VERDIENST: Firmenwagen / Dienstwagen

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Wer einen Firmenwagen bzw. Dienstwagen nutzen darf, muss für die private Nutzung einen geldwerten Vorteil versteuern. Dafür ist zwar der Arbeitgeber zuständig, doch sollten auch Sie als Arbeitnehmer wissen, wie der private Nutzungswert ermittelt und versteuert wird. Hier erfahren alles Wichtige rund um den "Firmenwagen und die Steuern".
Inhalt:
-   Die Versteuerung des geldwerten Vorteils
-   Wie der steuerpflichtige Nutzungswert ermittelt wird
-   Wie Sie die günstigste Methode in der Steuererklärung nutzen
-   Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten
-   Laufende Zahlungen für die Nutzung
-   Übernahme von laufenden Betriebskosten
-   Garagenkosten und Garagengelder
-   Gehaltsverzicht zugunsten eines Firmenwagens
-   Dienstwagen mit Chauffeur
-   Besonderheit für Mitarbeiter von Autoverleihfirmen
-   Einsatz des Privat-Pkw gegen Vollkostenerstattung
-   Schaden am Firmenwagen aufgrund Unfall, Beschädigung oder Diebstahl
-   Wenn der Ehegatte den Firmen- bzw. Geschäftswagen mit benutzt
-   Verbilligter Erwerb des Firmenwagens
-   Nutzung des Firmenwagens durch GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer

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Ohne großen Aufwand kann der Nutzungswert pauschal ermittelt werden, wobei als Grundlage lediglich der Listenpreis des Fahrzeugs und Ihre Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benötigt werden. Im Übrigen bleibt Ihre individuelle Situation außer Betracht, weshalb Sie häufig mehr versteuern als notwendig wäre.
Inhalt:
-   Wie der Nutzungswert nach der Pauschalmethode ermittelt wird
-   Der Nutzungswert für Privatfahrten
-   Der Nutzungswert für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
-   Nutzung eines Fahrzeugs durch mehrere Personen
-   Nutzung mehrerer Fahrzeuge durch mehrere Personen (Fahrzeugpool)
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Anstatt den Nutzungswert pauschal zu ermitteln, kann er auch mit den anteiligen tatsächlichen Kosten des Arbeitgebers angesetzt werden, die auf Privatfahrten und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entfallen. Um diesen Anteil feststellen zu können, müssen Sie ein Fahrtenbuch führen.
Inhalt:
-   Wie der Nutzungswert nach der Fahrtenbuchmethode ermittelt wird
-   Wie Sie ein Fahrtenbuch korrekt führen
-   Was beim Gesamtkostennachweis zu beachten ist
Viele Arbeitgeber berechnen und versteuern den privaten Nutzungswert aus Vereinfachungsgründen nach der sog. 1 %-Pauschalmethode. Das aber muss für nicht unbedingt die beste Lösung sein. Wenn für Sie die Fahrtenbuchmethode günstiger ist, können Sie den Nutzungswert in Ihrer Einkommensteuererklärung korrigieren und damit eine Steuererstattung erzielen.
Arbeitnehmer mit Firmenwagen bzw. Dienstwagen und Selbstständige mit Betriebs-Pkw müssen für die private Nutzung des Fahrzeugs einen privaten Nutzungswert ermitteln und versteuern. Am einfachsten lässt sich dieser Nutzungswert nach der 1 %-Pauschalmethode berechnen. Doch in bestimmten Fällen kann die Berechnung nach der Fahrtenbuchmethode steuerlich vorteilhafter sein, ist allerdings auch mit erheblich mehr Aufwand verbunden. Hier erfahren Sie, welche Anforderungen Sie beim Führen eines Fahrtenbuches beachten müssen.
Inhalt:
-   Wer kann ein Fahrtenbuch führen?
-   Wann ist ein Fahrtenbuch ordnungsgemäß?
-   Erleichterungen beim Fahrtenbuch
-   Selbstständige: Nachweis des betrieblichen Nutzungsanteils

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Auch beim Firmenwagen bzw. Dienstwagen spielt die Umsatzsteuer eine Rolle, denn es handelt sich um ein Fahrzeug des Arbeitgebers und um eine unternehmerische Nutzung. Der Arbeitgeber muss die Umsatzsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen; Sie als Arbeitnehmer sind davon nicht betroffen. Wie nun die Umsatzsteuer auf den privaten Nutzungswert zu berechnen ist, hat das Bundesfinanzministerium in einem neuen Erlass vorgegeben.
Inhalt:
-   Vorsteuerabzug aus den Fahrzeugkosten
-   Regelfall: Umsatzsteuer bei entgeltlicher Fahrzeugüberlassung
-   Ausnahmefall: Umsatzsteuer bei unentgeltlicher Fahrzeugüberlassung
Zu den Besonderheiten der Umsatzsteuer bir Überlassung eines Firmenwagens an den Gesellschafter-Geschäftsführer sowie bei Pkw-Überlassung durch eine Personengesellschaft bringt die Verfügung der OFD Frankfurt vom 23.4.2007 etwas Klarheit.

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HINWEISE

EIN SPRUCH

"Es ist gut, wenn die Bürger ein Auge darauf haben, dass mit Steuergeld sorgfältig umgegangen wird."
(Ulla Schmidt, ehemalige Bundesgesundheitsministerin, im Juli 2009 - bezüglich ihrer eigenen Dienstwagenaffäre)
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