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  Was ändert sich bei der Altersvorsorge?

Im Bereich der privaten und betrieblichen Altersvorsorge greifen meist zu Jahresbeginn einige Änderungen. Hier sehen Sie die
-   Änderungen im Jahre 2006
-   Änderungen im Jahre 2007
-   Änderungen im Jahre 2008
-   Änderungen im Jahre 2009
-   Änderungen im Jahre 2010

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Riester-Verträge werden in hohem Maße vom Staat gefördert: Zum einen gibt es die Altersvorsorgezulage, zum anderen einen ergänzenden Sonderausgabenabzug. Um die Zulage in voller Höhe zu erhalten, müssen Sie einen bestimmten Mindesteigenbeitrag leisten, der sich nach der Höhe Ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens im Vorjahr richtet. Bei sehr niedrigem Einkommen muss zumindest der Sockelbetrag aufgebracht werden. Wegen der staatlichen Förderung in der Ansparphase müssen die Renten später in voller Höhe versteuert werden.
Inhalt:
-   Allgemeines zu Riester-Verträgen
-   Wie die Beiträge gefördert werden
-   Wie die Renten besteuert werden

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Wer im Alter in seinen eigenen vier Wänden miet- und schuldenfrei wohnen kann, hat auch etwas für seine Altersvorsorge getan. Um dieses Ziel zu erreichen, wird die Bildung von Wohneigentum ab 2008 in die Riester-Förderung einbezogen und damit der Geldrente im Alter gleichgestellt. So gibt es nun eine neue Möglichkeit, staatliche Zuschüsse fürs Eigenheim zu bekommen. Grundlage hierfür ist das Eigenheimrentengesetz vom 29.7.2008, das rückwirkend zum 1.1.2008 in Kraft tritt.
Inhalt:
-   Für den eiligen Leser: Ein Überblick
-   Was wird gefördert?
-   Wie hoch ist die Förderung?
-   Wie erfolgt die Besteuerung?
-   Was passiert bei Aufgabe der Selbstnutzung?
-   Weitere Änderungen aufgrund des Eigenheimrentengesetzes
Um die Altersvorsorgezulage für Ihre "Riester"-Rente in voller Höhe zu erhalten, müssen Sie einen bestimmten Mindesteigenbeitrag leisten. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Zulage und Ihren Eigenbeitrag für die Jahre ab 2008 ganz einfach berechnen können.
Inhalt:
-   Sie sind alleinstehend und haben keine Kinder
-   Sie sind alleinstehend und haben mindestens ein Kind
-   Sie sind verheiratet und haben keine Kinder
-   Sie sind verheiratet und haben mindestens ein Kind
Beiträge auf einen "riesterfähigen" Altersvorsorgevertrag werden mit Altersvorsorgezulage und ergänzendem Sonderausgabenabzug belohnt. Beide Förderungen können Sie beantragen. Lesen Sie, was Sie hierzu wissen müssen.
Viele Arbeitnehmer sind im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses für eine begrenzte Zeit für ihren Arbeitgeber im Ausland tätig. Entsendung nennt man das. Wie steht es nun in diesen Fällen um die "Riester"-Zulage, wenn Sie einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben?
Mütter und Väter, die sich - ohne erwerbstätig zu sein - in den ersten drei Lebensjahren um ihr Kind kümmern und denen dafür Kindererziehungszeiten auf dem Rentenkonto gutgeschrieben werden, sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und somit unmittelbar förderungsberechtigt.
Inhalt:
-   Riester-Förderung während der Kindererziehungszeit
-   Riester-Förderung auch für Bezieher von Elterngeld
-   Exkurs: Wenn ein Ehegatte nur mittelbar begünstigt ist
Die "Riester"-Förderung können auch Beamte, Richter und Soldaten in Anspruch nehmen sowie bestimmte Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei oder versicherungsbefreit sind. Sie sollten die Besonderheit der Zulagenummer und der Einverständniserklärung kennen.
Inhalt:
-   Die Riester-Förderung
-   Sozialversicherungsnummer und Zulagenummer
-   Einverständniserklärung
-   Riester-Förderung auch für beurlaubte Beamte
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Bei geringfügiger Beschäftigung besteht kein Anspruch auf die staatliche Förderung bei der privaten Altersvorsorge. Hier erfahren Sie von zwei interessanten Möglichkeiten, wie Sie doch die staatliche Zulage bekommen können und dabei sogar von besonderen Vorteilen profitieren.
Inhalt:
-   Wie hoch ist die Riester-Förderung?
-   Ihr Ehegatte ist unmittelbar begünstigt
-   Sie nehmen die Aufstockungsoption wahr
-   Ihr Vorteil: Mit geringen Eigenmitteln zu stattlichem Staatszuschuss

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Die staatliche Förderung für die Eigenvorsorge können alle Personen in Anspruch nehmen, die von der Rentenabsenkung betroffen sind. Das sind also alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Aber auch Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst mit Zusatzversorgung können von der sog. Riester-Förderung profitieren.
Inhalt:
-   Arbeitnehmer
-   Geringfügig Beschäftigte
-   Auszubildende
-   Arbeitslose
-   Studenten
-   Mütter und Väter während der Kindererziehungszeit
-   Bezieher von Elterngeld
-   Erwerbsminderungsrentner und Versorgungsempfänger ab 2008
-   Grenzgänger und Auslandstätigkeit
-   Selbstständige in bestimmten Fällen
-   Andere Personen, die kraft Gesetzes pflichtversichert sind
-   Personen, die auf Antrag pflichtversichert sind
-   Nicht begünstigte Personen
-   Wichtig: Was Eheleute wissen sollten
Damit Sie die staatliche Riester-Förderung in Anspruch nehmen können, muss der Altersvorsorgevertrag zertifiziert worden sein. Das Zertifikat besagt, dass der Vertrag und der Anbieter die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Es sagt nichts darüber, ob der Vertrag wirtschaftlich vorteilhaft ist, ob die Zusagen des Anbieters über Renditen erfüllbar sind und ob die Vertragsbedingungen zivilrechtlich wirksam sind.
Inhalt:
-   Was Sie wissen müssen
-   Welche Anforderungen ein Altersvorsorgevertrag erfüllen muss
-   Welche Bedingungen ein Anbieter erfüllen muss
Zur Förderung der privaten Altersvorsorge gewährt der Staat für Einzahlungen in einen Riester-Vertrag einkommensunabhängig die Altersvorsorgezulage. Hier erfahren Sie ausführlich alle wissenswerten Details dazu.
Inhalt:
-   Begünstigte Altersvorsorgebeiträge
-   Altersvorsorgezulage
-   Mindesteigenbeitrag
-   Sockelbetrag
-   Antrag auf Altersvorsorgezulage
Trotz des Anspruchs auf Altersvorsorgezulage können Sie die Sparbeiträge zum Riester-Vertrag zusätzlich als Sonderausgaben geltend machen. Doch nur wenn der Steuervorteil höher ist als die Altersvorsorgezulage, gibt’s den Differenzbetrag als Steuererstattung. Ob dies der Fall ist, prüft das Finanzamt automatisch im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung.
Inhalt:
-   Neuer Höchstbetrag als Sonderausgaben
-   Die Günstigerprüfung durch das Finanzamt
-   Sonderausgabenabzug bei Eheleuten
-   Antrag auf Sonderausgabenabzug
Voraussetzung für die staatliche Förderung eines Altersvorsorgevertrages mit Zulagen und Steuervorteilen ist, dass das angesammelte Kapital in Form einer lebenslänglichen Leibrente oder im Rahmen eines Auszahlungsplans ausgezahlt wird. Ist dies nicht der Fall, liegt eine "schädliche Verwendung" mit schwerwiegenden Folgen vor. Hier erfahren Sie die Einzelheiten zu den Folgen und wie Sie diese vermeiden können.
Inhalt:
-   Wann liegt eine schädliche Verwendung vor?
-   Welche Folgen löst eine schädliche Verwendung aus?
-   Kündigung des Vertrages
-   Tod des Vertragsinhabers
-   Wegzug ins Ausland
Renten aus begünstigten Altersvorsorgeverträgen müssen später in vollem Umfang versteuert werden. Das ist der große Nachteil der sog. Riester-Renten. Was hier so einfach klingt, birgt doch viele Schwierigkeiten und Fragen.
Inhalt:
-   Besteuerungsgrundsatz
-   Besteuerung bei nur teilweise geförderten Beiträgen
-   Besteuerung bei Umwandlung von Altverträgen
-   Besteuerung bei schädlicher Verwendung des Altersvorsorgekapitals

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"Ich denke ständig an die Zukunft. In ihr werde ich den Rest meines Lebens verbringen."
(Robert Jungk, 1913-1994)
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"Die Riester-Rente ist so kompliziert wie die Schaltskizzen von Kraftwerken."
(Thea Dückert, Grüne/Bündnis90)
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