ALTERSVORSORGE: Betriebliche Altersvorsorge

Bild
Die gesetzliche Rente wird immer weniger und daher künftig nicht mehr ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Ergänzende Vorsorge ist also unverzichtbar. Dabei bildet die betriebliche Altersversorgung eine wichtige Stütze, zumal Sie hier von erheblichen Steuervergünstigungen profitieren können. Hier erfahren Sie im Detail, was Sie zur betrieblichen Altersvorsorge wissen sollten, welche Möglichkeiten Sie haben und wie die Beiträge und Versorgungsleistungen bei den einzelnen Durchführungswegen steuerlich behandelt werden.
Inhalt:
-   Die Betriebsrente als wichtige Stütze der Altersversorgung
-   Was ist eine betriebliche Altersvorsorge?
-   Verschiedene Wege für die betriebliche Altersvorsorge
-   Staatliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung
-   Betriebliche Altersvorsorge durch Gehaltsumwandlung
-   Unverfallbarkeit und Wartezeit
-   Fortführung der betrieblichen Altersvorsorge mit Eigenbeiträgen
-   Übertragung von Anwartschaften bei Arbeitgeberwechsel (Portabilität)
-   Übertragung von Anwartschaften auf einen Pensionsfonds
-   Abfindung einer unverfallbaren Anwartschaft
-   Rückabwicklung von betrieblichen Anwartschaften
-   Betriebliche Altersvorsorge durch Zeitwertkonten
-   Sicherheit der Anwartschaften bei Arbeitslosengeld II-Bezug
-   Insolvenzsicherung von Betriebsrenten und -anwartschaften
-   Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers
-   Bescheinigung über Versorgungsleistungen durch den Arbeitgeber
-   Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten und Kapitalleistungen

Werbung

Eine besondere Steuervergünstigung gilt ab 2007 für Betriebsrentner,
- die eine Betriebsrente aufgrund Direktzusage oder aus Unterstützungskasse bezogen haben und
- deren ehemaliger Arbeitgeber seine Pensionsverpflichtungen auf einen Pensionsfonds übertragen hat.
Bezüge aus einem Pensionsfonds sind steuerlich schlechter gestellt als die vorherige Betriebsrente aufgrund Direktzusage oder aus Unterstützungskasse. Deshalb gibt's für Sie eine vorteilhafte Sonderregelung ganz besonderer Art (§ 52 Abs. 34c EStG).
Im Bereich der privaten und betrieblichen Altersvorsorge verbessert sich ab dem 1.1.2008 die Förderung: Bei der Riester-Förderung erhöhen sich die Zulage, der Mindesteigenbeitrag und der Sonderausgabenabzug, bei der Steuerförderung steigt der Freibetrag für die steuerfreie Gehaltsumwandlung. Und außerdem wird auch noch die Sozialversicherungsfreiheit über 2008 hinaus verlängert.
Inhalt:
-   Private Altersvorsorge: Verbesserte Riester-Förderung
-   Betriebliche Altersvorsorge: Verbesserte Steuerförderung
-   Betriebliche Altersvorsorge: Erhöhte Riester-Förderung
-   Umlagefinanzierung: Arbeitgeberbeiträge ab 2008 teilweise steuerfrei
-   Betriebliche Altersvorsorge: Beiträge auch ab 2009 sozialversicherungsfrei
-   Betriebliche Altersvorsorge: Verbesserung bei der Unverfallbarkeit
Bild
Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge gewinnt die Gehaltsumwandlung zunehmend an Bedeutung. Eine Gehaltsumwandlung liegt vor, wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass Teile Ihres Gehalts für eine betriebliche Altersversorgung verwendet werden und Sie dafür eine wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungsleistungen erhalten. Die steuerlichen Vergünstigungen sind unterschiedlich, je nachdem, ob Sie eine Gehaltsumwandlung aus dem unversteuerten Bruttoeinkommen oder aus dem versteuerten Nettoeinkommen vereinbaren.
Inhalt:
-   Gehaltsumwandlung aus dem unversteuerten Bruttoeinkommen
-   Gehaltsumwandlung aus dem versteuerten Nettoeinkommen (Eigenbeiträge)
-   Was Sie zu den Steuervergünstigungen wissen sollten
-   Was Sie zur Gehaltsumwandlung wissen sollten
-   Gehaltsumwandlung bei Mini- und Midi-Jobs
-   Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst
-   Verträge mit Zillmerung sind unwirksam und führen zu Schadensersatz
-   Die Gehaltsumwandlung im Überblick
Mit dem Jahressteuergesetz 2007 vom 13.12.2006 wird die teilweise Steuerfreiheit auch für Arbeitgeberbeiträge an umlagefinanzierte Pensionskassen eingeführt (§ 3 Nr. 56 EStG 2007). Ab 1.1.2008 beträgt der steuerfreie Höchstbetrag 1% der Beitragsbemessungsgrenze.
Inhalt:
-   Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst
-   Arbeitgeberbeiträge bei Umlagefinanzierung ab 2008 teilweise steuerfrei
-   Sonderzahlungen bei Systemumstellung ab 24.8.2006 steuerpflichtig
Ab 2005 sind die steuerlichen Regeln für Direktversicherungen - eine beliebte und einfache Form der betrieblichen Altersvorsorge - geändert: Nun bleiben die Beiträge steuerfrei, dafür müssen die Versorgungsleistungen voll versteuert werden. Für Altverträge besteht ein Wahlrecht. Hier erfahren Sie, wie künftig die Beiträge und Versorgungsleistungen bei neuen und bestehenden Direktversicherungen steuerlich behandelt werden.
Inhalt:
-   Was ist eine Direktversicherung?
-   Direktversicherungen mit Vertragsabschluss vor dem 1.1.2005
-   Direktversicherungen mit Vertragsabschluss ab dem 1.1.2005
-   Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung aus dem Nettoeinkommen
-   Krankenversicherungsbeiträge auf Leistungen der Direktversicherung

Werbung

Bild
Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst erhalten zu ihrer gesetzlichen Rente eine Zusatzversorgung, eine sog. Versorgungsrente. Zum 1.1.2002 wurde die Zusatzversorgung vom bisherigen beamtenähnlichen Gesamtversorgungssystem auf ein Betriebsrentensystem in Form eines versicherungsmathematischen Punktemodells umgestellt. Das bisherige System der Gesamtversorgung wurde rückwirkend zum 31.12.2000 geschlossen.
Inhalt:
-   Die Versorgungseinrichtung als Pensionskasse
-   Steuerliche Behandlung der VBL-Beiträge im Abrechnungsverband West
-   Steuerliche Behandlung der VBL-Beiträge im Abrechnungsverband Ost
-   Neu ab 2008: Arbeitgeberbeiträge im Umlageverfahren teilweise steuerfrei
-   Neu ab 2007: Sonderzahlungen bei Systemumstellung steuerpflichtig
-   Wie die Versorgungsrente steuerlich behandelt wird
-   Eine andere Leistung: Die Versicherungsrente
-   Besondere Regelung bei der Zusatzversorgung in Hamburg
-   Zusatzversorgung der Angestellten Krankenkasse (DAK) und Techniker-Krankenkasse
-   Zusatzversorgung für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft (ZLA)
Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern vom 10.12.2001, Altersvorsorgeplan 2001, Rentenformel.
Zum 1.1.2009 wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Zeitwertkonten klarer als bisher gefasst und deutlich verbessert. Damit können Arbeitnehmer ihre Lebensarbeitszeit flexibler gestalten, beispielsweise abgesichert in den vorzeitigen Ruhestand gehen, eine Pflege- oder Elternzeit wahrnehmen, eine Teilzeitbeschäftigung ausüben oder eine berufliche Auszeit nehmen. Grundlage ist das "Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen" (Flexi-II-Gesetz) vom 21.12.2008.
Inhalt:
-   Was ist ein Zeitwertkonto?
-   Wie sind Zeitwertkonten zu verwalten?
-   Womit können Zeitwertkonten aufgebaut werden?
-   Wofür können Zeitwertkonten verwendet werden?
-   Was sind die besonderen Vorteile des Zeitwertkontos?
-   Verbesserter Insolvenzschutz für Zeitwertkonten
-   Übertragung von Zeitwertkonten bei Beendigung der Beschäftigung
-   Übertragung von Zeitwertkonten in die betriebliche Altersversorgung
-   Zeitwertkonten auch für geringfügig Beschäftigte möglich
-   Zeitwertkonten für Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer
-   Gesetzliche Grundlagen

JETZT ANMELDEN

Bild
Nur 29 Euro für
ein ganzes Jahr!

Zum Anmelden einfach auf einen Artikel klicken. Weitere Informationen:
Hier anmelden

Sofort nach der Anmeldung stehen Ihnen sämtliche Artikel offen.

Das Abonnement
lohnt sich bestimmt -
Profitieren auch Sie!

ALLGEMEIN


HINWEISE

EIN SPRUCH

"Die meisten Minister bringen etwas mit. Beim Finanzminister aber muss man aufpassen, dass er nichts mitnimmt."
(Gerhard Stratthaus, Finanzminister
Baden-Württemberg,
am 17.3.2006 in Hemsbach)
© Copyright 2010 Steuerrat24