STEUERÄNDERUNGEN 2008

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Auf dieser Seite können Sie sich bereits jetzt über neue Gesetzesvorhaben, Gesetze, Steueränderungen und neue Steuerregeln für das Jahr 2008 informieren. So wissen Sie frühzeitig, was geplant ist, können entsprechend reagieren und Steuervorteile sichern oder Steuernachteile vermeiden.

Kostenpflichtige Inhalte - So funktioniert es!
Hier erfahren Sie in kompakter Weise, welche Änderungen in den Bereichen Steuern und Sozialversicherung im Jahre 2008 auf Sie zukommen.

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Wer im Alter in seinen eigenen vier Wänden miet- und schuldenfrei wohnen kann, hat auch etwas für seine Altersvorsorge getan. Um dieses Ziel zu erreichen, wird die Bildung von Wohneigentum ab 2008 in die Riester-Förderung einbezogen und damit der Geldrente im Alter gleichgestellt. So werden neben Rentenversicherungen, Bank- und Fondssparverträgen nun auch riesterfähige Bausparverträge und Darlehensverträge mittels Altersvorsorgezulage und ergänzendem Sonderausgabenabzug gefördert - und zwar bereits ab 2008.
Das Jahressteuergesetz 2009 ist verabschiedet - und damit auch eine Verbesserung für die Absetzbarkeit von Schulgeld bereits für das Jahr 2008: Begünstigt sind jetzt auch Schulen im EWR-Ausland, und zwar in allen noch offenen Steuerfällen. Begünstigt sind ferner alle Schulen, die zu einem anerkannten allgemein bildenden oder berufsbildenden Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss führen. Doch der Sonderausgabenabzug ist künftig gedeckelt - auf immerhin 5.000 Euro, statt wie bisher vorgesehen 3.000 Euro.
Wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern "etwas Gutes tun" wollen, hält das Finanzamt gleich die Hand auf und will die Leistungen als geldwerten Vorteil versteuert haben. ABER: Ab 2008 bleiben Arbeitgeberleistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu 500 EUR je Mitarbeiter und Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am 9.12.2008 entschieden: Die Beschneidung der Entfernungspauschale um die ersten 20 Kilometer ab 2007 ist verfassungswidrig! Mit dem "Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale" vom 20.4.2009 wird die alte Rechtslage 2006 punktgenau und unbefristet wiederhergestellt.
Inhalt:
-   Wie die Entfernungspauschale ab 2007 beschnitten wurde 
-   Wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat
-   Welche Regelungen nun wieder gelten
-   Was die neue Rechtslage für Pendler bedeutet
-   Was die neue Rechtslage für Kinder in Berufsausbildung bedeutet
Ab 2008 wird das steuerliche Reisekostenrecht einfacher: Statt nach Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit und Fahrtätigkeit zu unterscheiden, werden diese künftig einheitlich als "Auswärtstätigkeit" bezeichnet und hinsichtlich der Reisekosten gleich behandelt. Vorteilhaft ist, dass bei längerfristigen Auswärtstätigkeiten die zeitliche Begrenzung auf drei Monate entfällt. Bei Arbeitnehmern mit wechselnden Einsatzstellen entfällt die 30 km-Grenze. Nachteilig ist, dass bei Übernachtungen im Ausland die länderspezifischen Übernachtungspauschbeträge nicht mehr als Werbungskosten abgesetzt werden dürfen, gleichwohl aber vom Arbeitgeber steuerfrei gezahlt werden können.
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Am 8.11.2007 hat der Bundestag das "Jahressteuergesetz 2008" verabschiedet. Nach dem umfangreichen Jahressteuergesetz 2007 mit seinen 231 Änderungen in 19 verschiedenen Gesetzen im vergangenen Jahr wurde nun wieder ein Omnibusgesetz gestrickt - wieder mit weit über 200 Änderungen in 29 Gesetzen. Neben allerlei kleineren Korrekturen enthält es aber auch einige gravierende Neuregelungen, mit denen das Steuergesetz wieder einmal weiter aufgebläht wird. Hier informieren wir über die wichtigsten Neuerungen.
Inhalt:
-   Aufhebung der Zweijahresfrist für die Antragsveranlagung
-   Erleichterung beim Nachweis von Kinderbetreuungskosten und haushaltsnahen Diensten
-   Steuervergünstigung auch für haushaltsnahe Dienste und Handwerkerleistungen im Ausland
-   Verbesserung beim Vorsorgeabzug für geringfügig Beschäftigte
-   Verschlechterung beim Vorsorgeabzug für Künstler und Publizisten
-   Verschlechterung beim Vorsorgeabzug für Gesellschafter-Geschäftsführer
-   Einschränkungen beim Altersentlastungsbetrag
-   Klarstellung beim Behinderten-Pauschbetrag
-   Verschlimmbesserung bei der Abgeltungsteuer für Selbstständige und Vermieter
-   Neue Veranlagungsoption für unternehmerische Beteiligungen bei der Abgeltungsteuer
-   Besserstellung für Investmenterträge aus 2008 bei der Abgeltungsteuer
-   Verschlechterung für Fondsanleger bei der Abgeltungsteuer
-   Fortführung der Steuervergünstigung zur Altersteilzeit ab 2010
-   Verbesserungen für Grenzpendler und Gastarbeiter
-   Verbesserung für Personen mit Wohnsitz im EU-Ausland
-   Einnahmen aus Energieerzeugung auf See für Ausländer steuerpflichtig
-   Steuerverschärfung bei Vermögensübertragungen
-   Klarstellung beim schuldrechtlichen Versorgungsausgleich
-   Elektronische Meldung von Lohnersatzleistungen
-   Ersatz der eTIN durch die neue Steuer-Identifikationsnummer
-   Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte
-   Vorerst kein neues Verfahren für Lohnsteuerabzug bei Ehegatten
-   Beibehaltung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs durch den Arbeitgeber
-   Beschränkung des Entlastungsbetrages für Gewerbesteuer
-   Kleine Nachbesserung bei der Gewerbesteuer für Gewerbetreibende
-   Verzicht auf vorausgefüllte Steuererklärungen
-   Ausnahmeregelung bei Rentenbezugsmitteilungen
-   Einführung der elektronischen Kapitalertragsteueranmeldung für Banken
-   Erschwerung des Steuermissbrauchs bei wirtschaftlichen Gestaltungen
-   Verwendung von strafrechtlichen Erkenntnissen bei der Besteuerung
-   Ausweitung von Spontanauskünften an ausländische Finanzbehörden
In den Lohnsteuerrichtlinien 2008 werden die Abschnitte nicht mehr fortlaufend durchnummeriert, sondern gemäß der Paragrafenfolge des Einkommensteuergesetzes bezeichnet. Beispielsweise wird aus R 37 LStR 2007 nun R 9.4 LStR 2008. Die wesentlichen inhaltlichen Änderungen ergeben sich insbesondere beim Reisekostenrecht.
Inhalt:
-   Reisekosten: Änderungen beim Werbungskostenabzug
-   Doppelte Haushaltsführung: Verschlechterung bei Auslandstätigkeit
-   Aus- und Fortbildung: Verbesserung bei den abzugsfähigen Reisekosten
-   Arbeitgeber-Darlehen: Neue Berechnungsregeln für geldwerten Vorteil
-   Vermögensbeteiligung: Auch Gehaltsumwandlung jetzt begünstigt
-   Lohnsteuerermäßigung: Kinderbetreuungskosten bei der Antragsgrenze
-   Fahrtkostenzuschüsse: Einschränkung der Pauschalversteuerung
-   Geringfügige Beschäftigung: Abfindungen jetzt steuerpflichtig
-   Ehrenamtliche Tätigkeit: Erhöhung des Steuerfreibetrages
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Für Kapitalgesellschaften wird zum 1.1.2008 der Steuersatz drastisch gesenkt. Gleichzeitig werden aber zahlreiche steuerverschärfende Regelungen eingeführt. Obwohl Gewerbetreibende und Freiberufler von der Steuersenkung nicht profitieren, werden auch sie durch viele Neuregelungen belastet und müssen damit die Steuerentlastung der Kapitalgesellschaften mit finanzieren. Hier erfahren Sie Einzelheiten zu den wichtigsten Neuregelungen durch das "Unternehmensteuerreformgesetz 2008" vom 14.8.2007.
Inhalt:
-   Senkung des Körperschaftsteuersatzes für Kapitalgesellschaften
-   Reichensteuer auch für Gewerbetreibende und Freiberufler
-   Abschaffung der degressiven Abschreibung
-   Neue Abschreibungsregeln für geringwertige Wirtschaftsgüter
-   Umgestaltung der Ansparrücklage zum Investitionsabzugsbetrag
-   Neue Regeln zur Sonderabschreibung nach § 7g EStG
-   Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs für Zinsaufwendungen
-   Änderung bei der steuerlichen Behandlung der Gewerbesteuer
-   Abschaffung des Staffeltarifs bei der Gewerbesteuer
-   Neue Hinzurechnungsregeln bei der Gewerbesteuer
-   Ersatz des Halbeinkünfteverfahrens durch das Teileinkünfteverfahren
-   Einführung einer Steuervergünstigung für nicht entnommene Gewinne
-   Weitere Neuregelungen
Zum 1.1.2008 wird das Unterhaltsrecht reformiert. Im Vordergrund steht dabei das Wohl des Kindes, das künftig vorrangig unterhaltsberechtigt ist. Schlechter schneidet hingegen der geschiedene Ehegatte ab, der nach der Ehe in verstärktem Maße für seinen Unterhalt selbst verantwortlich ist. Zudem wird das Unterhaltsrecht vereinfacht, indem der Mindestunterhalt für Kinder gesetzlich festgelegt und das Kindergeld unterhaltsrechtlich dem Kind zugeordnet wird. Hier sehen Sie die wesentlichen Neuregelungen aus dem "Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts".
Inhalt:
-   Neue Definition des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder
-   Vereinfachung der Kindergeldverrechnung
-   Vorrang des Kindesunterhalts vor dem Ehegattenunterhalt
-   Gleichstellung beim Unterhaltsanspruch wegen Betreuung eines Kindes
-   Schlechterstellung des geschiedenen Ehegatten
Geschiedene und getrennt lebende Väter sowie Väter nichtehelicher Kinder müssen für ihre Kinder, die beim anderen Elternteil leben, Barunterhalt leisten. Ab 2008 führt das neue Unterhaltsrecht zu neuen Regeln beim Mindestunterhalt der Kinder und bei der Kindergeldverrechnung.
Am 1.1.2008 tritt das neue Unterhaltsrecht in Kraft. Im Mittelpunkt der gesetzlichen Neuregelung steht das Wohl des Kindes, das künftig beim Unterhalt an erster Stelle steht. Dies macht auch eine Änderung der Düsseldorfer Tabelle notwendig. Bisher wurden die Werte alle zwei Jahre angepasst, zuletzt zum 1.7.2007.
Für Kinder und unterhaltsbedürftige Personen, die dauernd im Ausland leben, werden die Steuervergünstigungen und die dazugehörigen Einkommensfreigrenzen bzw. Anrechnungsfreibeträge entsprechend den Verhältnissen des Wohnsitzstaates gekürzt. Je nach Lebensstandard im Wohnsitzstaat erfolgt seit 2004 eine Kürzung um ein, zwei oder drei Viertel. Rückwirkend ab 1.1.2008 werden nun Bulgarien, Rumänien, Tschechien, Russland um eine Gruppe heraufgestuft.
Gar manche Bürger haben Immobilienbesitz im Ausland, wie Ferienwohnungen, Ferienhäuser oder andere Vermietungsobjekte. Während bisher positive Vermietungseinkünfte steuerlich erfasst wurden, blieben ausländische Vermietungsverluste in Deutschland außen vor. Ab 2008 gelten völlig neue Regeln für ausländische Mieterträge und Mietverluste sowie für Einkünfte aus ausländischen geschlossenen Immobilienfonds.

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Nachdem die BAföG-Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge seit 2002 unverändert geblieben sind, erfolgt ab 1.8.2008 (WS 2008/2009) mit dem "22. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes" eine deutliche Verbesserung. Dadurch sollen künftig rund 100.000 Schüler und Studenten zusätzlich in den Genuss der BAföG-Förderung kommen.
Seit dem 1.7.2008 verbessert das neue Pflegezeitgesetz die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege. Es gewährt Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit zur Pflege von nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung. Für die Arbeitsfreistellung sieht das Gesetz zwei Möglichkeiten vor: die große und die kleine Pflegezeit.
Außer den Übungsleitern können seit kurzem - und zwar rückwirkend ab 2007 - auch andere Personen, die sich ehrenamtlich in gemeinnützigen Vereinen und Verbänden engagieren und dort Verantwortung übernehmen, von einer neuen Steuervergünstigung profitieren: Jetzt bleiben Aufwandsentschädigungen bis in Höhe von 500 EUR im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei (sog. Ehrenamtsfreibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG).
Was passiert mit Verlusten des Verstorbenen, die im Todesjahr nicht vollständig mit positiven Einkünften ausgeglichen werden können? Seit 46 Jahren ist es Recht, dass der Erbe den nicht verbrauchten Verlust des Erblassers nutzen darf, und zwar in seiner eigenen Steuererklärung für das Jahr des Erbfalls. Doch jetzt hat der Bundesfinanzhof die Vererblichkeit des vom Erblasser ungenutzten Verlustvortrags abgeschafft und zwar für Erbfälle ab dem 18.8.2008.
Ab 2009 gibt es vollkommen neue Steuerregeln für Kapitalerträge: Die Kapitalerträge werden losgelöst von den übrigen Einkünften besteuert, der Kreis der steuerpflichtigen Kapitalerträge wird auch auf bisher steuerfreie Erträge und Veräußerungsgewinne ausgeweitet, die Besteuerung vereinheitlicht und mittels Abgeltungsteuer deutlich vereinfacht. Dennoch gibt es auch weiterhin eine Vielzahl von Ausnahmen, Besonderheiten und Ungereimtheiten, welche die neue Kapitalbesteuerung doch wieder ziemlich kompliziert machen.
Inhalt:
-   Überblick: Die neuen Besteuerungsregeln für Kapitalerträge ab 2009
-   Steuerpflicht: Was alles als Kapitalertrag steuerpflichtig ist
-   Kapitalertragsteuer: Welche Bedeutung der Steuerabzug an der Quelle hat
-   Einkommensteuer: Der gesonderte Steuertarif für Kapitalerträge
-   Steuererklärung: Veranlagungspflicht für bestimmte Kapitalerträge
-   Steuererklärung: Veranlagungswahlrecht in bestimmten Fällen
-   Kirchensteuer: Wie die Kirchensteuer auf Kapitalerträge erhoben wird
-   Freistellungsauftrag: Wie Sie die Kapitalertragsteuer verhindern können
-   Kontenabruf: Wann die Überprüfung von Konten und Depots erlaubt ist
-   Private Veräußerungsgeschäfte: Was künftig dazu zählt
Grundsätzlich müssen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren Wirtschaftsgütern mit einer Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr auf die Jahre der Nutzung verteilt, d.h. abgeschrieben, werden. Eine Ausnahme aber gilt für geringwertige Wirtschaftsgüter. Und hier müssen Selbstständige ab 2008 neue Abschreibungsregeln beachten.
Kleine und mittlere Betriebe dürfen für die geplante Anschaffung oder Herstellung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens bisher eine Ansparrücklage bilden und gewinnmindernd abziehen. Ab 2008 wird diese Rücklage zu einem sog. Investitionsabzugsbetrag mit völlig neuen Regeln umgestaltet - und kann sogar schon für das Jahr 2007 genutzt werden. Hier erfahren Sie die Einzelheiten.
Kleine und mittlere Betriebe können unter bestimmten Voraussetzungen für neue bewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Jahr der Anschaffung und in den folgenden vier Jahren neben der normalen Abschreibung Sonderabschreibungen bis zu 20% der Anschaffungskosten geltend machen. Hierfür gelten ab 2008 neue Regeln.
Im Bereich der privaten und betrieblichen Altersvorsorge verbessert sich ab dem 1.1.2008 die Förderung: Bei der "Riester"-Förderung erhöhen sich die Zulage, der Mindesteigenbeitrag und der Sonderausgabenabzug, bei der Steuerförderung steigt der Freibetrag für die steuerfreie Gehaltsumwandlung. Und außerdem wird auch noch die Sozialversicherungsfreiheit über 2008 hinaus verlängert.
In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind Familienangehörige beitragsfrei mitversichert, wenn ihr Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nicht überschreitet. Da die Bezugsgröße zum 1.1.2008 angehoben wird, erhöht sich die Einkommensgrenze von bisher 350 Euro auf 355 Euro in West und Ost.
Die neue Energieeinsparverordnung 2007 tritt am 1.10.2007 in Kraft. Für neue Gebäude muss also künftig ein Energiebedarfsausweis nach neuem Muster erstellt werden. Doch auch Eigentümer von Bestandsbauten sind ab 1.7.2008 verpflichtet, bei Verkauf oder Vermietung einen Energieausweis vorzulegen. Hier können sich interessierte Bauherren, Hausbesitzer und Vermieter sowie potenzielle Hauskäufer und Mieter über die neuen Regelungen informieren.
Wer im Jahr 2008 in Ruhestand getreten ist und erstmals Rente, Betriebsrente oder Pension bezieht, kann leider seinen Steuerordner noch nicht beiseite stellen, sondern muss sich nun mit den speziellen Regeln der neuen Rentenbesteuerung beschäftigen. Wir machen es Ihnen einfach, indem wir Ihnen hier die für Sie konkret maßgebenden Regelungen und Steuerbeträge aufzeigen.
Wer vor dem 65. Lebensjahr eine Rente bezieht und noch einer Beschäftigung nachgeht, muss aufpassen: Sie müssen bestimmte Hinzuverdienstgrenzen einhalten, wenn Sie Ihren Rentenanspruch nicht gefährden wollen. Zum 1.1.2008 werden die Hinzuverdienstgrenzen angehoben.
Die Lebensversicherung hat für die private Altersvorsorge immer noch eine herausgehobene Bedeutung, auch wenn die steuerliche Vergünstigung für Neuverträge ab 2005 abgeschafft wurde. Ab 2008 gibt es deutliche Verbesserungen für die Versicherungsnehmer bezüglich Anspruch auf Überschussbeteiligung, Beteiligung an stillen Reserven, Erhöhung des Rückkaufwerts und Transparenz der Abschlusskosten.
Das bisher geltende Versicherungsvertragsgesetz (VVG) stammt aus dem Jahre 1908 und wird den Bedürfnissen eines modernen Verbraucherschutzes nicht mehr gerecht. Deshalb wurde das Versicherungsvertragsrecht modernisiert und neu gestaltet. Das neue "Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts" vom 23.11.2007 tritt am 1.1.2008 in Kraft. Die wichtigsten Neuregelungen erläutert gut verständlich das Bundesjustizministerium.
Dies ist zwar keine Steuer-Info, aber doch eine geldwerte Info für alle Autofahrer: Zum 1.1.2008 werden die ersten Umweltzonen ausgewiesen in Berlin, Köln und Hannover. Weitere Städte werden im Laufe des Jahres 2008 folgen. In diese Umweltzonen dürfen Sie nur dann einfahren, wenn Sie die entsprechende Feinstaub-Plakette haben. Hier erfahren Sie dazu alles Nötige...
Hier sehen Sie alle Staaten, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat. Die aktuelle Liste zum 1.1.2008.

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HINWEISE

EIN SPRUCH

"Es kann nicht darum gehen, dass unser deutsches Engagement in Afghanistan so lange dauert, bis wir dort das Elterngeld und die Riesterrente durchgesetzt haben."
(Frank-Walter Steinmeier,
Außenminister, SPD)

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Zum Mindestlohn 2008:
"Wenn der Staat die Löhne festsetzt, ist der nächste Schritt, die Preise festzusetzen. Das ist ähnlich wie in der DDR, bloß halt ohne Mauer."
(Dirk Niebel,
FDP-Generalsekretär)

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Zur Lohnerhöhung 2008:
"Wir folgen den Spuren der Abgeordneten."
(Frank Bsirske,
Verdi-Vorsitzender,
zu seiner Gehaltsforderung von 8% für den öffentlichen Dienst; die Abgeordneten haben sich 9,4% mehr genehmigt)

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Zum Steuerskandal 2008:
"Wie ich gestern den deutschen Medien entnehmen konnte, hat eine internationale Studie das deutsche Steuersystem als das schlechteste weltweit eingestuft noch nach Haiti."
(Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein, 19.2.2008)
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Zur Pendlerpauschale:
"Bedauerlicherweise musste die CSU erst die Kommunalwahl in Bayern verlieren, um auf den Weg der Vernunft gebracht zu werden."
(Hermann Otto Solms, FDP,
zur CSU-Forderung nach Wiederherstellung der alten Pendlerpauschale)

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Bei der Abstimmung zum Rettungspaket von 480 Mrd. Euro:
"Dann schließe ich die Abstimmung, bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszahlung zu beginnen."
(Bundestagspräsident Norbert Lammer, 17.10.2008)
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Spruch des Jahres:
"Wir sagen den Sparerinnen und Sparern, dass ihre Einlagen sicher sind."
(Bundeskanzlerin Merkel zur Finanzkrise am 3.10.2008)
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