EIGENHEIM

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In dieser Rubrik finden Sie Informationen zu Steuervergünstigungen rund ums Eigenheim, beispielsweise zu
-   Handwerkerleistungen
-   Fotovoltaikanlagen
-   Riester-Förderung für Wohneigentum
-   Schäden und Schadstoffe am und im Eigenheim
-   Schäden durch Naturkatastrophen
-   Eigenheimzulage

Kostenpflichtige Inhalte - So funktioniert es!
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  Was gibt's Neues für Eigenheimbesitzer?

Einen Überblick über die Steueränderungen 2006 finden Sie hier....
Einen Überblick über die Steueränderungen 2007 finden Sie hier....
Einen Überblick über die Steueränderungen 2008 finden Sie hier....
Einen Überblick über die Steueränderungen 2009 finden Sie hier....
Einen Überblick über die Steueränderungen 2010 finden Sie hier....

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Seit 2006 sind Handwerkerleistungen in weit größerem Umfang steuerbegünstigt als vorher. Nun können Handwerkerrechnungen für jegliche Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an der selbst genutzten Wohnung von der Steuerschuld abgezogen werden. Als Auftraggeber müssen Sie aber unbedingt die formalen Anforderungen kennen und beachten, damit das Finanzamt den Steuerbonus gewährt.
Inhalt:
-   Verbesserte Steuervergünstigung für Handwerkerleistungen ab 2006
-   Verdoppelung der Steuervergünstigung für Handwerkerleistungen ab 2009
-   Welche Handwerkerleistungen begünstigt sind
-   Wer die Steuervergünstigung beanspruchen kann
-   Wie hoch die Steuervergünstigung ist
-   Was Sie zum Steuerabzug wissen müssen
-   Handwerkerleistungen als außergewöhnliche Belastungen

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Investitionen in Fotovoltaikanlagen (Photovoltaik) auf dem Dach, an der Fassade des Hauses oder auf Freiflächen werden mit attraktiven Zuschüssen, zinsgünstigen Darlehen und garantierten Einspeisevergütungen gefördert. Doch wie immer, wenn Einnahmen erzielt werden, ist auch das Finanzamt mit dabei. Hier erfahren Sie, was Sie als privater Betreiber einer Fotovoltaikanlage (Photovoltaikanlage) steuerlich beachten müssen.
Inhalt:
-   Fotovoltaik: Was daran so interessant ist
-   Einnahmen: Wie viel Sie für Ihren Strom bekommen
-   Direktverbrauch ab 2009 zulässig und gefördert
-   Einkommensteuer: Wie Sie mit dem Finanzamt abrechnen
-   Einkommensteuer: Abschreibungen
-   Einkommensteuer: Investitionsabzugsbetrag
-   Umsatzsteuer: Was Sie hierzu beachten müssen
-   Umsatzsteuer: Zuordnung des Gebäudes zum Unternehmensvermögen?
-   Umsatzsteuer: Dachsanierung vor Einbau einer Fotovoltaikanlage
-   Umsatzsteuer: Errichtung eines Schuppens, Carports als Teil der Anlage?
-   Dachintegrierte Fotovoltaikanlage: Jetzt separate Abschreibung möglich
-   Gewerbesteuer: Wann Sie davon betroffen sind
-   Grunderwerbsteuer: Kauf eines Gebäudes mit Fotovoltaikanlage
-   Vermietung: Keine Infizierung der Vermietungseinkünfte
-   Gesellschaften und Gemeinschaften: Problem der Abfärbung
-   Altersversorgung: Fotovoltaik und Hinzuverdienst zur Rente
-   Solaranlage: Bei Vermietung als Werbungskosten absetzbar
-   Gesetzliche Grundlage
Nach dem neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz 2009 besteht ab 2009 für neue Fotovoltaikanlagen auf Gebäuden oder an Lärmschutzwänden die Möglichkeit, den erzeugten Strom selbst zu verbrauchen und dafür sogar noch eine Vergütung zu erhalten. Hier erfahren Sie, wie der Direktverbrauch vergütet und wie er steuerlich behandelt wird.
Inhalt:
-   Wie der Direktverbrauch vergütet wird
-   Steuerliche Behandlung des Direktverbrauchs: Einkommensteuer
-   Steuerliche Behandlung des Direktverbrauchs: Umsatzsteuer
-   Meldung der Fotovoltaikanlage ab 2009 erforderlich
-   Gesetzliche Grundlage
Wer im Alter in seinen eigenen vier Wänden miet- und schuldenfrei wohnen kann, hat auch etwas für seine Altersvorsorge getan. Um dieses Ziel zu erreichen, wird die Bildung von Wohneigentum ab 2008 in die Riester-Förderung einbezogen und damit der Geldrente im Alter gleichgestellt. So gibt es nun eine neue Möglichkeit, staatliche Zuschüsse fürs Eigenheim zu bekommen. Grundlage hierfür ist das Eigenheimrentengesetz vom 29.7.2008, das rückwirkend zum 1.1.2008 in Kraft tritt.
Inhalt:
-   Für den eiligen Leser: Ein Überblick
-   Was wird gefördert?
-   Wie hoch ist die Förderung?
-   Wie erfolgt die Besteuerung?
-   Was passiert bei Aufgabe der Selbstnutzung?
-   Weitere Änderungen aufgrund des Eigenheimrentengesetzes
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Bereits seit 2002 müssen Bauherren für Neubauten einen Energiebedarfsausweis erstellen lassen. Ab dem 1.10.2007 gelten dafür neue Regeln. Und auch Eigentümer von bestehenden Gebäuden sind ab dem 1.7.2008 verpflichtet, bei Verkauf oder Vermietung einen Energieausweis vorzulegen. Damit sollen Käufer und Mieter die Energiekosten erfahren und diese leichter mit anderen Objekten vergleichen können.
Inhalt:
-   Für Neubauten ist bereits seit 2002 ein Energiebedarfsausweis erforderlich
-   Ab 2008 Energieausweis auch für Altbauten bei Verkauf oder Vermietung
-   Allgemeines zum Energieausweis
-   Der Energieausweis in zwei Varianten
    -  Energiebedarfsausweis
    -  Energieverbrauchsausweis
-   Rechtliche Grundlagen
Wer Grundbesitz hat, muss Grundsteuer zahlen. Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die zwar nach einheitlichen Grundsätzen berechnet, aber je nach Gemeinde in unterschiedlicher Höhe erhoben wird.
Inhalt:
-   Grundsteuer für das Eigenheim verfassungsgemäß?
-   Wie die Grundsteuer ermittelt wird
-   Grundsteuererlass bei vermieteten Objekten bis 2007
-   Grundsteuererlass bei vermieteten Objekten ab 2008
-   Grundsteuererlass ab 2008: Amtliche Erläuterungen
Wer ein unbebautes Grundstück oder ein Gebäude mit Grund und Boden erwirbt, muss anstelle der Mehrwertsteuer Grunderwerbsteuer zahlen. Diese Steuer fließt in die Kassen der Bundesländer.
Inhalt:
-   Grundstückskauf mit Bauvertrag: Steuerliche Mehrfachbelastung
-   Höhe der Grunderwerbsteuer kann nach Länder unterschiedlich sein
-   Neue Bewertungsregeln für Grunderwerbsteuer ab 2007
-   Einheitliches Vertragswerk
-   Grunderwerbsteuer auf die Maklergebühr?
Diese Meldung dürfte Bauherren interessieren, deren Neubau an das Wasserversorgungsnetz angeschlossen wird oder in den letzten Jahren angeschlossen wurde. Das Verlegen des Hausanschlusses für Wasser unterliegt entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung nicht dem allgemeinen Umsatzsteuersatz von 19 %, sondern lediglich dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %.
Eine bislang kaum beachtete Neuregelung im "Biokraftstoffquotengesetz" vom 18.12.2006 wird ab 1.1.2009 die Bürger treffen: Trickreich verkündet die Bundesregierung, dass dann schwefelarmes Heizöl steuerlich gefördert werde. Doch tatsächlich wird nicht schwefelarmes Heizöl günstiger, sondern schwefelhaltiges Heizöl höher besteuert. Lesen Sie schon jetzt, mit was Sie rechnen müssen...
In der Presse und in Werbeanzeigen ist immer wieder zu lesen, dass Hausbesitzer bis Ende 2006 ihre alten Heizungsanlagen erneuern müssten. Aber stimmt das wirklich? Tatsächlich ist der 31.12.2006 ein wichtiger Stichtag, ein anderer wichtiger Termin ist der 31.12.2008. Informieren Sie sich hier, was von Ihnen verlangt wird und welche Sonderregelungen es gibt.
Inhalt:
-   Was die Energieeinsparverordnung regelt
-   Was die Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen regelt
Seit dem 1.1.2006 ist die Eigenheimzulage für Neufälle abgeschafft. Falls Sie jedoch noch vor 2006 den Kaufvertrag notariell abgeschlossen oder den Bauantrag eingereicht haben, haben Sie Anspruch auf die Eigenheimzulage nach altem Recht für acht Jahre. Gleiches gilt für die "kleine Eigenheimzulage" bei Beitritt zu einer Wohnungsbaugenossenschaft. Hier gibt's dazu alle nötigen Informationen...

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Gifte in Haus und Wohnung können krank machen. In Fußbodenbelägen, Holzbalken, Paneelen, Wandfarben, Teppichen, Klebern, Lacken, Eternitplatten und Möbeln verbergen sich die Schadstoffe, insbesondere Holzschutzmittel und Asbestfasern. Oft bleibt nur eine aufwendige und teure Komplettsanierung, um die eigene Gesundheit zu schützen. Scheuen Sie sich nicht, das Finanzamt an den doch erheblichen Kosten zu beteiligen.
Inhalt:
-   Sanierung wegen Formaldehyd- und Holzschutzmittelausgasungen
-   Austausch von Möbeln aufgrund Formaldehydbelastung
-   Sanierung wegen Asbestbelastung
-   Sanierung eines dioxinbelasteten Grundstücks
-   Schutzmaßnahmen gegen Elektrosmog
-   Schallschutzmaßnahmen wegen Lärmbelästigung
-   Maßnahmen gegen Schimmelpilze
-   Was ist steuerlich absetzbar?
Viele Haus- und Garagendächer sowie Außenfassaden sind noch mit Asbestplatten eingedeckt. Die Verwitterung setzt zunehmend gesundheitsgefährdende Asbestfasern frei. Eine grundlegende Sanierung und Entsorgung ist teuer. In bestimmten Fällen können Sie das Finanzamt an den Kosten beteiligen.
Inhalt:
-   Wann sind Sanierungskosten absetzbar?
-   Was ist steuerlich absetzbar?
-   Besonderheit bei asbesthaltigen Nachtspeicheröfen
Möbel, die aus Spanplatten gefertigt sind, können mit Formaldehyd belastet sein. Hier kommt es dann zu nachträglichen Formaldehyd-Ausgasungen und zu einer Schadstoffbelastung in der Raumluft, die gesundheitsschädlich ist. Als Lösung bleibt nur der Austausch der schadstoffbelasteten Möbel. Einen Teil der Kosten können Sie dem Finanzamt in Rechnung stellen.
Inhalt:
-   Welche Bedingungen sind zu beachten?
-   Was ist steuerlich absetzbar?
Bei Schäden infolge höherer Gewalt am selbstgenutzten Haus können die Reparaturkosten unter bestimmten Bedingungen als außergewöhnliche Belastung absetzbar sein.
Inhalt:
-   Für welche Schäden kommt ein Steuerabzug in Betracht?
-   Welche Bedingungen müssen erfüllt sein? 
-   Welche Kosten sind absetzbar?
-   Schäden bei Naturkatastrophen mit Breitenwirkung
Im malerischen Städtchen Staufen im Landkreis Breisgau-Hochwarzwald mit seinen 8.000 Einwohnern sind zahlreiche Häuser von schweren Schäden betroffen. Der Grund hierfür sind geothermische Bohrungen zur Erschließung von Erdwärme für das historische Rathaus. Der Fiskus gewährt Steuererleichterungen.
Aufwendungen für die behindertengerechte Gestaltung eines Hauses oder einer Wohnung werden steuerlich unterschiedlich beurteilt, je nachdem, ob die Umbaumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Neubau eines Hauses oder nachträglich an einem bestehenden Gebäude vorgenommen werden.
Inhalt:
-   Neubau eines Hauses
-   Umbaumaßnahmen am bestehenden Gebäude
Wer ein Baudenkmal bzw. ein denkmalgeschütztes Gebäude besitzt oder eine Eigentumswohnung in einem solchen Gebäude hat, kann für bestimmte Baumaßnahmen eine besondere Steuervergünstigung in Anspruch nehmen.
Wer ein Gebäude besitzt, das in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich liegt, oder wer eine Eigentumswohnung in einem solchen Gebäude hat, kann für bestimmte Baumaßnahmen eine besondere Steuervergünstigung in Anspruch nehmen.
Eigentümer von Eigentumswohnungen sind nach dem Wohnungseigentümergesetz verpflichtet, eine Instandhaltungsrückstellung (sog. Instandhaltungsrücklage) zu bilden, um damit Instandhaltungsmaßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum zu finanzieren.
Inhalt:
-   Zivilrechtliche Grundlagen
-   Wie die Zinsen aus der Instandhaltungsrücklage besteuert werden
-   Wie die Beiträge zur Rücklage steuerlich behandelt werden
-   Behandlung beim Verkauf der Eigentumswohnung
Haus- und Wohnungseigentümer sowie Mieter, die Arbeiten an ihrem Haus, auf ihrem Grundstück oder in ihrer Wohnung in Auftrag geben, müssen aufgrund des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes seit dem 1.8.2004 neue Pflichten beachten. Hier erfahren Sie die wichtigen Details.
Inhalt:
-   Das müssen Sie als privater Auftraggeber neu beachten
-   Das muss der Unternehmer neu beachten
-   Was sind Arbeiten im Zusammenhang mit einem Grundstück?
-   Steuerermäßigung für handwerkliche Arbeiten im Eigenheim
Die Bundesregierung will die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung erheblich intensivieren. Zuständig hierfür ist seit dem 1.1.2004 die Zollverwaltung, wo im Bereich "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" bald 7.000 Beschäftigte Jagd auf Schwarzarbeit machen. Begleitend dazu werden die Kontroll- und Strafregeln verschärft und in einem neuen Gesetz zusammengefasst, dem "Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz". Die neuen Regeln betreffen nicht nur Unternehmer, sondern auch Privatpersonen. Hier erfahren Sie wichtige Details, die für Sie als Privatperson und Arbeitnehmer von Bedeutung sind.
Inhalt:
-   Was genau ist Schwarzarbeit?
-   Wann keine Schwarzarbeit vorliegt
-   Wichtig für Auftraggeber von Bauleistungen
-   Wichtig für Arbeitgeber einer Haushaltshilfe
-   Wichtig für Bezieher von Sozialleistungen
-   Wichtig für Arbeitnehmer
-   Wichtig für Vermieter
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Der Verkauf eines Hauses, einer Eigentumswohnung, eines unbebauten Grundstücks, eines bebauten Erbbaurechts, eines geschlossenen Immobilienfonds u. Ä. kann steuerlich für Sie teuer werden. Hier erfahren Sie, wann ein Immobilienverkauf zu einem "privaten Veräußerungsgeschäft" mit Steuerkonsequenzen wird.
Inhalt:
-   Wann ein Immobilienverkauf steuerpflichtig ist
-   Baumaßnahmen in den letzten 10 Jahren vor dem Verkauf
-   Verkauf einer Immobilie mit Arbeitszimmer oder Büro
-   Verkauf der Zweitwohnung am auswärtigen Beschäftigungsort
-   Verkauf einer Ferienwohnung oder eines Wochenendhauses
-   Verkauf von geschenkten oder ererbten Immobilien
-   Verkauf eines geschlossenen Immobilienfondsanteils
-   Veräußerung eines bebauten Erbbaurechts
-   Übertragung einer Immobilie im Scheidungsfall
-   Entschädigung vom Käufer für Rücktritt vom Kaufvertrag
Ist ein Immobilienverkauf als "privates Veräußerungsgeschäft" zu beurteilen, müssen Detailfragen zur Besteuerung geklärt werden. Hier erfahren Sie, wie der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn oder -verlust ermittelt wird und wie er zu versteuern ist.

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(Johann Wolfgang von Goethe, 1749-1832)
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