BERUFLICHE AUSGABEN: Fortbildung und Ausbildung

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Fortbildung oder Ausbildung - das ist die Frage. Die Zuordnung hat erhebliche finanzielle Auswirkungen: Im ersten Fall sind die Aufwendungen in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar, im zweiten Fall nur begrenzt als Sonderausgaben. Seit 2004 ist die Abgrenzung per Gesetz neu geregelt, die Ausbildung neu definiert und der Sonderausgabenabzug auf 4 000 Euro aufgestockt. Die gesetzliche Neuregelung wirkt sich auf den gesamten Bereich der Bildungskosten aus.
Inhalt:
-   Ausbildungskosten oder Fortbildungskosten - das ist die Frage
-   Erstausbildung und Erststudium ohne Ausbildungsdienstverhältnis
-   Erstausbildung und Erststudium in einem Ausbildungsdienstverhältnis
-   Bildungsmaßnahmen nach Abschluss der Erstausbildung oder des Erststudiums
-   Umschulung zu einem neuen Beruf
-   Zweitstudium
-   Promotion
-   Weiterbildung im nicht ausgeübten Beruf
-   Weiterbildung zwischen Ausbildung und Berufstätigkeit
-   Besuch allgemein bildender Schulen
-   Allgemeinbildung
-   Wenn die Bildungskosten höher sind als die Einnahmen
-   Auswirkung von Ausbildung und Fortbildung des Kindes bei den Eltern
-   Was Sie alles als Ausbildungs- oder Fortbildungskosten absetzen können

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Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium sind ab 2004 bis zu 4.000 Euro als Sonderausgaben absetzbar. Hingegen werden Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen nach diesem Abschluss in voller Höhe als Werbungskosten anerkannt. Hier erfahren Sie, welche Aufwendungen Sie steuerlich geltend machen können. Dabei gelten für Sonderausgaben und Werbungskosten im Wesentlichen die gleichen Regeln.
Inhalt:
-   Reisekosten
-   Teilnahme- und Prüfungsgebühren
-   Aufwendungen für Lern- und Arbeitsmittel
-   Aufwendungen für ein Arbeitszimmer
-   Fahrten zu privaten Lern- und Arbeitsgemeinschaften
-   Vorgeschriebene Studienreisen, Exkursionen
-   Rückzahlung von Aus- oder Fortbildungskosten
-   Sonstige Kosten
-   Erstattungen von dritter Seite
-   Wenn die Eltern Bildungskosten des Kindes übernehmen
-   Wenn die Eltern das Kind zur Ausbildungsstätte fahren
-   Wie Sie Ihre Aus- und Fortbildungskosten steuerlich geltend machen
Die regelmäßige Weiterbildung ist wichtig zur Sicherung und Erhaltung des Arbeitsplatzes. Um Erwerbstätige zum lebenslangen Lernen zu motivieren und zu mobilisieren, gibt es seit Anfang 2009 die "Bildungsprämie". Wer in seine Weiterbildung investiert, wird über staatliche Zuschüsse und Finanzierungsmöglichkeiten gefördert.
Inhalt:
-   Das Konzept der Bildungsprämie
-   Erste Komponente: Der Prämiengutschein
-   Zweite Komponente: Das Weiterbildungssparen
-   Dritte Komponente: Das Weiterbildungsdarlehen
-   Aufstiegsförderung: Das Meister-BAföG
-   Arbeitslose: Der Bildungsgutschein
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Nach gesetzlicher Lesart sind Aufwendungen für ein Erststudium seit 2004 nicht mehr als Werbungskosten, sondern nur noch begrenzt bis zu 4.000 EUR als Sonderausgaben absetzbar. Doch jetzt hat der Bundesfinanzhof eine erfreuliche Grundsatzentscheidung zugunsten der Studierenden gefällt: Falls vor dem Erststudium eine Berufsausbildung absolviert wurde, sind die Studienkosten in unbegrenzter Höhe Werbungskosten.
Inhalt:
-   Wie ein Erststudium vor 2004 berücksichtigt wurde
-   Wie ein Erststudium ab 2004 berücksichtigt wird
-   Erfreulich: Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung
-   Noch ungeklärt: Erststudium nach dem Abitur
-   Wann Studienkosten als Werbungskosten absetzbar sind
Bis einschließlich 2003 können aufgrund vorteilhafter Urteile (Ex-)Studenten ihre Aufwendungen für ein Erststudium - für ein Zweitstudium sowieso - in voller Höhe als Werbungskosten absetzen und so auch bei fehlenden Einnahmen eine schöne Steuerersparnis erzielen. Wie das geht? Hier lesen Sie die Einzelheiten...
Inhalt:
-   Neue Rechtslage ab 1.1.2004
-   Vorteilhafte Rechtsprechung zu Studienkosten vor 2004
-   Wie Sie Studienkosten vor 2004 jetzt noch geltend machen
Die Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer und der Erwerb der Berufspilotenlizenz (ATPL) ist so ziemlich die teuerste Berufsausbildung überhaupt. Wer seinen vermeintlichen Traumjob verwirklichen möchte, muss mit Kosten von 70.000 EUR bis 80.000 EUR für die Flugschule und weiteren Ausgaben für Fahrten, Auslandsaufenthalt usw. rechnen. Alle Kosten sind selbst zu stemmen. Hier erfahren Sie, ob Sie wenigstens mit der Unterstützung des Finanzamts rechnen können.
Inhalt:
-   Ausbildung zum Piloten als erste Berufsausbildung
-   Ausbildung zum Piloten nach abgeschlossener Berufsausbildung
-   Ausbildung zum Piloten im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses
-   Kosten im Rahmen der ersten Berufsausbildung doch voll absetzbar?
-   Pilotenausbildung in Stufen: Auch Kosten für Privatpilotenlizenz absetzbar
-   Erwerb der Musterberechtigung nach Abschluss der Pilotenausbildung
-   Erwerb und Erhaltung der Privatpilotenlizenz
-   Erweiterung der PPL mittels Erwerb der CVFR-Berechtigung
-   Finanzierung der hohen Ausbildungskosten
-   Schulung zur Flugbegleiterin: Berufsausbildung oder Arbeitsverhältnis?
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Studienreisen, Exkursionen, Lehrgänge, Fachkongresse und Fachtagungen finden bevorzugt an touristisch interessanten Orten und Regionen im Ausland statt. Bei der steuerlichen Anerkennung der Reisekosten gibt es immer wieder Ärger mit dem Finanzamt, weil hier ein erheblicher privater Erlebniswert anzunehmen sei. Solche Reisen seien privat mitveranlasst und deshalb die Kosten dem privaten Lebensbereich zuzurechnen. Hier erfahren Sie, auf was es für die steuerliche Anerkennung der Reisekosten ankommt.
Inhalt:
-   Auslandsreisen mit einem unmittelbarem beruflichen Anlass
-   Auslandsreisen ohne unmittelbaren beruflichen Anlass
-   Auslandsreisen mit privater Mitveranlassung
-   Auslandsreisen als Pflichtveranstaltung einer Fortbildungsmaßnahme
-   Auslandsreisen auf Kosten des Arbeitgebers (Incentive-Reisen)
-   Auslandsreisen: Mitglied einer Wirtschaftsdelegation bei Staatsbesuchen
-   Auslandsreisen: Teilnahme am Weltwirtschaftsforum in Davos
-   Kriterien zur steuerlichen Beurteilung von Auslandsreisen
Um ein "Ausbildungsdienstverhältnis" handelt es sich, wenn Sie eine Berufsausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses absolvieren. Obwohl Ihre Aufwendungen auch in diesem Fall Ausbildungskosten darstellen, können Sie diese in voller Höhe als Werbungskosten absetzen.
Inhalt:
-   Was ein Ausbildungsdienstverhältnis ist
-   Ausbildungsdienstverhältnis ohne steuerpflichtige Bezüge
-   Kostenübernahme durch den Arbeitgeber
-   Was als Werbungskosten absetzbar ist
Häufig treffen sich die Teilnehmer einer Fortbildungsmaßnahme abends oder am Wochenende zu privaten Lern- und Arbeitsgemeinschaften, um gemeinsam den Unterrichtsstoff vor- oder nachzubereiten oder um sich auf Klausuren und Prüfungen vorzubereiten. Wenn Sie dabei bestimmte Dinge beachten, können Sie eine interessante Steuerersparnis erzielen.
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Aufwendungen für die erste Berufsausbildung sind eigentlich nur begrenzt bis zu 4.000 Euro als Sonderausgaben absetzbar. Da aber eine Lehre im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses absolviert wird und die Ausbildungsvergütung steuerpflichtig ist, sind folglich alle damit zusammenhängenden Aufwendungen in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abziehbar. Das erspart dem Kind Steuern und ermöglicht den Eltern vielleicht einen Anspruch auf Kindergeld.
Inhalt:
-   Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungsbetrieb
-   Fahrten zwischen Wohnung und Berufsschule
-   Fahrten zwischen Ausbildungsbetrieb und Berufsschule
-   Fahrten zu überbetrieblichen Fortbildungen
-   Teilnahme an Klassenfahrten, Studienreisen und Exkursionen
-   Steuervorteile für die Eltern
Die Bankakademie / Business School of Finance & Management (HfB) bietet neben einer Bankausbildung verschiedene Bachelor- und Masterstudiengänge an, die steuerlich unterschiedlich zu werten sind. Die Frage ist, ob die Aufwendungen hierfür als Fortbildungskosten unbeschränkt oder als Ausbildungskosten nur beschränkt bis 4 000 Euro im Jahr absetzbar sind. Antwort gibt die OFD Frankfurt in einer aktuellen Verfügung.
Aufwendungen für die Promotion oder eine Habilitation sind steuerlich absetzbar. Die Frage ist, ob sie nur begrenzt als Sonderausgaben oder unbegrenzt als Werbungskosten anerkannt werden. Hier erfahren Sie die Antwort.
Inhalt:
-   Promotion
-   Habilitation
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Fremdsprachenkenntnisse gehören zur Allgemeinbildung. Und Bildung ist Privatvergnügen - sagt der Bundesfinanzhof. Das gilt auch dann, wenn solche Kenntnisse Ihnen beruflich durchaus nützlich sind. In bestimmten Fällen aber können die Kosten für einen Sprachkurs doch steuermindernd abgesetzt werden. Informieren Sie sich, wann dies möglich ist und auf was es dabei genau ankommt.
Inhalt:
-   Sprachkurse in Deutschland
-   Sprachkurse im Ausland
-   Sprachkurs als Sonderausgaben absetzbar
-   Sprachkurs auf Kosten des Arbeitgebers
Der Besuch eines Lehrgangs oder einer Meisterschule zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung ist nicht nur langwierig und arbeitsintensiv, sondern auch sehr teuer. Da stellt sich die Frage, ob das Finanzamt wenigstens einen Teil der Kosten übernimmt.

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Viele Kurse und Lehrgänge, die aus beruflichem Grund absolviert werden, vermitteln Kenntnisse und Fertigkeiten, die auch für die eigene Persönlichkeitsbildung nützlich sind. Besonders gilt dies für psychologisch orientierte Kurse. Genau deshalb wollen die Finanzämter solche Aufwendungen häufig steuerlich nicht anerkennen. In vielen Fällen aber können Sie Ihre Kosten doch erfolgreich absetzen.
Inhalt:
-   Wann die Kurse steuerlich anerkannt werden
-   Kurse in Kommunikation, Führung, Selbstanalyse u. Ä.
-   Kurse in Supervision
-   Schulung in Psychologie und Psychotherapie
-   Kurse zur allgemeinen Persönlichkeitsbildung
Bei Studienreisen und Exkursionen in ferne Länder setzen die Finanzämter immer wieder gerne den Rotstift an, weil diese wegen interessanter touristischer Orte und Erfahrungen einen persönlichen Erlebniswert hätten und deshalb dem privaten Lebensbereich zuzurechnen seien. Falls aber Studienreisen, Exkursionen, Klassenfahrten u. Ä. integraler Bestandteil der Fortbildungsmaßnahme und damit eine Pflichtveranstaltung sind, sollten Sie nicht klein beigeben.
Seit dem 10.9.2008 sind alle Berufskraftfahrer im Personen- und Güterverkehr - also Busfahrer und Lkw-Fahrer - gesetzlich verpflichtet, neben dem Erwerb des Führerscheins auch noch eine Grundqualifikation zu absolvieren und diese alle fünf Jahre durch Weiterbildung aufzufrischen.
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Im Berufsalltag gibt es ungezählte Möglichkeiten der beruflichen Fort- und Weiterbildung. Ob die Aufwendungen dafür steuerlich als Werbungskosten absetzbar sind, hängt immer von zwei Faktoren ab: zum einen von der jeweils ausgeübten Berufstätigkeit, zum anderen von der Art der Bildungsmaßnahme. Beides muss zusammenpassen.
Inhalt
-   Messebesuche
-   Besuch der CeBit
-   Computerkurse
-   Anti-Mobbingkurse
-   Besuch kultureller Veranstaltungen
-   Jägerkurs und Jagdprüfung
-   Kurse in Gesprächs- und Menschenführung
-   Kurse in Supervision
-   Kurse in Neurolinguistischem Programmieren
-   Lehrer: Phonetik-Kurs
-   Lehrer: Tanzleiterausbildung
-   Lehrer: Lehrgang zum Erwerb der "Schulskileiter-Lizenz"
-   Sportlehrer: Snowboard-Kurs
-   Sportlehrer: Windsurfing-Kurs
-   Ärzte: Lehrgänge zur Qualifikation "Sportmedizin"
-   Steuerfachleute: Lehrgänge und Prüfung zum Steuerberater
-   Erwerb der Pilotenlizenz
-   Meisterschule und Meisterprüfung
-   Verschiedene Kurse und Lehrgänge
-   Kurse mit unzureichendem beruflichen Bezug

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Es gibt viele Arten von Küssen: runde, flache, welche, bei denen man sich halb ausziehen und solche, bei denen man sich ganz ausziehen muss.
Ein runder Kuss ist ein Zirkus, der flache ein Diskus, halb ausziehen muss man sich auf dem Lokus, ganz dagegen beim Fiskus.
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