STEUERÄNDERUNGEN 2009

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Auf dieser Seite können Sie sich über neue Gesetzesvorhaben, Gesetze, Steueränderungen und neue Steuerregeln für das Jahr 2009 informieren. So wissen Sie frühzeitig, was geplant ist, können entsprechend reagieren und Steuervorteile sichern oder Steuernachteile vermeiden.

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Auch im Jahre 2009 sind wieder vielfältige Änderungen und Neuregelungen in den Bereichen Steuern und Sozialversicherung zu beachten. Hier erfahren Sie kompakt und übersichtlich, was alles auf Sie zukommt.

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Wie in den letzten Jahren gibt es auch für das Jahr 2009 wieder ein Jahressteuergesetz mit einer ungeheuren Vielzahl von größeren und kleineren Steueränderungen. Sie werden staunen, was sich die Bundesregierung diesmal alles ausgedacht hat, damit sich das Steuerkarussell weiter dreht… Hier erläutern wir Ihnen die wesentlichen Punkte aus dem "Jahressteuergesetz 2009" vom 19.12.2008.
Inhalt:
-   Schulgeld: Ausweitung und Deckelung des Sonderausgabenabzugs
-   Spenden: Mitgliedsbeiträge an Kulturfördervereine absetzbar
-   Übungsleiterpauschale: Nebentätigkeit auch im EU-Ausland begünstigt
-   Ehrenamtsfreibetrag: Nebentätigkeit auch im EU-Ausland begünstigt
-   Betreutes Wohnen in Gastfamilie: Neue Steuerfreiheit für die Vergütung
-   Betriebliche Gesundheitsförderung: Neuer Freibetrag für AG-Leistungen
-   Abfindungen: Weitere Übergangsregelung für Abfindungsfreibetrag
-   Übergangsgelder: Erweiterung der Übergangsregelung für Zeitsoldaten
-   Zeitwertkonten: Übertragung auf Rentenversicherung bleibt steuerfrei
-   Sachspenden: Buchwertprivileg bleibt erhalten
-   Lohnsteuerabzug: Neues Faktorverfahren anstelle Steuerklassen III/V
-   Einkommensteuer-Vorauszahlungen: Verdoppelung der Schwellenwerte
-   Abgeltungsteuer: Zahlreiche Verschärfungen
-   Container und Containerfonds: Erhöhung des Veräußerungsgewinns
-   Ausländische Quellensteuer: Trennung zwischen Kapital- und anderen Einkünften
-   Wiederkehrende Bezüge: Steuerfrei auch bei Auslandswohnsitz des Gebers
-   EU-Abgeordnete: Steuerpflicht mit Anrechnungsmethode
-   Riester-Verträge: Steuerpflicht für Eigenprovision bei Vertragsabschluss
-   Riester-Förderung: Auch für Erwerbsminderungsrentner der Landwirtschaft
-   Riester-Förderung: Auszug wegen Krankheit oder Pflege unschädlich
-   Rürup-Verträge: Zentrale Zertifizierung von neuen Vertragsmustern
-   Eigenheimzulage in Altfällen: Kinderzulage bis zum 27. Lebensjahr
-   Rentenmitteilungen: Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung
-   Kontrollmitteilungen: Ausweitung auf alle öffentlichen Stellen
-   Grundsteuer: Verschärfung der Hürden für einen Grundsteuererlass
-   Steuerhinterziehung: Verlängerung der Verfolgungsverjährung
-   Auslandsrentner: Zentrales Finanzamt für Steuererklärungen
-   Auslandseinkünfte: Kein Progressionsvorbehalt bei Freistellungsmethode
-   Auslandsverluste: Volle Verrechnungsmöglichkeit mit Inlandseinkünften
-   Familienstiftungen im Ausland: Anpassung der Besteuerung an EU-Recht
-   Beschränkt Steuerpflichtige: Zahlreiche Steueränderungen
-   Vereine: Kleine Erleichterung für Vereinsvorstände bei Spendenhaftung
-   Vereine: Verlust der Gemeinnützigkeit für extremistische Vereine
-   Vereine: Steuervergünstigung auch für ausländische gemeinnützige Vereine
-   Vereine: Erhöhung des Steuerfreibetrages
-   Vereine: Mustersatzung für gemeinnützige Vereine
-   Nicht realisiert: Halber Vorsteuerabzug für Betriebs-Pkw mit Privatnutzung
Das Bundesverfassungsgericht hatte am 9.12.2008 entschieden: Die Beschneidung der Entfernungspauschale um die ersten 20 Kilometer ab 2007 ist verfassungswidrig! Mit dem "Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale" vom 20.4.2009 wird die alte Rechtslage 2006 punktgenau und unbefristet wiederhergestellt.
Inhalt:
-   Wie die Entfernungspauschale ab 2007 beschnitten wurde 
-   Wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat
-   Welche Regelungen nun wieder gelten
-   Was die neue Rechtslage für Pendler bedeutet
-   Was die neue Rechtslage für Kinder in Berufsausbildung bedeutet
In Anbetracht der weltweiten Konjunkturabschwächung schafft die Bundesregierung mit dem Konjunkturpaket I - etwas überzogen formuliert - einen "Schutzschirm für Arbeitsplätze" mit 15 Maßnahmen. Die steuerlichen Regelungen sind enthalten im "Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" vom 21.12.2008.
Inhalt:
-   Befristete Kfz-Steuerbefreiung für Neuwagen
-   Verbesserung der Steuervergünstigung für Handwerkerleistungen
-   Wiedereinführung der degressiven Abschreibung
-   Ausweitung von Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung
-   Weitere Maßnahmen nichtsteuerlicher Art
Das sog. Konjunkturgesetz I vom 21.12.2008 war offensichtlich unzureichend, um der Konjunktur die notwendigen Impulse zu geben. So wird nun nachgebessert mit einem zweiten Maßnahmenpaket, dem "Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland".
Inhalt:
-   Verbesserung des Einkommensteuertarifs
-   Absenkung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung
-   Einmalzahlung für Kinder
-   Erhöhung der Hartz IV-Leistungen für Kinder
-   Anreiz zum Kauf neuer Autos
-   Neuregelung der Kfz-Steuer
-   Weitere Maßnahmen
Mit dem "Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen" vom 22.12.2008 werden ab 2009 insbesondere das Kindergeld und der Kinderfreibetrag erhöht und die Steuervergünstigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen deutlich verbessert. Schon lange - wenn überhaupt jemals - ist es nicht mehr vorgekommen, dass ein Gesetz ausschließlich vorteilhafte Regelungen enthält.
Inhalt:
-   Erhöhung des Kindergeldes
-   Anhebung des Kinderfreibetrages
-   Verbesserung der Steuervergünstigung für haushaltsnahe Dienste
-   Bündelung der Vorschriften zu den Kinderbetreuungskosten
-   Arbeitslosengeld II: Zusatzleistung für Schüler
Mit dem "Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens" vom 12.12.2008 will die Bundesregierung vorrangig die elektronischen Möglichkeiten besser nutzen und dadurch Bürokratie abbauen. Das Gesetz steht unter dem Motto "Elektronik statt Papier". Die Änderungen bringen in erster Linie Vereinfachungen und Kontrollmöglichkeiten für den Fiskus, jedoch neue Erschwernisse für die Steuerbürger.
Inhalt:
-   Steuererklärung: Pflicht für Selbstständige zur elektronischen Abgabe
-   Umsatzsteuer-Voranmeldung: Anhebung der Schwellenwerte
-   Lohnsteuer-Anmeldung: Anhebung der Schwellenwerte
-   Steuererklärung: Bescheinigungen in elektronischer Form
-   Betriebseröffnung: Pflicht zur elektronischen Meldung
-   Riester-Förderung: Günstige Regelung für den Berufseinsteiger-Bonus
-   Lohnersatzleistungen: Abfrage der Steuer-ID in Altfällen beim BZSt
-   Lohnsteuer-Zentraldatei: Nutzung auch für Zwecke der Einkommensteuer
-   Musterverfahren vor BFH: Vorläufige Steuerfestsetzung und Ruhenlassen
-   Arbeitgeber: Zeitgleiche Prüfung von Finanzamt und Rentenversicherung
-   Körperschaftsteuer-Guthaben: Vereinfachte Auszahlung von Kleinbeträgen
-   Abgeltungsteuer: Meldung der Banken in elektronischer Form
-   Vereine: Erhöhung des Steuerfreibetrages
-   Arbeitgeber: Einführung des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA)

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Ab 2009 gibt es vollkommen neue Steuerregeln für Kapitalerträge: Die Kapitalerträge werden losgelöst von den übrigen Einkünften besteuert, der Kreis der steuerpflichtigen Kapitalerträge wird auch auf bisher steuerfreie Erträge und Veräußerungsgewinne ausgeweitet, die Besteuerung vereinheitlicht und mittels Abgeltungssteuer deutlich vereinfacht. Dennoch gibt es auch weiterhin eine Vielzahl von Ausnahmen, Besonderheiten und Ungereimtheiten, welche die neue Kapitalbesteuerung doch wieder ziemlich kompliziert machen.
Inhalt:
-   Überblick: Die neuen Besteuerungsregeln für Kapitalerträge ab 2009
-   Steuerpflicht: Was alles als Kapitalertrag steuerpflichtig ist
-   Kapitalertragsteuer: Welche Bedeutung der Steuerabzug an der Quelle hat
-   Einkommensteuer: Der gesonderte Steuertarif für Kapitalerträge
-   Steuererklärung: Veranlagungspflicht für bestimmte Kapitalerträge
-   Steuererklärung: Veranlagungswahlrecht in bestimmten Fällen
-   Kirchensteuer: Wie die Kirchensteuer auf Kapitalerträge erhoben wird
-   Freistellungsauftrag: Wie Sie die Kapitalertragsteuer verhindern können
-   Kontenabruf: Wann die Überprüfung von Konten und Depots erlaubt ist
-   Private Veräußerungsgeschäfte: Was künftig dazu zählt
Seit dem 1.1.2009 ist das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht in Kraft - mit vielen Änderungen und wesentlichen Neuregelungen sowie mit neuen Verschonungs- und Bewertungsvorschriften. Die Neuregelungen werden in mehreren Beiträgen ausführlich erläutert in der Rubrik "Erbschaft und Schenkung". (9.1.2009)
Betreuen Sie als Tagesmutter, als Tagesvater oder als Pflegeeltern fremde Kinder, erhalten Sie dafür eine Vergütung. Die Frage ist, ob diese Einnahmen steuerfrei oder steuerpflichtig sind und welche Aufwendungen davon abgesetzt werden dürfen. Ab 2009 wird bei der steuerlichen Behandlung nicht mehr unterschieden zwischen Bezahlung aus öffentlichen Kassen und von privater Seite, sondern nur noch zwischen Kindertagespflege und Vollzeitpflege. Für Tagesmütter, die aus öffentlichen Kassen bezahlt werden, wird die Besteuerung verschärft, doch bei der Krankenversicherung gibt es eine Entlastung.
Am 1. April 2009 tritt das "Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung" in Kraft. Damit will die Bundesregierung die Mitarbeiterbeteiligung an Unternehmen, dem sog. Produktivvermögen, ausweiten. Leider aber werden die steuerlichen Rahmenbedingungen nur geringfügig verbessert, sodass die Anreize immer noch wenig attraktiv sind. So wird die Erhöhung der Arbeitnehmer-Sparzulage um 8 Euro und die nur marginale Anhebung der Einkommensgrenzen kaum zum erhofften Durchbruch führen.
Inhalt:
-   Einführung von Mitarbeiterbeteiligungsfonds
-   Erweiterung des Anlagekatalogs für vermögenswirksame Leistungen
-   Verbesserung der Arbeitnehmer-Sparzulage für Beteiligungssparen
-   Erhöhung des Steuerfreibetrages für Vermögensbeteiligungen
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Zum 1.1.2009 wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Zeitwertkonten klarer als bisher gefasst und deutlich verbessert. Damit können Arbeitnehmer ihre Lebensarbeitszeit flexibler gestalten, beispielsweise abgesichert in den vorzeitigen Ruhestand gehen, eine Pflege- oder Elternzeit wahrnehmen, eine Teilzeitbeschäftigung ausüben oder eine berufliche Auszeit nehmen. Grundlage ist das "Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen" (Flexi-II-Gesetz) vom 21.12.2008.
Inhalt:
-   Was ist ein Zeitwertkonto?
-   Womit können Zeitwertkonten aufgebaut werden?
-   Wofür können Zeitwertkonten verwendet werden?
-   Was sind die besonderen Vorteile des Zeitwertkontos?
-   Verbesserter Insolvenzschutz für Zeitwertkonten
-   Übertragung von Zeitwertkonten bei Beendigung der Beschäftigung
-   Übertragung von Zeitwertkonten in die betriebliche Altersversorgung
-   Zeitwertkonten auch für geringfügig Beschäftigte möglich
-   Zeitwertkonten für Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer
-   Gesetzliche Grundlagen
Nachdem die länderspezifischen Verpflegungs- und Übernachtungspauschbeträge seit 2005 unverändert geblieben sind, werden sie zum 1.1.2009 an die aktuelle Entwicklung angepasst. Die Übernachtungspauschbeträge gelten seit 2008 nicht mehr für den Werbungskostenabzug, sondern nur noch für die steuerfreie Arbeitgeber-Erstattung.
Gar manche Bürger haben Immobilienbesitz im Ausland, wie Ferienwohnungen, Ferienhäuser oder andere Vermietungsobjekte. Während bisher positive Vermietungseinkünfte steuerlich erfasst wurden, blieben ausländische Vermietungsverluste in Deutschland außen vor. Aufgrund des Jahressteuergesetzes 2009 gelten - bereits ab 2008 - völlig neue Regeln für ausländische Mieterträge und Mietverluste sowie für Einkünfte aus ausländischen geschlossenen Immobilienfonds.

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Im Bereich der privaten und betrieblichen Altersvorsorge gibt es auch im Jahre 2009 wieder einige Veränderungen.
Geschiedene Väter und Väter nichtehelicher Kinder müssen Unterhalt an ihre Kinder zahlen, mit denen sie nicht in einem Haushalt zusammenleben. Weil zum 1.1.2009 der Kinderfreibetrag und das Kindergeld erhöht wurden, ändern sich auch die Unterhaltsbeträge nach der Düsseldorfer Tabelle.
In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind Familienangehörige beitragsfrei mitversichert, wenn ihr Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nicht überschreitet. Da die Bezugsgröße zum 1.1.2009 angehoben wird, erhöht sich die Einkommensgrenze von bisher 355 Euro auf 360 Euro in West und Ost. (14.12.2008)
Zum 1.1.2009 verändern sich wieder - wie jedes Jahr - die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie in der Kranken- und Pflegeversicherung. Hier sehen Sie die neuen Werte für 2009.
Der Sozialversicherungsausweis ist ein wichtiges Dokument. In bestimmten Branchen müssen die Beschäftigten den Ausweis ständig mit sich führen. Diese Regelung wird ab 2009 noch verschärft, denn nun müssen außerdem Pass oder Personalausweis mitgeführt werden. Zum 1.1.2009 werden die entsprechenden Vorschriften in einer Vorschrift zusammengefasst (§ 18h SGB IV). Diese und weitere Maßnahmen sollen der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung dienen. (16.11.2008)
Wer im Jahre 2009 eine Fotovoltaikanlage in Betrieb nimmt, bekommt aufgrund des neuen "Erneuerbare-Energien-Gesetzes" eine geringere Einspeisevergütung als nach altem Recht vorgesehen. Erfreulicherweise aber wird die degressive Abschreibung zum 1.1.2009 wieder eingeführt, sodass Sie höhere Abschreibungsbeträge absetzen können. (3.1.2009)
Nachdem zum 1.7.2008 die Conterganrenten verdoppelt wurden, erhalten die Betroffenen ab Juli 2009 zusätzlich jährliche Sonderzahlungen über die nächsten 25 Jahre. Neu ist, dass nun Entschädigungsanträge zeitlich unbefristet zulässig sind. Ausführliche Infos gibt's in diesem Beitrag unter Punkt 5.
Bahnkunden haben ab August 2009 einen gesetzlichen und verbesserten Anspruch auf Entschädigungen bei Zugverspätungen und Zugausfällen. Menschen mit Behinderungen haben es nun leichter, mit der Bahn zu fahren, und die Rechte der Fahrgäste bei Personenschäden werden verbessert. Grundlage hierfür ist eine EU-Verordnung und das "Fahrgastrechteverordnung-Anwendungsgesetz".
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Zum 1. Juli 2009 wird die gegenwärtige Kfz-Steuer auf eine emissionsbezogene Kfz-Steuer umgestellt. Das bedeutet: Für erstmals zugelassene Pkw entscheidet künftig der CO2-Ausstoß wesentlich über die Höhe der Kfz-Steuer. Pkw, die bis zum 30.6.2009 zugelassen werden, werden noch bis 2013 nach den bisherigen Vorschriften besteuert.
Eine bislang kaum beachtete Neuregelung im "Biokraftstoffquotengesetz" vom 18.12.2006 wird ab 1.1.2009 die Bürger treffen: Trickreich verkündet die Bundesregierung, dass dann schwefelarmes Heizöl steuerlich gefördert werde. Doch tatsächlich wird nicht schwefelarmes Heizöl günstiger, sondern schwefelhaltiges Heizöl höher besteuert. Lesen Sie schon jetzt, mit was Sie rechnen müssen...

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EIN SPRUCH

"Im Regelfall machen wir vieles kompliziert; das ist wohl wahr."
(Eduard Oswald, CSU,
im Bundestag am 25.4.2008)

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"Die Zeit des Bankgeheimnisses ist vorbei".
(Peer Steinbrück beim G 20-Gipfel in London am 2.4.2009)
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Zur Finanzkrise:
"Bankraub ist eine Unternehmung von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank."
(Bertolt Brecht, 1898-1956)
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Zur Entfernungspauschale:
"Wer in diesem Land arbeitet, wer morgens früh aufsteht, wer für sich und seine Familie schuftet, wer dabei auch noch Flexibilität beweist und - nicht immer freiwillig - lange Wegstrecken zur Arbeit auf sich nimmt, der kann sich darauf verlassen, dass die Union an seiner Seite steht."
(Olaf Gutting, CDU,
im Bundestag am 29.5.2008).

.....und dennoch wollte die CDU die Pendlerpauschale nicht wieder gewähren!!

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