Für Lebensversicherungen, die nach dem 1.1.2005 abgeschlossen werden, ist das bisher beliebte Steuerprivileg abgeschafft. Nunmehr muss die Versicherungsleistung mit dem Unterschiedsbetrag gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG versteuert werden, und die Beiträge sind nicht mehr steuerlich absetzbar. Was einfach klingt, ist jedoch höchst kompliziert geworden. Hier erfahren Sie die Einzelheiten zu den neuen Steuerregeln für Neuverträge.
Inhalt:
-   Wie Kapitalleistungen bei Neuverträgen besteuert werden
-   Wie der steuerpflichtige Unterschiedsbetrag ermittelt wird
-   Wer den Unterschiedsbetrag versteuern muss
-   Für welche Versicherungen die Unterschiedsbesteuerung gilt
-   Wie der Unterschiedsbetrag bei Teilleistungen ermittelt wird
-   Verkauf des Versicherungsvertrages an Dritte
-   Welche steuerlichen Folgen Vertragsänderungen haben
-   Wie die Beiträge zu Lebensversicherungen steuerlich behandelt werden
-   Lebensversicherungsverträge für ein minderjähriges Kind
-   Lebensversicherungen: Anhebung der Altersgrenze ab 2012

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Zu den Lebensversicherungen werden auch Rentenversicherungen gerechnet. Für die Besteuerung hängt es von der Art und Ausgestaltung des Versicherungsvertrages ab, ob die Rentenzahlungen tatsächlich mit dem günstigen Ertragsanteil als "sonstige Einkünfte" oder mit dem Unterschiedsbetrag nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG als Kapitalertrag zu versteuern sind.
Inhalt:
-   Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht
-   Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht: Rentenzahlung
-   Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht: Kapitalauszahlung
-   Risikoversicherung mit Rentenzahlung
-   Kapitallebensversicherung mit Rentenwahlrecht
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Lebensversicherungen sind unter bestimmten Voraussetzungen auf zweifache Weise steuerbegünstigt: Zum einen sind die Beiträge als Sonderausgaben absetzbar, zum anderen ist die Ablaufleistung steuerfrei. Hier erfahren Sie interessante Einzelheiten zur steuerlichen Behandlung einer Lebensversicherung.
Inhalt
-   Die Steuerbegünstigung von Lebensversicherungen
-   Kapitallebensversicherung
-   Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht
-   Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht
-   Risikolebensversicherung
-   Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung
-   Private Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung
-   Unfallversicherung
-   Folgen bei steuerschädlichen Lebensversicherungen
-   Änderungen des Versicherungsvertrages
-   Alternativen zur Kündigung einer Lebensversicherung
Für das Bausparen gibt es mittlerweise drei verschiedene staatliche Förderungen: Überweist der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen - auch aus eigenem Gehalt - auf einen Bausparvertrag, erhalten Sie dafür die Arbeitnehmer-Sparzulage. Zahlen Sie eigene Beiträge selber auf den Bausparvertrag ein, können Sie die Wohnungsbauprämie bekommen. Und zum dritten können Sie seit 2008 für eigene Beiträge in einen zertifizierten Bausparvertrag wahlweise auch die Riester-Förderung beanspruchen.
Inhalt:
-   Wie Bausparen staatlich gefördert wird
-   Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie?
-   Wer kann die Wohnungsbauprämie beanspruchen?
-   Was bei der Verwendung von Bausparverträgen zu beachten ist
-   Was alles wohnwirtschaftliche Zwecke sind
-   Wie die Wohnungsbauprämie beantragt wird
-   Andere Anlageformen mit Wohnungsbauprämie
-   Steuerliche Behandlung
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Die meisten Arbeitgeber geben jeden Monat ein paar Mark extra, und der Staat legt meist noch was drauf: Mit vermögenswirksamen Leistungen und der Arbeitnehmer-Sparzulage sollen Sie als Arbeitnehmer nämlich Vermögen bilden können. Wenn Sie es geschickt anstellen, kommen Sie dabei in den Genuss einer zweifachen und sogar dreifachen staatlichen Förderung.
Inhalt:
-   Wer erhält vermögenswirksame Leistungen?
-   Wer bekommt die Arbeitnehmer-Sparzulage?
-   Wie hoch ist die Arbeitnehmer-Sparzulage?
-   Welche Anlagemöglichkeiten sind begünstigt?
-   Wann dürfen Sie über Ihre Anlage verfügen?
-   Wie erhalten Sie die Arbeitnehmer-Sparzulage?
-   Was Sie bei der Verwendung zum Wohnungsbau direkt wissen sollten
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Neben Immobilienfonds gibt es nun eine neue Form der indirekten Immobilienanlage: die Beteiligung an Real Estate Investment Trusts (REITs). Dies sind Immobilien-Aktiengesellschaften, die steuerlich begünstigt sind und strengen Auflagen unterliegen. Die Gewinne der REIT-AG werden nicht auf Unternehmensebene besteuert, sondern erst bei Ausschüttung an die Anleger. Geregelt sind die REITs und die steuerlichen Vorschriften im "Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen" (REIT-Gesetz).
Inhalt:
-   Was sind REITs?
-   Besteuerung beim Anleger
-   Steuerbefreiung auf Unternehmensebene

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Bei einem Tafelgeschäft werden Wertpapiere über den Bankschalter gegen Barzahlung erworben und zurückgegeben. Auch die Zinskupons der Wertpapiere werden Zug um Zug gegen Bares eingelöst. Bei diesem Geschäft "über die Banktafel" ist weder ein Depot noch ein Konto im Spiel. Solche Geschäfte sind allerdings nur möglich bei Wertpapieren, die als effektive Stücke ausgegeben werden.
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Mit Optionen und Optionsscheinen lassen sich mit geringem Einsatz hohe Gewinne erzielen. Gerade in Zeiten stark schwankender Aktienkurse können Anleger auch an fallenden oder seitwärts bewegenden Aktienkursen Geld verdienen. Die Besteuerung solcher Optionsgeschäfte ist verworren und kompliziert.
Inhalt:
-    Was sind Optionsgeschäfte?
-    Kauf einer Kaufoption (long call)
-    Kauf einer Verkaufsoption (long put)
-    Verkauf einer Kaufoption (short call)
-    Verkauf einer Verkaufsoption (short put)
-    Gekappte und Bandbreiten-Optionsscheine
Reeder mit Geschäftsleitung in Deutschland, die eigene oder gecharterte Handelsschiffe im internationalen Verkehr betreiben und die Schiffe in einem deutschen Seeschiffsregister eingetragen haben, profitieren von der günstigen Tonnagebesteuerung: Die Tonnagesteuer ist eine pauschale Gewinnermittlungsart, die steuerliche Anfangsverluste ausschließt. Die Steuerlast wird nach der Größe des Schiffes bemessen und fällt unabhängig vom Gewinn oder Verlust aus dem Betrieb des Schiffes an. In der Praxis ist die Steuer sehr niedrig (§ 5a EStG).
Inhalt:
-   Tonnagesteuer
-   Steuerlicher Unterschiedsbetrag
-   Lohnsteuer für Seeleute
-   Der Tonnagesteuererlass
Die Beteiligung an geschlossenen Fonds, wie Immobilien-, Schiffs-, Medien-, Windpark-, Leasingfonds, war beliebt, weil Verluste in der Anfangsphase steuermindernd verrechnet werden können. Doch nicht nur dieser Steuervorteil wurde ab 11.11.2005 abgeschafft. Auch die Steuervergünstigungen im Fall der Erbschaft oder Schenkung fallen weg, wenn die Beteiligung an einem gewerblich geprägten Fonds über einen Treuhänder gehalten wird. Das bestimmt ein neuer Erlass mit erheblicher Sprengkraft. Hier erfahren Sie die Einzelheiten und wie Sie die Steuervorteile noch retten können.
Inhalt:
-   Die neue Auffassung der Finanzverwaltung
-   Besteuerung der Treuhandbeteiligung
-   Besteuerung der Verwaltungstreuhandbeteiligung
-   Vorsicht bei Verkauf einer Beteiligung an geschlossenem Immobilienfonds
-   Abschaffung der vertikalen Verlustverrechnung bei Steuersparfonds
Venture Capital Fonds und Private Equity Fonds spielen eine zunehmende Rolle. Der erhöhte Gewinnanteil von Fonds-Initiatoren - der Carried Interest - ist ab 2004 als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit steuerpflichtig, unterliegt aber dem günstigen Halbeinkünfteverfahren.
Die einkommensteuerliche Behandlung von Venture Capital Fonds und Private Equity Fonds wird dargestellt im BMF-Erlass vom 16.12.2003 (BStBl. 2004 I S. 40).
Die steuerliche Behandlung von Film- und Fernsehfonds wird erläutert im BMF-Erlass vom 23.2.2001 (BStBl. 2001 I S. 175), geändert durch Medienerlass vom 5.8.2003.
Seit den 90er Jahren werden Versicherungsmodelle zur ergänzenden Altersversorgung angeboten, die sich durch Bankkredit und Steuerersparnisse angeblich selbst finanzieren. Wesentlicher Bestandteil ist eine Renten- oder Lebensversicherung gegen kreditfinanzierten Einmalbeitrag. Ab 2009 stürzt eine wichtige Säule dieser Modelle ein, denn nach Einführung der Abgeltungsteuer werden Schuldzinsen nicht mehr als Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften anerkannt und Verluste aus Kapitalvermögen nicht mehr mit anderen Einkünften verrechnet. Wie der Fiskus die Modelle beurteilt, erläutert ausführlich die OFD Rheinland in einer aktuellen Verfügung.
Im Februar 2008 wurde mit einem kräftigen Paukenschlag und einem riesigen Medienspektakel der größte Steuerskandal in der Geschichte der Bundesrepublik bekannt und zur Treibjagd auf Anleger in Liechtenstein geblasen. Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Post AG, Klaus Zumwinkel, und viele andere Bürger sollen Familienstiftungen in Liechtenstein gegründet und die Erträge daraus in Deutschland nicht korrekt versteuert haben. Ende 2008 gab es eine gesetzliche Neuregelung.

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"Geld allein macht nicht glücklich. Es gehören auch Beteiligungen, Gold und Grundstücke dazu."
(Danny Kaye, 1913-1987,
US-Komiker)

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"Watt fott is, is fott!"
(Kölsche Weisheit)
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"Beim Denken ans Vermögen
leidet oft das Denkvermögen."
(Karl Farkas, 1898-1971,
österr. Kabarettist)
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