ALTERSVORSORGE  UND  ALTERSBESTEUERUNG

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Zum 1.1.2005 wurde die Besteuerung von Alterseinkünften und die Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen neu geregelt. Grundlage hierfür ist das Alterseinkünftegesetz.
Informieren Sie sich auch in den Rubriken
-    Altersvorsorge: Riester-Rente
-    Altersvorsorge: Betriebliche Altersvorsorge
-    Renten und Pensionen

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Altersvorsorge und neue Rentenbesteuerung ab 2005

Zum 1.1.2005 wurde die Besteuerung von Alterseinkünften und der Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen mit dem Alterseinkünftegesetz vollkommen neu geregelt. Dieses neue Gesetz birgt eine Dynamik wie kein anderes Gesetz zuvor, denn es beschert uns über eine Generation hinweg alljährlich neue Steuerregeln:
  • In den kommenden 35 Jahren (!) werden für jeden neuen Rentnerjahrgang der Besteuerungsanteil für Renten neu und höher berechnet, der Versorgungsfreibetrag und ein neuer Zuschlag für Pensionen und Betriebsrenten neu und niedriger festgesetzt sowie der Altersentlastungsbetrag für andere Alterseinkünfte neu und geringer angesetzt.

  • In den kommenden 20 Jahren (!) ändern sich jedes Jahr der abzugsfähige Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen bei allen Erwerbstätigen und die Vorsorgepauschale bei Angestellten und Versorgungsempfängern.

  • In den kommenden 15 Jahren (!) wird die Berechnung der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen deutlich erschwert, weil die beiden neuen Höchstbeträge für Altersvorsorgeaufwendungen und andere Vorsorgeaufwendungen mit dem "alten" Vorsorgehöchstbetrag des Jahres 2004 im Rahmen einer sog. Günstigerrechnung verglichen werden und der günstigere Betrag berücksichtigt wird.

Die neuen Steuerregeln betreffen wahrlich alle Bürger: die jetzigen und künftigen Rentner und Pensionäre, denn jeder Rentnerjahrgang muss mehr versteuern, ebenso die aktiv Beschäftigten, denn sie können jedes Jahr mehr für die Altersvorsorge absetzen. Die neuen Regeln wirken sich also für jeden sowohl im Erwerbsleben als auch im Ruhestand in finanzieller Hinsicht aus. Deshalb lohnt es sich, über diesen wichtigen Aspekt der Altersvorsorge und Altersbesteuerung Bescheid zu wissen.


Wer im Jahr 2009 in Ruhestand getreten ist und erstmals Rente, Betriebsrente oder Pension bezieht, kann leider seinen Steuerordner noch nicht beiseite stellen, sondern muss sich nun mit den speziellen Regeln der neuen Rentenbesteuerung beschäftigen. Wir machen es Ihnen einfach, indem wir Ihnen hier die für Sie konkret maßgebenden Regelungen und Steuerbeträge aufzeigen.
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Im Bereich der privaten und betrieblichen Altersvorsorge verbessert sich ab dem 1.1.2008 die Förderung: Bei der "Riester"-Förderung erhöhen sich die Zulage, der Mindesteigenbeitrag und der Sonderausgabenabzug, bei der Steuerförderung steigt der Freibetrag für die steuerfreie Gehaltsumwandlung. Und außerdem wird auch noch die Sozialversicherungsfreiheit über 2008 hinaus verlängert.

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Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen seit 2005 zu 50 % und mehr und ab 2040 sogar in voller Höhe versteuert werden. Und das, obwohl die Beiträge häufig aus versteuertem Einkommen geleistet wurden. Die Frage ist daher, ob die neue Rentenbesteuerung zu einer Doppelbesteuerung führt, die verfassungswidrig sein müsste. Doch der Bundesfinanzhof bleibt dabei: Verfassungsmäßig in Ordnung.
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus berufsständischen Versorgungswerken und aus der Basis-Rentenversicherung (sog. Rürup-Rente) müssen ab 2005 in zunehmendem Maße und ab 2040 in voller Höhe versteuert werden. Die Beiträge werden allerdings nur begrenzt als Sonderausgaben anerkannt. Die Frage ist, ob die Beiträge in unbegrenzter Höhe als vorab entstandene Werbungskosten absetzbar sind. Der Bundesfinanzhof vermag keine verfassungsrechtlichen Bedenken zu erkennen, doch nun ist das Bundesverfassungsgericht gefragt.
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Die Besteuerung der Alterseinkünfte wurde zum 1.1.2005 vollkommen neu geregelt. Ab 2040 sollen sämtliche Alterseinkünfte in voller Höhe und ohne steuerliche Vergünstigungen besteuert werden (sog. nachgelagerte Besteuerung). In der Übergangszeit bis dahin werden die bisherigen Steuervergünstigungen schrittweise abgebaut. Das bedeutet, dass in den kommenden 35 Jahren (!) für jeden neuen Rentnerjahrgang der Besteuerungsanteil für Renten neu und höher berechnet, der Versorgungsfreibetrag für Pensionen und Betriebsrenten neu und niedriger festgesetzt sowie der Altersentlastungsbetrag für andere Alterseinkünfte neu und geringer angesetzt wird. Hier gibt's einen kompakten Überblick über die Steuerfreibeträge der nächsten 35 Jahre.
Inhalt:
-   Die Steuerfreibeträge für Alterseinkünfte im Überblick
-   Basisversorgung und der Rentenfreibetrag
-   Versorgungsbezüge und der Versorgungsfreibetrag
-   Andere Alterseinkünfte und der Altersentlastungsbetrag
-   Leibrenten aus versteuertem Einkommen und der Ertragsanteil
Seit 2005 ist die Besteuerung von Alterseinkünften neu und wesentlich komplizierter geregelt. In einem sehr langen Zeitraum bis 2040 werden für jeden neuen Rentnerjahrgang die Steuerbeträge für Basisrenten schrittweise angehoben und die Steuervergünstigungen für Pensionen, Betriebsrenten und andere Alterseinkünfte kontinuierlich abgebaut. Hier erfahren Sie die Einzelheiten zu den Neuregelungen.
Ausgaben für die Zukunftsvorsorge sind gegen Nachweis als Sonderausgaben absetzbar. Bis 2009 gibt es drei Gruppen mit jeweils eigenständigen Höchstbeträgen: Altersvorsorgeaufwendungen, andere Vorsorgeaufwendungen und Riester-Beiträge. Ab 2010 sind die anderen Vorsorgeaufwendungen unterteilt in Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und in Beiträge zu anderen Versicherungen. Kompliziert wird die Neuregelung dadurch, dass bis zum Jahre 2025 der Altersvorsorgehöchstbetrag sich jährlich ändert und bis zum Jahre 2019 die neuen Höchstbeträge mit dem "alten" Vorsorgehöchstbetrag des Jahres 2004 verglichen werden.



1. Schicht: DIE BASISVERSORGUNG
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Die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gehört zur ersten und wichtigsten Schicht der Altersversorgung, der Basisversorgung. Zum 1.1.2005 wurde für diese Renten die sog. nachgelagerte Besteuerung eingeführt. Das bedeutet, dass in zunehmendem Maße bis 2040 die Renten steuerpflichtig und bis 2025 die Rentenbeiträge steuerfrei gestellt werden. Hier erfahren Sie, wie Sie ab 2005 Ihre Rentenbeiträge absetzen können und Ihre Rentenbezüge versteuern müssen.
Inhalt:
-   Wie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gefördert werden
-   Wie Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteuert werden
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Bei der Basis-Rente bzw. "Rürup"-Rente handelt es sich um eine kapitalgedeckte private Leibrentenversicherung - oder einen Bank- oder Fondssparplan - mit extrem restriktiven Bedingungen, die der gesetzlichen Rentenversicherung nachgebildet sind und die noch schärfer sind als bei der "Riester"-Rente: Der Vertrag darf nur lebenslängliche Rentenzahlungen vorsehen, die nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen, und die Ansprüche dürfen nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein.
Inhalt:
-   Allgemeines zur Basis- oder "Rürup"-Rente
-   Wie die Beiträge steuerlich behandelt werden
-   Wie die Renten besteuert werden
Nach dem Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge gehören zur ersten Schicht der Basisversorgung auch Renten aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Solche Versorgungswerke gibt es beispielsweise für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare, Architekten, Ingenieure. Die Beiträge dazu sind grundsätzlich als Sonderausgaben absetzbar, und die Renten müssen - wie gesetzliche Renten - mit dem hohen Besteuerungsanteil versteuert werden. Doch hier gibt es eine Besonderheit.
Inhalt:
-   Wie die Beiträge steuerlich behandelt werden
-   Wie die Renten steuerlich behandelt werden
-   Wie Kapitalzahlungen besteuert werden
-   Öffnungsklausel: Ertragsanteilsbesteuerung bei hohen Beiträgen
-   Öffnungsklausel: Die Höchstbeiträge in der Rentenversicherung

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2. Schicht: DIE ZUSATZVERSORGUNG
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Riester-Verträge werden in hohem Maße vom Staat gefördert: Zum einen gibt es die Altersvorsorgezulage, zum anderen einen ergänzenden Sonderausgabenabzug. Um die Zulage in voller Höhe zu erhalten, müssen Sie einen bestimmten Mindesteigenbeitrag leisten, der sich nach der Höhe Ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens im Vorjahr richtet. Bei sehr niedrigem Einkommen muss zumindest der Sockelbetrag aufgebracht werden. Wegen der staatlichen Förderung in der Ansparphase müssen die Renten später in voller Höhe versteuert werden.
Inhalt:
-   Allgemeines zu Riester-Verträgen
-   Wie die Beiträge gefördert werden
-   Wie die Renten besteuert werden
Ab 2005 sind die steuerlichen Regeln für Direktversicherungen - eine beliebte und einfache Form der betrieblichen Altersvorsorge - geändert: Nun bleiben die Beiträge steuerfrei, dafür müssen die Versorgungsleistungen voll versteuert werden. Für Altverträge besteht ein Wahlrecht. Hier erfahren Sie, wie künftig die Beiträge und Versorgungsleistungen bei neuen und bestehenden Direktversicherungen steuerlich behandelt werden.
Inhalt:
-   Was ist eine Direktversicherung?
-   Direktversicherungen mit Vertragsabschluss vor dem 1.1.2005
-   Direktversicherungen mit Vertragsabschluss ab dem 1.1.2005
-   Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung aus dem Nettoeinkommen
-   Krankenversicherungsbeiträge auf Leistungen der Direktversicherung
Die gesetzliche Rente wird immer weniger und daher künftig nicht mehr ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Ergänzende Vorsorge ist unverzichtbar, und dabei bildet die betriebliche Altersversorgung eine wichtige Stütze. Hier erfahren Sie im Detail, welche Durchführungswege es gibt und wie die Beiträge und Versorgungsleistungen bei den einzelnen Varianten steuerlich behandelt werden.



3. Schicht: DIE PRIVATVERSORGUNG
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Mit dem Alterseinkünftegesetz sollte eigentlich die bisher unterschiedliche Besteuerung von Einkünften im Alter vereinheitlicht und auf eine nachgelagerte Besteuerung umgestellt werden. Doch mit den Neuregelungen wird nun auch das Steuerprivileg für Lebensversicherungen gekippt. Lesen Sie hier, welche Auswirkungen dies ab 2005 für laufende Altverträge und für Neuverträge hat.
Inhalt:
-   Lebensversicherungen mit Vertragsabschluss vor 2005 (Altverträge)
-   Lebensversicherungen mit Vertragsabschluss ab 2005 (Neuverträge)
-   Fondsgebundene Lebensversicherungen
-   Risikolebensversicherungen
-   Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen
-   Ausbildungs- oder Aussteuerversicherungen
-   Direktversicherungen
-   Riester-Rentenversicherungen
-   Rürup-Rentenversicherungen
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Seit dem 1.4.2007 wird angespartes privates Altersvorsorgekapital im Fall der Insolvenz und Zwangsvollstreckung deutlich besser geschützt. Dies begünstigt in erster Linie Selbstständige, hat aber als dritte Schicht der Alterssicherung auch für Bezieher einer gesetzlichen Rente eine große Bedeutung. Verschont bleiben nicht nur private Lebens- und Rentenversicherungen, sondern auch Bank- und Fondssparpläne, wenn das Kapital unwiderruflich für die Altersvorsorge angelegt wird.
Inhalt:
-   Wie ist die Ausgangslage?
-   Pfändungsschutz für das angesparte Altersvorsorgevermögen
-   Pfändungsschutz für laufende Altersrenten
-   Pfändungsschutz für Sterbegeldversicherungen
-   Pfändungsschutzkonto ab 2010
-   Gesetzliche Grundlagen

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Die Besteuerung von Renten ist seit 2005 eine komplizierte Wissenschaft geworden. Um alle Renten in ihren zahlreichen Facetten vollständig erfassen zu können, muss die "Anlage R" zur Steuererklärung ausgefüllt werden. Beziehen beide Ehegatten eine Rente, muss jeder eine eigene "Anlage R" abgeben. Hier bekommen Sie eine ausführliche Hilfe zum Ausfüllen des Formulars.
Für viele Rentner wurde bisher die Steuerakte nach Eintritt in den Ruhestand geschlossen. Doch aufgrund des neuen Alterseinkünftegesetzes werden künftig mehr Rentner (wieder) von der Besteuerung erfasst und müssen sich mit den neuen komplizierten Besteuerungsregeln beschäftigen. Denn nun gibt es ein neues Melde- und Kontrollverfahren.
Größer als die Angst des Tormanns vor dem Elfmeter ist die Angst des Fiskus, die Bürger könnten im Erwerbsleben die Steuervorteile für ihre Altersvorsorge einstreichen und sich im Alter der Besteuerung ihrer Altersbezüge entziehen - durch Wegzug ins Ausland, z. B. nach Mallorca oder in die Schweiz. Zum 1.1.2005 wurde die Besteuerung von Renten grundlegend neu geregelt - und auch die Steuerpflicht für Renten, die ins Ausland überwiesen werden.
Inhalt:
-   Sie wohnen im Ausland und behalten eine Wohnung in Deutschland bei
-   Sie wohnen im Ausland und geben Ihren Wohnsitz in Deutschland auf
-   Wie Altersbezüge bei beschränkter Steuerpflicht besteuert werden
-   Welches Finanzamt ist für steuerpflichtige Auslandsrentner zuständig?
-   Welcher Staat hat für Renten das Besteuerungsrecht?
-   Schweiz: Besondere Steuerregeln für Altersbezüge und Altersbeiträge
-   Schweiz: Pensionen von CERN und BIZ
-   Kanada: Besondere Regeln zur Besteuerung von Sozialversicherungsrenten
-   Europäische Union: Wie die Pensionen von EU-Beamten zu versteuern sind
-   Besteuerung von ausländischen Renten in Deutschland
Grenzgänger in die Schweiz und andere Arbeitnehmer zahlen in der Schweiz Beiträge für ihre Altersversorgung und erhalten im Alter Bezüge aus schweizerischen Kassen. Aufgrund der Neuregelung der Rentenbesteuerung zum 1.1.2005 gibt es nun auch hier verschiedene Neuerungen bezüglich Besteuerung der Alterseinkünfte und Absetzbarkeit der Vorsorgeaufwendungen. Grundlage ist eine auf Bundesebene abgestimmte Verfügung der OFD Karlsruhe vom 19.9.2005, ein Merkblatt der OFD Karlsruhe vom Juni 2006 sowie eine neue Verfügung vom 3.9.2007.
Inhalt:
-   Allgemeines zur Altersversorgung
-   Arbeitgeberbeiträge zur Pensionskasse
-   Sonderausgabenabzug der Beiträge
-   Besteuerung in der Auszahlungsphase bei Wohnsitz in Deutschland
-   Berechnungsbeispiele
-   In welchem Staat sind Altersbezüge zu versteuern?

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"Wer mehr als die gesetzliche Rente haben will, der kann Lotto oder Balaleika spielen - oder eine Riester- oder Betriebsrente abschließen."
(Franz Müntefering,
als Arbeits- und Sozialminister im Jahre 2007)
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