EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG 2006
Steuerformulare zum Ausfüllen am Bildschirm
Zum Ausfüllen der Steuerformulare 2006 am Bildschirm stellt die Finanzverwaltung erstmals ein neues Format zur Verfügung (Formular-Management-System, FMS). Anders als bei den herkömmlichen PDF-Vordrucken benötigen Sie für die Anzeige und Bearbeitung der neuen FMS-Vordrucke im Web-Browser weder ein zusätzliches Ausfüllprogramm noch ist die Installation eines Plug-Ins oder ActiveX Controls erforderlich. Mit dem neuen Format haben Sie die Möglichkeit, eingegebene Werte zu speichern. Sie können dadurch die weitere Bearbeitung des Vordrucks zu einen späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen, ohne dass die bereits eingetragenen Werte verloren sind.
Bei den nachfolgenden Formularen im neuen FMS-Format zum Ausfüllen am Bildschirm sehen Sie diese Schaltflächen:
Betrifft ausländische Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit für Grenzgänger aus Baden-Württemberg nach Österreich, Schweiz und Frankreich. Zum Ausfüllen am Bildschirm.
Dieses Formular dient der Übertragung von Kinderfreibeträgen und BEA-Freibeträgen (für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) auf einen Stiefelternteil oder auf die Großeltern.
Eine gesonderte und einheitliche Feststellung ist durchzuführen, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. Für die Aufteilung der Einnahmen und Ausgaben gibt es sage und schreibe 12 Formulare. Ob dies wirklich zur Vereinfachung beiträgt?
Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen, insbesondere von laufenden Einkünften bei den Gewinneinkunftsarten, bei Vermietung und Verpachtung sowie bei sonstigen Einkünften.
Aufteilung weiterer Besteuerungsgrundlagen, insbesondere Veräußerungsgewinne bei den Gewinneinkunftsarten, bei Vermietung und Verpachtung sowie bei sonstigen Einkünften.
Anlage zur Steuererklärung: Hier finden Sie den Antrag auf Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer nach § 1 Abs.3, § 1a EStG, die sog. "Bescheinigung EU/EWR" und die "Bescheinigung außerhalb EU/EWR", in verschiedenen Fremdsprachen.
Anlage zum Antrag auf Lohnsteuerermäßigung: Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer nach § 1 Abs. 3 und § 1a EStG.
Anlage zum Antrag auf Lohnsteuerermäßigung: Hier finden Sie den Antrag auf Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer nach § 1 Abs.3, § 1a EStG, die sog. "Anlage Grenzpendler EU/EWR" und die "Anlage Grenzpendler außerhalb EU/EWR", in verschiedenen Fremdsprachen.
Antrag für unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer auf Erteilung einer Bescheinigung über die Freistellung des Arbeitslohns vom Steuerabzug aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens.
Achtung: Bitte füllen Sie nur die Seite 1 dieses Formulars aus. Die Daten werden automatisch auf die Seiten 2-4 übertragen. Am Kopf und am Ende der 1. Seite ist eine blaue Schaltfläche "Drucken" sichtbar. Wenn Sie diese betätigen, wird das komplette 4-seitige Formular ausgedruckt. Für Ihre Unterlagen können Sie einen weiteren Ausdruck machen oder die Datei über die Schaltfläche "Kopie speichern" auf Ihrem PC abspeichern.
Bescheinigung über geleistete Beiträge und erhaltene Zulagen im Beitragsjahr sowie über Summe der Beiträge und Zulagen insgesamt. Ist bestimmt für Ihre Unterlagen.
Bescheinigung bei schädlicher Verwendung des Sparkapitals oder bei Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht über einbehaltene und abgeführte Beträge an Zulage und Steuerermäßigung. Ist bestimmt für Ihre Unterlagen.
Bescheinigung, um den Abzug der EU-Zinssteuer in Luxemburg, Belgien und Österreich sowie in Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Andorra und San Marino zu verhindern (gemäß § 13 ZIV).
Bescheinigung zum Nachweis der Identität mittels Anschrift und Steueridentifikationsnummer gegenüber der Zahlstelle in Staaten, die Kontrollmitteilungen versenden (gemäß § 3 ZIV).
Arbeitgeber im gewerblichen Bereich müssen die Pauschalabgabe mit dem gesonderten "Beitragsnachweis" der Bundesknappschaft nachweisen und dorthin abführen.
Arbeitgeber im gewerblichen Bereich und im Haushaltsbereich müssen den allgemeinen Beitragsnachweis verwenden, wenn der Arbeitnehmer die Verdienstgrenze von 400 EUR überschreitet, z.B. wegen mehrerer Jobs.
Um bei geringfügiger oder kurzfristiger Beschäftigung eventuelle Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen zu vermeiden, sollten Sie vom Arbeitnehmer den Personalfragebogen ausfüllen lassen.