Steuertipp der Woche Nr. 446: Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung glaubhaft machen

Bei einer steuerlich anzuerkennenden doppelten Haushaltsführung kann eine Familienheimfahrt pro Woche mit der Entfernungspauschale geltend gemacht werden. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die wöchentlichen Heimfahrten mit der Entfernungspauschale als Werbungskosten abziehbar sind, auch wenn dafür keine Kosten entstehen, zum Beispiel wegen einer Mitfahrgelegenheit. Dies sei zwar eine systemwidrige Begünstigung, doch durch umwelt- und verkehrspolitische Lenkungszwecke sowie aus Gründen der Steuervereinfachung gerechtfertigt. Es handele sich hier um eine verkehrsmittel- und aufwandsunabhängige Entfernungspauschale (BFH-Urteil vom 18.4.2013, VI R 29/12). ABER: Das BFH-Urteil ist kein Blankoscheck, nun generell eine Heimfahrt pro Woche geltend zu machen. Anerkannt werden nur Fahrten, die Sie auch wirklich durchgeführt haben. UND: Wenngleich tatsächliche Kosten keine Rolle spielen, so müssen doch steuerfreie Reisekostenvergütungen des Arbeitgebers sowie vom Arbeitgeber gewährte Freifahrten auf die Entfernungspauschale angerechnet werden. Nicht absetzbar sind wöchentliche Heimfahrten mit dem Firmenwagen, doch dafür muss auch kein geldwerter Vorteil versteuert werden.

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