Konnten Sie das Finanzamt davon überzeugen, dass ein beruflich genutzter Gegenstand für Sie ein Arbeitsmittel ist, sollten Sie alle Abzugsmöglichkeiten richtig wahrnehmen. Hier erfahren Sie dazu die Einzelheiten.
Inhalt:
- Anschaffung neuer Arbeitsmittel unter 410 EUR (ohne MwSt.)
- Anschaffung neuer Arbeitsmittel über 410 EUR (ohne MwSt.)
- Anschaffung gebrauchter Arbeitsmittel
- Umwidmung von Privatgegenständen
- Geschenkte oder geerbte Arbeitsmittel
- Beschädigung, Zerstörung und Diebstahl eines Arbeitsmittels
- Verkauf eines Arbeitsmittels
- Sonstige Aufwendungen
- Erstattungen vom Arbeitgeber
- Gibt es einen Pauschbetrag für Arbeitsmittel?