KINDER

Bild
In dieser Rubrik geht es um die vielfältigen Steuervergünstigungen für Kinder. Sie erfahren hier interessante Einzelheiten zu Kinderbetreuungskosten, Elterngeld, Entlastungsbetrag, Kindergeld, Kinderfreibetrag, BEA-Freibetrag und anderen kindbedingten Steuervergünstigungen.

Weitere Informationen finden Sie in den Untermenüs
-   Begünstigte Kinder: Welche Kinder werden berücksichtigt?
-   Kinder und Job: Was gilt, wenn Kinder jobben?
-   Einkommen: Wie wird eigenes Einkommen bei volljährigen Kindern angerechnet?


Kostenpflichtige Inhalte - So funktioniert es!
Bild

    Was gibt's Neues für Familien?

Einen Überblick über die Änderungen 2006 finden Sie hier....
Einen Überblick über die Änderungen 2007 finden Sie hier....
Einen Überblick über die Änderungen 2008 finden Sie hier....
Einen Überblick über die Änderungen 2009 finden Sie hier....
Einen Überblick über die Änderungen 2010 finden Sie hier....

Bild
Die wichtigsten kindbedingten Steuervergünstigungen sind das Kindergeld sowie der Kinderfreibetrag und der BEA-Freibetrag. Davon hängen eine ganze Reihe weiterer Vergünstigungen ab. Hier erhalten Sie einen Überblick über insgesamt 16 Steuervorteile für Kinder.
Inhalt:
-   Kindergeld
-   Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag
-   Kinderbetreuungskosten
-   Ausbildungsfreibetrag
-   Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (ab 2004)
-   Behinderten-Pauschbetrag
-   Pflege-Pauschbetrag
-   Hinterbliebenen-Pauschbetrag
-   Kinderzulage zur Eigenheimzulage
-   Kinderzulage zur Altersvorsorgezulage
-   Steuerermäßigung für Unterhalt
-   Steuerermäßigung für Schulgeld
-   Kinderermäßigung bei Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
-   Kindervergünstigung bei außergewöhnlichen Belastungen
-   Kindervergünstigung bei Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie
-   Kindervergünstigung beim Anspruch auf Eigenheimzulage

Werbung

Bild
Berufstätige Eltern können Kinderbetreuungskosten ab 2006 in größerem Umfang steuerlich geltend machen als bisher. Damit sollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert und die privaten Haushalte als Feld für neue Beschäftigungsmöglichkeiten steuerlich gefördert werden. Auch für nicht erwerbstätige Eltern ändern sich die Abzugsregeln grundlegend. Einen Wermutstropfen aber hat die Neuregelung: Sie ist in außergewöhnlicher Weise kompliziert geraten. Mit den folgenden Erläuterungen bringen wir Licht ins Dunkel und zeigen Ihnen, was geht und wie es geht.
Inhalt:
-   Überblick
-   Das betrifft Alleinerziehende
-   Das betrifft zusammenlebende Eltern
-   Welche Kinder dürfen steuermindernd betreut werden?
-   Was ist als Kinderbetreuungskosten absetzbar?
-   In welcher Höhe sind Betreuungskosten absetzbar?
-   Wenn Eltern oder betreute Kinder im Ausland leben
-   Was Sie für die Steuervergünstigung beachten müssen
-   Wie Sie die Steuervergünstigung beantragen
-   Wie Sie die Steuerermäßigung bereits während des Jahres bekommen
-   Steuerabzug für Kinderbetreuungskosten nach § 35a EStG
-   Steuerermäßigung im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen
-   Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung
-   Leistungen des Arbeitgebers für Kinderbetreuung
Bild
Zum 1.1.2007 wurde eine neue und teure Sozialleistung für Familien eingeführt: das Elterngeld. Diese Leistung können Eltern für Kinder erhalten, die ab dem 1.1.2007 geboren werden. Jeder Elternteil, der im ersten Lebensjahr des Kindes seine Erwerbstätigkeit unterbricht oder reduziert, erhält einen finanziellen Ausgleich für den Einkommensausfall. Hier erfahren Sie Einzelheiten zum Elterngeld.
Inhalt:
-   Für Geburten vor 2007 gibt's das Erziehungsgeld
-   Wer kann das neue Elterngeld ab 2007 bekommen?
-   Wie lange gibt's das Elterngeld?
-   Wie hoch ist das Elterngeld?
-   Was wird auf das Elterngeld angerechnet?
-   Teilzeitbeschäftigung: Erlaubt bis 30 Wochenstunden
-   Vater-Bonus: Elterngeld für zwei zusätzliche Monate
-   Alleinerziehenden-Bonus: Elterngeld für 14 Monate
-   Geringverdiener-Bonus: Höherer Prozentsatz für das Elterngeld
-   Geschwister-Bonus: Zuschlag zum Elterngeld
-   Zwillings-Bonus: Pauschaler Zuschlag zum Elterngeld
-   Einkommensteuer: Einbeziehung in den Progressionsvorbehalt
-   Sozialversicherung
-   Riester-Förderung: Möglich auch für Bezieher von Elterngeld
-   Wie wird das maßgebliche Einkommen ermittelt?
-   Wie beantragen Sie das Elterngeld?
-   Welche Bedeutung hat die Lohnsteuerklasse?
-   Höheres Elterngeld beim Turbo-Modell der Familienplanung
Zum Ausgleich für den Wegfall des bisherigen Haushaltsfreibetrages erhalten "echt" alleinerziehende Mütter und Väter seit 2004 den Entlastungsbetrag (§ 24b EStG). Hier erfahren Sie alle Einzelheiten zu dieser Steuervergünstigung.
Inhalt:
-   Wer bekommt den Entlastungsbetrag?
-   Entlastungsbetrag bei Aufenthalt bei beiden Elternteilen
-   Entlastungsbetrag auch für verheiratete Eltern?
-   Wie wirkt der Entlastungsbetrag?
-   Wie wird der Entlastungsbetrag beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt?
Bild
Das Kindergeld wird während des Jahres monatlich gezahlt, und zwar für jeden Monat, in dem die Voraussetzungen für die Berücksichtigung eines Kindes an mindestens einem Tag vorliegen. Hier erfahren Sie die Einzelheiten zum Kindergeld.
Inhalt:
-   Wie hoch ist das Kindergeld?
-   Für welche Kinder gibt’s Kindergeld?
-   Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
-   Wer erhält das Kindergeld?
-   Wie wird das Kindergeld berechnet?
-   Was sind dem Kindergeld vergleichbare Leistungen?
-   Wie verhält sich das Kindergeld zum Kinderfreibetrag?
Beides zusammen gibt’s nicht: Als Eltern eines Kindes erhalten Sie entweder Kindergeld oder den steuerlichen Kinderfreibetrag und den BEA-Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt von Amts wegen, was für Sie günstiger ist: die Steuerersparnis aus den Freibeträgen oder das erhaltene Kindergeld.
Inhalt:
-   Der Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag
-   Welche Kinder steuerlich berücksichtigt werden
-   Kinder- und BEA-Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte
-   Übertragung der Freibeträge auf einen Elternteil
-   Übertragung der Freibeträge auf Stiefeltern und Großeltern
-   Wenn kein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht
-   Freibeträge bei geschiedenen oder nicht miteinander verheirateten Eltern
Kindergeld wird laufend während des Jahres gezahlt. Hingegen werden der Kinderfreibetrag und der BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) nur in der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt. Dies erfolgt aber nur dann, wenn die Steuerersparnis durch die Freibeträge höher ist als das ausgezahlte Kindergeld. Beides zusammen gibt’s nicht.
Inhalt:
-   Wie erfolgt die Günstigerprüfung?
-   Wann sind die Freibeträge günstiger als das Kindergeld?
-   Wie das Kindergeld bei der Günstigerprüfung berücksichtigt wird
-   Wie die Günstigerprüfung bei geschiedenen oder getrennt lebenden Eltern durchgeführt wird
Seit 2005 gibt es eine neue Leistung für Kinder: den Kinderzuschlag zusätzlich zum Kindergeld. Hoffnung darauf können sich aber nur Eltern mit einem sehr niedrigen Einkommen machen. Der Kinderzuschlag soll verhindern, dass Geringverdiener nur wegen ihrer Unterhaltspflichten für Kinder das Arbeitslosengeld II beziehen müssen. Spannend ist nun die Frage, wie hoch das Einkommen höchstens sein darf und mindestens sein muss, um den Kinderzuschlag zu erhalten, und wie dieses Einkommen ermittelt wird. Hier erfahren Sie die Einzelheiten.
Inhalt:
-   Wer hat Anspruch auf den Kinderzuschlag?
-   Wie hoch ist der Kinderzuschlag?
-   Zusätzlich zum Kinderzuschlag: Zusatzleistung für Schüler
-   Was gilt als Einkommen von Eltern und Kind?
-   Was gilt als Vermögen von Eltern und Kind?
-   Antrag auf Kinderzuschlag
-   Kinderzuschlag berechnen
-   Kinderzuschlag verfassungswidrig?
-   Gesetzliche Grundlagen

Werbung

Ein Ausbildungsfreibetrag wird seit 2002 nur noch für volljährige Kinder in Schul- und Berufsausbildung gewährt, die außerhalb des elterlichen Haushalts leben. Hier erfahren Sie alles Wichtige zu dieser Steuervergünstigung.
Inhalt:
-   Wie hoch ist der Ausbildungsfreibetrag?
-   Was sind die Voraussetzungen?
-   Was ist eine auswärtige Unterbringung?
-   Wie wird eigenes Einkommen des Kindes berücksichtigt?
-   Ausbildungsfreibetrag bei geschiedenen oder nicht miteinander verheirateten Eltern
-   Ausbildungsfreibetrag für Kinder im Ausland
-   Antrag vergessen: Wie Sie den Ausbildungsfreibetrag trotzdem bekommen
Bild
Besucht Ihr Kind eine kostenpflichtige Privatschule, können Sie das Schulgeld teilweise bis zu einem Höchstbetrag als Sonderausgaben absetzen. Zum 1.1.2008 wurde der Kreis der begünstigten Schulen und Einrichtungen ganz erheblich ausgeweitet. Begünstigt sind nun u.a. auch berufsbildende Schulen. Informieren Sie sich hier über die aktuelle Rechtslage.
Inhalt:
-   Schulgeld als Sonderausgaben absetzbar
-   Freiwillige Zahlungen an die Schule
-   Welche Schulen begünstigt sind
-   Schulgeld an Schulen im EU-/EWR-Ausland
-   Schulgeld an Deutsche Auslandsschulen
-   Schulgeld an Europäische Schulen
-   Schulgeld an ausländische Schulen in Deutschland
-   Schulkosten als Werbungskosten absetzbar
-   Schulkosten als außergewöhnliche Belastung absetzbar
Kindern, die Hinterbliebenenbezüge erhalten, steht ein steuerlicher Hinterbliebenen-Pauschbetrag zu. Als Eltern, Stiefeltern oder Großeltern können Sie diesen Pauschbetrag auf sich übertragen lassen und in Anspruch nehmen.
Inhalt:
-   Wie hoch ist der Hinterbliebenen-Pauschbetrag?
-   Wer bekommt den Hinterbliebenen-Pauschbetrag?
-   Hinterbliebenen-Pauschbetrag für Kinder
-   Die Hinterbliebenenbezüge nach dem Bundesversorgungsgesetz
Unterstützen Sie ein Kind, für das Sie weder Kindergeld noch einen Kinderfreibetrag erhalten, können Sie Ihre Aufwendungen in bestimmten Fällen steuerlich geltend machen.
Inhalt:
-   "Typische" Unterhaltsleistungen
-   "Atypische" Unterstützungsleistungen in einer Notlage
Oftmals zieht nach der Trennung der sorgeberechtigte Elternteil mit dem gemeinsamen Kind weg an einen entfernten Ort. Will der andere Elternteil (meist der Vater) den Kontakt mit seinem Kind aufrechterhalten, muss er weite Wege und damit hohe Aufwendungen für Fahrten, Verpflegung und Übernachtung, ggf. auch für Flüge und Mietwagen vor Ort in Kauf nehmen. Die Frage ist, ob diese Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts und zur Kontaktpflege mit dem Kind steuerlich absetzbar sind.
Geschiedene und getrennt lebende Väter sowie Väter nichtehelicher Kinder müssen für ihre Kinder, die beim anderen Elternteil leben, Barunterhalt leisten. Ab 2008 führt das neue Unterhaltsrecht zu neuen Regeln beim Mindestunterhalt der Kinder und bei der Kindergeldverrechnung.
Inhalt:
-   Neuregelung des Mindestunterhalts für minderjährige Kinder
-   Neuregelung der Kindergeldverrechnung
-   Neuregelung der Steuerrechnung?
In den Jahren 2001 bis 2007 waren mehr als 70 % aller unterhaltspflichtigen geschiedenen Väter und Väter nichtehelicher Kinder beim Familienleistungsausgleich benachteiligt: Ihnen kam einerseits der zivilrechtliche Ausgleich beim Kindergeld nicht oder nur teilweise zugute, andererseits erhielten sie keine steuerliche Entlastung durch die Kinderfreibeträge. Diese Regelung ist jedoch nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verfassungsgemäß.
Bild
Der Familienleistungsausgleich ist schon kompliziert genug. Bei geschiedenen, getrennt lebenden sowie nicht miteinander verheirateten Eltern aber wird er noch schwieriger. Hier erfahren Sie, welche Besonderheiten bei den steuerlichen Kindervergünstigungen für Sie gelten, so z.B. Mangelfälle beim Kindergeld.
Inhalt:
-   Kindergeld
-   Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag
-   Übertragung von Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag
-   Kinderbetreuungskosten Ausbildungsfreibetrag
-   Haushaltsfreibetrag für Alleinerziehende (bis 2003)
-   Entlastungsbetrag für "echt" Alleinerziehende (ab 2004)
-   Unterhalt für das nichteheliche Kind
-   Unterhalt für die Mutter des nichtehelichen Kindes
-   Aufwendungen in Ausübung des elterlichen Umgangsrechts
-   Kosten eines Vaterschaftsprozesses
-   Kuckuckskinder: Steuerliche Folgen für Scheinvater und wahren Vater
Geschiedene Väter und Väter nichtehelicher Kinder müssen Unterhalt an ihre Kinder zahlen, mit denen sie nicht in einem Haushalt zusammenleben. Ein wichtiger Maßstab bei der Bemessung des Unterhalts ist die sog. Düsseldorfer Tabelle. Weil zum 1.1.2010 erneut der Kinderfreibetrag und das Kindergeld erhöht wurden, ändern sich auch die Unterhaltsbeträge nach der Düsseldorfer Tabelle.
Inhalt:
-   Der monatliche Unterhaltsbedarf des Kindes
-   Die monatlichen Zahlbeträge des Barunterhaltspflichtigen
-   Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle
-   Neues Unterhaltsrecht: Vereinfachung der Kindergeldverrechnung

AKTUELL


JETZT ANMELDEN

Bild
Nur 29 Euro für
ein ganzes Jahr!

Zum Anmelden einfach auf einen Artikel klicken. Weitere Informationen:
Hier anmelden

Sofort nach der Anmeldung stehen Ihnen sämtliche Artikel offen.

Das Abonnement
lohnt sich bestimmt -
Profitieren auch Sie!

HINWEISE

ALLGEMEIN

Für die Übertragung der Freibeträge auf Großeltern oder Stiefeltern.

Hier finden Sie die für Sie zuständige Familienkasse bei der Arbeitsagentur

EIN SPRUCH

Zur Neuregelung der Kinderbetreuungskosten:
"Die Regelungen zu den Kinderbetreuungskosten sind ausgesprochen kompliziert. Sie sind in ihrer Kompliziertheit schwer zu übertreffen: Ein Teil der Familien soll einen Teil der Kosten für einen Teil der Kinder für einen Teil der Aufwendungen absetzen dürfen. Das versteht kein Mensch."
(Carl-Ludwig Thiele,
Vize-Vorsitzender FDP)

_____________

Beim Griff in die eigene Tasche stellt man immer wieder fest, dass die öffentliche Hand schon vorher drin war.
© Copyright 2010 Steuerrat24