Um einen Anreiz für Beschäftigungsverhältnisse im Privathaushalt zu schaffen und die Schwarzarbeit in diesem Bereich zu bekämpfen, wurde mit dem "Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" vom 23.12.2002 eine interessante Steuervergünstigung geschaffen: Der Steuerabzug für die Kosten der "Perle". Die Höhe des Steuerabzugs richtet sich danach, ob die Haushaltshilfe geringfügig beschäftigt oder sozialversicherungspflichtig angestellt ist.
Inhalt:
- Haushaltshilfe in geringfügiger Beschäftigung (Mini-Job)
- Haushaltshilfe in sozialversicherungspflichtiger Anstellung
- Welche Tätigkeiten begünstigt sind
- Wer die Steuervergünstigung beanspruchen kann
- Was Sie zum Steuerabzug wissen müssen
- Haushaltshilfe in besonderen Fällen
- Haushaltshilfe zur Kinderbetreuung
- Haushaltshilfe zur Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger
- Weitere Fragen zur Beschäftigung einer Haushaltshilfe