BERUFLICHE AUSGABEN: Rund ums Auto

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Auf dieser Seite finden Sie interessante Steuerinformationen rund ums Auto: zu Unfall, Beschädigung oder Diebstahl des Fahrzeugs, zur Ermittlung des tatsächlichen Km-Kostensatzes, zu Parkgebühren, Führerscheinkosten, Motorschaden usw.

Kostenpflichtige Inhalte - So funktioniert es!
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Das "Heilix Blechle" kostet eine Menge Geld, doch ohne Auto geht es nicht. Auch steuerlich spielt das Auto eine bedeutende Rolle. Es gibt mehr Möglichkeiten als Sie denken, um die Autokosten mit dem Finanzamt zu teilen. Hier erfahren Sie, wie Sie den Fiskus zu Ihrem Beifahrer machen können.
Inhalt:
-   Fahrtkosten
-   Parkgebühren
-   Mautgebühren und Fährkosten
-   Versicherungsprämien
-   Bußgelder, Ordnungsgelder, Verwarnungsgelder, Geldstrafen
-   Anwalts- und Gerichtskosten bei einem Verkehrsdelikt
-   Schaden durch Unfall, Beschädigung oder Diebstahl
-   Beschädigung der Windschutzscheibe durch Steinschlag
-   Autopanne
-   Schaden durch höhere Gewalt
-   Schaden am Pkw aus beruflich begründeter Rache
-   Motorschaden
-   Autotelefon
-   Erwerb des Führerscheins
-   Benzingutscheine vom Arbeitgeber
-   Fahrsicherheitstraining
-   Auto als Arbeitsmittel
-   Parkkralle als Druckmittel des Fiskus

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Wer Auto fährt, lebt mit dem Risiko eines Unfalls, einer Beschädigung oder eines Diebstahls. Doch wenn sich der Schaden während einer beruflichen Fahrt oder während der Arbeitszeit ereignet, können Sie das Finanzamt an Ihren Kosten beteiligen. Denn es gilt der Grundsatz: Unfallschäden teilen steuerlich das Schicksal der Fahrt, auf der sie entstanden sind. Vordringliche Frage also ist, wann ein Steuerabzug in Betracht kommt.
Inhalt:
-   Schaden auf einer Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
-   Schaden auf dienstlich veranlassten Fahrten
-   Besonderheiten
-   Schaden am weitaus dienstlich genutzten Pkw
-   Schaden am Pkw aus beruflich begründeter Rache
-   Schaden durch höhere Gewalt
-   Schaden am Firmenwagen
-   Unfall mit einem geliehenen Pkw
-   Verursachung des Schadens durch eine andere Person
-   Fahrten im Zusammenhang mit Sonderausgaben
-   Fahrten im Zusammenhang mit außergewöhnlichen Belastungen
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Ist ein Schaden am Pkw durch Unfall, Beschädigung oder Diebstahl beruflich veranlasst, können Sie das Finanzamt an Ihren Aufwendungen beteiligen. Sie werden staunen, was hier alles möglich ist.
Inhalt:
-   Was sind "Unfallkosten"?
-   Wie Unfallkosten steuerlich berücksichtigt werden
-   Wann Sie Unfallkosten geltend machen müssen
-   Reparaturkosten
-   Absetzung bei Totalschaden oder Diebstahl des Pkw
-   Absetzung bei unterlassener Reparatur (Bagatellschaden)
-   Schäden an privaten Gegenständen
-   Schadensersatzzahlungen für Fremdschäden
-   Höhere Beiträge in der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung
-   Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung
-   Kosten eines Leihwagens
-   Aufwendungen für Gutachter, Anwalt, Gericht
-   Krankheitskosten
-   Schuldzinsen
-   Sonstige Kosten
-   Erstattungen von dritter Seite
-   Wie Sie Ihren Schaden steuerlich geltend machen
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   Unfallkosten rückwirkend ab 2007 wieder abzugsfähig!


Mittels Gesetz wird die alte Rechtslage 2006 zur Entfernungspauschale punktgenau und unbefristet wiederhergestellt. Und damit sind rückwirkend ab 2007 auch wieder Schadenskosten aufgrund eines Verkehrsunfalls auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder einer Heimfahrt im Rahmen der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten absetzbar. Gleiches gilt bei Beschädigung oder Diebstahl des abgestellten Fahrzeugs während der Arbeitszeit.

Wenn Sie in den Jahren 2007 oder 2008 einen Verkehrsunfall erlitten haben oder Ihr Fahrzeug während der Arbeitszeit beschädigt oder gestohlen wurde, sollten Sie jetzt einen Antrag beim Finanzamt einreichen und damit Ihre Schadenskosten geltend machen. Dies empfiehlt sich auch dann, wenn der Steuerbescheid bereits bestandskräftig ist. Hierfür haben wir für Sie ein Musterschreiben mit einem Vordruck vorbereitet, mit dem Sie Ihre Schadenskosten einfach und vollständig erfassen können:
- Musterschreiben mit Vordruck zur Geltendmachung von Unfallkosten (frei)
Bei Dienstreisen und bestimmten anderen beruflichen Fahrten können Sie die Fahrtkosten statt mit der Dienstreisepauschale mit dem höheren individuellen Kilometer-Kostensatz Ihres Pkw als Werbungskosten absetzen. Wie Sie diesen Km-Kostensatz ermitteln, ist einfacher als Sie denken.
Inhalt:
-   Für welche Fahrten gilt der Kilometer-Kostensatz?
-   Wie Sie Ihren Kilometer-Kostensatz berechnen
-   Wie Sie die Gesamtkosten Ihres Pkw ermitteln
-   Wie Sie die Gesamtfahrleistung Ihres Pkw ermitteln
-   Alternative zum Km-Kostensatz: Teilbetrag der Gesamtkosten
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Zum 1. Juli 2009 wird die gegenwärtige Kfz-Steuer auf eine emissionsbezogene Kfz-Steuer umgestellt. Das bedeutet: Für erstmals zugelassene Pkw entscheidet künftig der CO2-Ausstoß wesentlich über die Höhe der Kfz-Steuer. Pkw, die bis zum 30.6.2009 zugelassen werden, werden noch bis 2013 nach den bisherigen Vorschriften besteuert.
Inhalt:
-   Erstzulassungen ab 1.7.2009
-   Erstzulassungen vom 5.11.2008 bis 30.6.2009
-   Erstzulassungen vor dem 5.11.2008
-   Die neue Kfz-Besteuerung im Überblick
Rußpartikel aus Diesel-Fahrzeugen machen krank. Moderne Filtertechnik kann den schädlichen Ausstoß zurückhalten. Um die Einführung der neuen Technik zu beschleunigen, setzt die Bundesregierung nun Zuckerbrot und Peitsche ein: Für nachgerüstete Diesel-Pkw gibt es als Bonus eine Kfz-Steuerermäßigung und für nicht partikelreduzierte Diesel-Pkw als Malus eine Kfz-Steuererhöhung. Und zwar ab 1.4.2007.
Besitzer von Wohnmobilen sind seit Jahresbeginn im Ungewissen, wie viel Kfz-Steuer sie bezahlen müssen. Am 9.11.2006 hat der Bundestag eine besondere Kraftfahrzeugsteuer-Regelung für Wohnmobile beschlossen, die rückwirkend zum 1.1.2006 in Kraft tritt: Die Steuer für ein Wohnmobil ist zwar höher als bisher, aber doch niedriger als ursprünglich vorgesehen.
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Dies ist zwar keine Steuerinfo, doch wird sie die meisten Abonnenten von Steuerrat24 interessieren: Ab 2008 weisen Städte zunehmend Umweltzonen aus, in denen nur noch Autos mit sog. Feinstaub-Plaketten fahren dürfen. Dazu werden die Fahrzeuge in vier Schadstoffgruppen eingeteilt, für die es drei Plaketten in unterschiedlicher Farbe gibt. Hier erfahren Sie dazu die Einzelheiten...

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Wer beim Finanzamt die Kosten für einen Führerschein absetzen will, erntet meist nur ein müdes Lächeln. Der Finanzbeamte wird erklären, dass Führerscheinkosten zu den Kosten der privaten Lebensführung gehören und deswegen steuerlich nicht absetzbar sind. Doch es gibt durchaus Ausnahmen.
Inhalt:
-   Pkw-Führerschein
-   Lkw- oder Bus-Führerschein
-   Grundqualifikation und Weiterbildung bei Berufskraftfahrern
-   Kostenübernahme durch den Arbeitgeber
-   Fahrsicherheitstraining
Parkgebühren sind häufig ein steuerliches Ärgernis: In den Städten werden die Parkplätze für das Heilix Blechle immer knapper und teurer - und das Finanzamt verweigert die Anerkennung der Parkgebühren. Das aber ist nicht immer korrekt.
Inhalt:
-   Parken während der Arbeitszeit
-   Parken während einer Auswärtstätigkeit
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Ein Austauschmotor ist teuer und deshalb ein Zuschuss vom Finanzamt hoch willkommen. Ob aber die Aufwendungen für einen Austauschmotor steuerlich anerkannt werden, hängt davon ab, ob der Motorschaden als "betriebsgewöhnlicher" Verschleiß oder als vorzeitiger "außergewöhnlicher" Verschleiß zu beurteilen ist.
Inhalt:
-   Wann ein Motorschaden "außergewöhnlich" ist
-   Vorzeitiger Verschleiß von anderen Fahrzeugteilen
-   Welche Kosten absetzbar sind
-   Kosten für einen Austauschmotor im geliehenen Fahrzeug
-   Schadensersatz für Schaden aufgrund Schaltfehlers am Miet-Fahrzeug
Autos werden häufig für berufliche Fahrten genutzt. Dann dürfen diese Fahrten entweder mit dem tatsächlichen Kilometer-Kostensatz oder ganz einfach mit der Dienstreisepauschale abgerechnet werden. Wenn das Auto aber als "Arbeitsmittel" einzustufen ist, sind sämtliche Kosten in vollem Umfang absetzbar. Die Gretchenfrage also ist: Wann ist das Auto ein Arbeitsmittel?
Beiträge zu einer Haftpflichtversicherung sind zwar als Sonderausgaben absetzbar, wirken sich bei Angestellten aber im Allgemeinen nicht mehr steuermindernd aus. Deshalb wäre es reizvoll, die Beiträge als Werbungskosten unterzubringen. Und tatsächlich: In bestimmten Fällen ist das möglich.
Inhalt:
-   Berufshaftpflichtversicherung
-   Kombinierte Berufs- und Privat-Haftpflichtversicherung
-   Privat-Haftpflichtversicherung
-   Kfz-Haftpflichtversicherung
In der Rubrik "Verdienst" finden Sie ausführliche Erläuterungen zu folgenden Themen:
1. Steuern sparen mit dem Firmenwagen
2. Nutzungswert nach der Pauschalmethode
3. Nutzungswert nach der Fahrtenbuchmethode
4. Korrektur des versteuerten Nutzungswerts
Behinderte sind aufgrund ihrer Behinderung meist erheblich in ihrer Bewegungsfähigkeit beeinträchtigt. Hier erfahren Sie, was Sie zusätzlich zum Behinderten-Pauschbetrag alles für Fahrten und für Ihr Auto steuerlich absetzen können.
Inhalt:
-   Fahrtkosten für Privatfahrten
-   Fahrtkosten für die Fahrten zur Arbeit
-   Schaden durch Unfall, Beschädigung oder Diebstahl des Pkw
-   Behindertengerechte Ausstattung des Pkw
-   Erwerb des Führerscheins
-   Aufwendungen für eine Reisebegleitung im Urlaub
-   Kuraufenthalt mit Begleitperson
-   Besuchsfahrten
-   Vergünstigungen bei der Kfz-Steuer
Hätten Sie das gewusst? Wenn Sie ein neues Auto in einem anderen EU-Staat erwerben, müssen auch Sie als Privatperson in Deutschland eine Umsatzsteuererklärung abgeben und die fällige deutsche Umsatzsteuer bezahlen. Dafür aber ist der Kaufpreis im Herkunftsland umsatzsteuerfrei. Wenn Sie ein (fast) neues Auto ins EU-Ausland verkaufen, bekommen Sie die gezahlten Vorsteuern erstattet. Was Sie zu dieser sog. Fahrzeugeinzelbesteuerung wissen müssen, erfahren Sie hier.
Inhalt:
-   Überblick: Das sind die Regeln bei Kauf eines Neufahrzeugs
-   Die Umsatzsteuerbesteuerung betrifft nur neue Fahrzeuge
-   Was Sie zur Fahrzeugeinzelbesteuerung wissen müssen
-   Verkauf von neuen Fahrzeugen in das EU-Ausland
-   Die neue Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung ab 1.7.2010
-   Vergünstigung für Mitarbeiter der Europäischen Zentralbank

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"O sage mir, wie heißt das Tier,
das vieles kann vertragen,
das wohl den größten Rachen hat
und auch den größten Magen?
Es heißet Haifisch auf dem Meer
und Fiskus auf dem Lande."
(Hoffmann von Fallersleben)
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