STEUERERKLÄRUNG 2008

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Auch in der Steuererklärung 2008 müssen Sie wieder eine Fülle von steuerlichen Änderungen und Neuregelungen beachten. Doch mit Hilfe von Steuerrat24 werden Sie die Steuererklärung gekonnt meistern.

Ihre Steuererklärung 2008:
Guter Steuerrat hilft Steuern sparen


Für die Steuererklärung 2008 sind - wie jedes Jahr - auch diesmal wieder eine Vielzahl von materiellen Steueränderungen zu beachten. Darüber hinaus sollten Sie auch noch folgende formelle Neuerungen kennen:
  • Neue Steuerformulare
    Anstelle der bisherigen "Anlage GSE" gibt es jetzt erstmals zwei Formulare: die "Anlage G" (für Einkünfte aus Gewerbebetrieb) und die "Anlage S" (für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit).

  • Neue Steuernummer
    Im zweiten Halbjahr 2008 hat das Bundeszentralamt für Steuern allen Bürgern - vom Baby bis zum Greis - eine eindeutige und dauerhafte Steuer-Identifikationsnummer zugeteilt. Diese Steuer-ID tragen Sie nun anstelle Ihrer bisherigen Steuernummer in der Steuererklärung ein. Die Finanzverwaltung bittet aber darum, dieses Jahr noch zusätzlich die alte Steuernummer anzugeben. Nur zur Sicherheit.

  • Weniger Belege
    Für Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Kinderbetreuungskosten bekommen Sie die vorgesehene Steuerermäßigung nur dann, wenn Sie sich vom Dienstleister eine Rechnung ausstellen lassen und diese Rechnung mittels Banküberweisung begleichen. Anders als bisher müssen Sie die Rechnung und den Kontoauszug erstmals in der Steuererklärung 2008 nicht mehr beilegen, wohl aber auf Nachfrage des Finanzbeamten vorlegen.

  • Steuererklärung light
    Die vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer auf zwei Seiten ist nur dann zulässig, wenn keine besonderen Steuervergünstigungen beantragt werden. Anders als bisher dürfen Sie aber nun diese Möglichkeit doch nutzen, falls Sie die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen einschließlich Pflege- und Betreuungsleistungen sowie für Handwerkerleistungen wünschen.

  • Familienstiftungen
    Seit der Steueraffäre Zumwinkel im Februar 2008 und der anschließenden Steuerhatz auf Anleger in Liechtenstein geht der Fiskus offenbar davon aus, dass in großem Maße Familienstiftungen im Ausland unterhalten werden. Jedenfalls wurde jetzt erstmals in der "Anlage AUS" explizit eine Abfrage aufgenommen, in welcher Sie das Einkommen Ihrer ausländischen Familienstiftung angeben sollen.

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Hier gibt's konkrete Hilfe zum Ausfüllen der Steuerformulare: Zeile für Zeile eine kurze Erklärung und Links zu den ausführlichen Erläuterungen im Steuerratgeber. So können Sie komfortabel mit einem Mausklick die gewünschten Informationen aufrufen und viele Anregungen zum richtigen Steuern sparen erhalten.
Nutzen Sie unsere speziellen Berechnungsbögen, mit denen Sie einfach und vollständig Ihre Werbungskosten und andere Aufwendungen ermitteln können, z.B. für Arbeitsmittel, Computer, Dienstreisen, Fortbildungskosten, Telefonkosten, Doppelte Haushaltsführung, Umzug, Krankheits- und Kurkosten usw.
Hier finden Sie alle amtlichen Steuerformulare, können diese bequem zu Hause ausdrucken oder teilweise auch am Bildschirm ausfüllen - und brauchen wegen einer fehlenden "Anlage" nicht eigens zum Finanzamt zu laufen.
Hier sehen Sie in einer Rubrik zusammengefasst alle wichtigen Steueränderungen und Neuregelungen für das Jahr 2008. Eine nützliche Hilfe beim Erstellen der Steuererklärung.

Guter Steuerrat zum kleinen Preis

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Arbeitnehmer, die außer Arbeitslohn keine anderen Einkünfte haben und keine besonderen Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen, können eine vereinfachte Einkommensteuererklärung - eine "Steuererklärung light" - abgeben. Hierzu gibt es ein spezielles 2-seitiges Steuerformular, das den 4-seitigen Mantelbogen und die 2-seitige Anlage N zusammenfasst. Ist der Ehegatte ebenfalls berufstätig, macht auch er seine Angaben im selben Formular und braucht keine eigene Anlage N auszufüllen.
Hier bekommen Sie eine hilfreiche Anleitung zu dem knappen Formular, denn nur das Formular ist vereinfacht, nicht das Steuerrecht ...

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Wer im Jahr 2008 in Ruhestand getreten ist und erstmals Rente, Betriebsrente oder Pension bezogen hat, kann leider seinen Steuerordner noch nicht beiseite stellen, sondern muss sich nun mit den speziellen Regeln der neuen Rentenbesteuerung beschäftigen. Wir machen es Ihnen einfach, indem wir Ihnen hier die für Sie konkret maßgebenden Regelungen und Steuerbeträge aufzeigen.

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Beim Anklicken irgendeines Artikels (blaue Überschrift mit '24') öffnet sich das Anmeldeformular von ClickandBuy, unserem Partner für das Bezahlverfahren und das Login während des Jahres. Darin wählen Sie selbst ein Passwort und geben Ihre Anschrift und Bankverbindung ein. Sofort nach der Anmeldung steht Ihnen das gesamte Informations- und Serviceangebot von Steuerrat24 uneingeschränkt offen.

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Rund um die Steuererklärung können sich vielerlei Fragen ergeben, beispielsweise:
-   Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
-   Wann sollten Sie freiwillig eine Steuererklärung abgeben?
-   Bis wann müssen Sie die Steuererklärung abgeben?
-   Welches Finanzamt ist für Sie zuständig?
-   Wie wird das zu versteuernde Einkommen ermittelt?
-   Wie hoch ist die Einkommensteuer?
-   Wie funktioniert der Progressionsvorbehalt?
-   Was ist die Fünftelregelung?
-   Wer profitiert vom Härteausgleich?
-   Wann gilt der halbe Steuersatz?
-   Wie werden Verluste verrechnet?
und und und...

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Hier nur einige Leserstimmen aus jüngster Zeit:
  • "Guten Tag, habe Steuerrat24 vor einer halben Stunde abonniert und seither im kostenpflichtigen Angebot gestöbert: BIN HIN UND WEG, hier finde ich in kürzester Zeit das, was ich brauche und ich verlasse mich künftig eher auf die Steuerrat24-Angaben als auf die meines (ehemaligen) Steuerberaters. Wär' ich doch schon früher auf Steuerrat24 gestoßen!"
    (W. S. aus Köln)
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  • "Etwas besseres als den Steuerrat24 hätte ich nicht finden können... Seit ich diese Sache gefunden habe, macht es sogar Spaß... Was auch ganz toll ist, ist, dass das ganze Geschriebene auch ein Normalbürger ohne Kenntnis von Advokatendeutsch verstehen und nachvollziehen kann, und die Verlinkungen ebenfalls nachvollziehbar sind. Super, weiter so."
    (W. P. aus Bisingen)
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  • "Ich finde Steuerrat24 richtig gut und habe es auch schon weiter empfohlen. Steuerrat24 ist für mich mittlerweile das erste Medium, bei dem ich mich steuerrechtlich informiere."
    (R. H. aus Koblenz)
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    (G. M. aus Büttelborn)
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  • "Ich bin erst seit wenigen Tagen bei Ihnen angemeldet, bin aber bereits jetzt von Ihrem umfassenden Angebot sehr begeistert. Als Beratungsstellenleiter eines Lohnsteuerhilfevereins bin ich auf umfangreiches Material angewiesen. Ich habe bereits viele Nachschlagewerke ausprobiert und kann bereits jetzt einschätzen, dass Ihre Seite zu dem Besten auf dem Markt gehört."
    (D. K. aus Wolfen)
Was viele andere zufriedene Leser von Steuerrat24 sagen, sehen Sie unter Leserstimmen.


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Einkommensteuererklärung:
Warum eigentlich muss ich als Laie jedes Jahr den Fachleuten vom Finanzamt die Einkommensteuer erklären?
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Zur Steuererklärung:
"Das sind die unerfreulichsten Tage eines Jahres: ein völlig überflüssiger Verschleiß von geistiger Energie."
(Paul Kirchhof, ehem. Bundesverfassungsrichter)
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"Das Steuerrecht ist mittlerweile so kompliziert geworden, dass man seine Steuerformulare eigentlich nur noch unter Vorbehalt unterschreiben kann."
(Paul Kirchhof, * 1943,
Verfassungs- und Steuerrechtler)
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