HILFE ZUM AUSFÜLLEN DER STEUERFORMULARE 2004

Auf dieser Seite bieten wir Ihnen konkrete Hilfe zum Ausfüllen der Steuerformulare. Jedes Formular wird Zeile für Zeile kurz erklärt, wobei stets weiterführende Links in den Steuerratgeber enthalten sind. So können Sie bei Bedarf komfortabel mit einem Mausklick die ausführlichen Erläuterungen aufrufen und sich genau informieren, was Sie alles absetzen können und das Finanzamt alles anerkennen muss. Mit unseren Ausfüllhilfen werden Sie Ihre Steuererklärung erfolgreich erledigen.

Kostenpflichtige Inhalte - So funktioniert es!
Persönliche Angaben, Anlagen zur Steuererklärung, Sonstige Angaben und Anträge.
Außergewöhnliche Belastungen.

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Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit: Einnahmen.
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit: Werbungskosten.
Für jedes Kind ist eine eigene "Anlage Kind" abzugeben.
Antrag auf kindbedingte Steuervergünstigungen.
Für den Sonderausgabenabzug von Beiträgen zur privaten Altersvorsorge und zur betrieblichen Altersvorsorge durch Gehaltsumwandlung aus dem Nettoeinkommen.

Guter Steuerrat zum kleinen Preis

Der Beitrag für die Nutzung von Steuerrat24 beträgt nur 29 Euro - für ein ganzes Jahr! Diesen Obulus können Sie als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuermindernd absetzen, sodass das Abonnement tatsächlich deutlich weniger kostet! Nur etwa 1,50 Euro pro Monat oder weniger als 1 Cent pro Artikel!
Hier erfahren Sie mehr: Jahresbeitrag für Steuerrat24 in voller Höhe absetzbar!

Für diesen kleinen Preis steht Ihnen ein versierter Steuerratgeber zur Verfügung - nicht nur einmal für Ihre Steuererklärung, sondern jederzeit rund um die Uhr auch für Ihre steuerlichen Fragen während des Jahres. Und obendrein profitieren Sie von dem SteuerSparbrief, der Sie jeden Monat aktuell über interessante Steuertipps informiert.
Einkünfte aus Kapitalvermögen: Inländische Kapitalerträge.
Einkünfte aus Kapitalvermögen: Ausländische Kapitalerträge, Beteiligungserträge, Werbungskosten.
Sonstige Einkünfte: Leibrenten, Unterhaltsleistungen, sonstige Leistungen, Abgeordnetenbezüge.
Sonstige Einkünfte: Private Veräußerungsgeschäfte.

Anmelden bei Steuerrat24 leicht gemacht

Beim Anklicken irgendeines Artikels (blaue Überschrift mit '24') öffnet sich das Anmeldeformular von ClickandBuy, unserem Partner für das Bezahlverfahren und das Login während des Jahres. Darin wählen Sie selbst ein Passwort und geben Ihre Anschrift und Bankverbindung ein. Sofort nach der Anmeldung steht Ihnen das gesamte Informations- und Serviceangebot von Steuerrat24 uneingeschränkt offen.

Wenn Sie bei einem künftigen Besuch bei Steuerrat24 wiederum einen Artikel anklicken, erscheint beim ersten Mal die Login-Seite, in der Sie nur noch Ihr Passwort eintragen müssen. Falls das Anmeldeformular erscheint, geben Sie im rechten Bereich unter "ClickandBuy-Konto" lediglich Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein. Fertig. Danach haben Sie für diese Sitzung wieder sofort ungehinderten Zugriff auf sämtliche Dokumente.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Einnahmen.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Werbungskosten.
Ausländische Kapitalerträge sind zum einen in der "Anlage KAP" anzugeben, zum anderen in der "Anlage AUS".
Arbeitslohn für eine Tätigkeit im Ausland ist immer in der "Anlage N" anzugeben. Aber wann gehört er in die "Anlage AUS"?

Jahresbeitrag für Steuerrat24 steuermindernd absetzen

Vergessen Sie nicht, in Ihrer Steuererklärung den Jahresbeitrag für Steuerrat24 im Rahmen der Werbungskosten geltend zu machen. Dann bekommen Sie mit Ihrem Steuerbescheid einen Zuschuss vom Finanzamt. So kostet Sie das Abonnement tatsächlich deutlich weniger als 29 Euro - für ein ganzes Jahr!
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Über den abgebuchten Jahresbeitrag gibt es auch eine Bescheinigung. Sie finden diese in Ihrem persönlichen Servicebereich bei ClickandBuy: Gehen Sie zu www.clickandbuy.com und geben oben links Ihren Nutzernamen und Ihr Passwort ein. In der Rubrik "Kontoübersicht" sehen Sie dann die Bescheinigung, die Sie ausdrucken und Ihrer Steuererklärung beilegen sollten.
In der "Anlage FW" können Sie auslaufende Steuervergünstigungen für selbst genutzte oder unentgeltlich überlassene Wohnungen beantragen, insbesondere die 10e-Förderung und das zugehörige Baukindergeld.
Die "Anlage K" wird benötigt, wenn Kinderfreibeträge auf Großeltern oder auf einen Stiefelternteil übertragen werden sollen.
Die "Anlage U" betrifft Personen, die Unterhalt an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zahlen und die Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben absetzen möchten.

VEREINFACHTE STEUERERKLÄRUNG 2004

Auf Beschluss der Finanzministerkonferenz vom 11.11.2004 wird bereits für das Jahr 2004 ein vereinfachtes Verfahren für die Steuererklärung zugelassen. Statt 6 Seiten müssen nur 2 Seiten ausgefüllt werden. Hier bekommen Sie eine ausführliche Anleitung, in welchen Bundesländern die Steuererklärung light zugelassen ist, wann Sie davon Gebrauch machen können, was Sie alles absetzen können und wie Sie dies am besten tun. Denn nur das Formular ist vereinfacht, nicht das Steuerrecht!

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WAS GIBT'S NEUES?

Gerade im Jahr 2004 hat es besonders viele steuerliche Änderungen und Neuregelungen gegeben.

STEUERRECHNUNG

Hier können Sie komfortabel die Höhe der Einkommensteuer für ein bestimmtes zu versteuerndes Einkommen berechnen. Mit freundlicher Genehmigung von Steuerfuchs.de.

EIN SPRUCH

Wer aus Bequemlichkeit einfach nur seine Steuererklärung ausfüllt, ist meist nicht ein braver, sondern ein dummer Steuerzahler.
(Manfred Lahnstein, ehemaliger Bundesfinanzminister)
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