.8.2004 neue Pflichten beachten. Hier erfahren Sie die wichtigen Details.
Wenn Steuerbescheide einen Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 Abs. 1 AO enthalten, bleiben sie in diesem Punkt offen. Ab sofort wird ein solcher Vorläufigkeitsvermerk auch wegen des weggefallenen Sonderausgabenabzugs von Steuerberatungskosten aufgenommen. Hier sehen Sie die neueste Liste vom 14.4.2008. (14.4.2008)
Für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber eine Pauschalabgabe und eine Umlage an die Bundesknappschaft zahlen. Diese Umlage beträgt derzeit insgesamt 1,3 % des Arbeitslohns. Ab 1.1.2005 wird sie deutlich abgesenkt und wird nur noch 0,1 % betragen.
In vielen Fällen wird das häusliche Arbeitszimmer gemeinsam mit dem berufstätigen Ehegatten oder Lebensgefährten genutzt. Aufgrund einer neuen Anweisung des Bundesfinanzministeriums werden ab 2005 weniger Werbungskosten anerkannt.
Zahnersatz bleibt - anders als mit dem Gesundheitsreformgesetz beschlossen - nun doch im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung mit dem gleichen Leistungsanspruch wie bisher. Änderungen gibt es allerdings zum 1.1.2005 bei den Zuschüssen der Krankenkasse und zum 1.7.2005 bei der Finanzierung des Beitrages für Zahnersatz.
Die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung tragen bisher Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte. Diese paritätische Finanzierung wird nun zu Lasten der Arbeitnehmer aufgegeben. Ab 1.1.2005 müssen Kinderlose einen Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung und ab 1.7.2005 alle gesetzlich Krankenversicherten einen Zusatzbeitrag für Zahnersatz und Krankengeld zahlen - jeweils ohne Beteiligung des Arbeitgebers. Die gleiche Regelung gilt entsprechend auch für Rentner.
Zum 1.1.2005 tritt die dritte Stufe der Steuerreform von 2000 in Kraft, nachdem ein Teil der ursprünglich vorgesehenen Entlastung bereits auf das Jahr 2004 vorgezogen wurde. Nunmehr sinken der Eingangssteuersatz und der Spitzensteuersatz und bringen eine kleine Steuerersparnis. Hier sehen Sie, wie viel Steuern Sie 2005 weniger zahlen müssen.
Mit dem wunderbaren Programm der OFD Hannover können Sie auf einen Blick erkennen, wie viel Steuern Sie im Jahr 2004 und im Vergleich dazu im Jahr 2005 zahlen müssen.

Ab 2005 sind Banken und Finanzdienstleistungsinstitute erstmals verpflichtet, ihren Kunden erstmals für das Jahr 2004 Jahresbescheinigungen auszustellen, in denen alle steuerlich relevanten Daten aus allen Konten und Depots aufgeführt werden. Und diese Bescheinigung verlangt das Finanzamt künftig zu Ihrer Steuererklärung. Also: Kontrollmitteilungen auf kaltem Wege!

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Ab 2005 wird die Besteuerung von Alterseinkünften neu geregelt und damit wesentlich komplizierter als bisher. In einem sehr langen Zeitraum bis 2040 wird die Steuerpflicht von Renten schrittweise angehoben und die Steuervergünstigung für Pensionen und andere Alterseinkünfte kontinuierlich abgebaut. In jedem Jahr ändert sich die Ermittlung der Steuer- und Abzugsbeträge. Hier erfahren Sie die Einzelheiten zu den Neuregelungen.
Ab 2005 wird die steuerliche Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen neu geregelt und gegenüber bisherigem Recht erheblich komplizierter: Künftig gibt es statt eines Vorsorgehöchstbetrages zwei separate Höchstbeträge. Bis zum Jahre 2025 wird sich jedes Jahr der abzugsfähige Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen und die Vorsorgepauschale für Angestellte verändern. Zudem erfolgt bis 2019 eine Günstigerprüfung mit der Regelung des Jahres 2004. Hier erfahren Sie die Einzelheiten, wie Sie welche Vorsorgeaufwendungen künftig absetzen.
Die Möglichkeit zur Steueramnestie läuft bereits seit dem 1.1.2004 und noch bis zum 31.3.2005. Doch ab dem 1.1.2005 beträgt die Ablass-Steuer nicht mehr 25%, sondern 35% des hinterzogenen Betrages.
Die Bundesregierung will die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung erheblich intensivieren. Dazu werden die Kontroll- und Strafregeln verschärft und in einem neuen Gesetz zusammengefasst, dem "Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz". Die neuen Regeln betreffen nicht nur Unternehmer, sondern auch Privatpersonen. Hier erfahren Sie wichtige Details, die für Sie als Privatperson und Arbeitnehmer von Bedeutung sind.
Mit 55 Jahren gleitend in den Ruhestand treten - das ermöglicht das Altersteilzeitgesetz. Die Arbeitszeit wird halbiert, nicht aber der Arbeitslohn. Für alle Fälle, in denen die Altersteilzeit nach dem 1.7.2004 begonnen wird, sind neue Regeln zu beachten. Hier erfahren Sie interessante Einzelheiten.
Ältere Arbeitnehmer können künftig erst später in den vorzeitigen Ruhestand gehen. Denn die Altersgrenze für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit wird von derzeit 60 Jahren ab 2006 schrittweise auf 63 Jahre angehoben.

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Neue Werte ab 2005 - und einige bleiben unverändert: Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragssätze, Bezugsgröße, Geringfügigkeitsgrenze, Geringverdienergrenze, Grenze für Familienversicherung.
Beim Arbeitslosengeld I gibt es ab dem 1.1.2005 einige Änderungen. Und ab dem 1.2.2006 wird die Bezugsdauer für über 45-Jährige verkürzt.
Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes wird vom Bruttogehalt neben den Sozialabgaben und der Lohnsteuer auch ein Betrag für die Kirchensteuer abgezogen - unabhängig davon, ob der Betreffende einer Kirche angehört oder nicht. Ab dem 1.1.2005 wird auf den Abzug von Kirchensteuer verzichtet, was zu einer geringfügigen Erhöhung des Arbeitslosengeldes führen dürfte.
Durch das "Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (Hartz IV) wurde das Wohngeldgesetz zum 1.1.2005 erheblich geändert.
Zum 1.1.2005 steigt die Kfz-Steuer um rund 40% für Pkw in den Emissionsgruppen Euro-1 und vergleichbare Gruppen.
Diese Info ist zwar kein Steuertipp, kann aber dennoch bares Geld bringen: Ab dem 17.2.2005 können Flugreisende bei Überbuchung, Annullierung oder Verspätung eines Fluges höhere Entschädigungen verlangen. Grundlage hierfür ist die neue EU-Fluggastverordnung 261/2004 vom 11.2.2004, die am 17.2.2005 in Kraft tritt. (23.1.2005)
Seit dem 1.10.2004 gilt die Kundencharta der Deutschen Bahn AG, die den Bahnkunden im Fernverkehr einen rechtsverbindlichen und einklagbaren Anspruch auf Entschädigungen bei Ausfall, Verspätung und Anschlussversäumnis eines Zuges einräumt. Geregelt sind die Ansprüche in den "Beförderungsbedingungen Personenverkehr". Seit dem 1.7.2005 gelten die Beförderungsbedingungen in neuer Fassung. (31.7.2005)

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Wer nichts weiß, muss alles glauben.
(Marie von Ebner-Eschenbach)
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(Erich Kästner, 1899-1974)
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