Für Lebensversicherungen, die nach dem 1.1.2005 abgeschlossen werden, ist das bisher beliebte Steuerprivileg abgeschafft. Nunmehr muss die Versicherungsleistung mit dem Unterschiedsbetrag gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG versteuert werden, und die Beiträge sind nicht mehr steuerlich absetzbar. Was einfach klingt, ist jedoch höchst kompliziert geworden. Hier erfahren Sie die Einzelheiten zu den neuen Steuerregeln für Neuverträge.
Inhalt:- Wie Kapitalleistungen bei Neuverträgen besteuert werden
- Wie der steuerpflichtige Unterschiedsbetrag ermittelt wird
- Wer den Unterschiedsbetrag versteuern muss
- Für welche Versicherungen die Unterschiedsbesteuerung gilt
- Wie der Unterschiedsbetrag bei Teilleistungen ermittelt wird
- Verkauf des Versicherungsvertrages an Dritte
- Welche steuerlichen Folgen Vertragsänderungen haben
- Wie die Beiträge zu Lebensversicherungen steuerlich behandelt werden
- Lebensversicherungsverträge für ein minderjähriges Kind
- Lebensversicherungen: Anhebung der Altersgrenze ab 2012