PRIVATE AUSGABEN: Spenden und Mitgliedsbeiträge

Bild
"Gutes tun und dabei Steuern sparen." Nach diesem Motto können Sie Vereine und karitative Organisationen unterstützen und selber eine ordentliche Steuerersparnis erzielen. Denn Spenden und in bestimmten Fällen auch Mitgliedsbeiträge sind als Sonderausgaben absetzbar. Hier erfahren Sie ausführlich, was Sie rund um das Thema "Spenden" alles wissen wollen. Mit den Neuregelungen ab 2007.
Inhalt:
-   Was sind Spenden?
-   Wann sind Mitgliedsbeiträge steuerlich absetzbar?
-   Welche Zwecke sind steuerbegünstigt?
-   Welche Organisationen sind begünstigt
-   Bis zu welcher Höhe sind Zuwendungen absetzbar?
-   Besondere Begünstigung für Großspenden
-   Pauschbetrag für Spenden?
-   Hoher Steuerabzug für Zuwendungen an Stiftungen
-   Wie Sie Sachspenden richtig absetzen
-   Wie Sie mit Aufwandsspenden Steuern sparen
-   Wann Sie Ihre Arbeitsleistung als Spende absetzen können
-   Wie die Zuwendungen nachgewiesen werden müssen

Werbung

Das gigantische Jahrhundertflut in Pakistan im Juli / August 2010 hat Schäden und Leid in unvorstellbarem Ausmaß über Land und Leute gebracht. Um die Spendenbereitschaft zu fördern, zeigt sich der Fiskus nicht kleinlich: Für den steuerlichen Spendenabzug und andere Maßnahmen zur Hilfe eröffnet ein neuer BMF-Erlass eine Reihe von Vereinfachungs- und Kulanzregelungen.
Inhalt:
-   Vereinfachter Spendennachweis
-   Spenden durch nicht steuerbegünstigte Spendensammler
-   Spendenaktionen von gemeinnützigen Vereinen
-   Arbeitslohnspenden
-   Unterstützung an betroffene Arbeitnehmer
-   Firmen: Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen
-   Benefizveranstaltungen
-   Direkte Unterstützung eines Geschädigten
Zuwendungen, d.h. Spenden und Mitgliedsbeiträge, für steuerbegünstigte Zwecke sind steuerlich als Sonderausgaben absetzbar. Zu den steuerbegünstigten Zwecken gehören gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke - sowie mit Besonderheiten Parteien und Wählervereinigungen. Ab 2007 sind alle gemeinnützigen Zwecke auch spendenbegünstigt und in einem Katalog explizit aufgeführt. Grundlage für das neue Spendenrecht ist das "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" vom 10.10.2007.
Inhalt:
-   Gemeinnützige Zwecke
-   Mildtätige Zwecke
-   Kirchliche Zwecke
-   Parteien und Wählervereinigungen
Bild
Die Bundesregierung will Spender und ehrenamtlich Tätige steuerlich stärker begünstigen und damit das bürgerschaftliche Engagement stärken. Mit der Initiative "Hilfen für Helfer" sollen Personen besser unterstützt werden, die mit ihrem zivilgesellschaftlichen Engagement einen wesentlichen Beitrag zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft leisten. Dazu werden das Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht großzügiger geregelt und Spender, Stiftungen, Vereine, Übungsleiter und ehrenamtlich Tätige steuerlich besser begünstigt. Grundlage ist das "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" vom 10.10.2007.
Inhalt:
-   Erhöhung der Spendenhöchstgrenze
-   Verbesserung der Förderung kultureller Zwecke
-   Abschaffung der besonderen Großspenden-Regelung
-   Erhöhung des Höchstbetrages für Spenden an Stiftungen
-   Ausweitung des vereinfachten Spendennachweises
-   Anhebung des Übungsleiterpauschbetrages
-   Neue Steuervergünstigung für ehrenamtliche Tätigkeiten
-   Vereinheitlichung der förderungswürdigen Zwecke im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht
-   Verbesserungen für gemeinnützige Vereine
Steuerbegünstigt sind Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien und an unabhängige Wählervereinigungen. Die Steuervergünstigung gibt es hier - anders als bei den übrigen steuerbegünstigten Zwecken - nicht als Abzug vom steuerpflichtigen Einkommen, sondern als Abzug direkt von der Steuerschuld.
Inhalt:
-   Zuwendungen an politische Parteien
-   Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen
Für Zuwendungen an Stiftungen galten schon bis 2006 außerordentliche Steuervergünstigungen, die zum 1.1.2007 nochmals deutlich verbessert wurden.
Inhalt:
-   Regelung für Stiftungsspenden bis 2006
-   Neuregelung für Stiftungsspenden ab 2007
-   Besondere Regelung für Großspenden
-   Auskehrungen von nicht gemeinnützigen Stiftungen
Als Spenden können auch Sachspenden absetzbar sein. Dafür kommen Wirtschaftsgüter aller Art in Betracht, neuwertige und gebrauchte. Beliebt sind Kleiderspenden und Tombolaspenden. Sie sollten Bescheid darüber wissen, für welchen Vereinszweck sie steuerbegünstigt spenden und welchen Wert Sie für die Sachen ansetzen dürfen.
Inhalt:
-   Wann kommen Sachspenden in Betracht?
-   Die Bewertung von Sachspenden
-   Die besondere Zuwendungsbestätigung für Sachspenden
Wenn Sie sich ehrenamtlich in Vereinen und Verbänden, in Organisationen und Kirchen engagieren, setzen Sie nicht nur ihre Zeit und Arbeitskraft ein, sondern tragen damit zusammenhängende Aufwendungen auch noch selbst. Dies gilt insbesondere für Fahrtkosten. Wenn Sie die Bedingungen kennen und sich danach richten, können Sie zumindest eine Erstattung vom Finanzamt erlangen.
Inhalt:
-   Wann werden selbst getragene Aufwendungen als Aufwandsspende anerkannt?
-   Wann kommen Aufwandsspenden in Betracht?
Manch einer nimmt in Notlagen und Katastrophenfällen auf Bitten der Kirche, der Gemeinde oder einer karitativen Organisation notleidende Kinder oder Erwachsene in den eigenen Haushalt auf und gewährt ihnen Kost und Logis. Für Ihren Aufwand an Beköstigung, Unterkunft, Fahrten, Bekleidung, Arzneimittel usw. kann die Organisation Ihnen eine Zuwendungsbestätigung ausstellen, die Ihnen wenigstens zu einer Steuererstattung verhilft.
Im Gegensatz zu Geld- und Sachspenden gibt es für die persönliche Arbeitsleistung nicht ohne weiteres eine Steuervergünstigung. Doch wenn Sie bestimmte Voraussetzungen beachten, können Sie für Ihre geleistete Arbeit doch eine Zuwendungsbestätigung erhalten und damit wenigstens eine kleine Vergütung vom Finanzamt bekommen.
Inhalt:
-   Wann kann die Arbeitsleistung doch eine Spende sein?
-   Wann kommen Vergütungsspenden in Betracht?

Werbung

Unter Sponsoring wird üblicherweise die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen verstanden, mit der regelmäßig auch eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden.
Inhalt:
-   Sponsoring bei der Einkommensteuer
-   Sponsoring bei der Umsatzsteuer
Ohne Zuwendungsbestätigung gibt's keine Steuerermäßigung! Diese Bescheinigung ist eine zwingende Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug. Doch es gibt erfreulicherweise einige Vereinfachungsregelungen.
Inhalt:
-   Regelfall: Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster
-   Ausnahmen: Vereinfachungsregelungen
-   Sammel-Zuwendungsbestätigung
Das große Erdbeben in Haiti am 13. Januar 2010 hat Schäden und Leid in unvorstellbarem Ausmaß über Land und Leute gebracht. Um die Spendenbereitschaft zu fördern, zeigt sich der Fiskus nicht kleinlich: Für den steuerlichen Spendenabzug und andere Maßnahmen zur Hilfe eröffnet ein neuer BMF-Erlass eine Reihe von Vereinfachungs- und Kulanzregelungen.
Jedes Jahr bietet das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen UNICEF Weihnachts- und Grußkarten sowie Jahreskalender an. Seit über 50 Jahren werden diese ehrenamtlich verkauft. Wir möchten Sie zur Unterstützung dieser traditionellen Aktion ermuntern, denn Sie unterstützen damit nicht nur eine gute Sache, sondern erlangen selbst einen prächtigen Steuervorteil.
"Dein Tag für Afrika" ist eine bundesweite Kampagne, die seit 2003 jährlich von dem gemeinnützigen Verein Aktion Tagwerk e.V., Mainz, organisiert wird. Am 22. Juni 2010 war der diesjährige Höhepunkt und bundesweite Aktionstag der Kampagne. Da wirklich (fast) alles im Leben eine steuerliche Relevanz hat, so ergeben sich auch bei dieser wohltätigen Aktion steuerliche Fragen.

Das neue Spendenrecht ab 2007: Neue Muster für Zuwendungsbestätigungen

Bild
Die Zuwendungsbestätigung ist vom Spendenempfänger nach amtlich vorgeschriebenem Muster selbst zu erstellen. Es gibt unterschiedliche Muster für Geldspenden und Mitgliedsbeiträge einerseits und für Sachspenden andererseits. Aufgrund des neuen Spendenrechts ab 2007 wurden neue Mustervorlagen erforderlich. Da diese jedoch erst Mitte Dezember 2007 bekannt gegeben wurden, können die alten Muster noch bis zum 30.6.2008 verwendet und ggf. angepasst werden.

Die nachfolgenden Mustervorlagen liegen im Word-Format vor (DOC-Format), damit Sie diese in Ihrem Textverarbeitungsprogramm weiter bearbeiten und Daten wie Adresse, Spender, Spendenbetrag usw. einfügen können. Speichern Sie dazu die jeweilige Vorlage auf Ihre Festplatte und übernehmen sie diese dann in Ihr Textprogramm.

Das alte Spendenrecht bis 2006: Steuerbegünstigte Zwecke

Bis 2006 waren Zuwendungen, d.h. Spenden und ggf. Mitgliedsbeiträge, je nach steuerbegünstigtem Zweck in unterschiedlicher Höhe als Sonderausgaben absetzbar. Die Höchstgrenze betrug 5% des Gesamtbetrags der Einkünfte für Zuwendungen zur Förderung kirchlicher, religiöser und gemeinnütziger Zwecke (ohne kulturelle Zwecke) sowie 10% des Gesamtbetrags der Einkünfte für Zuwendungen zur Förderung mildtätiger, wissenschaftlicher und kultureller Zwecke.

AKTUELL



JETZT ANMELDEN

Bild
Nur 29 Euro für
ein ganzes Jahr!

Zum Anmelden einfach auf einen Artikel klicken. Weitere Informationen:
Hier anmelden

Sofort nach der Anmeldung stehen Ihnen sämtliche Artikel offen.

Das Abonnement
lohnt sich bestimmt -
Profitieren auch Sie!

HINWEISE

EIN SPRUCH

"Wer nichts für andere tut,
tut nichts für sich."
(Johann Wolfgang von Goethe, 1710-1782)
_______________

"Ein Wohltäter hat immer etwas von einem Gläubiger."
(Friedrich Hebbel, 1813-1863)
_______________

"Die Sektsteuer wurde zu Kaiser Wilhelm's Zeiten eingeführt, um die Flotte zu finanzieren. Die Flotte wurde inzwischen zweimal versenkt und die Sektsteuer zehnmal erhöht."
(Guido Westerwelle, FDP)
© Copyright 2010 Steuerrat24