STEUERGRUNDLAGEN

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In dieser Rubrik lernen Sie die Grundlagen der Einkommensteuererklärung kennen. Hier geht es um allgemeine Fragen rund um die Steuererklärung, um Pflichtveranlagung und Antragsveranlagung, um die Berechnung und Höhe der Einkommensteuer, zuständiges Finanzamt usw.

Weitere Informationen finden Sie in den Untermenus
-   Steuerregeln
-   Steuerpflicht
-   Familienstand
-   Verlustverrechnung


Kostenpflichtige Inhalte - So funktioniert es!
Personen mit Wohnsitz in Deutschland haben vom Grundsatz her für das abgelaufene Kalenderjahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Doch dieser Grundsatz gilt nicht uneingeschränkt. Während Arbeitnehmer und Pensionäre nur in bestimmten - gesetzlich festgelegten - Fällen eine Steuererklärung abgeben müssen, sind Rentner und andere Nicht-Arbeitnehmer bereits bei Überschreiten einer bestimmten Einkunftsgrenze dazu verpflichtet.
Inhalt:
-   Das gilt für Personen ohne Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
-   Das gilt für Personen mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit
-   Wenn Sie noch einen Verlustvorrat aus dem Vorjahr haben
-   Wenn das Finanzamt Sie zur Abgabe einer Steuererklärung auffordert
-   Bis wann Sie die Steuererklärung abgeben müssen
-   Welche Anforderung die Steuererklärung erfüllen muss

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Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, sollte überlegen, ob er eine solche freiwillig abgibt. Das Finanzamt führt dann eine Antragsveranlagung durch. Dies ist immer empfehlenswert, wenn Sie Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen wollen oder wenn Sie während des Jahres vermeintlich zu viel Steuern gezahlt haben und diese anrechnen lassen wollen. Kurzum: wenn Sie die Möglichkeit einer Steuererstattung sehen. Es gibt viele Fälle, in denen sich eine freiwillige Steuererklärung lohnt!
Inhalt:
-   Pflicht oder Kür: Wer freiwillig eine Steuererklärung abgeben kann
-   Wann sich eine freiwillige Steuererklärung lohnen kann
-   Bis wann die freiwillige Steuererklärung erledigt sein muss
-   Welche Anforderung die Steuererklärung erfüllen muss
-   Wann Sie sich über zusätzliche Zinsen freuen können
-   Was Sie im Fall einer Steuernachforderung wissen sollten
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Lästig ist sie ja, die Einkommensteuererklärung. Man verschiebt das Unangenehme, bis es plötzlich mit der Zeit eng wird. Um nicht in Bedrängnis zu geraten, sollten Sie wissen, wann es für die Einkommensteuererklärung höchste Eisenbahn wird.
Inhalt:
-   Falls Sie zur Einkommensteuererklärung verpflichtet sind
-   Falls Sie eine Einkommensteuererklärung freiwillig abgeben
-   Wenn Sie die Abgabefristen nicht einhalten
-   Der Fristenerlass der Finanzverwaltung
-   Pilotprojekt: Verlängerte Abgabefristen in Hessen
Wo sollen Sie Ihre Steuererklärung abgeben? Diese Frage stellt sich, wenn Sie mehrere Wohnsitze haben, wenn Sie während des Jahres umziehen, wenn Sie vom Ehepartner getrennt leben, wenn Sie ins Ausland ziehen oder von dort zurückkehren.
Für den Laien ist es oft schwer, die feinen Unterschiede zwischen Einnahmen, Einkünften, Einkommen und zu versteuerndem Einkommen zu erkennen. Für die Berechnung der Einkommensteuer jedenfalls kommt es auf das "zu versteuernde Einkommen" an. Hier sehen Sie, in welchem Zusammenhang die Begriffe stehen und wie das alles entscheidende "zu versteuernde Einkommen" ermittelt wird.
Inhalt:
-   Erste Stufe: Die Summe der Einkünfte
-   Zweite Stufe: Der Gesamtbetrag der Einkünfte 
-   Dritte Stufe: Das Einkommen
-   Vierte Stufe: Das zu versteuernde Einkommen
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Gar mancher möchte im Vorhinein wissen, wie hoch die Einkommensteuer ist und wie sie berechnet wird. Doch die Berechnung ist in bestimmten Fällen kompliziert, und verwirrend sind manchmal die Begriffe: tarifliche Einkommensteuer - festzusetzende Einkommensteuer - zu zahlende Einkommensteuer. Hier erfahren Sie, was Sie letztendlich zu zahlen haben.
Inhalt:
-   Die Einkommensteuer für das "zu versteuernde Einkommen"
-   Wenn Sie Nebeneinkünfte bezogen haben: Der Härteausgleich
-   Wenn Sie Lohnersatzleistungen bezogen haben: Der Progressionsvorbehalt
-   Wenn Sie außerordentliche Einkünfte bezogen haben: Die Fünftelregelung
-   Wenn Sie Veräußerungsgewinne mit dem halben Steuersatz versteuern wollen
-   Was bei der tariflichen Einkommensteuer alles abgezogen und hinzugerechnet wird
-   Was auf die festzusetzende Einkommensteuer alles angerechnet wird
Mit dem Brutto-Netto-Gehaltsrechner von Jung / Fröhlich, Ludwigsburg, können Sie Ihr Nettoeinkommen ermitteln. Wieviel bleibt Netto vom Gehalt übrig - nach Abzug aller Abgaben und Steuern?
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Die gesetzliche Grundlage für die Berechnung der Einkommensteuer ist § 32a des Einkommensteuergesetzes. Die Steuerformeln zeigen, wie der Steuerbetrag berechnet wird und wie er sich zusammensetzt. Hier sehen Sie auch den jeweiligen Grundfreibetrag, die Progressionszone und die Proportionalzone sowie den Eingangssteuersatz und den Höchststeuersatz.
Inhalt:
-   Wegfall der Einkommensteuertabellen und -stufen in drei Schritten
-   Der Einkommensteuertarif 2000
-   Der Einkommensteuertarif 2001
-   Der Einkommensteuertarif 2002/2003
-   Der Einkommensteuertarif 2004
-   Der Einkommensteuertarif 2005/2006
-   Der Einkommensteuertarif 2007/2008
-   Der Einkommensteuertarif 2009
-   Der Einkommensteuertarif ab 2010 

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In Deutschland haben wir bekanntlich die progressive Einkommensbesteuerung. Das bedeutet, dass nach Überschreiten des Grundfreibetrages jeder zusätzlich verdiente Euro höher besteuert wird als die vorhergehende. Und der zuletzt verdiente Euro wird am höchsten belastet.
Inhalt:
-   Was Grenz- und Durchschnittssteuersatz bedeuten
-   Grenz- und Durchschnittssteuersatz nach Grundtarif 2009
-   Grenz- und Durchschnittssteuersatz nach Splittingtarif 2009
-   Grenz- und Durchschnittssteuersatz nach Grundtarif ab 2010
-   Grenz- und Durchschnittssteuersatz nach Splittingtarif ab 2010
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"Veranlagung" heißt das Verfahren des Finanzamtes, in dem auf der Basis der Steuererklärung die Besteuerungsgrundlagen ermittelt und die Steuer festgesetzt wird. Und diese Steuerermittlung kann 'einsam, zweisam oder gemeinsam' erfolgen. Hier lernen Sie die verschiedenen Veranlagungsarten kennen und erfahren, wann die getrennte Veranlagung gegenüber der Zusammenveranlagung vorteilhafter sein kann.
Inhalt:
-   Alleinstehende: Einzelveranlagung
-   Eheleute: Zusammenveranlagung oder getrennte Veranlagung
-   Häufigster Fall: Die Zusammenveranlagung
-   Ausnahmefall: Die getrennte Veranlagung
-   Wann die getrennte Veranlagung günstiger sein kann
-   Besonderheit im Jahr der Heirat: Die besondere Veranlagung
-   Veranlagung bei Eheleuten im Fall der Trennung
Ab dem 1.8. bis spätestens 31.12.2008 erhält jeder Bürger in Deutschland vom Baby bis zum Greis ein eindeutiges Identifikationsmerkmal - die neue Steuer-Identifikationsnummer. Diese Nummer ist bei allen Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden anzugeben (§ 139b AO). Mit der neuen Steuer-ID werden Sie wiederum ein Stück gläserner und ein Teil kontrollierbarer - im Jahre 24 nach George Orwells Vision von '1984'. Big Brother is watching you.
Inhalt:
-   Die Steuer-Identifikationsnummer für natürliche Personen
-   Die Wirtschafts-Identifikationsnummer für wirtschaftlich Tätige
Wer über ein hohes Einkommen verfügt, wird vom Fiskus zunehmend belastet. Seit 2007 gibt es die sog. Reichensteuer, ein Steuerzuschlag von 3 Prozentpunkten für Vielverdiener. Ab 2010 sind gut betuchte Angestellte, Vermieter und Kapitalanleger zur Aufbewahrung von steuerlichen Unterlagen verpflichtet und müssen mit Außenprüfungen rechnen. Wohlhabende Bürger geraten nun verstärkt ins Visier des Fiskus.
Inhalt:
-   Reichensteuer für wohlhabende Bürger
-   Neue Aufbewahrungspflichten für Angestellte, Vermieter und Anleger
-   Außenprüfung zulässig auch bei Angestellten, Vermietern und Anlegern
-   Drastische Erhöhung der Geldhöchststrafe für Spitzenverdiener
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der monatlichen Lohnsteuer und der Jahreseinkommensteuer. Kinder werden in besonderer Weise berücksichtigt. In bestimmten Fällen aber wird kein oder nur ein gemilderter Soli erhoben.
Inhalt:
-   Der Solidaritätszuschlag im Einkommensteuerbescheid
-   Der Solidaritätszuschlag in der Gehaltsabrechnung
-   Solidaritätszuschlag verfassungswidrig?
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Endgültig berechnet und festgesetzt wird die Kirchensteuer im Einkommensteuerbescheid. Wie die Kirchensteuer ermittelt wird und was Sie sonst dazu wissen sollten, erfahren Sie hier.
Inhalt:
-   Wie hoch ist die Kirchensteuer?
-   Wie werden Kinder berücksichtigt?
-   Wenn Dividenden und Spekulationsgewinne versteuert werden
-   Wie wird die Kirchensteuer bei Ehegatten berechnet?
-   Kirchensteuer als Sonderausgaben absetzbar
-   Kirchensteuer bei Pauschalierung der Lohnsteuer
-   Kirchensteuer bei hohem Einkommen (Kappung)
-   Kirchensteuererlass bei außerordentlichen Einkünften
-   Kirchensteuer bei Austritt aus der Kirche
-   Mindestkirchensteuer
-   Kirchgeld
-   Zuwendungen für kirchliche oder religiöse Zwecke
-   Einspruch und Klage wegen Kirchensteuer
Viele Steuerbescheide enthalten den Vermerk "Der Bescheid ist nach § 165 Abs. 1 AO teilweise vorläufig". Welche Bedeutung hat dieser Vorläufigkeitsvermerk und in welchen Fällen wird er aufgenommen? Hier bekommen Sie die Antwort und sehen die aktuelle Liste der Vorläufigkeitsvermerke.
Inhalt:
-   Welche Bedeutung hat der Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 AO?
-   In welchen Punkten bleiben Steuerbescheide derzeit vorläufig?
-   Musterklage: Vorläufigkeitsvermerk für sämtliche Revisionsverfahren
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In bestimmten Fällen werden Steueransprüche verzinst: So können Sie auf eine Steuererstattung vom Finanzamt zusätzlich Zinsen bekommen oder Sie müssen auf eine Steuerzahlung obendrein noch Zinsen bezahlen. Hier erfahren Sie, wann solche Steuerzinsen in Betracht kommen und welche steuerlichen Nebenleistungen es sonst noch gibt.
Inhalt:
-   Erstattungszinsen und Nachzahlungszinsen
-   Stundungszinsen
-   Hinterziehungszinsen
-   Aussetzungszinsen
-   Prozesszinsen
-   Säumniszuschläge
-   Verspätungszuschläge
-   Verzögerungsgeld
Im Allgemeinen erkennt das Finanzamt die vertraglichen Gestaltungen an, die auch tatsächlich durchgeführt werden und einem Fremdvergleich standhalten. Ist jedoch einziger Zweck einer vertraglichen Gestaltung eine Steuervermeidung, erkennen die Finanzämter solche Konstruktionen nicht an. Hier erfahren Sie Näheres zum sog. Gestaltungsmissbrauch gemäß § 42 Abgabenordnung.
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Wer vom Amt kommt, ist meistens klüger. Auch bei Ihrem Finanzbeamten können Sie Auskünfte zu Ihren Steuerfragen bekommen, doch diese sind eher unverbindlich. Was aber nützt dies, wenn man bei wichtigen wirtschaftlichen Entscheidungen eine verlässliche Auskunft über die steuerlichen Auswirkungen zu komplizierten Sachverhalten benötigt? Eine vielfach unbekannte Möglichkeit hierzu ist die schriftliche Anfrage an das Finanzamt, auf die Sie schriftlich eine verbindliche Auskunft erwarten dürfen. Hier erfahren Sie, wann Sie diese Form nutzen können, was Sie dabei beachten müssen und was sie kostet.
Inhalt:
-   Die Auskunft vom Finanzamt
-   Neu ab 19.12.2006: Die Auskunft vom Finanzamt ist gebührenpflichtig
-   Was beim Antrag auf verbindliche Auskunft zu beachten ist
-   Das Gesetz zur verbindlichen Auskunft
-   Die Steuer-Auskunftsverordnung zur verbindlichen Auskunft
-   Der Anwendungserlass zur verbindlichen Auskunft
Oftmals kommt es vor, dass steuerliche Sachverhalte kaum oder nur schwer aufgeklärt werden können. Erleichterung kann dann die sog. "tatsächliche Verständigung" bringen. Dies ist nichts anderes als ein "Kuhhandel" zwischen Finanzamt und Steuerbürger, mit dem aufwendige Ermittlungen und ein langer Rechtsstreit vermieden werden. Der "Deal" dient also der Effektivität der Besteuerung und dem Rechtsfrieden. Erstmals legt jetzt das Bundesfinanzministerium die Grundsätze für die tatsächliche Verständigung fest (BMF-Schreiben vom 30.7.2008).
Belege und Aufzeichnungen spielen im Steuerrecht eine wichtige Rolle. Keine Steuervergünstigung ohne entsprechenden Nachweis und keine Buchung ohne Beleg! Das Finanzamt traut nur dem, was schwarz auf weiß geschrieben steht. Doch nach Erledigung der Steuererklärung ist die Frage: Aufbewahren oder Vernichten?
Inhalt:
-   Das betrifft Privatleute und Arbeitnehmer
-   Das betrifft wohlhabende Angestellte, Vermieter und Anleger
-   Das betrifft Bürger mit Konten in Steueroasen
-   Das betrifft Bürger mit Auslandsbeziehungen
-   Das betrifft Geschäftsleute
-   Gesetzliche Grundlagen

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HINWEISE

STEUERRECHNUNG


EIN SPRUCH

Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können, muss man Philosoph sein. Es ist zu schwer für einen Mathematiker."
(Albert Einstein, 1879-1955)
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"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
(Peter Knief, Steuer-Sätze)
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"Man soll seine Steuern dem Staat zahlen, wie man seiner Geliebten einen Blumenstrauß schenkt."
(Novalis, 1772-1801,
eigtl. Friedrich von Hardenberg, dt. Dichter)
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