HILFE ZUM AUSFÜLLEN DER STEUERFORMULARE 2006

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Komfortable Hilfe für die Steuererklärung 2006

Auf dieser Seite bieten wir Ihnen konkrete Hilfe zum Ausfüllen der Steuerformulare. Jedes Formular wird Zeile für Zeile kurz erklärt, wobei stets weiterführende Links in den Steuerratgeber enthalten sind. So können Sie bei Bedarf komfortabel mit einem Mausklick die ausführlichen Erläuterungen aufrufen und sich genau informieren, was Sie alles absetzen können und das Finanzamt alles anerkennen muss. Mit unseren Ausfüllhilfen werden Sie Ihre Steuererklärung erfolgreich meistern.

Kostenpflichtige Inhalte - So funktioniert es!
Persönliche Angaben, Anlagen zur Steuererklärung, Sonstige Angaben und Anträge, Verlustabzug.
Außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen, Handwerkerleistungen

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Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit: Einnahmen
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit: Werbungskosten

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Für jedes Kind ist eine eigene "Anlage Kind" abzugeben
Antrag auf kindbedingte Steuervergünstigungen

Guter Steuerrat zum kleinen Preis

Der Beitrag für die Nutzung von Steuerrat24 beträgt nur 29 Euro - für ein ganzes Jahr! Diesen Obulus können Sie als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuermindernd absetzen, sodass das Abonnement tatsächlich deutlich weniger kostet! Nur etwa 1,50 Euro pro Monat oder weniger als 1 Cent pro Artikel!
Hier erfahren Sie mehr: Jahresbeitrag für Steuerrat24 in voller Höhe absetzbar!

Für diesen kleinen Preis steht Ihnen ein versierter Steuerratgeber zur Verfügung - nicht nur einmal für Ihre Steuererklärung, sondern jederzeit rund um die Uhr auch für Ihre steuerlichen Fragen während des Jahres. Und obendrein profitieren Sie von dem SteuerSparbrief, der Sie jeden Monat aktuell über interessante Steuertipps informiert.
Für den Sonderausgabenabzug von Beiträgen zur privaten Altersvorsorge und zur betrieblichen Altersvorsorge durch Gehaltsumwandlung aus dem Nettoeinkommen
Einkünfte aus Kapitalvermögen: Inländische Kapitalerträge
Einkünfte aus Kapitalvermögen: Ausländische Kapitalerträge, Beteiligungserträge, Werbungskosten
Sonstige Einkünfte: Unterhaltsleistungen, sonstige Leistungen, Abgeordnetenbezüge
Sonstige Einkünfte: Private Veräußerungsgeschäfte
Sonstige Einkünfte: Renten, Leistungen aus betrieblicher Altersversorgung

Anmelden bei Steuerrat24 leicht gemacht

Beim Anklicken irgendeines Artikels (blaue Überschrift mit '24') öffnet sich das Anmeldeformular von ClickandBuy, unserem Partner für das Bezahlverfahren und das Login während des Jahres. Darin wählen Sie selbst ein Passwort und geben Ihre Anschrift und Bankverbindung ein. Sofort nach der Anmeldung steht Ihnen das gesamte Informations- und Serviceangebot von Steuerrat24 uneingeschränkt offen.

Wenn Sie bei einem künftigen Besuch bei Steuerrat24 wiederum einen Artikel anklicken, erscheint beim ersten Mal die Login-Seite, in der Sie nur noch Ihr Passwort eintragen müssen. Falls das Anmeldeformular erscheint, geben Sie im rechten Bereich unter "ClickandBuy-Konto" lediglich Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein. Fertig. Danach haben Sie für diese Sitzung wieder sofort ungehinderten Zugriff auf sämtliche Dokumente.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Einnahmen
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Für Selbstständige, Freiberufler und Land- und Forstwirte mit Einnahmen-Überschussrechnung
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Jahresbeitrag für Steuerrat24 steuermindernd absetzen

Vergessen Sie nicht, in Ihrer Steuererklärung den Jahresbeitrag für Steuerrat24 im Rahmen der Werbungskosten geltend zu machen. Dann bekommen Sie mit Ihrem Steuerbescheid einen Zuschuss vom Finanzamt. So kostet Sie das Abonnement tatsächlich deutlich weniger als 29 Euro - für ein ganzes Jahr!
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Über den abgebuchten Jahresbeitrag gibt es auch eine Bescheinigung. Sie finden diese in Ihrem persönlichen Servicebereich bei ClickandBuy: Gehen Sie zu www.clickandbuy.com und geben oben links Ihren Nutzernamen und Ihr Passwort ein. In der Rubrik "Kontoübersicht" sehen Sie dann die Bescheinigung, die Sie ausdrucken und Ihrer Steuererklärung beilegen sollten.
Ausländische Kapitalerträge sind zum einen in der "Anlage KAP" anzugeben, zum anderen in der "Anlage AUS".
Arbeitslohn für eine Tätigkeit im Ausland ist immer in der "Anlage N" anzugeben. Aber wann gehört er in die "Anlage AUS"?
Auslaufende Steuervergünstigungen für die selbst genutzte oder unentgeltlich überlassene Wohnung, insbesondere 10e-Förderung und zugehöriges Baukindergeld, ferner Vergünstigungen für denkmalgeschützte Gebäude und Gebäude in Sanierungsgebieten, Vergünstigung nach dem Fördergebietsgesetz.
Zur Übertragung von Kinderfreibeträgen auf Großeltern oder auf einen Stiefelternteil
Zur Beantragung des Sonderausgabenabzugs für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten
In bestimmten Fällen können Arbeitnehmer eine vereinfachte Steuererklärung abgeben: Statt 6 Seiten müssen Sie nur 2 Seiten ausfüllen. Hier bekommen Sie eine hilfreiche Anleitung zum neuen Steuerformular und erfahren, wann Sie davon Gebrauch machen können, was Sie alles absetzen können und wie Sie dies am besten tun. Denn nur das Formular ist vereinfacht, nicht das Steuerrecht!

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WAS GIBT'S NEUES?

Das Jahr 2006 hat wieder zahlreiche steuerliche Änderungen und Neuregelungen gebracht.

STEUERRECHNUNG


HINWEISE

EIN SPRUCH

Zum Thema "geringere Neuverschuldung":

"Deutschland hat noch 1.500 Milliarden Euro Schulden. Wir haben noch nicht einmal mit der Abtragung des Berges begonnen. Er wird nur langsamer höher als bisher."
(Peer Steinbrück, Bundesfinanzminister)
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"Wenn es einem gelingt, das Fieber von 40,5 auf 40 Grad zu senken, dann hat man immer noch Fieber."
(Ralf Rusch, Geschäftsführer des Thüringer Gemeinde- und Städtebunds)
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