Steuertipp der Woche Nr. 460: Doppelter Haushalt - Mietkosten nach Ende des Arbeitsverhältnisses absetzbar?

Kosten einer doppelten Haushaltsführung sind als Werbungskosten abziehbar, wenn ein Arbeitnehmer die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen unterhält. Mitunter ist aber der Fall anzutreffen, dass ein Arbeitnehmer während der Zeit der doppelten Haushaltsführung den Beschäftigungsort wechselt bzw. wechseln muss und sodann auch die Zweitwohnung an den neuen Beschäftigungsort "verlegt" wird. Dann können sich in steuerlicher Hinsicht eine ganze Reihe von Fragen stellen. Zum Beispiel: Was gilt, wenn während der doppelten Haushaltsführung das Arbeitsverhältnis endet und der neue Arbeitsplatz erst nach einer bestimmten Frist angetreten wird? Kann in dieser Zwischenzeit die - noch weiterlaufende - Miete weiterhin als Werbungskosten abgesetzt werden?

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