GELDANLAGE

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In dieser Rubrik werden allgemeine Informationen rund um die Kapitalbesteuerung geboten.

Weitere Informationen finden Sie in den Untermenus
-   Abgeltungsteuer
-   Investments

Kostenpflichtige Inhalte - So funktioniert es!
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  Was gibt's Neues für Sparer und Anleger?

Einen Überblick über die Änderungen 2006 finden Sie hier....
Einen Überblick über die Änderungen 2007 finden Sie hier....
Einen Überblick über die Änderungen 2008 finden Sie hier....
Einen Überblick über die Änderungen 2009 finden Sie hier....
Einen Überblick über die Änderungen 2010 finden Sie hier....

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Zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Organisierter Kriminalität, neuerdings auch Steuerhinterziehung und Sozialbetrug wird das Verbringen von Bargeld und gleichgestellten Zahlungsmitteln in die, aus der und durch die Europäische Union zollamtlich überwacht. Leider aber sind von den Bargeld-Kontrollen bei Reisen ins Ausland nicht nur Ganoven betroffen, sondern alle unbescholtenen Bürger. Zum 15.6.2007 wurden die Kontrollmaßnahmen nochmals deutlich verschärft. Hier können Sie sich genau informieren.
Inhalt:
-   Die Neuregelungen ab 15.6.2007
-   Reisen innerhalb der Europäischen Union: Absenkung der Anzeigeschwelle
-   Reisen aus der EU und in die EU: Neue Anmeldepflicht auf Formular
-   Ab 1.3.2009 Bargeldkontrollen auch im Nicht-EU-Staat Schweiz
-   Ab 1.8.2009 Bargeldkontrollen auch zu Steuervergehen und Sozialbetrug
-   Gesetzliche Grundlagen
Zum Ausfüllen am Bildschirm - mit Merkblatt des Zolls.

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Die Überwachung wird immer dichter und die Kontrolle immer strenger - alles mit dem Argument der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Erweitert werden künftig die Überwachungsfälle, die Überwachungspflichtigen und die Überwachungspflichten. Die Umsetzung der 3. EU-Geldwäscherichtlinie in das deutsche Recht bringt erhebliche Änderungen mit sich, sodass das bestehende Geldwäschegesetz erweitert, umstrukturiert und deshalb neu gefasst wird. Dies erfolgt mit dem Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz (GwBekErgG) vom 13.8.2008.
Inhalt:
-   Geldwäschegesetz: Strengere Überwachung von Geldbewegungen
-   Geldtransfer-Verordnung: Vollständige Kontrolle von Geldüberweisungen
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Unter dem Vorwand der Steuergerechtigkeit ersinnt der Fiskus immer neue Kontrollmöglichkeiten. Am 1.4.2005 fiel der Rest des Bankgeheimnisses. Es kommt aber noch schlimmer, denn der Staat zieht mit weiteren Kontrollmaßnahmen die Schlinge um die Bürger immer enger. Was George Orwell bereits vor 55 Jahre vorausgesehen hat, scheint nun einzutreten: Der "gläserne Steuerbürger" wird Wirklichkeit, denn "Big fiscus is watching you!"
Inhalt:
-   Kontenabrufverfahren
-   Jahresbescheinigungen der Banken
-   Auskunftsersuchen an EU-Mitgliedstaaten
-   Kontrollmitteilungen und EU-Zinssteuer auf Auslandsanlagen
-   Bargeld-Anmeldepflicht bei Reisen aus der EU und in die EU
-   Verschärfte Überwachungs- und Meldepflichten bei Transaktionen
-   Vollständige Kontrolle bei Geldüberweisungen
-   Melde- und Kontrollverfahren für Rentenzahlungen
-   Zollkontrollen auf dem Privatgrundstück
-   Steuer-Identifikationsnummer für alle Bürger
Seit dem 1.4.2005 können Finanzämter mittels Kontenabrufverfahren erfahren, bei welchen Banken in Deutschland die Bürger Konten und Depots unterhalten und dann bei diesen Banken gezielt nach Kontenständen und Kontenbewegungen nachforschen. Bei aller Aufgeregtheit um diese Kontrollmöglichkeit blieb in der Öffentlichkeit völlig unbemerkt, dass eine entsprechende Regelung jetzt sogar europaweit gilt: Deutsche Finanzämter können seit dem 2.2.2006 auch in Österreich und in anderen EU-Staaten Konten aufspüren und Kontenbewegungen feststellen. Hier erfahren Sie die Hintergründe und die Einzelheiten...
Das vermeintliche Bankgeheimnis in Deutschland wurde in den letzten Jahren durch zahlreiche Maßnahmen kontinuierlich ausgehöhlt, sodass man darauf nicht mehr vertrauen kann. Jetzt wird das Bisschen, was davon vielleicht noch übrig ist, noch weiter aufgeweicht.
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Am 1.4.2005 fiel der Rest des Bankgeheimnisses. Seitdem hat der Fiskus Kontrollmöglichkeiten in bisher nicht gekannter Dimension: Finanzämter und Sozialbehörden können ganz einfach per Mausklick erfahren, bei welchen Banken die Bürger Konten und Depots unterhalten und dann bei diesen Banken gezielt nach Kontenständen und Kontenbewegungen nachforschen. Damit ist das ohnehin schon zu Grabe getragene Bankgeheimnis ein zweites Mal feierlich beerdigt worden. Hier erfahren Sie wichtige Infos zum Kontenabrufverfahren und den Hintergründen.
Inhalt:
-   Bundesverfassungsgericht billigt das Kontenabrufverfahren
-   Auskunftsersuchen der Finanzämter
-   Kontenabruf durch Finanzämter
-   Kontenabruf durch Sozialbehörden
-   Kontenabruf durch Gemeinden
-   Fakten zum Hintergrund des Kontenabrufverfahrens
-   Gesetzliche Grundlagen für das Kontenabrufverfahren
-   Verwaltungsanweisung zum Kontenabrufverfahren
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Seit dem 1.7.2005 werden Zinserträge aus Auslandsanlagen steuerlich besser erfasst. Dazu versenden 24 EU-Staaten Kontrollmitteilungen über Zinserträge von Anlegern aus anderen EU-Staaten an die heimischen Finanzbehörden. Nur drei EU-Mitgliedsländer und einige Drittstaaten bewahren ihr Bankgeheimnis und behalten stattdessen eine EU-Zinssteuer ein. Hier erfahren Sie die Einzelheiten zu den neuen Regeln.
Inhalt:
-   Welche Staaten Kontrollmitteilungen versenden
-   Welche Staaten Zinssteuer erheben
-   Welche Kapitalerträge von Kontrollmitteilung oder Zinssteuer erfasst werden
-   Welche Personen von Kontrollmitteilung oder Zinssteuer betroffen sind
-   Welche Zahlstellen zu Kontrollmitteilung oder Zinssteuer verpflichtet sind
-   Wie ausländische Zinserträge in Deutschland besteuert werden
-   Wie Zinserträge von Ausländern in Deutschland besteuert werden
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Es gab einmal einige Staaten, die noch so etwas wie ein Bankgeheimnis hatten und dem deutschen Fiskus nicht die gewünschten Auskünfte in Steuersachen erteilten. So blieben dem Fiskus gar manche Euros bei ausländischen Banken verborgen und damit auch die entsprechenden Kapitalerträge in der Steuererklärung …. Dieses schöne Märchen hat ganz wesentlich der deutsche Finanzminister Steinbrück beendet. Er hatte den sog. Steueroasen den Kampf angesagt und diesen Kampf letztlich beim Weltfinanzgipfel der G 20-Staaten in London im April 2009 gewonnen. Trotzdem baut er mit dem "Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz" noch zusätzlich eine gewaltige Drohkulisse auf und führt verschärfte Prüfungs- und Aufbewahrungspflichten für wohlhabende Steuerzahler ein.
Inhalt:
-   Vorab: Wo bei der Steuerhinterziehungsbekämpfung angesetzt wird
-   Drohkulisse gegen Steuerzahler mit Geschäftsbeziehungen zu Steueroasen
-   Verschärfte Mitwirkungspflichten bei Bankverbindungen zu Steueroasen
-   Außenprüfung auch bei wohlhabenden Bürgern generell zulässig
-   Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen bei wohlhabenden Bürgern
-   Bargeldkontrollen: Auch Steuervergehen und Sozialbetrug im Visier
-   EU-Zinssteuer: Ende der Ausnahmeregelung in Sicht
-   Maßnahmen der EU zur Verbesserung des Informationsaustauschs

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Betrugsfälle spielen bei der Kapitalanlage eine große Rolle. Reingefallene Anleger sind dann gleich dreifach bestraft: Zum einen ist das Geld weg, zum anderen müssen sie den Spott mancher Mitbürger ertragen, und zum dritten sollen sie auf die vorgegaukelten Scheingewinne auch noch Steuern zahlen müssen. Das ist die Linie des Bundesfinanzhofs. Und das Bundesverfassungsgericht hat nichts dagegen. Doch nach Intervention der Politik zeigt sich der Fiskus nun ziemlich generös.
Inhalt:
-   Was sind Scheingewinne bzw. Scheinrenditen?
-   Wie der Bundesfinanzhof Scheingewinne besteuert
-   Wie die Finanzverwaltung Scheingewinne jetzt behandelt
-   Was der Insolvenzverwalter zurückfordern kann
Für Eltern, die ihren Sparerfreibetrag bei Kapitalerträgen ausgeschöpft haben, bietet sich eine Möglichkeit zum Steuern sparen: Sie können weitere Kapitalerträge auf ihre Kinder übertragen. Auf diese Weise lassen sich im Familienverbund die Steuerfreibeträge der Kinder nutzen. Hier erfahren Sie, was Sie bei der Kapitalübertragung beachten müssen und welche Vorteile und Nachteile sich ergeben können.
Inhalt:
-   Bedingungen für die steuerliche Anerkennung
-   Vorteile aufgrund der Kapitalübertragung
-   Mögliche Nachteile wegen des Kindeseinkommens
Die meisten Ehepaare - und auch Lebenspartner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft sowie viele Partner in nichtehelicher Lebensgemeinschaft - unterhalten gemeinsame Konten und Wertpapierdepots. Dies erleichtert die Verwaltung der täglichen Finanzgeschäfte, stärkt das gegenseitige Vertrauen, birgt aber auch große steuerliche Risiken. Hier erfahren Sie, welche Steuerfallen bei Gemeinschaftskonten lauern, was Sie dazu wissen sollten und wie sich davor schützen.
Inhalt:
-   Aufreger: Anweisungen der Finanzverwaltung
-   Was sind Gemeinschaftskonten?
-   Steuerfalle zu Lebzeiten: Schenkungsteuer
-   Steuerfalle im Todesfall: Erbschaftsteuer
-   Alternative: Zugewinnausgleich im Todesfall und zu Lebzeiten
-   Gemeinschaftskonten bei der Einkommensteuer
-   Rechtliche Grundlagen
Eine ähnliche Funktion wie der Freistellungsauftrag hat die Nichtveranlagungs-Bescheinigung: Damit lässt sich die Auszahlung von Kapitalerträgen ohne Abzug von Abgeltungsteuer bzw. Kapitalertragsteuer erreichen - allerdings bis zu erheblich höheren Beträgen. Eine NV-Bescheinigung können Sie auch ab 2009 beantragen, um damit den Abzug der Abgeltungsteuer zu verhindern.
Inhalt:
-   Wer kann eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung erhalten?
-   Was genau bewirkt die Nichtveranlagungs-Bescheinigung?
-   Wie Sie die Nichtveranlagungs-Bescheinigung erhalten
-   Verschärfte Kontrolle der Nichtveranlagungs-Bescheinigungen
-   Nichtveranlagungs-Bescheinigung bei Tod des Kontoinhabers
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Ein privates Veräußerungsgeschäft liegt immer dann vor, wenn der Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf bei Wertpapieren und anderen Gegenständen sowie bei Termingeschäften weniger als ein Jahr beträgt. Nur bei Grundstücken, Häusern und Wohnungen sind es zehn Jahre. Dann möchte der Fiskus an dem erzielten Gewinn teilhaben. Andererseits können Sie ihn aber auch an Ihren Miesen beteiligen. Im Folgenden geht es in erster Linie um Veräußerungsgeschäfte mit Wertpapieren.
Inhalt:
-   Was sind private Veräußerungsgeschäfte?
-   Wie private Veräußerungsgeschäfte steuerlich behandelt werden
-   Wie Veräußerungsverluste berücksichtigt werden
-   Veräußerung von Wertpapieren
-   Termingeschäfte
-   Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft
-   Veräußerung von anderen privaten Wirtschaftsgütern
-   Veräußerung noch vor der Anschaffung
Haben Sie ab 2004 Aktien verkauft, die Sie in mehreren Etappen zu verschiedenen Zeitpunkten gekauft und im selben Depot verwahrt hatten, gesteht der Fiskus Ihnen jetzt eine günstigere Regelung zu.
Der Verkauf eines Hauses, einer Eigentumswohnung, eines unbebauten Grundstücks, eines bebauten Erbbaurechts, eines geschlossenen Immobilienfonds u. Ä. kann steuerlich für Sie teuer werden. Hier erfahren Sie, wann ein Immobilienverkauf zu einem "privaten Veräußerungsgeschäft" mit Steuerkonsequenzen wird.
Ist ein Immobilienverkauf als privates Veräußerungsgeschäft zu beurteilen, müssen Detailfragen zur Besteuerung geklärt werden. Hier erfahren Sie, wie der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn oder -verlust ermittelt wird und wie er zu versteuern ist.
Zu den privaten Veräußerungsgeschäften gehören grundsätzlich alle Verkäufe von Wirtschaftsgütern aus dem Privatvermögen, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Die Frage ist, was zu diesen Wirtschaftsgütern zählt und wann eine Steuerpflicht gegeben ist.

Bis 2008: Die Spekulationssteuer auf Veräußerungsgewinne mit Wertpapieren - insbesondere Aktien - ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den Jahren 1997 und 1998 verfassungswidrig und nichtig. Was bedeutet diese Entscheidung für die Anleger? Was gilt für Spekulationsverluste? Wie ist die Rechtslage in anderen Jahren? Hier sehen Sie einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen zur Verfassungsmäßigkeit der Spekulationssteuer.
Inhalt:
-   Spekulationssteuer in 1997 und 1998 ist verfassungswidrig und nichtig
-   Spekulationssteuer in den Jahren vor 1997 verfassungswidrig?
-   NEU: Spekulationssteuer in den Jahren 1999 bis 2003 nicht verfassungswidrig
-   Spekulationssteuer ab 2004 verfassungsgemäß!
Obwohl das Thema Spekulationsverluste bald ausläuft, ist eine spannende Frage hierzu bislang noch nicht höchstrichterlich geklärt. Strittig ist nämlich, ob es zulässig ist, Wertpapiere innerhalb der Spekulationsfrist zu verkaufen, damit einen steuerrelevanten Verlust zu realisieren und gleiche Papiere in gleicher Anzahl am selben Tag wieder zu kaufen. Bedeutung hat diese Frage auch ab 2009, weil dann Verluste realisiert werden können, um sie mit positiven Kapitalerträgen zu verrechnen.
Vielfach unbekannt ist, dass bei Beteiligung an ausländischen Gesellschaften oder bei Gründung eines Betriebes oder einer Betriebsstätte im Ausland eine Mitteilungspflicht an das Finanzamt besteht. Das Auslandsengagement muss innerhalb eines Monats(!) dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Besonders zu beachten ist die Meldepflicht bei Beteiligungen ab einer Investitionssumme von 150 000 EUR.
Inhalt:
-   Wer Auslandsbeteiligungen melden muss
-   Der BMF-Erlass vom 15.4.2010
-   Vordruck: Mitteilung über Auslandsbeteiligungen
-   Gesetzliche Grundlage
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Für sog. Steuerstundungsmodelle, wie Medien-, Windkraft-, Leasing- und Videogamefonds, wurde die Verlustverrechnung mit dem "Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen" vom 22.12.2005 drastisch eingeschränkt. Betroffen sind Anlagen mit einer modellhaften Gestaltung und Verlusten in der Anfangsphase von mehr als 10% des gezeichneten Kapitals. Verluste aus solchen Anlagen dürfen seit dem 11.11.2005 nicht mehr mit anderen Einkünften im selben Jahr, sondern nur noch mit künftigen Gewinnen aus derselben Einkunftsquelle verrechnet werden.
Inhalt:
-   Die Neuregelung im Überblick
-   Was sind Steuerstundungsmodelle?
-   Welche Anlagen von der Neuregelung betroffen sind und welche nicht
-   Verlustabzugsbeschränkung gilt für alle Einkunftsarten
-   Gesetzliche Grundlagen
Bei Beteiligung an einer sog. Verlustzuweisungsgesellschaft im Zeitraum 4.3.1999 bis 10.11.2005 können die Verluste nicht mehr uneingeschränkt mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden. Betroffen sind insbesondere geschlossene Immobilienfonds, Medienfonds, Windkraftfonds, Flugzeug-Leasingfonds, Immobilien-Leasingfonds und Schiffsbeteiligungen, bei denen die Erzielung eines Steuervorteils durch Verlustzuweisungen im Vordergrund steht.
Inhalt:
-   Was die Beschränkung nach § 2b EStG bedeutet
-   Welche Beteiligungen nicht von § 2b betroffen sind
-   Wann liegt eine modellhafte Gestaltung vor?
-   Wann steht die Erzielung eines Steuervorteils im Vordergrund?
Das Finanzamt weiß mehr über Konten als die meisten denken. Eine Ursache liegt darin, dass nach dem Tode das Bankgeheimnis nicht mehr gilt. Banken sind nämlich beim Tode eines Kunden verpflichtet, dem Finanzamt unverzüglich Depots, Guthaben und Zinsen mitzuteilen. Ein neuer Erlass zeigt Einzelheiten.
Anstelle des Werbungskosten-Pauschbetrages, den das Finanzamt automatisch berücksichtigt, können Sie Werbungskosten auch im Einzelnen nachweisen. Werbungskosten sind alle Aufwendungen, die Ihnen im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Kapitalerträgen entstehen. Informieren Sie sich, wann ein solcher Nachweis tatsächlich lohnt und welche Aufwendungen absetzbar sind.
Inhalt:
-   Wann Sie sich die Mühe des Nachweises ersparen können
-   Wann der Nachweis von Werbungskosten vorteilhaft ist
-   Was Sie zum Werbungskostenabzug wissen sollten
-   Welche Aufwendungen als Werbungskosten absetzbar sind
-   Wie Werbungskosten bei Dividenden berücksichtigt werden
-   Wenn Werbungskosten gleichzeitig auf Dividenden und Zinsen entfallen
-   Wie Sie negative Einnahmen bestens nutzen
-   Wie Sie Ihre Werbungskosten steuerlich geltend machen
-   Werbungskosten als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte?

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ALLGEMEIN


EIN SPRUCH

Finanzminister und Bankiers haben eins gemeinsam: Sie leben von anderer Leute Geld. Die Bankiers haben nur die unangenehme Aufgabe, es wieder zurückzuzahlen.
(Hermann Josef Abs, Deutscher Bankier, 1901-1994)
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"Schulden sind das einzige, was man ohne Geld machen kann."
(Karl Pisa, *1924,
österr. Politiker)

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Spruch des Jahres:
"Wir sagen den Sparerinnen und Sparern, dass ihre Einlagen sicher sind."
(Bundeskanzlerin Merkel zur Finanzkrise am 3.10.2008)
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Zum Kauf der Steuersünder-CD:
"Was wir hier sehen, ist eine moderne Form von Banküberfall."
(Pirmin Bischof, Politiker der CVP in der Schweiz)
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