BERUFLICHE AUSGABEN: Doppelte Haushaltsführung

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Liegt der Arbeitsort weit vom Wohnort entfernt, ist dort oftmals eine Zweitwohnung erforderlich. Wenn also aus beruflichen Gründen neben dem Haupthaushalt ein Zweithaushalt entsteht, liegt eine doppelte Haushaltsführung vor. Einen Teil der damit verbundenen Kosten können Sie auf das Finanzamt abwälzen. Hier erfahren Sie, wann eine doppelte Haushaltsführung steuerlich anzuerkennen ist.
Inhalt:
-   Wann liegt eine doppelte Haushaltsführung vor?
-   Bei Ledigen kommt es auf den eigenen Hausstand an
-   Wenn Sie längerfristig außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte tätig sind
-   Wenn Sie zwei Arbeitsstätten an unterschiedlichen Orten haben
-   Wenn Sie die Hauptwohnung vom Arbeitsort weg verlegen
-   Wenn Sie während der Auswärtstätigkeit die Hauptwohnung verlegen
-   Wenn Sie während der Auswärtstätigkeit den Beschäftigungsort wechseln
-   Wenn der Ehegatte ebenfalls in der Zweitwohnung wohnt
-   Wenn beide Eheleute eine Zweitwohnung haben (dreifache Haushaltsführung)
-   Wenn Sie die Hauptwohnung im Vertrauen auf eine Versetzung verlegen
-   Wenn Sie nach langjährigem Pendeln eine Zweitwohnung anmieten
-   Wenn nach der Heirat die Wohnung des Ehegatten zur Hauptwohnung wird
-   Wenn Ledige mit dem Lebensgefährten zusammenziehen

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Nicht selten kommt es vor, dass Arbeitnehmer vom Arbeitsort "wegziehen", ihren Wohnsitz also weg vom Arbeitsort verlegen. Der eine hat auf dem Lande ein Eigenheim gebaut oder erworben, der andere zieht in eine schönere Gegend mit hohem Freizeitwert. Wiederum andere ziehen aus der ehelichen Wohnung aus und bei der neuen Lebensgefährtin ein. Ledige ziehen zu ihrer Lebensgefährtin an einen anderen Ort. Wer dann am Arbeitsort die bisherige Wohnung als Zweitwohnung beibehält oder eine kleinere Wohnung anmietet, darf sich jetzt über ein neues Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs freuen.
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Liegen die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung und eigenem Hausstand vor, können Sie das Finanzamt zeitlich unbegrenzt an den Kosten beteiligen. Sie werden staunen, was Sie bei doppelter Haushaltsführung alles an Kosten absetzen können.
Inhalt:
-   Fahrtkosten
-   Verpflegungspauschbeträge
-   Telefongespräche anstelle einer Heimfahrt
-   Umzugskosten
-   Schaden durch Unfall, Beschädigung oder Diebstahl
-   Doppelte Haushaltsführung im Ausland 
-   Besuch von Ehegatte und Kindern

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Hier geht es um die weitere Aufwendungen im Rahmen der doppelten Haushaltsführung, die als Werbungskosten absetzbar sind.
Inhalt:
-   Übernachtung in Hotel, Pension, Gemeinschaftsunterkunft
-   Aufwendungen für eine Mietwohnung
-   Kosten einer Eigentumswohnung
-   Einrichtungsgegenstände für die Zweitwohnung
-   Renovierung der Zweitwohnung
-   Zweitwohnungsteuer
-   Wahlrecht zwischen doppelter Haushaltsführung und tatsächlichen Fahrtkosten
-   Doppelte Haushaltsführung und Auswärtstätigkeit
-   Erstattungen des Arbeitgebers
-   Wie Sie Kosten der doppelten Haushaltsführung steuerlich geltend machen

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"Wer die Steuergesetze nicht kennt, muss für den zahlen, der sie gut kennt."
(Louis Verneuil, 1893-1952)
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