BERUFLICHE AUSGABEN: Computer und Telekommunikation

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Mit einem Grundsatzurteil hat der Bundesfinanzhof die steuerliche Anerkennung von Computern geklärt: Hier erfahren Sie, wann der PC in vollem Umfang und wann er nur mit dem beruflichen Nutzungsanteil absetzbar ist, wie dieser berufliche Nutzungsanteil ermittelt wird, ob Peripheriegeräte im Jahr der Anschaffung in voller Höhe anerkannt werden, wie die Abschreibung für Computer berechnet wird und wie Sie einen bislang abgelehnten PC nun steuerlich durchbringen.
Inhalt:
-   Der Computer kann als Arbeitsmittel in voller Höhe absetzbar sein
-   Der Computer kann mit dem beruflichen Nutzungsanteil absetzbar sein
-   Wie Peripheriegeräte des Computers behandelt werden
-   Wie die Abschreibung ermittelt wird
-   Neue Chance für bislang abgelehnte Computer

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Nach wie vor gilt die Regelung: Falls der Computer für Sie ein Arbeitsmittel ist, können Sie die Kosten in vollem Umfang als Werbungskosten absetzen. Was also sind die Anforderungen, damit der PC als Arbeitsmittel durchgeht?
Inhalt:
-   Wann ist der Computer ein Arbeitsmittel?
-   Arbeitnehmerbezogene objektive Beweisanzeichen
-   Computerbezogene objektive Beweisanzeichen
-   Berufliche Nutzung eines bisher privat genutzten Computers
-   Der Fragebogen des Finanzamtes
-   Positive Entscheidungen
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Immer wieder gibt es Fragen, wie welche Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Aufwendungen für Anschaffung, Aufrüstung und Erneuerung des PC und seiner Komponenten steuerlich optimal absetzen.
Inhalt:
-   Wie die Anschaffungskosten des PC behandelt werden
-   Wie Sie nachträgliche Anschaffungen steuerlich unterbringen
-   Wann Sie den Restwert des alten PC absetzen können
-   Welche Ausgaben sonst noch absetzbar sind
-   Wie Sie Computerkosten steuerlich geltend machen
Aufwendungen für beruflich genutzte Software sind als Werbungskosten absetzbar. Dies gilt sogar dann, wenn der PC selbst steuerlich nicht anerkannt wird. Hier erfahren Sie, wie Software steuerlich behandelt wird.

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Seit dem Jahr 2000 fördert die Bundesregierung die PC- und Internetverbreitung zum Aufbau der Informationsgesellschaft in Deutschland. Und so überlassen viele Firmen im Rahmen von Mitarbeiter-PC-Programmen ihren Mitarbeiter Personalcomputer als Eigentum oder zur Nutzung. Hier werden die steuerlichen Regeln für Arbeitgeber und Arbeitnehmer dargestellt. (12.8.2005)
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Die Nutzung neuer Medien wird vom Fiskus auf mehrfache Weise steuerlich gefördert. Das gilt vor allem für die Nutzung des Internets am Arbeitsplatz, aber auch für die Internetnutzung zu Hause. Hier können Sie von interessanten Steuervergünstigungen profitieren.
Inhalt:
-   Privatnutzung betrieblicher Geräte auf Kosten des Arbeitgebers
-   Kostenerstattung des Arbeitgebers für private Telekommunikationsgeräte
-   Schenkung von Computer
-   Barzuschüsse für die Internetnutzung

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Seit 2002 ist die steuerliche Absetzbarkeit von "Telekommunikationskosten" neu geregelt. Informieren Sie sich, welchen Kostenanteil Sie für Telefon, Fax und Internet in der Steuererklärung ansetzen können und wie Sie diesen Anteil auf einfache Weise ermitteln.
Inhalt:
-   Wann Telekommunikationskosten als Werbungskosten absetzbar sind
-   Werbungskostenabzug nach Pauschalabrechnung
-   Werbungskostenabzug gegen Nachweis
-   Was der Arbeitgeber steuerfrei erstatten darf
-   Wie Kosten für Auto- und Mobiltelefon berücksichtigt werden

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HINWEISE

EIN SPRUCH

"Der Mensch ist das wichtigste und kostbarste Peripheriegerät einer Computeranlage."
(Unbekannt)
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"Das Motiv der Ersparnis von Steuern allein macht eine Gestaltung nicht unangemessen. Ein Steuerpflichtiger ist nicht gehindert, aus mehreren sich anbietenden Lösungen die steuerlich günstigste zu wählen."
(BFH-Urteil vom 18.7.2001, I R 48/97, FR 2001 S. 1220)
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