Gewerbetreibende, Freiberufler, Land- und Forstwirte und Arbeitnehmer mit selbstständiger Nebentätigkeit, die ihren Gewinn durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, müssen zusätzlich zur "Anlage G" oder "Anlage S" auch noch die "Anlage EÜR" ausfüllen und der Steuererklärung beifügen. Dazu benötigen Sie einige Kenntnisse, und hierbei wollen wir Sie unterstützen - mit einer hilfreichen Anleitung.