Für Kinder, die ihren Wehr- oder Zivildienst leisten, erhalten Sie als Eltern kein Kindergeld und auch keinen Kinderfreibetrag. Falls Sie Ihren Sohn aber finanziell unterstützen, kommt eine Steuerermäßigung für Unterhalt in Betracht. Dazu und darüber hinaus gibt's hier wissenswerte Infos für Kinder, die Wehr- oder Zivildienst leisten.
Inhalt:
- Wegfall von Kindergeld und Kinderfreibetrag
- Übergangszeiten vor und nach dem Wehr- oder Zivildienst
- Vorteil bei späterer Arbeitslosigkeit oder längerer Berufsausbildung
- Andere kindbedingte Steuervergünstigungen
- Steuerermäßigung für Unterhaltsleistungen
- Wenn das Kind sich bei der Bundeswehr länger verpflichtet
- Kosten für Freistellung vom Wehrdienst als Werbungskosten absetzbar?
- Rentenversicherung für Wehr- und Zivildienstleistende
- Neuregelungen beim Wehr- und Zivildienst ab 1.10.2004
- Neuregelungen für Wehrübende ab 1.5.2005
- Arbeitslosenversicherung für Wehr- oder Zivildienstleistende ab 1.2.2006
- Leistungen aufgrund des Unterhaltssicherungsgesetzes und des Arbeitsplatzschutzgesetzes
- Arbeitslosengeld II auch für Wehr- und Zivildienstleistende?
- Übergangsgelder für Zeitsoldaten