Investitionen in Fotovoltaikanlagen (Photovoltaik) auf dem Dach, an der Fassade des Hauses oder auf Freiflächen werden mit attraktiven Zuschüssen, zinsgünstigen Darlehen und garantierten Einspeisevergütungen gefördert. Doch wie immer, wenn Einnahmen erzielt werden, ist auch das Finanzamt mit dabei. Hier erfahren Sie, was Sie als privater Betreiber einer Fotovoltaikanlage (Photovoltaikanlage) steuerlich beachten müssen.
Inhalt:
- Fotovoltaik: Was daran so interessant ist
- Einnahmen: Wie viel Sie für Ihren Strom bekommen
- Direktverbrauch ab 2009 zulässig und gefördert
- Einkommensteuer: Wie Sie mit dem Finanzamt abrechnen
- Einkommensteuer: Abschreibungen
- Einkommensteuer: Investitionsabzugsbetrag
- Umsatzsteuer: Was Sie hierzu beachten müssen
- Umsatzsteuer: Zuordnung des Gebäudes zum Unternehmensvermögen?
- Umsatzsteuer: Dachsanierung vor Einbau einer Fotovoltaikanlage
- Umsatzsteuer: Errichtung eines Schuppens, Carports als Teil der Anlage?
- Dachintegrierte Fotovoltaikanlage: Jetzt separate Abschreibung möglich
- Gewerbesteuer: Wann Sie davon betroffen sind
- Grunderwerbsteuer: Kauf eines Gebäudes mit Fotovoltaikanlage
- Vermietung: Keine Infizierung der Vermietungseinkünfte
- Gesellschaften und Gemeinschaften: Problem der Abfärbung
- Altersversorgung: Fotovoltaik und Hinzuverdienst zur Rente
- Solaranlage: Bei Vermietung als Werbungskosten absetzbar
- Gesetzliche Grundlage