Beschränkt einkommensteuerpflichtig sind Personen, die in Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und bestimmte inländische Einkünfte im Sinne des § 49 EStG erzielen (§ 1 Abs. 4 EStG). Bei ihnen wird die Steuer durch Steuerabzug oder im Wege der Veranlagung zur beschränkten Steuerpflicht erhoben. Ab 2009 sind hier neue Besteuerungsregeln zu beachten.
Inhalt:
- Welche Personen sind beschränkt einkommensteuerpflichtig?
- Welche Einkünfte sind beschränkt einkommensteuerpflichtig?
- Steuerliche Regeln bei beschränkter Steuerpflicht
- Steuerabzug bei bestimmten Einkünften gemäß § 50a EStG
- Besteuerung von beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern
- Besteuerung im Jahr des Wegzugs ins Ausland oder der Rückkehr
- Besteuerung von beschränkt steuerpflichtigen Fotomodellen
- Besteuerung von beschränkt steuerpflichtigen Journalisten, Schriftstellern
- Besteuerung von Einnahmen aus Energieerzeugung auf See
- Erlass oder Pauschalierung von Steuern bei beschränkt Steuerpflichtigen
- Gesetzliche Grundlagen