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Viele Studenten arbeiten neben ihrem Studium, vor allem in den Semesterferien. Verständlich, dass von dem Verdienst netto so viel wie möglich übrig bleiben soll. Und so taucht immer wieder die bange Frage auf, ob bei Studentenjobs Sozialabgaben und Steuern zu zahlen sind. Die Antwort ist nicht ganz einfach, denn es gibt eine Fülle von Sonder- und Ausnahmeregelungen. Darüber Bescheid zu wissen, kann sich lohnen.
Inhalt:
-   Ausüben einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob)
-   Ausüben einer kurzfristigen Beschäftigung (Aushilfsjob)
-   Ausüben einer umfangreicheren Beschäftigung
-   Beschäftigung während der Vorlesungszeit
-   Beschäftigung während der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien)
-   Beschäftigung während eines Urlaubssemesters
-   Sonderfälle
-   Steuerbegünstigte Tätigkeiten
-   Besteuerung bei Studenten

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Eine Situation, die sehr viele Eltern betrifft: Ihr Kind macht das Abitur oder beendet seinen Zivil- oder Wehrdienst, kann aber nicht sofort ein Studium oder eine Ausbildung aufnehmen. Oder es bricht sein Studium ab und beginnt eine Lehre und umgekehrt. Entweder hat das Kind eine Zusage erst zu einem späteren Termin, oder es bewirbt sich zunächst erfolglos um einen Studien- oder Ausbildungsplatz. Um die Zeit auszufüllen und die Kasse aufzufüllen, wird in der Zwischenzeit eine Beschäftigung aufgenommen. Wie aber sieht es dann mit dem Kindergeld und den steuerlichen Freibeträgen für Sie als Eltern aus?
Inhalt:
-   Wenn das Kind eine Vollzeiterwerbstätigkeit ausübt
-   Wenn das Kind eine Teilzeitbeschäftigung ausübt
-   Wenn das Kind eine geringfügige Beschäftigung ausübt
-   Wenn das Kind eine kurzfristige Beschäftigung ausübt
-   Wenn das Kind eine Erwerbstätigkeit während der Ausbildung ausübt
-   Frühzeitiges Abitur: Gibt's Kindergeld auch bei längerer Übergangszeit?
Häufig nehmen Studierwillige nach ihrer Berufsausbildung oder nach einigen Jahren der Berufstätigkeit ein Studium auf und arbeiten während des Studiums bei ihrem alten Arbeitgeber mit reduzierter Arbeitszeit weiter. Für sie gibt es jetzt eine erfreuliche Neuregelung, denn nun profitieren auch sie vom Werkstudentenprivileg.
Inhalt:
-   Bisherige Rechtslage
-   Neue Rechtslage
-   Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen in Altfällen
Praktikanten sind Personen, die sich im Zusammenhang mit einer schulischen Ausbildung praktische Kenntnisse in einem Unternehmen aneignen, die der Vorbereitung, Unterstützung oder Vervollständigung der Ausbildung für den künftigen Beruf dienen. Hierzu sollten Sie die vielen Sonderregelungen in der Sozialversicherung kennen.
Inhalt:
-   Vorgeschriebene Praktika
-   Nicht vorgeschriebene Praktika
-   Praktika bei dualen Studiengängen
-   Sonderfälle
Immer mehr Abiturienten streben ein duales Studium an: eine Kombination von Theorie an der Hochschule und von Praxis im Betrieb. Ganz besonderer Vorteil ist, dass die Studenten von ihrem ausbildenden Betrieb eine Vergütung bekommen. Die Frage ist, ob für die Vergütung Sozialabgaben zu zahlen sind.
Inhalt:
-   Vorab: Das duale Studium
-   Ausbildungsintegrierte duale Studiengänge
-   Berufsintegrierte und berufsbegleitende duale Studiengänge
-   Praxisintegrierte duale Studiengänge
-   Praxisintegrierte duale Studiengänge in der öffentlichen Verwaltung
-   Praktika im Rahmen der klassischen Hochschulausbildung
In den Schulferien möchten viele Schüler und Schulabgänger jobben, um die Kasse etwas aufzubessern. Doch es gibt so manche Frage: Wann und was dürfen Schüler überhaupt arbeiten? Auf was müssen Abiturienten besonders achtgeben? Vor allem aber möchten die fleißigen Schüler und ihre Eltern wissen, wie solche Jobs bei der Steuer und Sozialversicherung behandelt werden.
Inhalt:
-   Was Kinder und Jugendliche arbeiten dürfen
-   Beschäftigung von Schülern
-   Beschäftigung von Schulabgängern
-   Nach dem Abitur: Wenn Kinder bis zum Ausbildungsbeginn jobben
Hier geht es um die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung von Diplomanden, Doktoranden, Referendaren, Hochschulassistenten, wissenschaftlichen Mitarbeitern, Hospitanten und Stipendiaten.
Ein Bestandteil des "Nationalen Pakts für Ausbildung und Führungskräftenachwuchs in Deutschland", den Bundesregierung und Wirtschaft am 16.6.2004 geschlossen haben, ist das "Sonderprogramm zur Einstiegsqualifizierung Jugendlicher": Die Wirtschaft hat zugesagt, in den Jahren 2004, 2005 und 2006 jeweils 25 000 Plätze für betrieblich durchgeführte Einstiegsqualifizierung Jugendlicher anzubieten.
Inhalt:
-   Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJ)
-   Berufsvorbereitendes Soziales Jahr (BSJ)
-   Programm "Job 4000": Berufliche Integration behinderter Jugendlicher
Von der Geringfügigkeitsgrenze in Höhe von 400 EUR zu unterscheiden ist die sog. "Geringverdienergrenze", die 325 EUR beträgt und nur bei Auszubildenden zur Anwendung kommt. Hier erfahren Sie, welche Bedeutung diese Grenze hat.
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Wenn Kinder eine Beschäftigung, sei es eine Dauerbeschäftigung oder ein Aushilfs- oder Ferienjob, ausüben und eigenes Geld verdienen, kann dies bei den Eltern zu unerwünschten Risiken und Nebenwirkungen führen.
Inhalt:
-   Kindergeld und Kinderfreibetrag
-   Ausbildungsfreibetrag
-   Unterhaltsleistungen
-   Kinderzulage zur Eigenheimzulage
-   Kinderzulage zur Altersvorsorgezulage
-   Krankenversicherung
-   Hinzuverdienst bei BAföG-Empfängern
-   Weitere kindbedingte Vergünstigungen
-   Lohnsteuerkarte oder Pauschalversteuerung?

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Wenn Ihr volljähriges Kind, das noch in Schul- oder Berufsausbildung ist, jobbt und monatlich bis zu 400 Euro verdient, sollten Sie als Eltern einen kleinen, aber feinen Unterschied kennen: Ob nämlich der Arbeitslohn nach Lohnsteuerkarte oder vom Arbeitgeber mit 2 % pauschal versteuert wird, kann darüber entscheiden, ob Sie noch Kindergeld und die steuerlichen Freibeträge bekommen oder nicht. Aber lesen Sie selbst...
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Wenn volljährige Kinder in Ausbildung eigenes Einkommen von mehr als 8.004 EUR (bis 2009: 7.680 EUR) im Jahr haben, verlieren die Eltern ihren Anspruch auf Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge sowie zahlreiche andere kindbedingten Steuervergünstigungen. Doch bei der Ermittlung des maßgebenden Einkommens können alle ausbildungsbedingten Kosten sowie eine Reihe anderer Aufwendungen abgezogen werden. So kann oftmals das Einkommen des Kindes unter die Einkommensgrenze gedrückt werden, sodass doch Anspruch auf Kindergeld besteht.
Inhalt:
-   Abzug von Werbungskosten
-   Abzug von besonderen Ausbildungskosten
-   Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und Versicherungsbeiträgen
-   Andere Abzüge
-   Welche Aufwendungen können abgezogen werden?
-   Wie das Einkommen sonst verringert werden kann
-   Einkommen geringfügig überschritten - Fallbeileffekt verfassungswidrig?
-   Was Sie zu Kindergeldbescheiden wissen sollten
Ein häufiges Problem: Schüler und Studenten haben zwei Jobs mit Lohnsteuerkarte. Bitter hierbei ist, dass bei der ersten Steuerkarte die Freibeträge nicht ausgeschöpft werden, während auf der zweiten Steuerkarte mit Steuerklasse VI schon ab dem ersten Euro Lohnsteuer einbehalten wird. Die Lösung: Einfach einen Freibetrag auf der zweiten Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
Inhalt:
-   Für wen kommt die Vergünstigung in Betracht?
-   Wie der Freibetrag für die zweite Lohnsteuerkarte ermittelt wird
-   Wie Sie den Freibetrag eintragen lassen
-   Wie der Freibetrag und der Hinzurechnungsbetrag wirken

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