STEUERGRUNDLAGEN: Besondere Steuerregeln

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Wer Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld, Krankengeld oder andere Sozialleistungen als Lohnersatz bezogen hat, kann seine Einkommensteuer nicht einfach nach der Steuerformel berechnen bzw. aus der Steuertabelle ablesen. Diese Leistungen sind zwar steuerfrei, und doch treiben sie den Steuersatz für das übrige steuerpflichtige Einkommen in die Höhe. So kassiert der Fiskus indirekt mit über den sog. "Progressionsvorbehalt" (§ 32b EStG).
Inhalt:
-   Was alles Lohnersatzleistungen sind
-   Wie das Finanzamt Kenntnis von Lohnersatzleistungen erlangt
-   Wie der Progressionsvorbehalt funktioniert
-   Wenn Sie Lohnersatzleistungen zurückzahlen müssen
-   Wenn Lohnersatzleistungen rückwirkend wegfallen
-   Wenn Sie Arbeitslosengeld und eine Abfindung erhalten
-   Der Progressionsvorbehalt für steuerfreie Auslandseinkünfte
-   Wenn die Auslandseinkünfte negativ sind
Mit dem Berechnungsprogramm von Wolfgang Parmentier können Sie die Steuer für Ihr Einkommen mit einer Abfindung oder/und mit Lohnersatzleistungen, z.B. Arbeitslosengeld, ermitteln.
Dieses Programm des Bayerischen Landesamtes für Steuern ermittelt die Einkommensteuer unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts und informiert über die prozentuale und betragsmäßige Mehrbelastung.

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Außerordentliche Einkünfte sind nach der sog. Fünftelregelung steuerbegünstigt. Dadurch soll die Progressionswirkung etwas abgemildert werden. Begünstigt können so Abfindung, Jubiläumszuwendung oder Veräußerungsgewinne sein. Doch was genau ist und bewirkt diese Fünftelregelung?
Inhalt:
-   Was zählt zu den außerordentlichen Einkünften?
-   Wie funktioniert die Fünftelregelung in der Veranlagung?
-   Wie wird die Fünftelregelung in der monatlichen Gehaltsabrechnung berücksichtigt?
-   Vorteil durch Wahl der getrennten Veranlagung bei Eheleuten
Mit dem Berechnungsprogramm von Wolfgang Parmentier können Sie die Steuer für Ihr Einkommen mit und ohne außerordentliche Einkünfte gemäß § 34 EStG ermitteln.
Beziehen Sie als Arbeitnehmer außer Ihrem Gehalt oder als Pensionär und Betriebsrentner außer Ihren Versorgungungsbezügen noch Nebeneinkünfte bis höchstens 820 EUR im Jahr, von denen keine Lohnsteuer einbehalten wurde, können Sie von einer besonderen Steuervergünstigung profitieren: dem sog. Härteausgleich.
Inhalt:
-   Wann kommt der Härteausgleich zur Anwendung?
-   Wie funktioniert der Härteausgleich?
-   Besonderer Vorteil für Personen über 64 Jahre
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Versorgungsbezüge sind als "Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit" in voller Höhe steuerpflichtig. Abgemildert wird die steuerliche Belastung allerdings durch den Versorgungsfreibetrag und bis 2004 durch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Ab 2005 wird neben dem Versorgungsfreibetrag ein neuer Zuschlag sowie ein Werbungskosten-Pauschbetrag steuermindernd abgezogen. Dies betrifft insbesondere Beamtenpensionäre und Betriebsrentner sowie deren Hinterbliebene.
Inhalt:
-   Was sind Versorgungsbezüge?
-   Wie werden Versorgungsbezüge besteuert?
-   Wie hoch ist der Versorgungsfreibetrag?
-   Versorgungsbezüge im Sterbemonat
-   Der Versorgungsfreibetrag beim Lohnsteuerabzug
Wer zu Beginn des Steuerjahres mindestens 64 Jahre alt ist, bekommt für seine Einkünfte aus einer Beschäftigung und für bestimmte andere Einkünfte eine Steuervergünstigung: den sog. Altersentlastungsbetrag.
Inhalt:
-   Welche Einkünfte sind durch den Altersentlastungsbetrag begünstigt?
-   Wer hat Anspruch auf den Altersentlastungsbetrag?
-   Wie hoch ist der Altersentlastungsbetrag?
-   Wie wirkt der Altersentlastungsbetrag?
-   Der Altersentlastungsbetrag beim Lohnsteuerabzug
Zur Sicherung ihrer Altersvorsorge haben Unternehmer, die alters- oder krankheitsbedingt aus dem Berufsleben ausscheiden und ihren Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil veräußern oder aufgeben, seit 2001 ein Wahlrecht: Sie können den Veräußerungsgewinn entweder nach der Fünftelregelung oder mit einem ermäßigten Steuersatz versteuern.
Inhalt:
-   Welche Veräußerungsgewinne sind begünstigt?
-   Wer kann vom ermäßigten Steuersatz profitieren?
-   Wie wird der ermäßigte Steuersatz berechnet?
-   Wenn Veräußerungsgewinne und andere außerordentliche Einkünfte zusammentreffen

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Bei Arbeitslöhnen und Versorgungsbezügen gewährt das Finanzamt von Amts wegen den Arbeitnehmerpauschbetrag. Was Sie hierzu wissen sollten.
Sonderausgaben sind private Ausgaben, die in ganz bestimmten Fällen steuerlich absetzbar sind. Es gibt im Wesentlichen zwei Gruppen von Sonderausgaben: Die Vorsorgeaufwendungen und die anderen Sonderausgaben. Für letztere wird ein Pauschbetrag gewährt.
Es kann vorkommen, dass bei der Einkommensteuer Einkünfte erfasst werden, die zuvor als Vermögen bereits mit Erbschaftsteuer belastet waren. Diese Doppelbelastung mit Einkommen- und Erbschaftsteuer soll mittels der neuen Vorschrift des § 35b EStG gemindert werden und gilt für Erbfälle ab 2009.
Inhalt:
-   Wann kommt eine Doppelbelastung in Betracht?
-   Doppelbelastung bei Erbschaft von Kapitalvermögen
-   Was sind die Voraussetzungen für die Entlastung?
-   Wie wird die Doppelbelastung gemindert?
-   Entlastung bei Erwerb von Renten, Nutzungen und Leistungen
-   Keine Entlastung bei Steuerhinterziehung
-   Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden des Erblassers
-   Kann der Erbe Verluste des Erblassers nutzen?
-   Gesetzliche Grundlage
Nach dem Halbeinkünfteverfahren sind Erträge und Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen (Aktien, GmbH-Anteile, Genossenschaftsanteile) nur noch zur Hälfte steuerpflichtig. Werbungskosten, die damit in Zusammenhang stehen, sind ebenfalls nur zur Hälfte abziehbar.
Personen, die Hinterbliebenenbezüge erhalten, bekommen auf Antrag eine besondere Steuervergünstigung: den Hinterbliebenen-Pauschbetrag.
Inhalt:
-   Wie hoch ist der Hinterbliebenen-Pauschbetrag?
-   Wer bekommt den Hinterbliebenen-Pauschbetrag?
-   Hinterbliebenen-Pauschbetrag für Kinder
-   Die Hinterbliebenenbezüge nach dem Bundesversorgungsgesetz
Die Gemeinde Büsingen am Hochrhein mit ca. 1 450 Einwohnern ist vollständig von der Schweiz umgeben und daher dem schweizerischen Zoll- und Währungsgebiet angeschlossen. Wegen dieser besonderen Lage gibt es für die Bürger der Exklave eine spezielle Steuervergünstigung, den sog. Büsinger Freibetrag.

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HINWEISE

EIN SPRUCH

Erst beim Abfassen der Steuererklärung kommt man dahinter, wie viel Geld man sparen würde, wenn man gar keines hätte."
(Fernandel, 1903-1971)
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Ein einfaches System fürs Finanzamt:
1. Wie viel hast du letztes Jahr verdient?
2. Wie viel Geld ist noch übrig?
3. Überweise es uns!
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