SELBSTSTÄNDIGE

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In dieser neuen Rubrik finden Sie steuerliche Informationen für Gewerbetreibende, Freiberufler und andere Selbstständige.

Informieren Sie sich auch in der Rubrik
-   Einnahmen-Überschussrechnung
-   Nebentätigkeit

Kostenpflichtige Inhalte - So funktioniert es!
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  Was gibt's Neues für Selbstständige?

Einen Überblick über die Änderungen 2006 finden Sie hier....
Einen Überblick über die Änderungen 2007 finden Sie hier....
Einen Überblick über die Änderungen 2008 finden Sie hier....
Einen Überblick über die Änderungen 2009 finden Sie hier....
Einen Überblick über die Änderungen 2010 finden Sie hier....

Grundsätzlich müssen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren Wirtschaftsgütern mit einer Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr auf die Jahre der Nutzung verteilt, d.h. abgeschrieben, werden. Absetzbar ist dann jedes Jahr die sog. "Absetzung für Abnutzung" (AfA). Eine Ausnahme aber gilt für geringwertige Wirtschaftsgüter, wobei ab 2008 neue Abschreibungsregeln für Selbstständige anzuwenden sind (§ 6 Abs. 2 und 2a EStG).
Inhalt:
-   Was sind geringwertige Wirtschaftsgüter?
-   GWG mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 150 EUR
-   GWG mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 151 EUR bis 410 EUR
-   GWG mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 151 EUR bis 1 000 EUR
-   Gesetzliche Grundlage

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Die Ansparrücklage ist tot - es lebe der Investitionsabzugsbetrag! Kleine und mittlere Betriebe dürfen für die geplante Anschaffung oder Herstellung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens bisher eine Ansparrücklage bilden und gewinnmindernd abziehen. Ab 2008 wird diese Rücklage zu einem sog. Investitionsabzugsbetrag umgestaltet - und kann sogar schon für das Jahr 2007 genutzt werden (§ 7g Abs. 1 bis 4 EStG 2008).
Inhalt:
-   Wer kann einen Investitionsabzugsbetrag bilden?
-   Welche Wirtschaftsgüter sind begünstigt?
-   Wie hoch darf der Investitionsabzugsbetrag sein?
-   Wie wird der Investitionsabzugsbetrag im Investitionsjahr verrechnet?
-   Wie wird der Investitionsabzugsbetrag bei Nichtinvestition verrechnet?
-   Wie wird der Investitionsabzugsbetrag bei Fehlnutzung verrechnet?
-   Investitionsabzugsbetrag für betrieblichen Pkw
-   Investitionsabzugsbetrag vor Betriebseröffnung oder -erweiterung
-   Ab wann gilt die Neuregelung?
-   Gesetzliche Grundlage
Kleine und mittlere Betriebe können unter bestimmten Voraussetzungen für neue bewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Jahr der Anschaffung und in den folgenden vier Jahren neben der normalen Abschreibung Sonderabschreibungen bis zu 20% der Anschaffungskosten geltend machen. Hierfür gelten ab 2008 neue Regeln (§ 7g Abs. 5 und 6 EStG 2008).
Inhalt:
-   Wer kann die Sonderabschreibung beanspruchen?
-   Wie hoch ist die Sonderabschreibung?
-   Gesetzliche Grundlage
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Fahrzeuge, die "übers Geschäft laufen" und privat mitgenutzt werden, bereiten in der Steuererklärung manches Kopfzerbrechen. Zwar können sämtliche Kosten des Fahrzeugs als Betriebsausgaben abgesetzt werden, doch für die nichtbetriebliche Nutzung muss eine Korrektur vorgenommen werden. So ist zum einen für die private Nutzung ein Entnahmewert als Betriebseinnahmen zu versteuern, zum anderen müssen für die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb die Betriebsausgaben gekürzt und um die Entfernungspauschale erhöht werden. Hier erfahren Sie nun alle Einzelheiten.
Inhalt:
-   Ermittlung des betrieblichen Nutzungsanteils
-   Zuordnung zum Betriebsvermögen
-   Betriebsausgabenabzug der Fahrzeugkosten
-   Versteuerung der Privatnutzung
-   Kürzung der Gesamtkosten um die Fahrten Wohnung-Betrieb
-   Entfernungspauschale für Fahrten Wohnung-Betrieb
-   Nutzung des Betriebs-Pkw für betriebsfremde Zwecke
-   Kostendeckelung bei Anwendung der Pauschalmethode
-   Besondere Fragen
-   Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei Betriebs-Pkw
Arbeitnehmer mit Firmenwagen und Selbstständige mit Betriebs-Pkw müssen für die private Nutzung des Fahrzeugs einen privaten Nutzungswert ermitteln und versteuern. Am einfachsten lässt sich dieser Nutzungswert nach der 1 %-Pauschalmethode berechnen. Doch in bestimmten Fällen kann die Berechnung nach der Fahrtenbuchmethode steuerlich vorteilhafter sein, ist allerdings auch mit erheblich mehr Aufwand verbunden. Hier erfahren Sie, welche Anforderungen Sie beim Führen eines Fahrtenbuches beachten müssen.
Inhalt:
-   Wer kann ein Fahrtenbuch führen?
-   Wann ist ein Fahrtenbuch ordnungsgemäß?
-   Erleichterungen beim Fahrtenbuch
-   Selbstständige: Nachweis des betrieblichen Nutzungsanteils
Gewerbetreibende, Freiberufler, Land- und Forstwirte und Arbeitnehmer mit selbstständiger Nebentätigkeit, die ihren Gewinn durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, müssen zusätzlich zu den "Anlagen G und S" auch noch die "Anlage EÜR" ausfüllen und der Steuererklärung beifügen. Dazu benötigen Sie einige Kenntnisse, und hierbei wollen wir Sie unterstützen - mit einer hilfreichen Anleitung (36 Seiten).

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Viele Freiberufler sichern sich durch eine Praxisausfallversicherung ab, die im Fall einer Erkrankung oder eines Unfalls des Betriebsinhabers oder eines anderen Schadensereignisses die fortlaufenden Betriebskosten und einen entgangenen Gewinn erstattet. Die Frage ist, ob die Beiträge als Betriebsausgaben absetzbar sind und die Versicherungsleistungen im Schadensfall versteuert werden müssen.
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Für Kapitalgesellschaften wird zum 1.1.2008 der Steuersatz drastisch gesenkt. Gleichzeitig werden aber zahlreiche steuerverschärfende Regelungen eingeführt. Obwohl Gewerbetreibende und Freiberufler von der Steuersenkung nicht profitieren, werden auch sie durch viele Neuregelungen belastet und müssen damit die Steuerentlastung der Kapitalgesellschaften mit finanzieren. Hier erfahren Sie Einzelheiten zu den wichtigsten Neuregelungen durch das "Unternehmensteuerreformgesetz 2008" vom 14.8.2007.
Inhalt:
-   Senkung des Körperschaftsteuersatzes für Kapitalgesellschaften
-   Reichensteuer auch für Gewerbetreibende und Freiberufler
-   Abschaffung der degressiven Abschreibung
-   Neue Abschreibungsregeln für geringwertige Wirtschaftsgüter
-   Umgestaltung der Ansparrücklage zum Investitionsabzugsbetrag
-   Neue Regeln zur Sonderabschreibung nach § 7g EStG
-   Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs für Zinsaufwendungen
-   Änderung bei der steuerlichen Behandlung der Gewerbesteuer
-   Abschaffung des Staffeltarifs bei der Gewerbesteuer
-   Neue Hinzurechnungsregeln bei der Gewerbesteuer
-   Ersatz des Halbeinkünfteverfahrens durch das Teileinkünfteverfahren
-   Einführung einer Steuervergünstigung für nicht entnommene Gewinne
-   Weitere Neuregelungen
Mit dem "Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge" vom 26.3.2007 wird angespartes privates Altersvorsorgekapital im Fall der Insolvenz und Zwangsvollstreckung deutlich besser geschützt. Dies gilt in erster Linie für Selbstständige, hat aber als dritte Schicht der Alterssicherung auch für Bezieher einer gesetzlichen Rente eine große Bedeutung. Begünstigt sind nicht nur private Lebens- und Rentenversicherungen, sondern auch Bank- und Fondssparpläne, wenn das Kapital unwiderruflich für die Altersvorsorge angelegt wird. So bleibt Altersvorsorgekapital bei Selbstständigen ab dem 1.4.2007 ähnlich geschützt wie etwa Renten oder Pensionen bei Arbeitnehmern.
Inhalt:
-   Wie ist die Ausgangslage?
-   Pfändungsschutz für das angesparte Altersvorsorgevermögen
-   Pfändungsschutz für laufende Altersrenten
-   Gesetzliche Grundlagen
Gar manche Firmen gewähren ihren Geschäftspartnern und Mitarbeitern Sachzuwendungen, z.B. Eintrittskarten zum Besuch sportlicher, kultureller oder musikalischer Veranstaltungen, Sachgeschenke, Incentive-Reisen oder Incentive-Events. Die Freude über solche Geschenke wird bei den Begünstigten aber dadurch getrübt, dass es sich hierbei grundsätzlich um steuerpflichtige Einnahmen handelt. Eigentlich müsste der gut meinende Arbeitgeber bzw. Unternehmer dem Beschenkten gleich eine Rechnung über den Wert des Geschenks mit überreichen, damit dieser die Gabe korrekt versteuern kann. Oh, wie peinlich! Doch seit 2007 gibt es hier eine passable Lösung: Die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG.
Inhalt:
-   Die Möglichkeit der Pauschalversteuerung für den Gastgeber
-   Sachzuwendungen an Geschäftspartner
-   Sachzuwendungen an Arbeitnehmer
-   Kirchensteuer
-   Sozialversicherung
-   Aufwendungen für VIP-Logen und für ähnliche Leistungen
-   Aufwendungen für andere Veranstaltungen
-   Hospitality-Leistungen
-   Gesetzliche Grundlage
Arbeitslose Arbeitnehmer können auf ihrem Weg aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit eine Förderung von der Agentur für Arbeit erhalten: Ab dem 1.8.2006 werden die bisherige Förderung der Ich-AG und das alternative Überbrückungsgeld ersetzt durch den neuen Gründungszuschuss (nach § 57 SGB III-neu). Die neue Förderung erfolgt künftig jedoch nach strengeren Regeln und in zwei Phasen, ist aber in vielen Fällen lukrativer als die bisherigen Förderungen.
Inhalt:
-   Wie die Existenzgründung bisher gefördert wird
-   Der Gründungszuschuss: Wer kann die neue Förderung bekommen?
-   Der Gründungszuschuss: Wie hoch ist die neue Förderung?
-   Wie wird der Gründungszuschuss steuerlich behandelt?
-   Der Gründungszuschuss im Vergleich mit den bisherigen Förderungen
-   Der Existenzgründer und die gesetzliche Sozialversicherung
-   Gründungsförderung für Bezieher von Arbeitslosengeld II: Einstiegsgeld
-   Gesetzliche Grundlage
Ende 2010 läuft die äußerst vorteilhafte Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer, Pflegepersonen und Arbeitnehmer mit einer Beschäftigung außerhalb der EU aus. Diese Möglichkeit wird aber ab 2011 unbefristet fortgeführt, allerdings zu geänderten Bedingungen. Geregelt ist dies im "Gesetz für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt".
Inhalt:
-   Wer kann die freiwillige Weiterversicherung nutzen?
-   Wie hoch sind die Beiträge?
-   Wann endet die freiwillige Arbeitslosenversicherung?
-   Welche Vorteile bietet die freiwillige Weiterversicherung?
-   Was müssen Sie tun?
-   Gesetzliche Grundlagen
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Zur Förderung des Betriebsklimas und als Dank für gute Arbeit laden Arbeitgeber ihre Mitarbeiter zu Weihnachtsfeiern, Sommerfesten und Betriebsausflügen ein. Ist der Arbeitgeber großzügig, zeigt sich auch der Fiskus nicht kleinlich. Denn die Zuwendungen des Arbeitgebers bleiben für die Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern die Veranstaltung und die Zuwendungen "üblich" sind. Sonst sitzt das Finanzamt mit am Gabentisch.
Inhalt:
-   Die Betriebsveranstaltung muss üblich sein
-   Die Zuwendungen müssen üblich sein
-   Wenn Veranstaltung oder Zuwendungen nicht üblich sind
-   Verbindung eines Betriebsausflugs mit einer Betriebsbesichtigung
-   Betriebsveranstaltung mit betrieblichen Elementen
-   Betriebsveranstaltung mit incentivem Charakter
Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie für diese neben den Sozialabgaben auch noch zwei Umlagen an die Krankenkasse zahlen: die Umlage U1 für den Krankheitsfall und die Umlage U2 für Mutterschaftsleistungen. Davon profitieren Sie aber dann, wenn der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin krank wird, zur Kur muss oder ein Kind kriegt. Geregelt ist diese sog. "Entgeltfortzahlungsversicherung" ab 2006 im Aufwendungsausgleichsgesetz, das das bisherige Lohnfortzahlungsgesetz ersetzt.
Inhalt:
-   Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Mutterschaft
-   Umlageverfahren
-   Erstattungsverfahren
-   Aufwendungsausgleichsgesetz
Wenn ein Betrieb zahlungsunfähig wird und ein Insolvenzverfahren über den Betrieb eröffnet wird, zahlt die Bundesagentur für Arbeit für einen bestimmten Zeitraum den ausfallenden Arbeitslohn, sog. Insolvenzgeld. Die Mittel hierfür bringen alle Arbeitgeber im Wege einer Umlage auf, sog. Insolvenzgeldumlage. Zur Insolvenzgeldumlage sind aufgrund des "Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes (UVMG)" ab 2009 neue Regelungen zu beachten.
Inhalt:
-   Insolvenzgeld
-   Insolvenzgeldumlage
-   Gesetzliche Grundlage
Ein Urteil des Bundessozialgerichts hat kürzlich in kleinen und mittelständischen Unternehmen erhebliche Unruhe und Existenzängste verursacht: Geschäftsführende Allein- oder Mehrheitsgesellschafter einer GmbH sollen entgegen bisheriger Praxis in der Rentenversicherung beitragspflichtig sein. Doch mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 wird die bisherige langjährige Praxis der Rentenversicherungsträger gesetzlich abgesichert.
Was alles muss auf einer Rechnung stehen? Diese Frage stellt sich dem Unternehmer, der einerseits Rechnungen ausstellt und andererseits Rechnungen erhält. Denn der Rechnungsempfänger darf die ausgewiesene Umsatzsteuer nur dann als Vorsteuer von seiner Steuerschuld abziehen, wenn die Rechnung bestimmte Anforderungen erfüllt. Diese Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung wurden zum 1.1.2004 verschärft.
Inhalt:
-   Anforderungen an eine ordnungsmäßige Rechnung
-   Kleinbetragsrechnung bis 150 Euro
-   Die korrekte Gutschrift als Rechnung
-   Besonderheit für Kleinunternehmer
-   Muster einer ordnungsgemäßen Rechnung
-   Der BMF-Erlass vom 29.1.2004
Wer Lieferungen im EU-Binnenmarkt durchführt, benötigt eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Wer sie besitzt, kann steuerfrei in einen anderen EU-Mitgliedstaat liefern, wenn auch der Erwerber eine gültige USt-IdNr. besitzt. Aber auch ohne innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbe empfiehlt sich die Beantragung einer USt-IdNr., und zwar für die Angabe auf Rechnungen.
Das Steueränderungsgesetz 2003 vom 15.12.2003 bringt eine ganz gravierende Maßnahme zur Schaffung des "gläsernen" Menschen: die Identifikationsnummer für jeden Bürger und die zusätzliche Wirtschafts-Identifikationsnummer für wirtschaftlich Tätige. Big brother is watching you! Hier erfahren Sie die Einzelheiten...
Viele Unternehmen nutzen heute ERP-Software, die zur Optimierung von Geschäftsprozessen eingesetzt und aus verschiedenen Modulen (z. B. Fertigung, Finanzen, Logistik, Personal, Vertrieb) zusammengestellt wird. Wie die Aufwendungen steuerlich zu behandeln sind, regelt ein neuer BMF-Erlass vom 18.11.2005.
Selbstständige müssen seit 2005 die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die Lohnsteuer-Anmeldungen auf elektronischem Wege an das Finanzamt übermitteln. Doch es gibt noch Ausnahmen. Auch sollten Sie unbedingt wissen, wie Sie sich vor Missbrauch schützen können.
Bei betrieblichen Schuldzinsen ist zu unterscheiden zwischen solchen zur Finanzierung von Anlagegütern und übrigen Schuldzinsen für betriebliche Darlehen. Gerade die übrigen Schuldzinsen verursachen einiges Kopfzerbrechen und machen kniffelige Rechenarbeit erforderlich. Diese Schuldzinsen sind nur dann in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar, solange Sie Ihrem Unternehmen nicht mehr entnehmen als den Gewinn und die dem Unternehmen zugeführten Einlagen. Falls aber die Entnahmen höher sind als die Summe aus Gewinn und Einlagen (sog. Überentnahmen), können die darauf entfallenden Schuldzinsen nicht ohne weiteres abgesetzt werden (§ 4 Abs. 4a EStG).
Einzelheiten zu der äußerst komplizierten Vorschrift des § 4 Abs. 4a EStG regelt der BMF-Erlass vom 17.11.2005.
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Im geschäftlichen Leben ist es üblich, dass ein leistender Unternehmer in seinen Rechnungen Umsatzsteuer ausweist und diese an sein Finanzamt abführt. Der Leistungsempfänger begleicht die Rechnung und kann die gezahlte Umsatzsteuer seinerseits als Vorsteuer abziehen - sofern er umsatzsteuerpflichtig ist. Aber seit dem 1.4.2004 gilt in der Baubranche die umgekehrte Steuerschuldnerschaft: Hier darf der Leistungsempfänger (Auftraggeber) die Umsatzsteuer nicht mehr an den Leistungserbringer zahlen, sondern muss diese direkt an sein Finanzamt abführen (§ 13b UStG).
Inhalt:
-   Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen
-   Bestimmte Bauleistungen
-   Der BMF-Erlass vom 31.3.2004
-   Die maßgebliche Gesetzesvorschrift
-   Fragen und Antworten zur Steuerschuldumkehr
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Wer vom Amt kommt, ist meistens klüger. Auch bei Ihrem Finanzbeamten können Sie Auskünfte zu Ihren Steuerfragen bekommen, doch diese sind eher unverbindlich. Was aber nützt dies, wenn man bei wichtigen wirtschaftlichen Entscheidungen eine verlässliche Auskunft über die steuerlichen Auswirkungen zu komplizierten Sachverhalten benötigt? Eine vielfach unbekannte Möglichkeit hierzu ist die schriftliche Anfrage an das Finanzamt, auf die Sie schriftlich eine verbindliche Auskunft erwarten dürfen. Hier erfahren Sie, wann Sie diese Form nutzen können, was Sie dabei beachten müssen und was sie kostet.
Inhalt:
-   Die Auskunft vom Finanzamt
-   Neu ab 19.12.2006: Die Auskunft vom Finanzamt ist gebührenpflichtig
-   Was beim Antrag auf verbindliche Auskunft zu beachten ist
-   Das Gesetz zur verbindlichen Auskunft
-   Die Steuer-Auskunftsverordnung zur verbindlichen Auskunft
-   Der Anwendungserlass zur verbindlichen Auskunft
Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurde die sog. Zinsschranke eingeführt: Das ist eine Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs für Finanzierungskosten. Diese Regelung hat allerdings keine Bedeutung für Einzelunternehmer sowie für Unternehmen, deren Saldo aus Zinserträgen und Schuldzinsen weniger als eine Million Euro beträgt (§ 4h EStG).
Seit 2002 besteht eine neue Verpflichtung zum Steuerabzug, von der u. a. auch Unternehmer betroffen sein können. Hier erfahren Sie die Einzelheiten dazu.
Inhalt:
-   Die neue Bauabzugsteuer ab 2002
-   Wer von der neuen Bauabzugsteuer betroffen sein kann
-   Wann Sie die Bauabzugsteuer nicht abführen müssen
Wird ein Betrieb, ein Teilbetrieb, ein Mitunternehmeranteil oder eine wesentliche Beteiligung gegen eine Leibrente oder gegen Ratenzahlung veräußert, hat der Veräußerer die Wahl zwischen der sofortigen Besteuerung eines Veräußerungsgewinns und einer nicht tarifbegünstigten Besteuerung als nachträgliche Betriebseinnahmen im Jahr des Zuflusses. Was hier steuerlich zu beachten ist, erläutert das Bundesfinanzministerium.

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EIN SPRUCH

Die Nase ist das Einzige, aus der man noch was herausholen kann, ohne dass das Finanzamt gleich die Hand aufhält.
(Unbekannt)
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Ein Geschäft ist dann ein Geschäft, wenn man dem Finanzamt nachweisen kann, dass es kein Geschäft gewesen ist..
(Unbekannt)
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Gewinn ist so notwendig wie die Luft zum Atmen. Aber es wäre schlimm, wenn wir nur wirtschaften würden, um Gewinn zu machen, wie es schlimm wäre, wenn wir nur leben würden, um zu atmen.
(Hermann J. Abs, 1901-1994)
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