Seit dem Jahre 2001 gibt es mehrere befristete Fördermaßnahmen, die insbesondere älteren arbeitslosen Arbeitnehmern wieder zu einer Beschäftigung verhelfen sollen. Mit dem "5. Gesetz zur Änderung des SGB III und anderer Gesetze", das am 29.11.2005 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, sollen diese Fördermaßnahmen über den 31.12.2005 hinaus verlängert werden.
Inhalt:
- Förderung der Ich-AG
- Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer
- Anreiz für Arbeitgeber bei Beschäftigung älterer Arbeitnehmer
- Erleichterte Bedingungen für Arbeitslosengeld bei älteren Personen
- Förderung der beruflichen Weiterbildung älterer Arbeitnehmer
- Förderung von Eingliederungsmaßnahmen
- Pflicht zur Arbeitsuchend-Meldung
- Berücksichtigung bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit
- Vermittlungsgutschein für Arbeitslose
- Änderung des Arbeitszeitgesetzes für Klinikärzte