Ist ein Schaden am Pkw durch Unfall, Beschädigung oder Diebstahl beruflich veranlasst, können Sie das Finanzamt an Ihren Aufwendungen beteiligen. Sie werden staunen, was hier alles möglich ist.
Inhalt:
- Was sind "Unfallkosten"?
- Wie Unfallkosten steuerlich berücksichtigt werden
- Wann Sie Unfallkosten geltend machen müssen
- Reparaturkosten
- Absetzung bei Totalschaden oder Diebstahl des Pkw
- Absetzung bei unterlassener Reparatur (Bagatellschaden)
- Schäden an privaten Gegenständen
- Schadensersatzzahlungen für Fremdschäden
- Höhere Beiträge in der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung
- Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung
- Kosten eines Leihwagens
- Aufwendungen für Gutachter, Anwalt, Gericht
- Krankheitskosten
- Schuldzinsen
- Sonstige Kosten
- Erstattungen von dritter Seite
- Wie Sie Ihren Schaden steuerlich geltend machen