STEUERERKLÄRUNG 2005

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Ihre Steuererklärung 2005:
Guter Steuerrat hilft Steuern sparen


Zum 1.1.2005 wurde die Besteuerung von Alterseinkünften und der Steuerabzug von Vorsorgeaufwendungen mit dem Alterseinkünftegesetz vollkommen neu geregelt. Dieses neue Gesetz birgt eine Dynamik wie kein anderes Gesetz zuvor, denn über einen sehr langen Zeitraum bis 2025 gelten für alle Beschäftigten jedes Jahr neue Abzugsbeträge und bis 2040 für jeden neuen Rentnerjahrgang neue Steuerbeträge.

Die neuen Steuerregeln betreffen wahrlich alle Bürger: die Rentner und Pensionäre wegen der steigenden Steuerbelastung ihrer Alterseinkünfte, die aktiv Beschäftigten wegen der jährlich verbesserten Absetzbarkeit ihrer Altersbeiträge. Die neuen Regeln wirken sich also für jedermann finanziell aus sowohl im Erwerbsleben als auch im Ruhestand. Deshalb lohnt es sich, über diesen wichtigen Aspekt der Altersvorsorge und Altersbesteuerung Bescheid zu wissen.
Neu in diesem Jahr sind vor allem die Anleitungen zur neuen
- "Anlage R" für Renten,
- "Anlage EÜR" für Selbstständige und Freiberufler mit Einnahmen-Überschussrechnung,
- vereinfachten Steuererklärung für Arbeitnehmer.


Für Ihre Steuererklärung 2005 bietet Ihnen Steuerrat24 wieder eine Rundum-Versorgung:
- komfortable Hilfe zum Ausfüllen der Steuerformulare,
- ausführliche Informationen zu allen Steueränderungen 2005,
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Hier gibt's konkrete Hilfe zum Ausfüllen der Steuerformulare: Zeile für Zeile eine kurze Erklärung und Links zu den ausführlichen Erläuterungen im Steuerratgeber. So können Sie komfortabel mit einem Mausklick die gewünschten Informationen aufrufen und viele Anregungen zum richtigen Steuern sparen erhalten.
Nutzen Sie unsere speziellen Berechnungsbögen, mit denen Sie einfach und vollständig Ihre Werbungskosten und andere Aufwendungen ermitteln können, z.B. für Arbeitsmittel, Computer, Dienstreisen, Fortbildungskosten, Telefonkosten, Doppelte Haushaltsführung, Umzug, Krankheits- und Kurkosten usw.
Hier finden Sie alle amtlichen Steuerformulare, können diese bequem zu Hause ausdrucken oder teilweise auch am Bildschirm ausfüllen - und brauchen wegen einer fehlenden "Anlage" nicht eigens zum Finanzamt zu laufen.
Hier sehen Sie in einer Rubrik zusammengefasst alle wichtigen Steueränderungen und Neuregelungen für das Jahr 2005. Eine nützliche Hilfe beim Erstellen der Steuererklärung.
Arbeitnehmer, die außer Arbeitslohn keine anderen Einkünfte haben und keine besonderen Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen, können eine vereinfachte Einkommensteuererklärung - eine "Steuererklärung light" - abgeben. Hierzu gibt es ein spezielles 2-seitiges Steuerformular, das den 4-seitigen Mantelbogen und die 2-seitige Anlage N zusammenfasst. Ist der Ehegatte ebenfalls berufstätig, macht auch er seine Angaben im selben Formular und braucht keine eigene Anlage N auszufüllen.

Hier bekommen Sie eine hilfreiche Anleitung zu dem knappen Formular, denn nur das Formular ist vereinfacht, nicht das Steuerrecht ... (14 Seiten)
Zum 1.1.2005 wurde die Besteuerung von Alterseinkünften und der Steuerabzug von Vorsorgeaufwendungen mit dem Alterseinkünftegesetz vollkommen neu geregelt. Dieses neue Gesetz birgt eine Dynamik wie kein anderes Gesetz zuvor, denn es beschert uns über eine Generation hinweg alljährlich neue Steuerregeln. Die Neuregelungen erläutern wir Ihnen hier kompakt und verständlich. Eine schöne Zusammenfassung auf insgesamt 19 Seiten. (1.6.2006)
In Baden-Württemberg wurden den Steuerbürgern zu Jahresbeginn 2006 die Steuerformulare für die Einkommensteuererklärung 2005 in neuem Layout zugesandt. Diese sind nun so gestaltet, dass sie maschinell lesbar sind. Die neuen Formulare können derzeit nur von den Finanzämtern in Baden-Württemberg verarbeitet werden. Selbstverständlich können aber auch hier weiterhin Steuererklärungen mit den bisherigen Formularen abgegeben werden.

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EIN SPRUCH

"Was hilft es dir, damit zu prahlen,
dass du ein freies Menschenkind?
Musst du nicht pünktlich Steuern zahlen,
obwohl sie dir zuwider sind?"
(Wilhelm Busch)
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"Ich verstehe das Steuersystem nicht mehr!"
(Roman Herzog, ehemaliger Bundespräsident und davor Präsident des Bundesverfassungsgerichts).
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