PRIVATE AUSGABEN: Trennung und Scheidung

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"Scheidung tut weh". Trennungen und Scheidungen sind oft sehr belastende Lebenseinschnitte. Neben dem seelischen Schmerz ergeben sich erhebliche finanzielle Belastungen und allerlei steuerlichen Fragen. Zumindest die zahlreichen steuerlichen Fragen sollen in diesem Ratgeber geklärt werden.
Inhalt:
-   Veranlagung bei der Einkommensteuer
-   Versöhnungsversuch ermöglicht Zusammenveranlagung
-   Wahl der Steuerklasse
-   Kosten der Ehescheidung
-   Kosten des Umzugs bei Auszug aus der ehelichen Wohnung
-   Unterhaltsleistungen an den Ex-Gatten
-   Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung des Ex-Gatten
-   Unterhaltsleistungen mit Auslandsbezug
-   Abfindung und Nachzahlung von Unterhalt
-   Versteuerung von Unterhaltsleistungen beim Empfänger
-   Unterhalt an Kinder nach neuem Unterhaltsrecht ab 2008
-   Kindergeld
-   Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag
-   Übertragung von Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag auf einen Elternteil
-   Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
-   Kinderbetreuungskosten
-   Ausbildungsfreibetrag
-   Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrag für ein Kind
-   Überlassung oder Vermietung der Wohnung an den Ex-Gatten
-   Übertragung einer Immobilie auf den Ex-Gatten
-   Eigenheimzulage
-   Schuldentilgung nach Ehescheidung
-   Zugewinnausgleich
-   Versorgungsausgleich
-   Das neue Recht beim Versorgungsausgleich ab 1.9.2009
-   Unterhaltsrangfolge nach neuem Unterhaltsrecht ab 2008
-   Betreuungsunterhalt nach neuem Unterhaltsrecht ab 2008
-   Nachehelicher Unterhalt nach neuem Unterhaltsrecht ab 2008

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"Ehe kaputt und Kasse leer". Sowohl Trennungsunterhalt an den getrennt lebenden Ehegatten als auch nachehelicher Unterhalt an den geschiedenen Ehegatten schmälern ganz erheblich das verfügbare Einkommen. Erfreulicherweise sind die Unterhaltszahlungen aber steuerlich absetzbar. Dafür kommen zwei Möglichkeiten in Betracht: Besonders interessant ist das sog. Realsplitting.
Inhalt:
-   Wie Unterhaltsleistungen steuerlich berücksichtigt werden
-   Unterhaltsabzug als außergewöhnliche Belastung
-   Unterhaltsabzug als Sonderausgaben
-   Die Zustimmung des Unterhaltsempfängers
-   Die "Anlage U" zur Einkommensteuererklärung
-   Was alles zum Unterhalt zählt
-   Versteuerung beim Unterhaltsempfänger
Jede dritte Ehe wird geschieden. Und jedes Mal ist dies mit ganz erheblichen Kosten für beide Parteien verbunden. Für jeden Ehegatten stellt sich die Frage, ob er seine Kosten steuerlich als außergewöhnliche Belastung absetzen darf. Zu unterscheiden ist dabei zwischen den Kosten der Scheidungssache, der Scheidungsfolgesachen und den Folgekosten der Ehescheidung. In zwei neuen Urteilen hat der BFH die bisher großzügige Anerkennungspraxis nun eingeschränkt und neue Regeln zum Steuerabzug vorgegeben.
Inhalt:
-   Neue Rechtslage zum Steuerabzug von Scheidungskosten
-   Kosten der Scheidungssache
-   Kosten der Scheidungsfolgesachen
-   Folgekosten der Ehescheidung
Oftmals zieht nach der Trennung der sorgeberechtigte Elternteil mit dem gemeinsamen Kind weg an einen entfernten Ort. Will der andere Elternteil (meist der Vater) den Kontakt mit seinem Kind aufrechterhalten, muss er weite Wege und damit hohe Aufwendungen für Fahrten, Verpflegung und Übernachtung, ggf. auch für Flüge und Mietwagen vor Ort in Kauf nehmen. Die Frage ist, ob diese Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts und zur Kontaktpflege mit dem Kind steuerlich absetzbar sind.
Inhalt:
-   Bisherige Rechtsprechung: Keine Chance!
-   Hoffnung auf Rechtsänderung: Steuerabzug doch nicht möglich
-   Umgangskosten als Krankheitskosten absetzbar?
-   Anrechnung der Umgangskosten auf den Unterhalt?
-   Wegen Umgangskosten Anspruch auf Schadensersatz?
Eine Möglichkeit, wie die Zusammenveranlagung noch ein weiteres Jahr erreicht werden kann: Sie müssten einen Versöhnungsversuch unternehmen.
Es kommt vor, dass künftige Unterhaltsleistungen mit einer Einmalzahlung abgefunden oder zurückliegende Unterhaltsforderungen nachgezahlt werden.
Inhalt:
-   Abfindung künftigen Unterhalts
-   Nachzahlung von Unterhalt
Das Scheidungsrecht sieht vor, dass während der Ehezeit erworbene Anwartschaften auf Altersversorgung aufzuteilen sind. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten mit unterschiedlichen steuerlichen Folgen.
Im neuen Unterhaltsrecht ab 2008 steht das Wohl des Kindes im Vordergrund. Das Kind ist nun vorrangig unterhaltsberechtigt. Schlechter schneidet hingegen der geschiedene Ehegatte ab, der nach der Ehe in verstärktem Maße für seinen Unterhalt selbst verantwortlich ist. Zudem wird das Unterhaltsrecht vereinfacht, indem der Mindestunterhalt für Kinder gesetzlich festgelegt und das Kindergeld unterhaltsrechtlich dem Kind zugeordnet wird. Hier sehen Sie die wesentlichen Neuregelungen aus dem "Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts".
Inhalt:
-   Neue Definition des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder
-   Vereinfachung der Kindergeldverrechnung
-   Vorrang des Kindesunterhalts vor dem Ehegattenunterhalt
-   Gleichstellung beim Unterhaltsanspruch wegen Betreuung eines Kindes
-   Schlechterstellung des geschiedenen Ehegatten
Geschiedene und getrennt lebende Väter sowie Väter nichtehelicher Kinder müssen für ihre Kinder, die beim anderen Elternteil leben, Barunterhalt leisten. Ab 2008 führt das neue Unterhaltsrecht zu neuen Regeln beim Mindestunterhalt der Kinder und bei der Kindergeldverrechnung.
Inhalt:
-   Neuregelung des Mindestunterhalts für minderjährige Kinder
-   Neuregelung der Kindergeldverrechnung
-   Neuregelung der Steuerrechnung?

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Der Familienleistungsausgleich ist schon kompliziert genug. Bei geschiedenen, getrennt lebenden sowie nicht miteinander verheirateten Eltern aber wird er noch schwieriger. Hier erfahren Sie, welche Besonderheiten bei den steuerlichen Kindervergünstigungen für Sie gelten, so z.B. Mangelfälle beim Kindergeld.
Inhalt:
-   Kindergeld
-   Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag
-   Übertragung von Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag
-   Kinderbetreuungskosten Ausbildungsfreibetrag
-   Haushaltsfreibetrag für Alleinerziehende (bis 2003)
-   Entlastungsbetrag für "echt" Alleinerziehende (ab 2004)
-   Unterhalt für das nichteheliche Kind
-   Unterhalt für die Mutter des nichtehelichen Kindes
-   Aufwendungen in Ausübung des elterlichen Umgangsrechts
-   Kosten eines Vaterschaftsprozesses
-   Kuckuckskinder: Steuerliche Folgen für Scheinvater und wahren Vater
Geschiedene Väter und Väter nichtehelicher Kinder müssen Unterhalt an ihre Kinder zahlen, mit denen sie nicht in einem Haushalt zusammenleben. Ein wichtiger Maßstab bei der Bemessung des Unterhalts ist die sog. Düsseldorfer Tabelle. Weil zum 1.1.2010 erneut der Kinderfreibetrag und das Kindergeld erhöht wurden, ändern sich auch die Unterhaltsbeträge nach der Düsseldorfer Tabelle.
Inhalt:
-   Der monatliche Unterhaltsbedarf des Kindes
-   Die monatlichen Zahlbeträge des Barunterhaltspflichtigen
-   Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle
-   Neues Unterhaltsrecht: Vereinfachung der Kindergeldverrechnung
Eine Übertragung von vermieteten Grundstücken oder Miteigentumsanteilen bei Scheidung zum Zweck des Zugewinnausgleichs wird steuerlich wie eine Veräußerung gesehen. Was Sie hier beachten müssen.
Bei der Eigenheimzulage kann durch den Wegfall der Zusammenveranlagung Objektverbrauch eintreten. Vorteilhaft kann daher eine Übertragung noch im Jahr der Trennung sein. Hier erfahren Sie die Einzelheiten.

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Ein Junggeselle ist ein Mann, der sich lieber besteuern als steuern lässt.
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Junggesellen sollten hohe Steuern zahlen. Es ist nicht gerecht, dass einige Männer glücklicher sein sollen als andere.
(Oscar Wilde, 1854-1900)
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