Verluste entstehen, wenn die Erlöse aus Veräußerung oder Einlösung von Wertpapieren oder anderen Kapitalanlagen niedriger sind als die entsprechenden Erwerbskosten. Solche Verluste können mit positiven Kapitalerträgen saldiert werden und so die Abgeltungsteuer vermindern. Ab 2009 gelten für die Verlustverrechnung völlig neue Regeln - doch ganz einfach sind sie wahrlich nicht.
Inhalt:
- Wie Verluste ermittelt werden
- Wie Verluste von den Banken verrechnet werden
- Wie Verluste in der Steuererklärung verrechnet werden
- Altverluste aus privaten Veräußerungsgeschäften per 31.12.2008
- Altverluste aus Stillhaltergeschäften per 31.12.2008
- Verluste aus Veräußerung von Wertpapieren im Jahre 2009
- Verluste aufgrund Wechselkursänderungen
- Verluste aus betrieblichen Kapitalanlagen
- Verluste aus unternehmerischen Beteiligungen im Privatvermögen
- Verluste aus Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung
- Verluste aus Lebensversicherungsverträgen
- Verluste aus Optionsgeschäften
- Verluste aus Aktien-, Umtausch-, Wandelanleihen
- Verluste aus stiller Beteiligung
- Verluste durch Zahlungsunfähigkeit des Schuldners
- Verluste im Todesfall