PRIVATE AUSGABEN: Vorsorgeaufwendungen und Versicherungsbeiträge

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Ausgaben für die Zukunftsvorsorge sind als Sonderausgaben absetzbar. Ab 2010 gibt es vier Gruppen: Beiträge zur Altersvorsorge, zur Kranken- und Pflegeversicherung, zu anderen Versicherungen und zu Riester-Verträgen. Hier erfahren Sie die Einzelheiten.
Inhalt:
-   Vorsorgeaufwendungen: Überblick
-   Beiträge zur Altersvorsorge
-   Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
-   Beiträge zu anderen Versicherungen
-   Beiträge zu Riester-Verträgen
-   Günstigerprüfung mit der Regelung des Jahres 2004
Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung werden nach Ablauf des Jahres im Rahmen der Steuerveranlagung als Sonderausgaben abgezogen. Doch bei Arbeitnehmern werden diese Beiträge auch schon während des Jahres vom Arbeitgeber beim monatlichen Lohnsteuerabzug steuermindernd berücksichtigt. Durch die sog. Vorsorgepauschale wird der Steuerabzug geringer und das Nettogehalt höher. Hier erfahren Sie die Einzelheiten zur Vorsorgepauschale.
Inhalt:
-   Vorsorgepauschale in der Steuerveranlagung
-   Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren

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Ausgaben für die Zukunftsvorsorge sind gegen Nachweis als Sonderausgaben absetzbar. Aufgrund der Neuregelung ab 2005 gibt es drei Gruppen mit jeweils eigenständigen Höchstbeträgen: Altersvorsorgeaufwendungen, andere Vorsorgeaufwendungen und "Riester"-Beiträge. Kompliziert wird die Neuregelung dadurch, dass in den nächsten 20 Jahren der Altersvorsorgehöchstbetrag sich jährlich ändert und in den nächsten 15 Jahren die neuen Höchstbeträge mit dem "alten" Vorsorgehöchstbetrag des Jahres 2004 verglichen werden. Hier erfahren Sie die Einzelheiten, was geht und wie es geht.
Inhalt:
-   Vorsorgeaufwendungen: Überblick
-   Altersvorsorgeaufwendungen
-   Andere Vorsorgeaufwendungen
-   "Riester"-Beiträge
-   Günstigerprüfung mit der Regelung des Jahres 2004
Kurz vor Jahresschluss fragt sich manch einer, ob er zur Steuerersparnis noch eine "Rürup"-Rentenversicherung abschließen soll. Die zweite Frage ist, bis zu welcher Höhe sich solche Beiträge in diesem Jahr steuermindernd auswirken, vor allem bei hohen Einmalbeträgen. Mit Hilfe unseres Vordrucks können Sie den steuerwirksamen Betrag leicht ermitteln.
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Aufwendungen für die Altersvorsorge und für andere Zukunftsvorsorge sind bis zu bestimmten Höchstbeträgen als Sonderausgaben absetzbar. Bei Arbeitnehmern und Versorgungsempfängern berücksichtigt das Finanzamt jedoch mindestens eine Vorsorgepauschale, sofern nicht höhere Aufwendungen nachgewiesen werden.
Inhalt:
-   Allgemeines zur Vorsorgepauschale
-   Die ungekürzte Vorsorgepauschale für Angestellte
-   Die gekürzte Vorsorgepauschale für Beamte
-   Die gemischte Vorsorgepauschale für Eheleute als Angestellte und Beamte
-   Günstigerprüfung mit der Regelung des Jahres 2004
Die steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen bei GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern ist wahrlich kompliziert. Strittig ist, ob der Altersvorsorgehöchstbetrag nach neuem Recht und bei der Günstigerprüfung der Vorwegabzug nach altem Recht 2004 gekürzt werden und ob Anspruch auf die gekürzte oder ungekürzte Vorsorgepauschale besteht. Die folgenden Ausführungen und ein neues BMF-Schreiben bringen Licht ins Dunkel. (21.8.2007)
Bei geringfügiger Beschäftigung muss der Arbeitgeber Pauschalbeiträge an die Minijobzentrale abführen, u. a. zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 15 % im gewerblichen Bereich und 5 % im Haushaltsbereich. Hier erfahren Sie, ob und wie die Beiträge als Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Sonderausgaben berücksichtigt werden.
Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst erhalten eine Zusatzversorgung zu ihrer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die sog. VBL-Rente. Dafür müssen auch die Arbeitnehmer einen Beitrag leisten. Hier erfahren Sie, wie Sie den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberbeitrag steuerlich absetzen können und in Ost dafür sogar die "Riester"-Förderung bekommen können.
Die Beihilfeverordnungen (BVO) wurden in jüngster Zeit geändert. Eingeführt wurde zum einen ein Eigenbeitrag zur Aufrechterhaltung des Beihilfeanspruchs für Krankenhauswahlleistungen und zum anderen ein Selbstbehalt bei Krankheitskosten (sog. Kostendämpfungspauschale). Daraus ergeben sich für die Betroffenen steuerliche Fragen.
Inhalt:
-   Eigenbeitrag für Krankenhauswahlleistungen
-   Kostendämpfungspauschale
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Seit 2005 gibt es einen eigenständigen Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen und für andere Vorsorgeaufwendungen. Zusätzlich gibt's einen weiteren Höchstbetrag für "Riester"-Beiträge. Bis zu diesem Betrag können Sie Beiträge zu einem Riester-Vertrag als Sonderausgaben geltend machen. Den Steuervorteil erhalten Sie allerdings nur, wenn dieser höher ist als die Ihnen zustehende Altersvorsorgezulage. Ob dies der Fall ist, prüft das Finanzamt automatisch im Rahmen der Steuerveranlagung.
Inhalt:
-   Neuer Altersvorsorgehöchstbetrag als Sonderausgaben
-   Vorteil durch Ersparnis von Sozialabgaben
-   Die Günstigerprüfung durch das Finanzamt
-   Antrag auf Sonderausgabenabzug

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Für Lebensversicherungen, die nach dem 1.1.2005 abgeschlossen werden, ist das bisher beliebte Steuerprivileg abgeschafft. Nunmehr muss die Versicherungsleistung mit dem Unterschiedsbetrag gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG versteuert werden, und die Beiträge sind nicht mehr steuerlich absetzbar. Was einfach klingt, ist jedoch höchst kompliziert geworden. Hier erfahren Sie die Einzelheiten zu den neuen Steuerregeln für Neuverträge.
Inhalt:
-   Wie Kapitalleistungen bei Neuverträgen besteuert werden
-   Wie der steuerpflichtige Unterschiedsbetrag ermittelt wird
-   Wer den Unterschiedsbetrag versteuern muss
-   Für welche Versicherungen die Unterschiedsbesteuerung gilt
-   Wie der Unterschiedsbetrag bei Teilleistungen ermittelt wird
-   Verkauf des Versicherungsvertrages an Dritte
-   Welche steuerlichen Folgen Vertragsänderungen haben
-   Wie die Beiträge zu Lebensversicherungen steuerlich behandelt werden
-   Lebensversicherungsverträge für ein minderjähriges Kind
-   Lebensversicherungen: Anhebung der Altersgrenze ab 2012
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Lebensversicherungen sind unter bestimmten Voraussetzungen auf zweifache Weise steuerbegünstigt: Zum einen sind die Beiträge als Sonderausgaben absetzbar, zum anderen ist die Ablaufleistung steuerfrei. Hier erfahren Sie interessante Einzelheiten zur steuerlichen Behandlung einer Lebensversicherung.
Inhalt
-   Die Steuerbegünstigung von Lebensversicherungen
-   Kapitallebensversicherung
-   Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht
-   Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht
-   Risikolebensversicherung
-   Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung
-   Private Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung
-   Unfallversicherung
-   Folgen bei steuerschädlichen Lebensversicherungen
-   Änderungen des Versicherungsvertrages
-   Alternativen zur Kündigung einer Lebensversicherung
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Versicherungsbeiträge zu einer privaten Unfallversicherung sind im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben absetzbar. Da aber Unfallversicherungen auch berufliche Risiken abdecken, können Sie einen Teil der Beiträge als Werbungskosten abziehen. Dies ist deshalb vorteilhaft, weil der abzugsfähige Rahmen bei den Sonderausgaben meist ausgeschöpft ist.
Inhalt:
-   Unfallversicherung für private und berufliche Risiken
-   Unfallversicherung nur für berufliche Risiken
-   Unfallversicherung nur für private Risiken
-   Firmenunfallversicherung
-   Wie die Versicherungsleistungen steuerlich behandelt werden
-   Autoinsassen-Unfallversicherung
-   Nebenbei: Gesetzliche Unfallversicherung
Beiträge zu einer Haftpflichtversicherung sind im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben absetzbar.
Inhalt:
-   Berufshaftpflichtversicherung
-   Kombinierte Berufs- und Privat-Haftpflichtversicherung
-   Privat-Haftpflichtversicherung
-   Kfz-Haftpflichtversicherung
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind lediglich im Rahmen des Vorsorgehöchstbetrages als Sonderausgaben abziehbar. Wie aber sieht es aus, wenn Rentenbeiträge zum Ausgleich von Versicherungslücken in einem größeren Betrag nachgezahlt werden?
Inhalt:
-   Nachzahlung für sich selbst und den Ehegatten
-   Nachzahlung für den geschiedenen Ehegatten
-   Nachzahlung für ein behindertes Kind
-   Nachzahlung für die Eltern
Vorsorgeaufwendungen sind steuerlich als Sonderausgaben absetzbar. Dabei werden sie entweder pauschal mit der Vorsorgepauschale oder gegen Nachweis bis zum Vorsorgehöchstbetrag berücksichtigt.
Inhalt:
-   Was Vorsorgeaufwendungen sind
-   Was Sie zum Abzug von Versicherungsbeiträgen wissen sollten
-   Wie Vorsorgeaufwendungen steuerlich berücksichtigt werden

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"Das Steuerrecht ist so kompliziert und undurchschaubar wie Nebel mit Sichtweite unter 50 m."
(Heinrich List, ehemaliger Präsident des BFH)
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