KINDER: Einkommensermittlung und -anrechnung

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Bei volljährigen Kindern spielt das eigene Einkommen eine große Rolle: Die Höhe der eigenen Einkünfte und Bezüge entscheidet über Kindergeld und Kinderfreibetrag sowie über die daran anknüpfenden kindbedingten Steuervergünstigungen.

Kostenpflichtige Inhalte - So funktioniert es!
Die eigenen Einkünfte und Bezüge spielen bei volljährigen Kindern eine wichtige Rolle beim Kindergeld, Kinderfreibetrag, BEA-Freibetrag und Ausbildungsfreibetrag sowie beim Unterhaltsabzug.
Inhalt:
-   Was alles anrechenbare Einkünfte sind
-   Was alles anrechenbare Bezüge sind
-   Was weder Einkünfte noch Bezüge sind
-   Was alles Ausbildungshilfen sind
-   Wie Vermögen berücksichtigt wird

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Wenn volljährige Kinder in Ausbildung eigenes Einkommen von mehr als 7 680 Euro im Jahr haben, verlieren die Eltern ihren Anspruch auf Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge sowie zahlreiche andere kindbedingten Steuervergünstigungen. Doch bei der Ermittlung des maßgebenden Einkommens können alle ausbildungsbedingten Kosten sowie eine Reihe anderer Aufwendungen abgezogen werden. So kann oftmals das Einkommen des Kindes unter die Einkommensgrenze gedrückt werden, sodass doch Anspruch auf Kindergeld besteht.
Inhalt:
-   Abzug von Werbungskosten
-   Abzug von besonderen Ausbildungskosten
-   Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und Versicherungsbeiträgen
-   Andere Abzüge
-   Welche Aufwendungen können abgezogen werden?
-   Wie das Einkommen sonst verringert werden kann
-   Einkommen geringfügig überschritten - Fallbeileffekt verfassungswidrig?
-   Was Sie zu Kindergeldbescheiden wissen sollten
Umstritten ist immer wieder die Frage, ob und wie bei der Ermittlung der eigenen Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes oder Unterhaltsempfängers auch dessen Vermögen mit zu erfassen ist. Nach neuem Recht ist danach zu unterscheiden, ob es um Kindergeld, Kinderfreibetrag und Ausbildungsfreibetrag einerseits oder um den Steuerabzug für Unterhaltsleistungen andererseits geht.
Inhalt:
-   Vermögen bei Kindergeld, Kinderfreibetrag und Ausbildungsfreibetrag
-   Vermögen bei Unterhaltsleistungen
-   Vermögen bei außergewöhnlichen Belastungen
Nachdem die BAföG-Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge seit 2002 unverändert geblieben sind, erfolgt ab 1.8.2008 (WS 2008/2009) mit dem "22. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes" eine deutliche Verbesserung. Dadurch sollen künftig rund 100.000 Schüler und Studenten zusätzlich in den Genuss der BAföG-Förderung kommen.
Inhalt:
-   Erhöhung der BAföG-Förderung
-   Einführung einer Zusatzleistung für Auszubildende mit Kind
-   Erhöhung des Hinzuverdienstes von BAföG-Empfängern
-   Erhöhung der Einkommensfreibeträge für Eltern und Ehegatten
-   Ausdehnung der Auslandsförderung
Studenten, die BAföG beantragt und erhalten haben, werden im Nachhinein überprüft. So mussten über 63.000 BAföG-Bezieher aus den Jahren 2000 bis 2002 insgesamt 251,7 Millionen Euro zurückzahlen. Der Grund: Die BAföG-Bezieher hatten ihr Geldvermögen unzutreffend angegeben, das höchstens 5.200 EUR betragen durfte. Da der Bezug von BAföG steuerlich von Bedeutung ist, stellt sich die Frage, wie sich nun die Rückzahlung steuerlich bei Kind und Eltern auswirkt.

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Für volljährige Kinder erhalten Sie nur dann Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes einen bestimmten Einkommensgrenzbetrag nicht überschreiten. In bestimmten Fällen wird die Einkommensermittlung ziemlich knifflig. Eine falsche Berechnung kann schnell viel Geld kosten. Hier erfahren Sie, wie das Einkommen in besonderen Fällen richtig angerechnet wird.
Inhalt:
-   Wie hoch ist der Einkommensgrenzbetrag?
-   Erfassung von Sonderzuwendungen bei Auszubildenden
-   Berechnung bei Übergang zur Volljährigkeit
-   Berechnung bei Übergang von Berufsausbildung in den Beruf
-   Berechnung bei Übergang von Arbeitslosigkeit zur Berufstätigkeit
-   Berechnung bei Heirat des Kindes
-   Berechnung bei behinderten Kindern
-   Berechnung bei Kindern im Ausland
-   Berechnung bei zeitweisem Anspruchszeitraum

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"Das Steuern sparen gilt als Unterscheidungsmerkmal der Klugen von den weniger Klugen."
(Giscard d'Estaing, frz. Politiker, *1926)
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