Mit dem Alterseinkünftegesetz sollte eigentlich die bisher unterschiedliche Besteuerung von Einkünften im Alter vereinheitlicht und auf eine nachgelagerte Besteuerung umgestellt werden. Doch mit den Neuregelungen wird nun auch das Steuerprivileg für Lebensversicherungen gekippt. Lesen Sie hier, welche Auswirkungen dies ab 2005 für laufende Altverträge und für Neuverträge hat.
Inhalt:
- Lebensversicherungen mit Vertragsabschluss vor 2005 (Altverträge)
- Lebensversicherungen mit Vertragsabschluss ab 2005 (Neuverträge)
- Fondsgebundene Lebensversicherungen
- Risikolebensversicherungen
- Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen
- Ausbildungs- oder Aussteuerversicherungen
- Direktversicherungen
- Riester-Rentenversicherungen
- Rürup-Rentenversicherungen