Liegt der Arbeitsort weit vom Wohnort entfernt, ist dort oftmals eine Zweitwohnung erforderlich. Wenn also aus beruflichen Gründen neben dem Haupthaushalt ein Zweithaushalt entsteht, liegt eine doppelte Haushaltsführung vor. Einen Teil der damit verbundenen Kosten können Sie auf das Finanzamt abwälzen. Hier erfahren Sie, wann eine doppelte Haushaltsführung steuerlich anzuerkennen ist.
Inhalt:
- Wann liegt eine doppelte Haushaltsführung vor?
- Bei Ledigen kommt es auf den eigenen Hausstand an
- Wenn Sie längerfristig außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte tätig sind
- Wenn Sie zwei Arbeitsstätten an unterschiedlichen Orten haben
- Wenn Sie die Hauptwohnung vom Arbeitsort weg verlegen
- Wenn Sie während der Auswärtstätigkeit die Hauptwohnung verlegen
- Wenn Sie während der Auswärtstätigkeit den Beschäftigungsort wechseln
- Wenn der Ehegatte ebenfalls in der Zweitwohnung wohnt
- Wenn beide Eheleute eine Zweitwohnung haben (dreifache Haushaltsführung)
- Wenn Sie die Hauptwohnung im Vertrauen auf eine Versetzung verlegen
- Wenn Sie nach langjährigem Pendeln eine Zweitwohnung anmieten
- Wenn nach der Heirat die Wohnung des Ehegatten zur Hauptwohnung wird
- Wenn Ledige mit dem Lebensgefährten zusammenziehen