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Der aktuelle SteuerSparbrief September 2010

Liebe Leserin, lieber Leser,

in diesen Tagen wird auf dem Rücken der Steuerzahler ganz still und leise und ohne großes Trara ein grober Fehler der Bundesregierung Schröder aus dem Jahre 2004 bereinigt. Damals rühmte sich die rot-grüne Bundesregierung, den größten Subventionsabbau Deutschlands vollbracht zu haben. Subventionsabbau ist der beschönigende Begriff für die Kürzung von Steuervergünstigungen, und das wiederum bedeutet nichts anderes als Steuererhöhungen. Es geht hier um das Haushaltsbegleitgesetz 2004 vom 29.12.2003, mit dem zahlreiche steuerliche Frei-, Pausch- und Abzugsbeträge und andere Vergünstigungen gekürzt oder gestrichen wurden.
Diese Kürzungen waren allerdings größtenteils nicht im Gesetzentwurf enthalten, der das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren im Bundestag und Bundesrat durchlaufen hat. Vielmehr wurden sie erst im Vermittlungsausschuss in der Nacht zum 15.12.2003 auf der Grundlage einer Vorschlagsliste der Ministerpräsidenten Koch und Steinbrück - der sog. Koch-Steinbrück-Liste - beschlossen und kurz vor der Veröffentlichung ins Gesetz eingefügt, ohne dass sich die Abgeordneten noch damit befassen konnten.

Weil diese Koch-Steinbrück-Liste bis dahin nicht Bestandteil des Gesetzgebungsverfahrens war, bestand die Vermutung, dass das Gesetz nicht ordnungsgemäß zustande gekommen sein könnte. Nach Auffassung von Rechtsexperten stehe einer Handvoll Politiker nicht das Recht zu, derart gravierende Gesetzesänderungen im Vermittlungsausschuss in einer Nacht-und-Nebel-Aktion untereinander auszukungeln.
Das Bundesfinanzministerium war sich nicht zu schade, bereits frühzeitig per Erlass tump und töricht zu behaupten: "Das Haushaltsbegleitgesetz 2004 ist verfassungsgemäß zustande gekommen" (BMF-Schreiben vom 12.3.2004). Doch schon bald waren Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig. Um nicht in einer Flut von Einsprüchen zu ertrinken, hatten die Finanzämter ab April 2005 in alle Steuerbescheide einen Vorläufigkeitsvermerk gemäß § 165 AO "hinsichtlich des verfassungsmäßigen Zustandekommens des Haushaltsbegleitgesetzes 2004" aufgenommen (BMF-Schreiben vom 8.4.2005).

Und tatsächlich: Das Bundesverfassungsgericht hat Ende 2009 zu einer einzelnen Kürzungsregelung im Haushaltsbegleitgesetz 2004 geurteilt, dass diese nicht verfassungsgemäß zustande gekommen ist. Dieser formelle Verfassungsfehler betrifft darüber hinaus alle Regelungen, die über die Koch-Steinbrück-Liste in das Gesetz eingefügt wurden. Allerdings haben die Verfassungshüter dem Gesetzgeber die Möglichkeit gegeben, den Mangel bis zum 30.6.2011 zu heilen, d. h. die Kürzungen bleiben bis dahin trotz formeller Verfassungswidrigkeit wirksam (BVerfG-Urteil vom 8.12.2009, 2 BvR 758/07).

Anfang August 2010 hat die Bundesregierung den ersten Schritt zur Heilung der Verfassungswidrigkeit des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vorgenommen und einen Gesetzentwurf zum "Gesetz zur bestätigenden Regelung verschiedener steuerlicher und verkehrsrechtlicher Vorschriften des Haushaltsbegleitgesetzes 2004" vorgelegt. Damit sollen alle bisher angewandten Kürzungen und Streichungen aufgrund der Koch-Steinbrück-Liste nun erneut von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden und so ordentlich Gesetzeskraft erlangen.

Nach Auffassung der Verfassungshüter sind die Kürzungsregelungen selber verfassungsgemäß. Wer also gehofft hatte, dass die zahlreichen Kürzungen zurückgenommen werden müssten, sieht sich nun getäuscht. Die formelle Verfassungswidrigkeit hat keine positiven Auswirkungen auf die vielen noch anhängigen Verfahren und offenen Steuerbescheide seit 2004. Falls das Finanzamt "Aussetzung der Vollziehung" gewährt hatte, müssen jetzt nicht nur die zurückbehaltene Steuer nachgezahlt, sondern auch noch Aussetzungszinsen von 6 % pro Jahr gezahlt werden. Bitter für alle Steuerzahler: Recht bekommen, aber Erfolg genommen!
Mehr Infos: Kürzungen durch Haushaltsbegleitgesetz 2004 verfassungswidrig.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
    Peter Kauth
    Redaktion Steuerrat24

(verfasst am 27.8.2010)
 

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