Das "Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) vom 26.3.2007 bringt zahlreiche Änderungen und grundlegende Neuregelungen. Das Gesetz tritt in Teilen bereits zum 1.4.2007 und zum 1.7.2007, in anderen Bereichen erst zum 1.1.2008 und zum 1.1.2009 in Kraft. Betroffen von der Reform sind nicht nur die gesetzlich Versicherten, sondern auch die privat Versicherten. Für alle heißt es: umdenken, umlernen und - mehr bezahlen. Hier erfahren Sie, ab wann welche wesentlichen Änderungen gelten.
Inhalt:
- Höhere Hürde für den Wechsel in eine Privatversicherung
- Niedrigere KV-Beiträge für gering verdienende Selbstständige
- Versicherungspflicht für alle
- Knappschafts-Krankenkasse jetzt für alle offen
- Günstige Krankenversicherung jetzt auch bei Studium im Ausland
- Wahltarife in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Medizinische Versorgung
- Modifizierter Basistarif in der privaten Krankenversicherung
- Zuzahlungen: Verschärfung bei der 1 %-Zuzahlungsgrenze für Chroniker
- Neuregelung des Beitragssatzes
- Abschaffung des Krankengeldanspruchs für freiwillig versicherte Selbstständige
- Abschaffung des Krankengeldanspruchs in anderen Fällen
- Änderungen in der privaten Krankenversicherung
- Einführung des Gesundheitsfonds
- Einheitlicher Beitragssatz
- Neue Grundsätze für die Beitragsmessung freiwilliger Mitglieder