ERBSCHAFT UND SCHENKUNG

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Im Jahre 2009 treten neue Regeln zur Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer in Kraft. In dieser Rubrik informieren wir über das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht.

Kostenpflichtige Inhalte - So funktioniert es!
Das neue Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz bringt ab 1.1.2009 neue Steuerfreibeträge und Steuersätze (Erbschaftsteuerreformgesetz vom 24.12.2008, BGBl. 2008 I S. 3018).
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Die Höhe der Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer richtet sich grundlegend danach, in welchem Verwandtschaftsverhältnis der Erbe / Beschenkte zum Erblasser / Schenker steht. Je entfernter der Grad der Verwandtschaft, um so höher die Steuer.
Inhalt:
-   Wer gehört in welche Steuerklasse?
-   Wie hoch sind die Steuerfreibeträge?
-   Wie hoch sind die Steuersätze?
-   Steuerfreiheit für das selbstgenutzte Familienheim
-   Steuervergünstigung für vermietete Wohnimmobilien
-   Steuerverschonung für Betriebsvermögen
-   Steuerermäßigung aufgrund der Härtefallregelung
-   Steuerermäßigung bei mehrfachem Erwerb desselben Vermögens
-   Steuerberechnung bei mehreren Erwerben im 10-Jahreszeitraum
-   Neue Besteuerungsregeln für Lebenspartner ab 2009

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Im Rahmen der Erbschaftsteuerreform wurde heftig um die steuerliche Behandlung von "Oma ihr klein Häuschen" und der "Villa am Starnberger See" im Erbfall gerungen. Das Ergebnis ist erfreulich für Ehegatten, Lebenspartner und Kinder. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist allerdings, dass der Erbe das Familienheim mindestens 10 Jahre lang selber bewohnt.
Inhalt:
-   Schenkung des Familienheims
-   Vererbung des Familienheims
-   Gesetzliche Grundlagen
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Immobilien, die zu Wohnzwecken vermietet sind, sind im Fall der Erbschaft oder Schenkung steuerlich begünstigt: Sie werden nur mit 90 % des Verkehrswertes der Besteuerung zugrunde gelegt. Begünstigt sind Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum sowie für Teile von gemischt genutzten Grundstücken.
Inhalt:
-   Abschlag auf den Verkehrswert
-   Stundung der Steuerzahlung
-   Bewertung von Mietwohngrundstücken
-   Gesetzliche Grundlagen
Betriebsvermögen weisen gegenüber anderen Vermögensarten Besonderheiten auf, die eine besondere Begünstigung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer rechtfertigen. Diese Vermögensart bildet eine Basis für Wertschöpfung und Beschäftigung und den Erhalt von Arbeitsplätzen. Begünstigt sind neben Unternehmen auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Beteiligungen an Kapitalgesellschaften von mehr als 25 %.
Inhalt:
-   Wie Betriebsvermögen steuerlich verschont bleibt
-   Die Regelverschonung des begünstigten Betriebsvermögens
-   Die Verschonungsoption des begünstigten Betriebsvermögens
-   Besteuerung des nicht begünstigten Betriebsvermögens
-   Was gilt als begünstigtes Betriebsvermögen?
-   Entlastungsbetrag für Erwerber der Steuerklassen II und III
-   Missbrauchsklausel bei Widerruf von Schenkungen
-   Gesetzliche Grundlagen
Werden Vermögenswerte, die nicht auf einen Geldbetrag lauten, vererbt oder verschenkt, muss deren Wert in Geld umgerechnet werden. Bisher wurden die einzelnen Vermögensarten unterschiedlich - und insbesondere Grundvermögen geringer - bewertet, nun sind sie einheitlich mit dem Marktwert anzusetzen. Die Bewertungsregeln sind in das Bewertungsgesetz integriert.
Inhalt:
-   Wie Grundvermögen bewertet wird
-   Bewertung unbebauter Grundstücke
-   Bewertung bebauter Grundstücke
-   Bewertung der Sonderfälle
-   Gesetzliche Grundlagen
Es kann vorkommen, dass bei der Einkommensteuer Einkünfte erfasst werden, die zuvor als Vermögen bereits mit Erbschaftsteuer belastet waren. Diese Doppelbelastung mit Einkommen- und Erbschaftsteuer soll mittels der neuen Vorschrift des § 35b EStG gemindert werden und gilt für Erbfälle ab 2009. Bei Schenkungen kommt die Steuerermäßigung nicht zur Anwendung.
Inhalt:
-   Wann kommt eine Doppelbelastung in Betracht?
-   Doppelbelastung bei Erbschaft von Kapitalvermögen
-   Was sind die Voraussetzungen für die Entlastung?
-   Wie wird die Doppelbelastung gemindert?
-   Entlastung bei Erwerb von Renten, Nutzungen und Leistungen
-   Keine Entlastung bei Steuerhinterziehung
-   Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden des Erblassers
-   Kann der Erbe Verluste des Erblassers nutzen?
-   Gesetzliche Grundlage
Aufgrund der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts muss das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz bis spätestens 31.12.2008 verfassungskonform angepasst werden. Andernfalls darf die Steuer ab 2009 nicht mehr erhoben werden (BVerfG-Urteil vom 7.11.2006, 1 BvL 10/02). Und tatsächlich treten die neuen Regeln am 1.1.2009 in Kraft. Die Frage ist, ob sie auch rückwirkend angewandt werden können.

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Eine beliebte Gestaltung, um Vermögen auf die nächste Generation zu übertragen, ist die Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Hierbei kann der Übernehmer die Versorgungsleistungen als Sonderausgaben absetzen, und der Übergeber muss die erhaltenen Leistungen als sonstige Einkünfte versteuern.
Die meisten Ehepaare - und auch Lebenspartner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft sowie viele Partner in nichtehelicher Lebensgemeinschaft - unterhalten gemeinsame Konten und Wertpapierdepots. Dies erleichtert die Verwaltung der täglichen Finanzgeschäfte, stärkt das gegenseitige Vertrauen, birgt aber auch große steuerliche Risiken. Hier erfahren Sie, welche Steuerfallen bei Gemeinschaftskonten lauern, was Sie dazu wissen sollten und wie sich davor schützen.
Inhalt:
-   Aufreger: Anweisungen der Finanzverwaltung
-   Was sind Gemeinschaftskonten?
-   Steuerfalle zu Lebzeiten: Schenkungsteuer
-   Steuerfalle im Todesfall: Erbschaftsteuer
-   Alternative: Zugewinnausgleich im Todesfall und zu Lebzeiten
-   Gemeinschaftskonten bei der Einkommensteuer
-   Rechtliche Grundlagen
Das Finanzamt weiß mehr über Konten als die meisten denken. Eine Ursache liegt darin, dass nach dem Tode das Bankgeheimnis nicht mehr gilt. Banken sind nämlich beim Tode eines Kunden verpflichtet, dem Finanzamt unverzüglich Depots, Guthaben und Zinsen mitzuteilen. Ein neuer Erlass zeigt Einzelheiten.
Die Beteiligung an geschlossenen Fonds, wie Immobilien-, Schiffs-, Medien-, Windpark-, Leasingfonds, war beliebt, weil Verluste in der Anfangsphase steuermindernd verrechnet werden können. Doch nicht nur dieser Steuervorteil wurde ab 11.11.2005 abgeschafft. Auch die Steuervergünstigungen im Fall der Erbschaft oder Schenkung fallen weg, wenn die Beteiligung an einem gewerblich geprägten Fonds über einen Treuhänder gehalten wird. Das bestimmt ein neuer Erlass mit erheblicher Sprengkraft. Hier erfahren Sie die Einzelheiten und wie Sie die Steuervorteile noch retten können.
Inhalt:
-   Die neue Auffassung der Finanzverwaltung
-   Besteuerung der Treuhandbeteiligung
-   Besteuerung der Verwaltungstreuhandbeteiligung
-   Vorsicht bei Verkauf einer Beteiligung an geschlossenem Immobilienfonds
-   Abschaffung der vertikalen Verlustverrechnung bei Steuersparfonds

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ALLGEMEIN

Eine Broschüre des Bundesjustizministeriums.

HINWEISE

EIN SPRUCH

Zum neuen Erbschaftsteuergesetz:

"Finden Sie in Steuerklasse III einen, den Sie adoptieren. Das ist ein kostenloser Rat von mir."
(Peer Steinbrück,
Bundesfinanzminister)

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"Omas Häuschen bleibt steuerfrei. Aber wer Omas Villa erbt, der wird Steuern zahlen müssen."
(Peer Steinbrück,
Bundesfinanzminister)

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"Ein altes schlesisches Sprichwort lautet: Eine halbe Stunde gut erben ist besser als fünf Jahre arbeiten."
(Peer Steinbrück,
Bundesfinanzminister)

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"Nicht jeder, der auf eine Erbschaft scharf ist, kommt auf seine Kosten."
(Willy Brandt, 1913-1992)
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"Wer in einem Testament nicht bedacht worden ist, findet Trost in dem Gedanken, dass der Verstorbene ihm vermutlich die Erbschaftsteuer ersparen wollte."
(Unbekannt)
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