Als Steuerbürger haben Sie nicht nur die Pflicht, Steuern zu zahlen, sondern auch das Recht, Steuern zu sparen. Dies aber ist "wegen der Schwierigkeit und Unübersichtlichkeit des Steuerrechts ohne fremde Hilfe häufig nicht ohne weiteres möglich" (so der Bundesfinanzhof im Urteil vom 20.9.1989, BStBl. 1990 II S. 20). Und deshalb sind Aufwendungen, die Ihnen für fremde Hilfe beim Steuern zahlen und beim Steuern sparen entstehen, steuerlich absetzbar. Ab 2006 gilt dies aber leider nicht mehr für private Steuerberatungskosten.
Inhalt:
- Neuregelung ab 2006: Private Steuerberatungskosten nicht mehr absetzbar
- Gerichtliche Klärung des Sonderausgabenabzugsverbots
- Wie Steuerberatungskosten steuerlich berücksichtigt werden
- Wie der Jahresbeitrag für Steuerrat24 steuerlich behandelt wird
- Wenn der Arbeitgeber Steuerberatungskosten übernimmt
- Was alles Steuerberatungskosten sind
- Honorar für Statusfeststellungsverfahren in der Sozialversicherung
- Wann Hilfeleistung in Steuersachen erlaubt ist