AUSLAND: Tätigkeit oder Wohnsitz im Ausland

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Wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat und im Ausland beruflich tätig wird oder wer seinen Wohnsitz im Ausland hat und in Deutschland arbeitet, ist von Steuerproblemen besonderer Art betroffen. Auf dieser Seite können Sie gewiss die meisten steuerlichen Fragen klären.

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Wer für einige Zeit ins Ausland entsandt wird oder aus eigenem Antrieb einen Auslandsjob übernimmt, sollte dies generalstabsmäßig planen. Neben Fragen zum Arbeits- und Sozialversicherungsrecht tauchen vor allem eine ganze Reihe von steuerlichen Fragen auf. Damit der Auslandseinsatz für Sie nicht zum Verlustgeschäft wird, sollten Sie zumindest über die steuerlichen Regeln Bescheid wissen.
Inhalt:
-   Welche Bedeutung hat der Wohnsitz?
-   Wie erfolgt die Besteuerung im Jahr des Wegzugs?
-   Was sind ausländische Einkünfte?
-   Wo werden die ausländischen Einkünfte besteuert?
-   Besteht mit dem Tätigkeitsstaat ein Doppelbesteuerungsabkommen?
-   Wenn ein DBA besteht: Wie erfolgt die Besteuerung?
-   Wenn kein DBA besteht: Wie erfolgt die Besteuerung?
-   Wie werden die Einkünfte im Tätigkeitsstaat besteuert?
-   Welche Besonderheiten gibt es für Grenzgänger?
-   Wie werden Aufwendungen steuerlich berücksichtigt?
-   Wie werden einmalige Vergütungen besteuert?

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Für steuerliche Zwecke müssen Einkünfte und Steuerbeträge in Fremdwährung in Euro umgerechnet werden. Die Frage ist: Zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Wert erfolgt die Umrechnung. Hierzu gibt es unterschiedliche Regelungen für Arbeitslohn und Kapitalerträge einerseits sowie Einkünfte bei Kindern andererseits.
Inhalt:
-   Umrechnung von Arbeitslohn in Fremdwährung
-   Umrechnung von Kapitalerträgen in Fremdwährung
-   Umrechnung von ausländischen Einkünften bei Kindern und Unterhaltsempfängern
-   Umrechnung von Fremdwährungsguthaben
-   Umrechnung bei Entsendung ins Ausland
-   Umrechnungsverhältnisse für die Euro-Staaten
Der Wohnsitz entscheidet darüber, ob Sie in Deutschland unbeschränkt oder nur beschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Dies hat ganz erhebliche Auswirkungen auf den Umfang der steuerpflichtigen Einnahmen und auf die Höhe der Einkommensteuer.
Inhalt:
-   Sie behalten Ihren Wohnsitz in Deutschland bei
-   Sie begründen einen Wohnsitz auch im Tätigkeitsstaat
-   Sie geben Ihren Wohnsitz in Deutschland auf
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Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sind ausländische Einkünfte in vielen Fällen in Deutschland steuerfrei gestellt. Doch kunstvoll verschafft sich der Fiskus Mehreinnahmen, indem er die Auslandseinkünfte einfach "in den Progressionsvorbehalt" einbezieht. Hier erfahren Sie die Einzelheiten zur Freistellungsmethode und zum Progressionsvorbehalt. Diese Methode gilt vor allem für Arbeitslohn.
Inhalt:
-   Wann die Freistellungsmethode zur Anwendung kommt
-   Verschärfte Voraussetzung für die Steuerfreistellung (nationale Rückfallklausel)
-   Die ausländischen Einkünfte in der Einkommensteuererklärung
-   Wie ausländische Einkünfte für den Progressionsvorbehalt ermittelt werden
-   Wie Werbungskosten berücksichtigt werden
-   Wie der Progressionsvorbehalt funktioniert
-   Wenn die Auslandseinkünfte negativ sind 
-   In welcher Höhe ausländischer Arbeitslohn steuerfrei bleibt
Dieses Programm des Bayerischen Landesamtes für Steuern ermittelt die Einkommensteuer unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts und informiert über die prozentuale und betragsmäßige Mehrbelastung.
Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung können die im Ausland gezahlten Steuern auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet oder wie Werbungskosten abgezogen werden. Diese Methode gilt vor allem bei Auslandstätigkeiten in Nicht-DBA-Staaten und für Kapitalerträge.
Inhalt:
-   Wann die Anrechnungsmethode zur Anwendung kommt
-   Wie Einkünfte ermittelt und Werbungskosten berücksichtigt werden
-   Die Voraussetzungen für die Anrechnung ausländischer Steuern
-   Die Anrechnung ausländischer Steuer ist nur begrenzt möglich
-   Die Alternative zur Anrechnung: Abzug der ausländischen Steuer
-   Für Anrechnung oder Abzug ist die Anlage AUS erforderlich
Gar manche Bürger haben Immobilienbesitz im Ausland, wie Ferienwohnungen, Ferienhäuser oder andere Vermietungsobjekte. Während bisher positive Vermietungseinkünfte steuerlich erfasst wurden, blieben ausländische Vermietungsverluste außen vor. Ab 2008 gelten völlig neue Steuerregeln für ausländische Mieterträge und Mietverluste.
Inhalt:
-   Wenn die Immobilie in einem EU-/EWR-Staat belegen ist
-   Wenn die Immobilie in einem Staat außerhalb des EWR belegen ist
-   Beteiligung an geschlossenen Auslandsfonds
-   Gesetzliche Grundlage
Vielfach unbekannt ist, dass bei Beteiligung an ausländischen Gesellschaften oder bei Gründung eines Betriebes oder einer Betriebsstätte im Ausland eine Mitteilungspflicht an das Finanzamt besteht. Das Auslandsengagement muss innerhalb eines Monats(!) dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Besonders zu beachten ist die Meldepflicht bei Beteiligungen ab einer Investitionssumme von 150 000 EUR.
Inhalt:
-   Wer Auslandsbeteiligungen melden muss
-   Der BMF-Erlass vom 15.4.2010
-   Vordruck: Mitteilung über Auslandsbeteiligungen
-   Gesetzliche Grundlage
Größer als die Angst des Tormanns vor dem Elfmeter ist die Angst des Fiskus, die Bürger könnten im Erwerbsleben die Steuervorteile für ihre Altersvorsorge einstreichen und sich im Alter der Besteuerung ihrer Altersbezüge entziehen - durch Wegzug ins Ausland, z. B. nach Mallorca oder in die Schweiz. Zum 1.1.2005 wurde die Besteuerung von Renten grundlegend neu geregelt - und auch die Steuerpflicht für Renten, die ins Ausland überwiesen werden.
Inhalt:
-   Sie wohnen im Ausland und behalten eine Wohnung in Deutschland bei
-   Sie wohnen im Ausland und geben Ihren Wohnsitz in Deutschland auf
-   Welcher Staat hat für Renten das Besteuerungsrecht?
-   Schweiz: Besondere Steuerregeln für Altersbezüge und Altersbeiträge
-   Schweiz: Pensionen von CERN und BIZ
-   Kanada: Besondere Regeln zur Besteuerung von Sozialversicherungsrenten
-   Europäische Union: Wie die Pensionen von EU-Beamten zu versteuern sind
-   Besteuerung von ausländischen Renten in Deutschland
Eine wichtige Frage für gesetzlich krankenversicherte Rentner: Wie steht's um meine Kranken- und Pflegeversicherung, wenn ich den Wohnsitz ins Ausland verlege? Eine Informationsbroschüre der DVKA gibt Auskunft.
Sind Sie als Angestellter eines Unternehmens in einem Staat tätig, mit dem Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, stellt sich für Sie vorrangig die Frage: In welchem Staat müssen Sie Ihren Arbeitslohn versteuern?
Inhalt:
-   DBA-Regelung für Angestellte der Privatwirtschaft
-   Welcher Staat hat das Besteuerungsrecht?
-   DBA-Regelung für Angehörige des öffentlichen Dienstes
Ein BMF-Erlass stellt Grundsätze zur Arbeitnehmer-Entsendung zwischen international verbundenen Unternehmen auf (BMF-Schreiben vom 9.11.2001).
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Sofern Ihr Arbeitgeber seinen Sitz in Deutschland hat und Ihren Arbeitslohn nicht an die ausländische Betriebsstätte weiter belastet, greift die sog. 183-Tage-Regelung. Diese entscheidet darüber, ob Ihr Arbeitslohn in Deutschland steuerpflichtig oder steuerfrei ist.
Inhalt:
-   Was besagt die 183-Tage-Regelung?
-   Die 183-Tage-Regelung in zwei Versionen
-   Wie werden die 183 Tage ermittelt?
-   Was alles zählt zu den Anwesenheitstagen?
-   Steuerliche Folgen
Für Berufskraftfahrer gelten bezüglich der Bestimmung des Tätigkeitsstaates und der 183-Tage-Regelung einige Besonderheiten. Für Berufskraftfahrer mit Wohnsitz in Deutschland und einem Arbeitgeber in Luxemburg gelten dabei sogar ganz besondere Regelungen.
Inhalt:
-   Besonderheiten bei Berufskraftfahrern
-   Speziell: Wenn der Arbeitgeber seinen Sitz in Luxemburg hat
-   Die Verständigungsvereinbarung mit Luxemburg
Bei Personengesellschaften werden die erzielten Einkünfte den einzelnen Gesellschaftern anteilig zugerechnet. Die Probleme, die sich daraus für die Praxis ergeben, versucht die Finanzverwaltung in einem BMF-Erlass mit zahlreichen Beispielen zu klären (BMF-Schreiben vom 16.4.2010).
Sind Sie in einem Staat tätig, mit dem Deutschland kein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen: Der Tätigkeitsstaat verlangt Steuern aufgrund des Quellenprinzips, und Deutschland kassiert Steuern aufgrund des Welteinkommensprinzips. Doch der deutsche Fiskus hält für diesen Fall einseitige Entlastungen bereit: Besonders vorteilhaft ist die Anwendung des Auslandstätigkeitserlasses.
Inhalt:
-   Begünstigte Tätigkeiten nach dem Auslandstätigkeitserlass
-   Begünstigte Tätigkeiten nach dem Pauschalierungserlass
-   Andere Tätigkeiten
Bei Aufnahme einer Tätigkeit im Ausland ergeben sich neben steuerrechtlichen Fragen auch Fragen zur Sozialversicherung: Wie steht's um die Sozialversicherung, wenn sich Arbeitnehmer auf Weisung ihres Arbeitgebers aus Deutschland in das Ausland begeben? Gelten für den Arbeitnehmer weiterhin die Rechtsvorschriften Deutschlands oder die des Beschäftigungsstaates? Ab dem 1.5.2010 sind hierzu neue Regeln zu beachten.
Inhalt:
-   Was ist eine Entsendung?
-   Entsendung in einen Staat mit EU-Recht
-   Entsendung in einen Abkommensstaat
-   Entsendung in das vertragslose Ausland
-   Beschäftigung in mehreren EU-Staaten
-   Gesetzliche Grundlagen

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Wer seinen Wohnsitz im Ausland hat und sein Einkommen zum größten Teil in Deutschland erzielt, kann sich hier auf Antrag als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandeln lassen. Was bedeutet das für Sie als sog. "Grenzpendler"?
Inhalt:
-   Was sind Grenzpendler?
-   Maßgebend sind allein Einkunftsgrenzen
-   Regelung für EU-Bürger mit Wohnsitz im EU-Ausland
-   Regelung für Nicht-EU-Bürger oder EU-Bürger mit Wohnsitz außerhalb der EU
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Grenzgänger ins Ausland sind Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und arbeitstäglich zu ihrem Arbeitsplatz ins benachbarte Ausland auspendeln. In diesem Fall sollten Sie die besonderen Steuerregeln kennen, die mit einigen Staaten bestehen.
Inhalt:
-   Grenzgänger nach Frankreich
-   Grenzgänger nach Österreich
-   Grenzgänger in die Schweiz
-   Grenzgänger nach Belgien
-   Grenzgänger nach Luxemburg, Dänemark, Polen, Tschechien und den Niederlanden
-   Besondere Regelungen für Grenzgänger
Grenzgänger aus dem Ausland sind Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz im Nachbarland haben und arbeitstäglich zu ihrem Arbeitsplatz nach Deutschland einpendeln. Betroffene sollten die besonderen Steuerregeln kennen, die mit einigen Staaten bestehen.
Inhalt:
-   Grenzgänger aus Frankreich
-   Grenzgänger aus Österreich
-   Grenzgänger aus der Schweiz
-   Grenzgänger aus Belgien
-   Grenzgänger aus Luxemburg, Dänemark, Polen, Tschechien und den Niederlanden
-   Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes als Grenzgänger
-   Besondere Regelungen für Grenzgänger
Grenzgänger in die Schweiz und andere Arbeitnehmer zahlen in der Schweiz Beiträge für ihre Altersversorgung und erhalten im Alter Bezüge aus schweizerischen Kassen. Aufgrund der Neuregelung der Rentenbesteuerung zum 1.1.2005 gibt es nun auch hier verschiedene Neuerungen bezüglich Besteuerung der Alterseinkünfte und Absetzbarkeit der Vorsorgeaufwendungen. Grundlage ist eine auf Bundesebene abgestimmte Verfügung der OFD Karlsruhe vom 19.9.2005, ein Merkblatt der OFD Karlsruhe vom Juni 2006 sowie eine neue Verfügung vom 3.9.2007.
Inhalt:
-   Allgemeines zur Altersversorgung
-   Arbeitgeberbeiträge zur Pensionskasse
-   Sonderausgabenabzug der Beiträge
-   Besteuerung in der Auszahlungsphase bei Wohnsitz in Deutschland
-   Berechnungsbeispiele
-   In welchem Staat sind Altersbezüge zu versteuern?
Bei Grenzgängern in die Schweiz geht das Besteuerungsrecht an die Schweiz über, wenn Sie im Kalenderjahr aus beruflichen Gründen an mehr als 60 Arbeitstagen nicht an Ihren Wohnort zurückkehren (Nichtrückkehrtage). Die Frage ist, ob und wann sog. Pikettdienste zu Nichtrückkehrtagen führen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen der sog. Arbeitsbereitschaft (Pikettdienst im Betrieb) und der Rufbereitschaft (Pikettdienst außerhalb des Betriebs). Hierzu äußert sich die OFD Karlsruhe.
Seit dem 1.1.2004 gibt es die Grenzgängerregelung nach Doppelbesteuerungsabkommen nicht mehr, sodass Grenzgänger ihren Arbeitslohn nicht mehr im Wohnsitzstaat, sondern im Tätigkeitsstaat versteuern müssen. Doch für Einpendler aus Belgien besteht seit 2004 eine kuriose Sonderregelung spezieller Art. Diese Besonderheit gilt auch für Einpendler, die bisher nicht als Grenzgänger galten, sowie für Rentner und Pensionäre mit Wohnsitz in Belgien und Bezügen aus Deutschland.
Inhalt:
-   Grenzgänger aus Belgien: Sonderregelung ab 2004
-   Einpendler nach Deutschland mit Wohnsitz in Belgien
-   Rentner und Pensionäre mit Wohnsitz in Belgien und Bezügen aus Deutschland
-   Grenzgänger nach Belgien
Zum 1.1.2007 sind Bulgarien und Rumänien zur Europäischen Union hinzugekommen. Dies bringt neue Regelungen im steuerlichen Bereich mit sich, von denen nicht nur die neuen EU-Bürger, sondern auch deutsche Bürger mit Beziehungen zu den beiden Staaten betroffen sind. Hier haben wir für Sie einige interessante Informationen zusammengestellt.
Jedes Jahr sind viele Arbeitnehmer aus den neuen EU-Mitgliedstaaten für eine kurze Zeit in Deutschland tätig. So kamen im Jahre 2004 allein aus Polen rund 280 000 Personen, um hier Spargel, Erdbeeren oder Weintrauben zu ernten. Doch seit dem EU-Beitritt zum 1.5.2004 sind neue Vorschriften bezüglich der Sozialversicherung zu beachten, die die deutschen Arbeitgeber und die ausländischen Arbeiter teuer zu stehen kommen. Neue Regeln gelten ab 1.1.2007 ebenfalls für Saisonarbeitskräfte aus Bulgarien und Rumänien.
Inhalt:
-   Allgemeine Regeln ab dem 1.5.2004
-   Saisonarbeitskräfte aus Polen
-   Saisonarbeitskräfte aus Bulgarien und Rumänien ab 2007
-   Der wichtige Vordruck "E 101"
-   Besteuerung bei Erntehelfern
Eine Lohnsteuerkarte bekommen Sie nicht, wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben und in Deutschland arbeiten. In diesem Fall aber gibt es Bescheinigungen mit vergleichbarer Funktion. Hier erfahren Sie die Einzelheiten.
Inhalt:
-   Grenzgänger
-   Grenzpendler
-   Diplomaten, Auslandslehrer u.Ä.
-   Beschränkt Steuerpflichtige
Arbeitslohn für eine Tätigkeit im Ausland und andere Auslandseinkünfte bleiben nach den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) in bestimmten Fällen in Deutschland steuerfrei. Um eine "doppelte Nichtbesteuerung" zu vermeiden, enthalten einige DBA Rückfallklauseln. Seit 2004 gilt im deutschen Steuerrecht sogar eine generelle Rückfallklausel.
Inhalt:
-   Rückfallklauseln in Doppelbesteuerungsabkommen
-   Generelle Rückfallklausel im deutschen Steuerrecht
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Im Zusammenhang mit der Auslandstätigkeit entstehen erhebliche Aufwendungen, z. B. für Fahrten, Unterkunft und Verpflegung, für Sprachkurs und Umzug. Ob und wie diese Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden, hängt davon ab, ob der Arbeitslohn für die Auslandstätigkeit in Deutschland steuerpflichtig oder steuerfrei ist.
Inhalt:
-   Wie Werbungskosten berücksichtigt werden
-   Wie sich steuerfreie Zahlungen auswirken
-   Einige Fälle von absetzbaren Werbungskosten
-   Aufwendungen vor Beginn des Auslandseinsatzes
-   Abzug von Sonderausgaben
Oftmals werden nach einem Auslandsaufenthalt Zahlungen geleistet, die sich auch auf diesen Zeitraum beziehen, so Abfindungen, Jubiläumszuwendungen, Gehaltsnachzahlungen, Tantiemen, Gratifikationen, Gewinne aus Stock Options u. Ä. Die Frage ist, in welchem Staat solche Zahlungen zu versteuern sind, ob sie zeitanteilig auf die Auslands- und Inlandstätigkeit aufgeteilt werden können und dementsprechend teilweise steuerfrei bleiben.
Inhalt:
-   Abfindungen: Allgemeine Regelung
-   Abfindungen: Besondere Vereinbarungen mit Schweiz, Belgien, Niederlande, Österreich
-   Jubiläumszuwendungen, Gehalts- und Tantiemenachzahlungen
-   Aktienoptionen
Bei einem Auslandsaufenthalt entstehen aufgrund des Währungsgefälles häufig höhere Lebenshaltungskosten. Der Kaufkraftausgleich soll die Unterschiede der Kaufkraft der fremden Währung und der Kaufkraft der Deutschen Mark durch Zuschläge (im öffentlichen Dienst) oder durch Abschläge (in der Privatwirtschaft) ausgleichen. Diese Zahlung ist steuer- und sozialversicherungsfrei.
Für Beamte und sonstige Bedienstete, die bei einem Organ der Europäischen Union beschäftigt sind, gelten besondere steuerliche Regelungen.
Inhalt:
-   Gehälter, Löhne und Bezüge
-   EU-Tagegelder
-   Riester-Förderung und Sonderausgabenabzug
-   Pensionen
-   Ruhestandsregelung für EU-Beamte
-   Pensionen von CERN und BIZ
Soldaten und Polizeibeamte, die im Ausland, insbesondere auf dem Balkan (im Kosovo) und in Afghanistan, eingesetzt sind, erhalten einen Auslandsverwendungszuschlag nach § 58a Bundesbesoldungsgesetz. Dieser Zuschlag ist steuerfrei. Die Frage ist, was dennoch im Zusammenhang mit dem Auslandseinsatz alles als Werbungskosten absetzbar ist.
Inhalt:
-   Welche Bezüge gewährt werden
-   Wie der Auslandsverwendungszuschlag steuerlich behandelt wird
-   Was alles als Werbungskosten absetzbar ist
-   Überblick: Leistungen, die bei Auslandseinsätzen gewährt werden
-   Verordnung über die Gewährung eines Auslandsverwendungszuschlags
Deutsche Lehrer, die im Ausland tätig werden wollen, werden im Allgemeinen von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen im Bundesverwaltungsamt an die deutsche Schule im Ausland vermittelt und auch besoldet. Sie können sich entweder auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandeln lassen oder sie sind erweitert unbeschränkt steuerpflichtig.
Die Institution "Europäische Schule" ist eine zwischenstaatliche Einrichtung. Die Staaten haben ihren Bediensteten diplomatische Vorrechte und Immunitäten eingeräumt. Eine besondere Vergünstigung ist die Steuerbefreiung von Gehaltszulagen.
Inhalt:
-   Lehrer an Europäischen Schulen im Ausland
-   Lehrer an Europäischen Schulen in Deutschland
Merkblatt des Bundeszentralamtes für Steuern zur Besteuerung von Vergütungen an ausländische Künstler und Sportler ab 2009 (PDF).
Mit der Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland endet die unbeschränkte Steuerpflicht, und es beginnt die beschränkte Steuerpflicht für bestimmte inländische Einkünfte. Doch auch die im Ausland erzielten Einkünfte spielen noch eine unerfreuliche Rolle in der letzten Steuererklärung.
Inhalt:
-   Steuerveranlagung im Jahr des Wegzugs bzw. der Rückkehr
-   Inländische Einkünfte nach dem Wegzug bzw. bis zur Rückkehr
-   Ausländische Einkünfte nach dem Wegzug bzw. bis zur Rückkehr
-   So funktioniert der Progressionsvorbehalt
-   Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 Außensteuergesetz
-   Die Wegzugsbesteuerung nach § 2 Außensteuergesetz
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Urlaubszeit ist Reisezeit: Das Fernweh grassiert - kein Ziel ist zu weit. Als Andenken bringen Millionen deutscher Urlauber alljährlich die unterschiedlichsten Reisemitbringsel mit. Jeder Reisende, der die Grenzen der EU überschreitet, kommt mit dem Zoll in Berührung. Viele erleben die Grenzen als lästiges Nadelöhr. Der eine oder andere hat vielleicht auch ein mulmiges Gefühl: Wie viele Zigaretten oder Spirituosen darf ich eigentlich mitbringen? Um unliebsame Überraschungen bei der Rückreise zu vermeiden, können Sie sich hier über Reisefreimengen und Einfuhrverbote informieren.
Inhalt:
-   Reisefreimengen bei Einreise aus Ländern der EU
-   Reisefreimengen bei Einreise aus Ländern außerhalb der EU
-   Kauf von Waren im EU-Ausland: Aufgepasst bei Bestellung und Versand
-   Kauf von neuen Fahrzeugen im EU-Ausland
-   Autoverkauf ins EU-Ausland: Neue Meldepflicht ab 1.7.2010
-   Pauschalverzollung von eingeführten Waren
Hätten Sie das gewusst? Wenn Sie ein neues Auto in einem anderen EU-Staat erwerben, müssen auch Sie als Privatperson in Deutschland eine Umsatzsteuererklärung abgeben und die fällige deutsche Umsatzsteuer bezahlen. Dafür aber ist der Kaufpreis im Herkunftsland umsatzsteuerfrei. Wenn Sie ein (fast) neues Auto ins EU-Ausland verkaufen, bekommen Sie die gezahlten Vorsteuern erstattet. Was Sie zu dieser sog. Fahrzeugeinzelbesteuerung wissen müssen, erfahren Sie hier.
Inhalt:
-   Überblick: Das sind die Regeln bei Kauf eines Neufahrzeugs
-   Die Umsatzsteuerbesteuerung betrifft nur neue Fahrzeuge
-   Was Sie zur Fahrzeugeinzelbesteuerung wissen müssen
-   Verkauf von neuen Fahrzeugen in das EU-Ausland
-   Die neue Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung ab 1.7.2010
-   Vergünstigung für Mitarbeiter der Europäischen Zentralbank

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ALLGEMEIN

Betrifft Grenzgänger mit Wohnsitz in Baden-Württemberg.

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Die aktuelle Liste mit Stand 1.1.2010.

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