Ab 2008 wird das steuerliche Reisekostenrecht einfacher: Statt nach Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit und Fahrtätigkeit zu unterscheiden, werden diese künftig einheitlich als "Auswärtstätigkeit" bezeichnet und hinsichtlich der Reisekosten gleich behandelt. Hier erfahren Sie, wann eine Auswärtstätigkeit vorliegt.
Inhalt:
- Überblick: Die Änderungen ab 2008
- Was ist eine Auswärtstätigkeit?
- Was gilt als regelmäßige Arbeitsstätte?
- Auswärtstätigkeit bei Arbeitnehmern mit wechselnden Einsatzstellen
- Auswärtstätigkeit bei Arbeitnehmern mit Tätigkeit auf einem Fahrzeug
- Auswärtstätigkeit oder weiträumiges Arbeitsgebiet?
- Auswärtstätigkeit oder mehrere regelmäßige Arbeitsstätten?
- Auswärtstätigkeit oder doppelte Haushaltsführung?
- Auswärtstätigkeit oder Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte?
- Auswärtstätigkeit oder einfache berufliche Fahrt?
- Auswärtstätigkeit oder Incentive-Reise?
- Auswärtstätigkeit mit privater Mitveranlassung