STEUERFORMULARE 2009

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Anders als in früheren Zeiten versenden heute die Finanzämter die Steuerformulare in vielen Fällen nicht mehr an ihre "Kunden". Zum einen muss gespart werden, zum anderen geben viele Bürger ihre Steuererklärung auf elektronischem Wege ab. Und außerdem stehen die Formulare ja im Internet zur Verfügung - wie bei Steuerrat24. Hier können Sie die benötigten Formulare bequem ausdrucken oder auch am Bildschirm ausfüllen. Hier ist Ordnung im Dschungel der Steuerformulare.

Noch mehr Formulare finden Sie in der Rubrik
- Weitere Formulare

EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG 2009

Die Steuerformulare 2009 zum Ausfüllen am Bildschirm werden von der Finanzverwaltung im Format FormsForWeb (FFW) zur Verfügung gestellt. Mit diesem Format haben Sie die Möglichkeit, eingegebene Werte zu speichern. Sie können dadurch die weitere Bearbeitung des Vordrucks zu einen späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen, ohne dass die bereits eingetragenen Werte verloren sind.

Bei den nachfolgenden Formularen im FFW-Format zum Ausfüllen am Bildschirm sehen Sie diese Schaltflächen:

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Betrifft allgemeine Angaben, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienste und Handwerkerleistungen
Betrifft Abzug von Vorsorgeaufwendungen und von Beiträgen zu Riester-Verträgen als Sonderausgaben

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Betrifft Steuerbürger mit Kindern
Betrifft Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
Betrifft Abzug von Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen als außergewöhnliche Belastungen
Betrifft Abzug von Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten als Sonderausgaben (Realsplitting)
Betrifft Einkünfte aus Kapitalvermögen - abzugeben nur in bestimmten Fällen!

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Betrifft ausländische Einkünfte und Anrechnung ausländischer Steuern
Betrifft Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Betrifft Rentenbezüge und Leistungen aus betrieblicher Altersversorgung
Betrifft sonstige Einkünfte - außer Renten
Betrifft Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Betrifft Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
Betrifft Einnahmen-Überschussrechnung bei Selbstständigen, Freiberuflern und Land- und Forstwirten - zusätzlich zur Anlage G, S oder L abzugeben
Betrifft Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

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Betrifft Förderung des Wohneigentums nach Altregelungen
Betrifft ausländische Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit für Grenzgänger aus Baden-Württemberg nach Österreich, Schweiz und Frankreich.
Dieses Formular dient der Übertragung von Kinderfreibeträgen und BEA-Freibeträgen (für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) auf einen Stiefelternteil oder auf die Großeltern.
Betrifft Personen mit Wohnsitz im Ausland und bestimmten Einkünften aus Deutschland.

VEREINFACHTE STEUERERKLÄRUNG 2009

Die "Steuererklärung light" für Arbeitnehmer, die außer Arbeitslohn keine anderen Einkünfte haben und keine besonderen Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen.

GESONDERTE UND EINHEITLICHE FESTSTELLUNG 2009

Eine gesonderte und einheitliche Feststellung ist durchzuführen, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind.
Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung und die Eigenheimzulage.
Angaben über die Feststellungsbeteiligten
Angaben zu erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten.
Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen, insbesondere von laufenden Einkünften bei den Gewinneinkunftsarten, bei Vermietung und Verpachtung sowie bei sonstigen Einkünften.
Aufteilung weiterer Besteuerungsgrundlagen, insbesondere Veräußerungsgewinne bei den Gewinneinkunftsarten, bei Vermietung und Verpachtung sowie bei sonstigen Einkünften.
Aufteilung von Sonderausgaben und Förderung des Wohneigentums (§§ 10e, 10f, 10h, 10i EStG, § 7 Fördergebietsgesetz).
Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen in den Fällen des § 15b EStG.
Aufteilung von Zinsen, Dividenden, Werbungskosten und inländischen Steuern bei den Einkünften aus Kapitalvermögen.
Besteuerungsgrundlagen in den Fällen des § 15a EStG.
Aufteilung ausländischer Einkünfte und Steuern.
Aufteilung weiterer Besteuerungsgrundlagen mit Auslandsbezug.
Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen bei Beteiligung von Körperschaften.
Weitere Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen bei Beteiligung von Körperschaften.


UMSATZSTEUER 2009 / 2010

Grundsätzlich ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch abzugeben - etwa mittels des kostenlosen Programms ELSTERFormular der Finanzverwaltung.
... und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2010
Bei Erwerb eines neuen Fahrzeugs im EU-Ausland

GEWERBESTEUER 2009


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HINWEISE

FORMULARE

Gibt es die Formulare auch im PDF-Format?

Die amtlichen Steuerformulare werden seit 2007 weitgehend nur noch im neuen FMS-Format angeboten. Dies ermöglicht es, die Formulare am Bildschirm auszufüllen.

Aus diesem FMS-Format können Sie selbst ein PDF-Dokument erzeugen, um es dann ausdrucken oder speichern zu können.
- Wählen Sie also zunächst das gewünschte Formular aus.
- In der Kopfleiste befindet sich ein Symbol für "PDF-Format" (an 7. Stelle von links).
- Klicken Sie auf dieses PDF-Symbol - und es erscheint das Formular im PDF-Format, das Sie ausdrucken können.

Steuerformulare aus dem Internet

Die Verwendung von Steuererklärungsvordrucken aus dem Internet ist zulässig. Eine Steuererklärung ist auch dann wirksam, wenn Vordrucke nur einseitig bedruckt sind, wenn Kopien von den amtlichen Formularen gemacht werden oder wenn die Blätter des Mantelbogens nicht mit Klebestreifen miteinander verbunden sind. Auch in diesen Fällen handelt es sich um eine Steuererklärung "nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck". Ebenso wenig ist die Steuererklärung unwirksam, wenn Kopien der amtlichen Vordrucke eines anderen Bundeslandes verwendet werden (BFH-Urteil vom 22.5.2006, BStBl. 2007 II S. 2).


EIN SPRUCH

"Wer hat zum Steuerbogenformular
den Text erfunden?
Ob der in jenen Stunden,
da er dies Wunderwirr gebar,
wohl ganz - oder total - war?"
(Joachim Ringelnatz)
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Endlich Erleichterung im Steuergewusel:
Bald gibt es für die Steuererklärung nur noch ein Formular mit 2 Punkten:
1. Wieviel haben Sie im letzten Jahr verdient?
2. Überweisen Sie es uns!
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