RENTEN & PENSIONEN

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Renten sind steuerfrei - ist ein verbreiteter Irrglaube, aber leider nicht wahr. Hier bekommen Sie ausführliche Auskunft zu den Steuerregeln für Alterseinkünfte mitsamt Steuervergünstigungen sowie zu den verschiedenen Arten der Alterseinkünfte.

Informieren Sie sich auch in den Rubriken
-    Altersvorsorge: Alterseinkünfte und Altersbeiträge
-    Altersvorsorge: Riester-Rente
-    Altersvorsorge: Betriebliche Altersvorsorge

Kostenpflichtige Inhalte - So funktioniert es!
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  Was gibt's Neues für Rentner und Pensionäre?

Einen Überblick über die Änderungen 2006 finden Sie hier....
Einen Überblick über die Änderungen 2007 finden Sie hier....
Einen Überblick über die Änderungen 2008 finden Sie hier....
Einen Überblick über die Änderungen 2009 finden Sie hier....
Einen Überblick über die Änderungen 2010 finden Sie hier....

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Im Jahre 2005 beginnt ein langer Weg mit jährlich neuen Regeln, auf dem sich die Besteuerung von Renten und Pensionen einander annähert: Der bisherige geringe Steueranteil von Renten wird schrittweise angehoben und die bisherigen Steuervorteile von Pensionen und anderen Alterseinkünften werden schrittweise abgebaut. Ziel ist im Jahre 2040 die volle Steuerpflicht der meisten Altersbezüge. In diesem ersten Teil erfahren Sie, wie die einzelnen Alterseinkünfte ab 2005 besteuert werden.
Inhalt:
-   Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung
-   Versorgungsbezüge: Pensionen und Betriebsrenten
-   Betriebsrente aus Pensionskasse oder Direktversicherung
-   Betriebsrente aus Pensionsfonds
-   Zusatzrenten im öffentlichen Dienst (VBL-Rente)
-   Renten aus staatlich geförderter Altersvorsorge ("Riester"-Rente)
-   Renten aus privater Basisversorgung ("Rürup"-Rente)
-   Renten aus privaten Rentenversicherungen
-   Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung
-   Renten aus privaten Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen
-   Renten aus berufsständischen Versorgungswerken
-   Andere Einkünfte, wie Arbeitslohn, Zinserträge und Mieteinnahmen
-   Einnahmen aus geringfügiger Beschäftigung (Mini-Job)
-   Schadensersatzrenten
-   Steuerfreie Renten

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Für viele Rentner wurde bisher die Steuerakte nach Eintritt in den Ruhestand geschlossen. Doch aufgrund des neuen Alterseinkünftegesetzes werden künftig mehr Rentner (wieder) von der Besteuerung erfasst und müssen sich mit den neuen, komplizierten Besteuerungsregeln beschäftigen. Auch für Pensionäre gelten neue Steuerregeln. Nachdem Sie im ersten Teil die Besteuerung der einzelnen Alterseinkünfte kennen gelernt haben, bekommen Sie hier Auskunft auf Ihre Fragen rund um die Steuererklärung.
Inhalt:
-   Wann müssen Rentner und Pensionäre eine Steuererklärung abgeben?
-   Wie erfährt das Finanzamt von Rentenzahlungen?
-   Was können Rentner und Pensionäre als Werbungskosten absetzen?
-   Wann können Pensionäre vom Härteausgleich profitieren?
-   Wer kommt in den Genuss des Altersentlastungsbetrages?
-   Wie werden Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt?
-   Wie werden andere Sonderausgaben berücksichtigt?
-   Welche außergewöhnlichen Belastungen kommen in Betracht?
-   Steuervergünstigung für haushaltsnahe Dienste und Handwerker
-   Rentennachzahlungen für mehrere Jahre
-   Zahlungen zum Ausgleich einer Rentenkürzung
Es gilt der Grundsatz: Personen mit Wohnsitz in Deutschland haben für das abgelaufene Kalenderjahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Diese allgemeine Abgabepflicht ist jedoch für Rentner und für Pensionäre durch besondere Vorschriften nicht ganz so streng anzuwenden.
Inhalt:
-   Rentner: Wenn Sie nur eine Rente beziehen
-   Pensionäre: Wenn Sie Versorgungsbezüge oder Arbeitslohn haben
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Aufwendungen im Zusammenhang mit Renten und Pensionen sind als Werbungskosten absetzbar, und zwar gegen Nachweis in tatsächlicher Höhe oder ohne Nachweis mit einem Pauschbetrag. Hier erfahren Sie, was dabei alles in Betracht kommen kann.
Inhalt:
-   Werbungskosten-Pauschbeträge
-   Werbungskosten gegen Nachweis
-   Aufwendungen als vorab entstandene Werbungskosten
-   Aufwendungen als nachträgliche Werbungskosten
-   Aufwendungen für eine berufliche Nebentätigkeit
-   Rentenbeiträge als Werbungskosten absetzbar?
Wer im Jahre 2009 in Ruhestand getreten ist und erstmals Rente, Betriebsrente oder Pension bezieht, kann leider seinen Steuerordner noch nicht beiseite stellen, sondern muss sich nun mit den speziellen Regeln der neuen Rentenbesteuerung beschäftigen. Wir machen es Ihnen einfach, indem wir Ihnen hier die für Sie konkret maßgebenden Regelungen und Steuerbeträge aufzeigen.
Eine besondere Steuervergünstigung gilt ab 2007 für Betriebsrentner,
- die eine Betriebsrente aufgrund Direktzusage oder aus Unterstützungskasse bezogen haben und
- deren ehemaliger Arbeitgeber seine Pensionsverpflichtungen auf einen Pensionsfonds übertragen hat.
Bezüge aus einem Pensionsfonds sind steuerlich schlechter gestellt als die vorherige Betriebsrente aufgrund Direktzusage oder aus Unterstützungskasse. Deshalb gibt's für Sie eine vorteilhafte Sonderregelung ganz besonderer Art (§ 52 Abs. 34c EStG).
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen seit 2005 zu 50 % und mehr und ab 2040 sogar in voller Höhe versteuert werden. Und das, obwohl die Beiträge häufig aus versteuertem Einkommen geleistet wurden. Die Frage ist daher, ob die neue Rentenbesteuerung zu einer Doppelbesteuerung führt, die verfassungswidrig sein müsste. Doch der Bundesfinanzhof bleibt dabei: Verfassungsmäßig in Ordnung.
Wer zu Beginn des Steuerjahres mindestens 64 Jahre alt ist, bekommt für seine Einkünfte aus einer Beschäftigung und für bestimmte andere Einkünfte eine Steuervergünstigung: den sog. Altersentlastungsbetrag.
Inhalt:
-   Welche Einkünfte sind durch den Altersentlastungsbetrag begünstigt?
-   Wer hat Anspruch auf den Altersentlastungsbetrag?
-   Wie hoch ist der Altersentlastungsbetrag?
-   Wie wirkt der Altersentlastungsbetrag?
-   Der Altersentlastungsbetrag beim Lohnsteuerabzug
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Zu den Versorgungsbezügen gehören beamtenrechtliche Pensionen und entsprechende Hinterbliebenenbezüge sowie Betriebsrenten vom ehemaligen Arbeitgeber aufgrund einer Direktzusage oder aus Unterstützungskasse ab dem 63. Lebensjahr, bei Schwerbehinderten ab dem 60. Lebensjahr. Diese Bezüge sind als "Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit" in voller Höhe steuerpflichtig. Abgemildert wird die steuerliche Belastung durch den Versorgungsfreibetrag und den Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag.
Inhalt:
-   Was sind Versorgungsbezüge?
-   Wie Versorgungsbezüge bis 2004 besteuert werden
-   Wie Versorgungsbezüge ab 2005 besteuert werden
-   Versorgungsbezüge und Arbeitslohn in einem Jahr
-   Betriebsrenten vor Vollendung des 63. Lebensjahres
-   Versorgungsbezüge in der Steuererklärung
-   Versorgungsbezüge und Lohnsteuerabzug
-   Versorgungsbezüge im Sterbemonat
-   Versorgungsbezüge und Krankenversicherungsbeitrag
-   Vorteilhafte Sonderregelung für Betriebsrentner
-   Einkauf in eine betriebliche Pensionsregelung
Ab 2005 richtet sich die Besteuerung von Renten vorrangig danach, ob die Beiträge zu aus unversteuertem oder versteuertem Einkommen aufgebracht wurden. In ersten Fall erfolgt die Besteuerung mit dem hohen Besteuerungsanteil, im zweiten Fall mit dem günstigen Ertragsanteil. Der Ertragsanteil wiederum ist unterschiedlich hoch für lebenslängliche Leibrenten und für abgekürzte Leibrenten.
Inhalt:
-   Leibrenten aus unversteuertem Einkommen: Besteuerungsanteil
-   Lebenslange Leibrenten aus versteuertem Einkommen: Ertragsanteil
-   Abgekürzte Leibrenten aus versteuertem Einkommen: Besonderer Ertragsanteil
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Vor dem Hintergrund steigender Lebenserwartung und sinkender Geburtenzahlen wird das Renteneintrittsalter ab dem Jahr 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Damit soll langfristig die Finanzierung des Rentensystems sichergestellt und der Rentenbeitrag für die aktiv Beschäftigten bis 2020 unter 20 % und bis 2030 unter 22 % des Bruttogehalts gehalten werden. Hier bekommen Sie einen Überblick über die Neuregelungen bei den verschiedenen Rentenarten durch das "RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz" vom 20.4.2007.
Inhalt:
-   Regelaltersrente
-   Altersrente für besonders langjährig Versicherte
-   Altersrente für langjährig Versicherte
-   Altersrente für Schwerbehinderte
-   Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute
-   Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit
-   Altersrente für Frauen
-   Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
-   Rente für Bergleute wegen bergbaulicher Berufsunfähigkeit
-   Große Witwenrente und Witwerrente
-   Folgeänderungen in anderen Bereichen
-   Neuregelung der Hinzuverdienstgrenzen für Frührentner
-   Beschneidung des Rechtsschutzes für Rentner
-   Die Frage des Vertrauensschutzes
In einem Aufsehen erregenden Urteil hatte das Bundessozialgericht im Jahre 2006 entschieden, dass bei Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 60. Lebensjahr bewilligt werden, keine Rentenabschläge vorgenommen werden dürfen. Doch weder die Deutsche Rentenversicherung noch die Bundesregierung wollten diese Entscheidung akzeptieren. Jetzt hat aufgrund geänderter Zuständigkeit ein anderer Senat des Bundessozialgerichts Erbarmen mit der Rentenkasse und gegen die Versicherten entschieden.
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Wie predigte der damalige Bundesarbeitsminister Norbert Blüm noch bis 1998 unermüdlich? "Denn eins ist sicher: die Rente!" Vorausgesetzt, die Geburtenzahlen stimmen, die Löhne steigen, und es gibt genug Arbeit für alle. Das Dumme ist nur, dass genau diese Bedingungen seit langem nicht mehr zutreffen. Hier erfahren Sie einiges zu den Hintergründen, wie und warum die Rente "dahinsiecht".
Inhalt:
-   Das Dilemma der gesetzlichen Rentenversicherung
-   Nullrunden und Rentenanpassungen für Rentner
-   Was sind die Gründe für die Nullrunden bei der Rente?
-   Schutzklausel verhindert Rentenkürzungen
-   Ausgleichsbedarf, Ausgleichsfaktor und Anpassungsfaktor
-   Niveausicherungsklausel sichert ein Mindestniveau
-   Renteneinbuße für Akademiker durch Streichung von Ausbildungszeiten
-   Renteneinbuße durch Bezug von Arbeitslosengeld II
-   Renteneinbuße durch höhere Besteuerung der Renten ab 2005
-   Renteneinbuße durch Kaufkraftverlust
-   Renteneinbuße durch Förderung der betrieblichen Altersvorsorge
-   Weitere Maßnahmen mit Einbußen bei der Rente

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Im Jahre 2004 führen etliche Änderungen in der Krankenversicherung für Rentner dazu, dass die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erheblich gestiegen sind. Hier erfahren Sie, was Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte für welche Einnahmen in welcher Höhe jetzt zahlen müssen.
Inhalt:
-   Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
-   Krankenversicherungsbeiträge für die gesetzliche Rente
-   Krankenversicherungsbeiträge für Versorgungsbezüge
-   Krankenversicherungsbeiträge für Arbeitseinkommen
-   Krankenversicherungsbeiträge für sonstige Einnahmen
-   Krankenversicherungsbeiträge für Arbeitsverdienst
-   Geringfügige Beschäftigung bei Rentnern
-   Krankenversicherungsbeiträge in der Steuererklärung
Viele Rentner beziehen neben ihrer gesetzlichen Rente noch eine Betriebsrente, VBL-Rente oder andere Versorgungsbezüge. Oder sie erzielen als Rentner noch Arbeitseinkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit. Für solche Bezüge sind seit 2004 höhere Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen. Größeres Ärgernis aber ist die Beitragspflicht auch auf Kapitalleistungen, beispielsweise aus einer Direktversicherung.
Inhalt:
-   Was sind Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen?
-   Kranken- und Pflegeversicherung bei pflichtversicherten Rentnern
-   Kranken- und Pflegeversicherung bei freiwillig versicherten Rentnern
-   Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf Kapitalzahlungen
Bei einer Rentennachzahlung für mehrere Jahre können Sie von einer Steuervergünstigung profitieren, der sog. Fünftelregelung. Was die Besteuerung des Nachzahlungsbetrages angeht, ist seit 2005 zu unterscheiden zwischen gesetzlichen Renten, privaten Renten und Betriebsrenten.
Inhalt:
-   Steuervergünstigung für die Rentennachzahlung
-   Besteuerung der Rentennachzahlung aus der Basisversorgung
-   Besteuerung der Rentennachzahlung aus einer privaten Rentenversicherung
-   Besteuerung der Nachzahlung von Versorgungsbezügen
-   Zinsen auf die Rentennachzahlung
-   Rentennachzahlung bei Kindern
-   Rückwirkende Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente
-   Rückwirkende Bewilligung einer Rente im öffentlichen Dienst
Wer vor dem 65. Lebensjahr eine Rente bezieht und noch einer Beschäftigung nachgeht, muss aufpassen: Sie müssen bestimmte Hinzuverdienstgrenzen einhalten, wenn Sie Ihren Rentenanspruch nicht gefährden wollen.
Inhalt:
-   Hinzuverdienst bei Bezug einer Vollrente
-   Hinzuverdienst bei Bezug einer Teilrente
-   Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten
Viele Rentner gehen in ihrem Ruhestand noch einer Beschäftigung nach, entweder weil sie noch etwas hinzuverdienen wollen oder weil sie sich einfach noch nicht zur Ruhe setzen wollen. Für Sie gelten Besonderheiten bezüglich Hinzuverdienstgrenzen und Sozialabgaben.
Inhalt:
-   Sie sind älter als 65 Jahre
-   Sie sind noch keine 65 Jahre alt
-   Geringfügige Beschäftigung bei Rentnern
-   Erstattung zu viel erhobener Beiträge bei Rentnern
Ein häufiges Problem: Rentner haben zwei Jobs mit Lohnsteuerkarte - ggf. auch für die Betriebsrente. Bitter hierbei ist, dass bei der ersten Steuerkarte die Freibeträge nicht ausgeschöpft werden, während auf der zweiten Steuerkarte mit Steuerklasse VI schon ab dem ersten Euro Lohnsteuer einbehalten wird. Die Lösung: Einfach einen Freibetrag auf der zweiten Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
Inhalt:
-   Für wen kommt die Vergünstigung in Betracht?
-   Wie der Freibetrag für die zweite Lohnsteuerkarte ermittelt wird
-   Wie Sie den Freibetrag eintragen lassen
-   Wie der Freibetrag und der Hinzurechnungsbetrag wirken

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung

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Die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bildet immer noch den wichtigsten Bestandteil der Altersversorgung. Hier werden die einzelnen Rentenarten kurz vorgestellt. Die Voraussetzungen sind aufgrund mehrfacher Änderungen in den letzten Jahren sehr kompliziert, zumal immer auch weitreichende Übergangs- und Vertrauensschutzregelungen gelten. Deshalb empfiehlt es, im konkreten Fall fachkundige Beratung bei der Rentenversicherung einzuholen.

Hier die einzelnen Rentenarten:
Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit kann bereits vor dem 65. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Ab 2006 wird jedoch das frühestmögliche Renteneintrittsalter von bisher 60 Jahren schrittweise auf 63 Jahre angehoben.
Inhalt:
-   Voraussetzungen für die vorgezogene Altersrente
-   Änderungen des Renteneintrittsalters ab 2006
-   Künftige Möglichkeiten der vorzeitigen Inanspruchnahme von Altersrenten
Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten kann, bekommt von der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente. Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten sowie Erwerbsminderungsrenten werden ab 2005 unterschiedlich versteuert, je nachdem, ob sie aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung stammen.
Inhalt:
-   Besteuerung nach neuem Recht ab 2005
-   Besteuerung nach altem Recht bis 2004
-   Fazit: Krasse Steuermehrbelastung ab 2005
-   Rentenabschläge vor dem 60. Lebensjahr rechtens
-   Rente wegen Erwerbsminderung (Rentenbeginn ab 2001)
-   Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit (Rentenbeginn vor 2001)
-   Rente für Bergleute (Rentenbeginn vor 2001)
-   Riester-Förderung auch bei voller Erwerbsminderung
-   Überprüfung von befristeten Erwerbsminderungsrenten
-   Neuregelung bei der Erwerbsminderungsrente ab 2012
Werden Menschen z. B. bei Verkehrsunfällen verletzt oder getötet, kommen Schadensersatzansprüche des Geschädigten oder seiner Hinterbliebenen gegen den Schädiger in Betracht. Die Frage ist, ob solche Schadensersatzrenten wegen entgangenen Unterhalts, für unfallbedingten Mehraufwand und für Schmerzensgeld steuerpflichtig oder steuerfrei sind.
Inhalt:
-   Schadensersatzrente nach § 844 Abs. 2 BGB
-   Mehrbedarfsrente nach § 843 Abs. 1 BGB
-   Schmerzensgeldrente nach § 253 Abs. 2 BGB
-   Leistungen aus der betrieblichen Unfallversicherung
-   Contergan-Renten
-   SED-Opferrente für politische Häftlinge der ehemaligen SED-Diktatur
-   Rente nach dem Anti-D-Hilfegesetz
-   Rente nach dem HIV-Hilfegesetz
-   Entschädigungsrenten für Opfer des Nationalsozialismus im Beitrittsgebiet
-   Entschädigung von NS-Unrecht
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Mit 55 Jahren gleitend in den Ruhestand treten - das ermöglicht das Altersteilzeitgesetz. Die Arbeitszeit wird halbiert, nicht aber der Arbeitslohn. Für alle Fälle, in denen die Altersteilzeit nach dem 1.7.2004 begonnen wird, sind neue Regeln zu beachten. Hier erfahren Sie dazu interessante Einzelheiten.
Inhalt:
-  Wann Altersteilzeit möglich ist
-  Wie die Altersteilzeit gefördert wird
-  Altersteilzeit als Blockmodell
-  Wie Abfindungszahlungen bei Altersteilzeit besteuert werden
-  Sozialversicherung bei Altersteilzeit 
-  Umwandlung von Wertguthaben auf Arbeitszeitkonten
Eine ähnliche Funktion wie der Freistellungsauftrag hat die Nichtveranlagungs-Bescheinigung: Damit lässt sich die Auszahlung von Kapitalerträgen ohne Abzug von Abgeltungsteuer bzw. Kapitalertragsteuer erreichen - allerdings bis zu erheblich höheren Beträgen. Eine NV-Bescheinigung können Sie auch ab 2009 beantragen, um damit den Abzug der Abgeltungsteuer zu verhindern.
Inhalt:
-   Wer kann eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung erhalten?
-   Was genau bewirkt die Nichtveranlagungs-Bescheinigung?
-   Wie Sie die Nichtveranlagungs-Bescheinigung erhalten
-   Verschärfte Kontrolle der Nichtveranlagungs-Bescheinigungen
-   Nichtveranlagungs-Bescheinigung bei Tod des Kontoinhabers
Für Personen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage sind, ihre eigenen Angelegenheiten selbst zu regeln, bestellt das Amtsgericht einen Betreuer. Hier erfahren Sie, wie die Vergütung für den Betreuer steuerlich berücksichtigt werden kann.
Wer sich in einem Alten- oder Pflegeheim einkauft, muss oftmals ein Darlehen schon bei der Bewerbung gewähren und zudem Sicherheiten in Form einer Kaution leisten. Die Frage ist, wie die Zinsen aus dem Darlehen und der Kaution versteuert werden.
Erhalten Sie bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis eine Abfindung, gibt es neben dem Steuerfreibetrag und der Steuervergünstigung nach der Fünftelregelung zwei weitere Möglichkeiten, den Betrag steuergünstig zu verwenden.
In vielen Fällen schließt der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter eine Unfallversicherung (Gruppenunfallversicherung) ab oder übernimmt die Beiträge für eine solche Versicherung des Mitarbeiters. Wie die Versicherungsleistungen steuerlich behandelt werden, hängt davon ab, wer gegenüber der Versicherung anspruchsberechtigt ist.
Jeder Arbeitnehmer ist kraft Gesetzes unfallversichert und damit geschützt vor den Folgen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Wie werden solche Leistungen steuerlich behandelt? Ferner: Wie werden Leistungen aus der privaten Unfallversicherung steuerlich behandelt? Was gilt für Schadensersatzrenten?
Im Alter ziehen viele Menschen ins Ausland und beziehen dort Renten, Betriebsrenten und Pensionen aus Deutschland. Die Frage ist, in welchen Staat die Bezüge zu versteuern sind. Zum 1.1.2005 wurde die Besteuerung von Renten grundlegend neu geregelt - und auch die Steuerpflicht für Renten, die ins Ausland überwiesen werden.
Inhalt:
-   Welcher Staat hat für Renten das Besteuerungsrecht?
-   Sie wohnen im Ausland und behalten eine Wohnung in Deutschland bei
-   Sie wohnen im Ausland und geben Ihren Wohnsitz in Deutschland auf
-   Schweiz: Besondere Steuerregeln für Altersbezüge und Altersbeiträge
-   Kanada: Besondere Regeln zur Besteuerung von Sozialversicherungsrenten
Eine wichtige Frage für gesetzlich versicherte Rentner: Wie steht's um meine Kranken- und Pflegeversicherung, wenn ich den Wohnsitz ins Ausland verlege? Eine Informationsbroschüre der DVKA gibt Auskunft (PDF).

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Wussten Sie schon:
"Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als 'dauernde Berufsunfähigkeit' zu werten."
(BFH-Urteil vom 29.4.1982, BStBl. 1985 II S. 204)
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"Alternde Menschen sind wie Museen: Nicht auf die Fassade kommt es an, sondern auf die Schätze im Innern."
(Jeanne Moreau, *1928)
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