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Für Kinder in Schul- oder Berufsausbildung erhalten Sie über das 18. Lebensjahr hinaus Kindergeld oder den Kinderfreibetrag und den BEA-Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung. Hier erfahren Sie Einzelheiten zur Berufsausbildung und zu weiteren kindbedingten Steuervergünstigungen.
Inhalt:
-   Was gilt als Ausbildung?
-   Wann endet die Berufsausbildung?
-   Zeiten außerhalb der eigentlichen Ausbildung
-   Berücksichtigung über das 25. Lebensjahr hinaus
-   Ausbildungsfreibetrag
-   Steuerermäßigung für Unterhalt
-   Schulgeld
-   Eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes

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Nach gesetzlicher Lesart sind Aufwendungen für ein Erststudium seit 2004 nicht mehr als Werbungskosten, sondern nur noch begrenzt bis zu 4.000 EUR als Sonderausgaben absetzbar. Doch jetzt hat der Bundesfinanzhof eine erfreuliche Grundsatzentscheidung zugunsten der Studierenden gefällt: Falls vor dem Erststudium eine Berufsausbildung absolviert wurde, sind die Studienkosten in unbegrenzter Höhe Werbungskosten.
Inhalt:
-   Wie ein Erststudium vor 2004 berücksichtigt wurde
-   Wie ein Erststudium ab 2004 berücksichtigt wird
-   Erfreulich: Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung
-   Noch ungeklärt: Erststudium nach dem Abitur
-   Wann Studienkosten als Werbungskosten absetzbar sind
Bis einschließlich 2003 können aufgrund vorteilhafter Urteile (Ex-)Studenten ihre Aufwendungen für ein Erststudium - für ein Zweitstudium sowieso - in voller Höhe als Werbungskosten absetzen und so auch bei fehlenden Einnahmen eine schöne Steuerersparnis erzielen. Wie das geht? Hier lesen Sie die Einzelheiten...
Inhalt:
-   Neue Rechtslage ab 1.1.2004
-   Vorteilhafte Rechtsprechung zu Studienkosten vor 2004
-   Wie Sie Studienkosten vor 2004 jetzt noch geltend machen
Es ist ja heute keine Seltenheit, dass Kinder über 25 Jahre (bis 2006: 27 Jahre) immer noch oder schon wieder in Berufsausbildung sind und am Tropf der Eltern hängen. Oder das Kind ist arbeitslos oder verdient mit einer selbstständigen Tätigkeit so wenig, dass Sie ihm finanziell unter die Arme greifen. Da stellt sich die Frage, ob Sie Ihre Zahlungen als Unterhaltsleistungen nach § 33a Abs. 1 EStG absetzen können. Ein neues BFH-Urteil wird Sie freuen.
Für Kinder über 18 Jahre, die ihre Ausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen können, haben Sie Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag sowie auf die damit verbundenen kindbedingten Steuervergünstigungen. Das Kind wird ebenfalls berücksichtigt, wenn ihm bereits ein Ausbildungsplatz zugesagt wurde und es diesen aus schul-, studien- oder betriebsorganisatorischen Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt antreten kann.
Inhalt:
-   Wann das Kind berücksichtigt wird
-   Wenn Kinder in der Übergangszeit bis zum Ausbildungsbeginn jobben
-   Frühzeitiges Abitur: Gibt's Kindergeld auch bei längerer Übergangszeit?
-   Kindergeldanspruch auch für die Zeit des "Work and travel"?
Für Kinder, die arbeitslos sind, erhalten Sie für eine begrenzte Zeit Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag sowie die damit verbundenen kindbedingten Steuervergünstigungen. Ab dem 21. Lebensjahr können Sie für Ihre Unterhaltsleistungen eine Steuerermäßigung bekommen.
Inhalt:
-   Kindergeld und Kinderfreibetrag für Kinder von 18 bis 21 Jahre
-   Verlängerung über das 21. Lebensjahr hinaus
-   Unterhaltsabzug für Kinder über 21 Jahre
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Für Kinder, die ihren Wehr- oder Zivildienst leisten, erhalten Sie als Eltern kein Kindergeld und auch keinen Kinderfreibetrag. Falls Sie Ihren Sohn aber finanziell unterstützen, kommt eine Steuerermäßigung für Unterhalt in Betracht. Dazu und darüber hinaus gibt's hier wissenswerte Infos für Kinder, die Wehr- oder Zivildienst leisten.
Inhalt:
-   Wegfall von Kindergeld und Kinderfreibetrag
-   Übergangszeiten vor und nach dem Wehr- oder Zivildienst
-   Vorteil bei späterer Arbeitslosigkeit oder längerer Berufsausbildung
-   Andere kindbedingte Steuervergünstigungen
-   Steuerermäßigung für Unterhaltsleistungen
-   Wenn das Kind sich bei der Bundeswehr länger verpflichtet
-   Kosten für Freistellung vom Wehrdienst als Werbungskosten absetzbar?
-   Rentenversicherung für Wehr- und Zivildienstleistende
-   Neuregelungen beim Wehr- und Zivildienst ab 1.10.2004
-   Neuregelungen für Wehrübende ab 1.5.2005
-   Arbeitslosenversicherung für Wehr- oder Zivildienstleistende ab 1.2.2006
-   Leistungen aufgrund des Unterhaltssicherungsgesetzes und des Arbeitsplatzschutzgesetzes
-   Arbeitslosengeld II auch für Wehr- und Zivildienstleistende?
-   Übergangsgelder für Zeitsoldaten
Leisten Kinder nach ihrer Vollzeitschulpflicht ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder bestimmte andere Freiwilligendienste, haben Sie als Eltern während dieser Zeit Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag und andere kindbedingte Steuervergünstigungen. Kennen und beachten aber sollten Sie die Kindergeldfalle.
Inhalt:
-   Steuerliche Vorteile für die Eltern
-   Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr
-   Anderer Dienst im Ausland nach § 14b Zivildienstgesetz
-   Europäischer Freiwilligendienst
-   Freiwilligendienst "weltwärts"
-   Freiwilligendienst "aller Generationen"
-   Freiwilligendienst "kulturweit"
-   Freiwilliges Jahr nach § 14c Zivildienstgesetz
-   Freiwilliger zusätzlicher Zivildienst ab 1.12.2010
-   Ableistung anderer sozialer Dienste
-   Ableistung von Ersatzdiensten anstelle von Wehr- oder Zivildienst
-   Freiwilliges technisches Jahr
-   Freiwilliges Jahr im Unternehmen
-   Teilnahme am Berufsvorbereitenden Sozialen Jahr (BSJ)
Für Pflegekinder besteht ebenso wie für leibliche Kinder ein Anspruch auf Kindergeld und die steuerlichen Vergünstigungen. Pflegekinder sind Personen, mit denen Sie in einer familienähnlichen, auf längere Dauer angelegten Beziehung wie zu einem eigenen Kind stehen. Aufgrund einer Gesetzesänderung wurde die steuerliche Berücksichtigung von Pflegekindern wesentlich erleichtert.
Inhalt:
-   Wann ein Pflegekindschaftsverhältnis vorliegt
-   Volljähriges Kind als Pflegekind
-   Geschwister als Pflegekind
-   Angehöriger als Pflegekind
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Neben dem zeitlich unbegrenzten Anspruch auf Kindergeld und die steuerlichen Freibeträge können Sie eine ganze Reihe weiterer Steuererleichterungen geltend machen.
Inhalt:
-   Kindergeld und Kinderfreibeträge
-   Behinderten-Pauschbetrag
-   Pflege-Pauschbetrag
-   Kinderbetreuungskosten 
-   Ausbildungsfreibetrag
-   Kosten für die Unterbringung in einem Behinderten- oder Pflegeheim
-   Kosten für die Pflege zu Hause
-   Kosten für den Besuch einer Privatschule
-   Fahrtkosten für Privatfahrten
-   Fahrtkosten für berufliche Fahrten
-   Kosten des Führerscheins
-   Beitragsnachzahlungen zur Rentenversicherung
-   Vergünstigungen bei der Kfz-Steuer
-   Wie Sie die Behinderung nachweisen
Für ein behindertes Kind haben Sie auch über das 18. Lebensjahr und sogar über das 25. Lebensjahr hinaus zeitlich unbegrenzt Anspruch auf Kindergeld oder den Kinder- und BEA-Freibetrag sowie alle damit verbundenen Steuervergünstigungen. Bedingung ist allerdings, dass das Kind wegen seiner Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.
Inhalt:
-   Wann ist ein volljähriges Kind "außerstande, sich selbst zu unterhalten"?
-   Wenn das volljährige Kind im Heim untergebracht ist
-   Wenn das volljährige Kind zu Hause lebt
Auch als Stiefelternteil oder als Großeltern können Sie Kindergeld, den Kinderfreibetrag und den Betreuungsfreibetrag sowie die anderen kindbedingten Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen, wenn Sie das Stiefkind bzw. das Enkelkind in Ihren Haushalt aufgenommen haben.
Offenbar gibt es viele Fälle, in denen der Papa nicht der biologische Vater eines Kindes ist. "Kuckuckskinder" sind Kinder, die einen anderen Vater haben, als von der Mutter behauptet wird. Für die Scheinväter bringt das neue Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung seit dem 1.4.2008 und ein neues BGH-Urteil vom 16.4.2008 erhebliche Verbesserungen. Kommt es zur Aufdeckung, hat dies nicht nur unterhaltsrechtliche, sondern auch steuerliche Auswirkungen, und zwar sowohl für den Scheinvater wie auch für den biologischen Vater.
Inhalt:
-   Steuerliche Auswirkungen
-   Erstattung von Unterhaltsleistungen an den Scheinvater
-   Kuckuckskinder auch außerhalb der ehelichen Beziehung
-   Kosten des Vaterschaftsprozesses als außergewöhnliche Belastung
-   Vaterschaftsfeststellung
Seit dem 1.7.1998 kennt das Gesetz keinen Unterschied mehr zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern. Offiziell wird ein nichteheliches Kind nun als "Kind nicht miteinander verheirateter Eltern" bezeichnet. Was kann in diesem Fall jeder Elternteil steuerlich geltend machen?
Der Anspruch der Eltern auf Kindergeld oder auf die steuerlichen Freibeträge endet grundsätzlich mit der Heirat des Kindes. Ausnahmsweise aber besteht der Anspruch weiter, wenn das Einkommen des Ehegatten so gering ist, dass Sie als Eltern Ihr Kind weiter finanziell unterstützen müssen, z. B. in einer Studentenehe.
Inhalt:
-   Die steuerliche Berücksichtigung im Jahr der Heirat
-   Wenn Sie das Kind nach der Hochzeit weiter unterstützen müssen
-   Wenn das Kind vom Ehegatten getrennt lebt oder geschieden ist
-   Statt Kindergeld: Abzug von Unterhaltsleistungen

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Für Kinder, die auf Dauer im Ausland leben, haben Sie ebenfalls Anspruch auf die steuerlichen Kinderfreibeträge. In vielen Fällen erhalten Sie für das Kind auch Kindergeld. Dann prüft das Finanzamt in der Einkommensteuerveranlagung im Rahmen der sog. Günstigerprüfung, ob Kindergeld oder die Kinderfreibeträge für Sie günstiger sind. Außerdem können Sie Anspruch auf weitere kindbedingte Steuervergünstigungen haben.
Inhalt:
-   Kindergeld
-   Dem Kindergeld vergleichbare Leistungen
-   Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag
-   Der Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte
-   Kinderbetreuungskosten
-   Unterhaltsleistungen
-   Ausbildungsfreibetrag
-   Behinderten-Pauschbetrag
-   Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
-   Abzug von Schulgeld
-   Eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes
-   Die Ländergruppeneinteilung
Für Kinder im Ausland wird Kindergeld nicht gezahlt, wenn dort vergleichbare Leistungen gewährt werden (§ 65 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Was alles dazu zählt, zeigt eine aktuelle Liste des Bundeszentralamtes für Steuern.
Leben Kinder im Ausland und beziehen Einkünfte und Bezüge in ausländischer Währung, müssen diese Einnahmen in Euro umgerechnet werden.
Für Kinder und unterhaltsbedürftige Personen, die dauernd im Ausland leben, werden die Steuervergünstigungen und die dazugehörigen Einkommensfreigrenzen bzw. Anrechnungsfreibeträge entsprechend den Verhältnissen des Wohnsitzstaates gekürzt. Je nach Lebensstandard im Wohnsitzstaat erfolgt eine Kürzung um ein, zwei oder drei Viertel.
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Viele Abiturientinnen zieht es nach dem Abitur für eine gewisse Zeit ins Ausland, wo sie als Au-pair ihre Sprachkenntnisse verbessern und Land und Leute kennen lernen wollen. Die Frage ist, ob Sie als Eltern in dieser Zeit Anspruch auf die kindbedingten Steuervergünstigungen, vor allem auf das Kindergeld, haben.
Inhalt:
-   Kindergeld und Kinderfreibeträge
-   Ausbildungsfreibetrag
-   Andere Steuervergünstigungen
-   Eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes
Viele Kinder benötigen Nachhilfeunterricht. Die Frage ist, ob die Aufwendungen dafür steuerlich absetzbar sind.
Aufwendungen für den Privatschulbesuch oder die Internatsunterbringung eines Kindes sind grundsätzlich mit dem Kindergeld oder den steuerlichen Freibeträgen (Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag) sowie dem Ausbildungsfreibetrag abgegolten und daher nicht zusätzlich absetzbar. Doch es gibt Fälle, in denen die Kosten dennoch als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden können.
Inhalt:
-   Internatsunterbringung zur Schulausbildung
-   Besuch von Privatschulen wegen Krankheit oder Behinderung
Ein Schul- oder Studienaufenthalt im Ausland ist nützlich und fördert die Sprachkenntnisse und die Selbstständigkeit des Kindes. Die Frage ist, ob und welche Steuervergünstigungen Ihnen als Eltern in dieser Zeit zustehen.
Inhalt:
-   Kindergeld, Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag
-   Ausbildungsfreibetrag
-   Andere Steuervergünstigungen
-   Sonderausgaben
-   Außergewöhnliche Belastungen
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Die Geburt eines Kindes ist für die Eltern ein freudiges Ereignis, das den Blick für die damit zusammenhängenden Kosten leicht versperrt. Dennoch sollten Sie nicht vergessen, Ihre Aufwendungen mit dem Fiskus zu teilen. Sie wissen ja: Geteilte Freude ist doppelte Freude.
Inhalt:
-   Entbindungskosten
-   Besuchsfahrten zu Mutter und Kind ins Krankenhaus
-   Aufwendungen für eine Haushaltshilfe
Die Adoption eine Kindes ist häufig mit hohen Kosten verbunden, die subjektiv als "außergewöhnliche Belastung" empfunden werden. Die Frage ist, ob solche Kosten tatsächlich steuerlich absetzbar sind.
Es kommt häufig vor, dass Kinder in Kur müssen. Die Kosten dafür werden zwar meistens von der Krankenkasse getragen, doch oft genug sind Sie mit erheblichen Aufwendungen belastet. Dann sollten Sie Bescheid wissen, unter welchen Bedingungen Sie welche Kosten auf das Finanzamt abwälzen können. Gerade bei einer Kinderkur gelten einige Besonderheiten.
Es ist keine Seltenheit, dass Eltern die Hochzeitsfeier ihrer Kinder bezahlen. Die Kosten dafür sind oftmals hoch und für Sie gewiss eine "außergewöhnliche Belastung". Die Frage ist, ob Sie das Finanzamt daran beteiligen können.

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