Im Berufsalltag gibt es ungezählte Möglichkeiten der beruflichen Fort- und Weiterbildung. Ob die Aufwendungen dafür steuerlich als Werbungskosten absetzbar sind, hängt immer von zwei Faktoren ab: zum einen von der jeweils ausgeübten Berufstätigkeit, zum anderen von der Art der Bildungsmaßnahme. Beides muss zusammenpassen.
Inhalt:
- Messebesuche
- Besuch der CeBit
- Computerkurse
- Anti-Mobbingkurse
- Besuch kultureller Veranstaltungen
- Jägerkurs und Jagdprüfung
- Kurse in Gesprächs- und Menschenführung
- Kurse in Supervision
- Kurse in Neurolinguistischem Programmieren
- Lehrer: Phonetik-Kurs
- Lehrer: Tanzleiterausbildung
- Lehrer: Lehrgang zum Erwerb der "Schulskileiter-Lizenz"
- Sportlehrer: Snowboard-Kurs
- Sportlehrer: Windsurfing-Kurs
- Ärzte: Lehrgänge zur Qualifikation "Sportmedizin"
- Steuerfachleute: Lehrgänge und Prüfung zum Steuerberater
- Erwerb der Pilotenlizenz
- Meisterschule und Meisterprüfung
- Verschiedene Kurse und Lehrgänge
- Kurse mit unzureichendem beruflichen Bezug