SELBSTSTÄNDIGE: Einnahmen-Überschussrechnung

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Gewerbetreibende, Freiberufler, Land- und Forstwirte und andere Selbstständige, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, müssen das amtliche Formular "Anlage EÜR" ausfüllen und ihrer Steuererklärung beilegen. Hier gibt's dazu ausführliche Erläuterungen.

Kostenpflichtige Inhalte - So funktioniert es!
Die Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ist die einfachste Art der Gewinnermittlung. Dabei werden die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenüber gestellt. Das Ergebnis ist der steuerliche Gewinn oder der Verlust. Hier erfahren Sie die Grundlagen der Einnahmen-Überschussrechnung.
Inhalt:
-   Wer zur Einnahmen-Überschussrechnung berechtigt ist
-   Wie die Einnahmen-Überschussrechnung funktioniert
-   Die Einkommensteuererklärung
-   Die "Anlage EÜR"
-   Einnahmen-Überschussrechnung für Freiberufler und Selbstständige
Für Selbstständige, deren Umsätze bestimmte Grenzen nicht überschreiten, gibt es in Sachen Umsatzsteuer eine wesentliche Erleichterung: die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG).
Inhalt:
-   Die Kleinunternehmerregelung
-   Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung
-   Die Regelbesteuerung
-   Die Soll- und Ist-Versteuerung

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Gewerbetreibende, Freiberufler, Land- und Forstwirte und Arbeitnehmer mit selbstständiger Nebentätigkeit, die ihren Gewinn durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, müssen zusätzlich zur "Anlage G" oder "Anlage S" auch noch die "Anlage EÜR" ausfüllen und der Steuererklärung beifügen. Dazu benötigen Sie einige Kenntnisse, und hierbei wollen wir Sie unterstützen - mit einer hilfreichen Anleitung.
Einnahmen-Überschussrechner müssen zusätzlich zur "Anlage G" oder "Anlage S" auch noch die "Anlage EÜR" ausfüllen und der Steuererklärung beifügen. Dazu benötigen Sie einige Kenntnisse, und hierbei wollen wir Sie unterstützen - mit einer hilfreichen Anleitung.

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Hier bekommen Sie eine ausführliche und hilfreiche Anleitung zum Ausfüllen des Formulars "Anlage EÜR" für das Jahr 2007.
Hier bekommen Sie eine ausführliche und hilfreiche Anleitung zum Ausfüllen des Formulars "Anlage EÜR" für das Jahr 2006.
Hier bekommen Sie eine ausführliche und hilfreiche Anleitung zum Ausfüllen des Formulars "Anlage EÜR" für das Jahr 2005.

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Steuerbürger beim Finanzamt: "Wo sind hier die Toiletten?" - Sachbearbeiter: "Gibt's hier nicht. Hier bescheißt jeder jeden."
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