NEBENTÄTIGKEIT

Bild
Hier finden Sie hilfreiche Informationen zu Nebentätigkeiten. Ausführliche Erläuterungen zur geringfügigen und kurzfristigen Beschäftigung sowie zur niedrig entlohnten Beschäftigung bis 800 Euro sind enthalten in der Rubrik
-   Mini- und Midi-Jobs.

Kostenpflichtige Inhalte - So funktioniert es!
Bild
Für Nebentätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, Pfleger und Künstler bleiben Vergütungen seit 2007 bis zu 2.100 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei. Dazu ist erforderlich, dass die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird, für eine inländische gemeinnützige Organisation oder eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts geleistet wird und gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient (sog. Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG).
Inhalt:
-   Nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher u. Ä.
-   Nebenberufliche Tätigkeit als Betreuer
-   Nebenberufliche Pflegetätigkeit
-   Künstlerische Nebentätigkeit

Werbung

Bild
Außer nebenberuflichen Übungsleitern, Betreuern, Pflegekräften und Künstlern können seit 2007 auch andere Personen, die sich ehrenamtlich in gemeinnützigen Vereinen und Verbänden engagieren und dort Verantwortung übernehmen, von einer neuen Steuervergünstigung profitieren: Jetzt bleiben Vergütungen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich bis zu 500 EUR im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei (sog. Ehrenamtsfreibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG).
Inhalt:
-   Neue Steuervergünstigung: Der Ehrenamtsfreibetrag
-   Welche ehrenamtlichen Tätigkeiten sind begünstigt?
-   Wenn Tätigkeiten nach anderen Vorschriften begünstigt sind
-   Kann der Ehrenamtsfreibetrag mehrfach beansprucht werden?
-   Wenn die Vergütung höher ist als der Ehrenamtsfreibetrag
-   Andere Steuervergünstigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten
-   Außersteuerliche Vergünstigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten
-   Was ist eine ehrenamtliche Tätigkeit?
-   Gesetzliche Grundlage
Nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, Pfleger und Künstler sowie ab 2007 andere ehrenamtliche Nebentätigkeiten sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerbegünstigt. Hier erfahren Sie wichtige Details zu den Steuervergünstigungen nach § 3 Nr. 26 und Nr. 26a EStG.
Inhalt:
-   Wie hoch ist die Steuervergünstigung?
-   Was sind die Bedingungen für die Steuervergünstigung?
-   Wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigt werden
-   Welche Zahlungen zusätzlich zum Freibetrag steuerfrei bleiben
-   Wenn Ihnen nur Aufwendungen erstattet werden
-   Gelten die Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung?
-   Sind Übungsleiter selbstständig oder nichtselbstständig tätig?
-   Steuervorteil durch Aufwands- oder Vergütungsspende
-   Freibetrag auch für eine Nebentätigkeit im EU-/EWR-Ausland
-   Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibetrag als Einkommen anrechenbar?
Für die Vereine ist das eine entscheidende Frage: Sind nebenberuflich tätige Übungsleiter überhaupt Arbeitnehmer, für die Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge einzubehalten sind? Auch Sie als Übungsleiter müssen hierüber Bescheid wissen, denn Sie sind im Zweifelsfall doch selbst für die Versteuerung Ihrer Vergütungen verantwortlich.
Inhalt:
-   Steuerliche Beurteilung
-   Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung
-   Mustervertrag für nebenberufliche Übungsleiter in Sportvereinen
Mustervertrag, entwickelt von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte.
Bild
Betreuen Sie als Tagesmutter, als Tagesvater oder als Pflegeeltern fremde Kinder, erhalten Sie dafür eine Vergütung. Die Frage ist, ob diese Einnahmen steuerfrei oder steuerpflichtig sind und welche Aufwendungen davon abgesetzt werden dürfen. Ab 2009 wird bei der steuerlichen Behandlung nicht mehr unterschieden zwischen Bezahlung aus öffentlichen Kassen und von privater Seite, sondern nur noch zwischen Kindertagespflege und Vollzeitpflege. Für Tagesmütter, die aus öffentlichen Kassen bezahlt werden, wird die Besteuerung verschärft, doch bei der Krankenversicherung gibt es eine Entlastung.
Inhalt:
-   Kindertagespflege (Tagesmütter oder Tagesväter)
-   Einkommensteuer für selbstständige Tagesmütter
-   Rentenversicherung für selbstständige Tagesmütter
-   Kranken- und Pflegeversicherung für selbstständige Tagesmütter
-   Arbeitslosenversicherung für selbstständige Tagesmütter
-   Unfallversicherung für selbstständige Tagesmütter
-   Umsatzsteuer für selbstständige Tagesmütter
-   Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII (Pflegeeltern)
-   Vollzeitpflege gemäß § 34 SGB VIII (Familienpflegestellen)
-   Bereitschaftspflege
-   Erziehungs- und Familienhelfer: Steuerliche Regelungen
-   Pflegegeld als Einkommen bei Beziehern von Arbeitslosengeld II
Die Gastfamilie ist eine besondere Form des betreuten Wohnens für Menschen, die behindert oder psychisch erkrankt sind (früher: Familienpflege). Dies kommt in Betracht für Menschen, die nicht die Betreuungsintensität stationären Wohnens benötigen, aber auch überfordert sind, allein in einer eigenen Wohnung zu leben. In einer Gastfamilie finden sie Schutz und Geborgenheit, aber auch Entwicklungsmöglichkeiten. Mit einer neuen Steuervergünstigung soll das "Betreute Wohnen" gefördert werden.
Inhalt:
-   Steuerfreiheit für Einnahmen
-   Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft
-   Gesetzliche Grundlage
Für Personen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage sind, ihre eigenen Angelegenheiten selbst zu regeln, bestellt das Amtsgericht einen Betreuer. Wie werden die Kosten für den Betreuer beim Betreuten und wie die Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit einer solchen Tätigkeit beim Betreuer steuerlich behandelt?
Inhalt:
-   Steuerliche Behandlung beim Betreuten
-   Steuerliche Behandlung beim Betreuer
Bild
Eine pflegebedürftige Person erhält das Pflegegeld aus der gesetzlichen Pflegversicherung, um damit seine Betreuung sicherzustellen. Bei ihm selbst ist das Pflegegeld steuerfrei. Doch wie werden die Vergütungen bei der Pflegeperson steuerlich behandelt und welche sonstigen Vorteile gibt es?
Inhalt:
-   Pflege eines Angehörigen
-   Pflege von nicht verwandten Personen
-   Vorteil in der gesetzlichen Rentenversicherung
-   Vorteil in der Arbeitslosenversicherung
-   Vorteil in der gesetzlichen Unfallversicherung
-   Vorteil im Erbrecht
Nebentätigkeiten, mit denen Sie auf Dauer Verluste einfahren, möchte das Finanzamt als "Liebhaberei" werten und deshalb steuerlich am liebsten nicht berücksichtigen. Doch in bestimmten Fällen können Sie die Aufwendungen als Werbungskosten bei Ihrem Hauptberuf absetzen.
Inhalt:
-   Unentgeltliche Nebentätigkeit
-   Entgeltliche Nebentätigkeit
-   Entgeltliche Nebentätigkeit für den Arbeitgeber der Haupttätigkeit
Arbeiten Sie ehrenamtlich in "Ihrer" Gewerkschaft oder "Ihrem" Berufsverband, im Betriebsrat oder Personalrat mit, entstehen häufig Aufwendungen, die nicht erstattet werden. Die Frage ist, wie Sie diese Kosten steuerlich unterbringen können.
Bild
Der Fiskus honoriert ehrenamtliches Engagement - ganz besonders im öffentlichen Bereich. Dort werden häufig Aufwandsentschädigungen gezahlt, die zu einem bestimmten Teil steuerfrei sind. Hier erfahren Sie interessante Einzelheiten.
Inhalt:
-   Aufwandsentschädigungen mit Steuerfreibetrag
-   Wenn die Aufwandsentschädigung höher ist als der Steuerfreibetrag
-   Vorteile bei Aufwandsentschädigungen in unterschiedlicher Höhe
-   Zusätzlicher Steuervorteil nach § 3 Nr. 26 EStG
-   Ehrenamtliche Tätigkeit im Bereich der Sozialversicherungsträger
-   Ehrenamtliche Tätigkeit in Berufs- und Standesorganisationen
-   Ehrenamtliche Tätigkeit als Schiedsmann oder Schiedsfrau
-   Ehrenamtliche Tätigkeit als freiwilliger Polizeihelfer

Werbung

Bild
Leiter, deren Stellvertreter und andere Personen der Freiwilligen Feuerwehr, die regelmäßig über das übliche Maß hinaus ehrenamtlich Feuerwehrdienst leisten, erhalten eine Aufwandsentschädigung. Hier erfahren Sie, wie Sie diese Zahlung bestmöglichst vor dem Zugriff des Fiskus schützen.
Inhalt:
-   Aufwandsentschädigungen für Verdienstausfall oder Zeitverlust
-   Aufwandsentschädigungen, die nicht für Verdienstausfall oder Zeitverlust gewährt werden
-   Aufwandsentschädigungen für eine Tätigkeit als Übungsleiter oder Ausbilder
Viele Bürger üben in ihrer Gemeinde eine ehrenamtliche Tätigkeit im Gemeinderat, Stadtrat, Kreistag oder als Bürgermeister aus und erhalten dafür Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder. Hier erfahren Sie, ob und wie solche Zahlungen steuerrelevant sind.
Inhalt:
-   Ehrenamtliche Tätigkeit im Gemeinde- oder Stadtrat
-   Ehrenamtliche Tätigkeit im Kreistag
-   Ehrenamtliche Tätigkeit in Verwaltungsgemeinschaften
-   Ehrenamtliche Tätigkeit in mehreren kommunalen Volksvertretungen
-   Ehrenamtliche Tätigkeit als sachkundiger Bürger
-   Ehrenamtliche Tätigkeit als Bürgermeister
-   Hauptamtliche Ortsvorsteher
-   Gemeinderäte, die zum 1. Stellvertreter des Bürgermeisters bestellt sind
-   Landräte, hauptamtliche Bürgermeister und Erste Beigeordnete
Das Heer der nebenberuflichen Versicherungsvertreter ist groß. Dem entsprechend dürfte sich gewiss mancher dafür interessieren, wie die Provisionen für die Vermittlung von Versicherungs- und Bausparverträgen steuerlich behandelt werden. Dabei gelten für Mitarbeiter von Banken, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen einige Besonderheiten.
Inhalt:
-   Das gilt für Mitarbeiter von Banken
-   Das gilt für Mitarbeiter von Versicherungen und Bausparkassen
-   Das gilt für nebenberufliche und gelegentliche Vermittler
-   Das gilt für Privatpersonen
Für den schnellen Vertragsabschluss einer Lebensversicherung, Rentenversicherung oder sonstigen Versicherung ist mancher Versicherungsvertreter bereit, einen Teil seiner Provision an den Kunden abzugeben. Auch wenn die Weitergabe von Provisionsteilen - zumindest derzeit noch - rechtlich nicht ganz einwandfrei ist, so kommt dies in der Praxis doch häufig vor - wie zahlreiche Urteile beweisen. Da aber die Steuer nicht nach Moral und Sitte fragt, stellt sich die Frage, ob solche Eigenprovisionen steuerpflichtig oder steuerfrei sind.
Inhalt:
-   Top: Eigenprovision ist steuerfrei!
-   Eigenprovision für einen Riester-Vertrag ist steuerpflichtig
-   Eigenprovision bei Vermittlern ist steuerpflichtig
-   Provision bei Abschluss eines Mitarbeitervertrages steuerpflichtig
-   Provision bei Überkreuz-Vermittlungen steuerpflichtig
-   Provision bei ringweiser Vermittlung steuerpflichtig
-   Provision vom Vermittler einer Eigentumswohnung
-   Ist die Abgabe einer Eigenprovision rechtlich zulässig?
Leistung im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG ist jedes Tun, Unterlassen und Dulden, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sein kann und um des Entgelts willen erbracht wird. Steuerlich werden die Einkünfte hier erfasst, wenn sie zu keiner anderen Einkunftsart gehören.
Inhalt:
-   Was sind "sonstige Leistungen" nach § 22 Nr. 3 EStG?
-   Wie die Einkünfte bei "sonstigen Leistungen" ermittelt werden
-   Wie Verluste aus "sonstigen Leistungen" berücksichtigt werden
Auch für Künstler stellt sich die Frage, ob sie Steuern bezahlen müssen. Was Musiker und Sänger mit Wohnsitz in Deutschland im Wesentlichen zu beachten haben, erläutert ein Leitfaden der OFD Karlsruhe (Stand: Januar 2007).
"Kunst ist schön, macht aber viel Arbeit", stellte bereits der beliebte Humorist Karl Valentin fest. Um Künstlern die Arbeit bei der Erstellung der Steuererklärung einfacher zu machen, bietet das Bayerische Staatsministerium der Finanzen eine hilfreiche Broschüre an (PDF-Format).

AKTUELL


JETZT ANMELDEN

Bild
Nur 29 Euro für
ein ganzes Jahr!

Zum Anmelden einfach auf einen Artikel klicken. Weitere Informationen:
Hier anmelden

Sofort nach der Anmeldung stehen Ihnen sämtliche Artikel offen.

Das Abonnement
lohnt sich bestimmt -
Profitieren auch Sie!

SERVICE

Eine Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

HINWEISE

EIN SPRUCH

"Ein König richtet das Land auf durch Recht. Wer aber zu viel Steuern erhebt, richtet es zugrunde."
(König Salomo)
© Copyright 2010 Steuerrat24