BERUFLICHE AUSGABEN: Arbeitszimmer

Seit 2007 wird ein häusliches Arbeitszimmer nur noch dann steuerlich anerkannt, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung darstellt. Ebenfalls können beruflich genutzte Räume steuerlich anzuerkennen sein, wenn sie kein "Arbeitszimmer" sind oder nicht in die häusliche Sphäre eingebunden sind. In diesen Fällen sind die Arbeitszimmerkosten weiterhin in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar.
Inhalt:
-   Vorab: Wann wird ein Arbeitszimmer steuerlich anerkannt?
-   NEU: Faktische Abschaffung des Arbeitszimmers ist verfassungswidrig!
-   Arbeitszimmer als "Mittelpunkt" der beruflichen und betrieblichen Tätigkeit
-   Arbeitszimmer "ohne anderen Arbeitsplatz"
-   Arbeitszimmer ist kein häusliches "Arbeitszimmer"
-   Arbeitszimmer ist kein "häusliches" Arbeitszimmer
-   Vermietung des Arbeitszimmers an den Arbeitgeber
-   Arbeitszimmer als Betriebsstätte bei selbstständiger Tätigkeit

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Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung sind wie bisher auch ab 2007 in voller Höhe als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar, wenn das Arbeitszimmer den "Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet". Wann also ist das Arbeitszimmer der Tätigkeitsmittelpunkt?
Inhalt:
-   Sie üben Ihre Tätigkeit ausschließlich zu Hause aus
-   Sie üben Ihre Tätigkeit im Arbeitszimmer und außer Haus aus
-   Sie üben mehrere Tätigkeiten aus
-   Sie nutzen das Arbeitszimmer für Telearbeit
-   Sie nutzen das Arbeitszimmer während der Arbeitslosigkeit zur Fortbildung
-   Sie nutzen das Arbeitszimmer während der Elternzeit zur Fortbildung
Ein Arbeitszimmer können Sie steuerlich geltend machen, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dann sind die Arbeitszimmerkosten bis zum Höchstbetrag von 1.250 EUR abziehbar. Zu klären ist also, wann Ihnen ein "anderer Arbeitsplatz" nicht zur Verfügung steht.
Inhalt:
-   Wie muss der "andere Arbeitsplatz" beschaffen sein?
-   Sie üben mehrere berufliche oder betriebliche Tätigkeiten aus
-   Sie üben nur eine berufliche oder betriebliche Tätigkeit aus
Die Einschränkungen bei der steuerlichen Anerkennung des Arbeitszimmers gelten nur für Räume, die "häuslich" sind und ein "Arbeitszimmer" darstellen. Das bedeutet, dass die Kosten in voller Höhe absetzbar sind, wenn der beruflich oder betrieblich genutzte Raum nicht als typisches Arbeitszimmer gilt oder wenn er nicht zum häuslichen Bereich gehört. Doch wann ist dies der Fall?
Inhalt:
-   Ausstattung und Art der Nutzung
-   Zugehörigkeit zum häuslichen Bereich
-   Arbeitszimmer als Betriebsstätte bei selbstständiger Tätigkeit
-   Vermietung an den Arbeitgeber
-   Beschäftigung des Ehegatten im Arbeitszimmer
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Erfüllen Sie die persönlichen Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers und genügt auch das Arbeitszimmer den sachlichen Anforderungen, können Sie die Arbeitszimmerkosten als Werbungskosten absetzen. Nun möchten Sie wissen, was Sie hier alles angeben dürfen. Sie werden staunen, was alles möglich ist.
Inhalt:
-   Aufwendungen für die Unterhaltung des Arbeitszimmers
-   Schuldzinsen (bei Eigentümern)
-   Aufwendungen für Instandhaltung (bei Eigentümern)
-   Gebäudeabschreibung (bei Eigentümern)
-   Aufwendungen für die Ausstattung des Arbeitszimmers
-   Aufwendungen für die Renovierung des Arbeitszimmers
-   Aufwendungen für die Errichtung des Arbeitszimmers
-   Wie Sie Ihre Arbeitszimmerkosten steuerlich geltend machen

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Erfüllen Sie die persönliche Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers, kommt es nun darauf an, dass das Arbeitszimmer bestimmten sachlichen Anforderungen genügt. Wie also muss das Arbeitszimmer aussehen?
Inhalt:
-   Das Arbeitszimmer muss so gut wie ausschließlich beruflich genutzt werden
-   Das Arbeitszimmer darf nicht wie ein Wohnraum eingerichtet sein
-   Das Arbeitszimmer muss von den Wohnräumen abgetrennt sein
-   Die Wohnung muss für den Wohnbedarf ausreichend groß sein
Damit das Arbeitszimmer steuerlich anerkannt wird, darf es nicht wie ein Wohnraum eingerichtet sein. Spannend sind hier zwei Fragen: Welche Gegenstände sind unschädlich für die steuerliche Anerkennung des Arbeitszimmers, und welche Gegenstände können als Werbungskosten abgesetzt werden?
Inhalt:
-   Ausstattung des Arbeitszimmers
-   Berufliche Einrichtungsgegenstände
-   Gegenstände, die der Ausschmückung des Raumes dienen
-   Gegenstände, die mit einer beruflichen Nutzung vereinbar sind
-   Gegenstände mit Privatcharakter
-   Teppiche im Arbeitszimmer
Auch während der Elternzeit (früher Erziehungsurlaub) wird das Arbeitszimmer häufig genutzt, um Fachliteratur zu studieren, um Arbeitsmittel weiter aufzubewahren, um fachlich auf dem Laufenden zu bleiben, um die Wiederaufnahme der Berufstätigkeit vorzubereiten. Nach einem aktuellen Urteil des BFH können ein Arbeitszimmer und andere Kosten auch während der Elternzeit absetzbar sein. Allerdings müssen Sie dabei jetzt eine wichtige Bedingung beachten.
Um die steuerlichen Abzugsbeschränkungen des häuslichen Arbeitszimmers zu umgehen, könnte man folgende Gestaltung erwägen: Sie vermieten Ihr Arbeitszimmer an den Arbeitgeber, und dieser überlässt es Ihnen zur beruflichen Nutzung. Hier erfahren Sie, wann ein Mietverhältnis anzuerkennen ist und wie die Arbeitszimmerkosten steuerlich behandelt werden.
Inhalt:
-   Wann ein Mietverhältnis anzuerkennen ist
-   Die Nutzung erfolgt vorrangig im Interesse des Arbeitgebers
-   Die Nutzung erfolgt nicht vorrangig im Interesse des Arbeitgebers
-   Gegenseitige Vermietung des Arbeitszimmers unter Eheleuten
Erfüllen Sie die persönlichen Voraussetzungen und genügt auch das Arbeitszimmer den sachlichen Anforderungen, wird Ihr häusliches Arbeitszimmer steuerlich anerkannt. Jetzt aber sollten Sie Bescheid wissen, wie Sie in bestimmten Fällen vorgehen und Ihre Steuersparmöglichkeiten ausschöpfen.
Inhalt:
-   Wenn das Haus Ihnen alleine gehört
-   Wenn das Haus beiden Eheleuten gemeinsam gehört
-   Wenn das Haus dem anderen Ehegatten allein gehört
-   Wenn Sie alleine zwei Arbeitszimmer nutzen
-   Wenn Sie und Ihr Ehegatte/Lebensgefährte das Arbeitszimmer gemeinsam nutzen
-   Wenn Sie und Ihr Ehegatte/Lebensgefährte jeweils ein Arbeitszimmer nutzen
-   Wenn Sie das Arbeitszimmer nicht ganzjährig nutzen
-   Wenn die persönliche Abzugsvoraussetzung im Laufe des Jahres wechselt
-   Wenn Sie das Arbeitszimmer für mehrere Tätigkeiten nutzen
-   Wenn Sie das Arbeitszimmer auch für Ausbildungszwecke nutzen
-   Wenn Sie das Arbeitszimmer für eine selbstständige Tätigkeit nutzen
-   Wenn Sie ein Arbeitszimmer im Keller oder auf dem Dachboden einrichten
-   Wenn Sie das Haus oder die Wohnung verkaufen
Mit einem häuslichen Arbeitszimmer lässt sich immer noch eine hübsche Steuerersparnis erzielen. Doch die Hürden für die steuerliche Anerkennung sind hoch. Vorrangige Frage ist daher, wer aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit ein Arbeitszimmer beim Finanzamt durchsetzen kann.
Inhalt:
-   Der Regelfall: Wenn Sie einen festen Arbeitsplatz haben
-   Wenn Ihnen für Ihre Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht
-   Wenn Sie das Arbeitszimmer zu mehr als 50 % Ihrer gesamten Tätigkeit beruflich nutzen
-   Wenn das Arbeitszimmer der Mittelpunkt Ihrer gesamten Tätigkeit ist
-   Arbeitszimmer für Ausbildungszwecke
-   Arbeitszimmer während der Arbeitslosigkeit
-   Arbeitszimmer während der Elternzeit

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EIN SPRUCH

"Es steht grundsätzlich im Belieben eines jeden Steuerpflichtigen, seine Angelegenheiten so einzurichten, dass er möglichst an Steuern spart."
(BFH-Urteil vom 26.2.1970, BStBl. 1970 II S. 419, 421)
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