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Ausfüllhilfen zur Steuererklärung 2019

Auf dieser Seite bieten wir Ihnen konkrete Anleitungen zum Ausfüllen der Steuerformulare. Jedes Formular wird Zeile für Zeile kurz erklärt und mittels Verlinkung gelangen Sie komfortabel zu weiterführenden Informationen im Steuerratgeber. So können Sie sich genau informieren, was alles absetzbar ist und was das Finanzamt anerkennen muss. Mit unseren Ausfüllhilfen und unseren wertvollen Steuertipps werden Sie Ihre Steuererklärung erfolgreich meistern.

Ausfüllhilfe zum Steuerhauptformular - 2019

Im Steuerhauptformular zur Einkommensteuererklärung, früher auch als Mantelbogen bezeichnet, werden Ihre persönliche Daten abgefragt. Zudem stellen Sie hier den Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage. Die Unterschrift ist am Ende der zweiten Seite zu leisten. Das bisherige vierseitige Steuerhauptformular ist übrigens auf zwei Seiten geschrumpft. Aus dem Hauptformular wurden die steuerlichen Themen herausgenommen und in separate Anlagen platziert. Nachfolgend finden Sie eine Anleitung mit wertvollen Steuertipps, die Sie Schritt für Schritt durch das Steuerhauptformular zur Steuererklärung führt.

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Ausfüllhilfe zur Anlage Sonderausgaben - 2019

Für das Jahr 2019 gibt es erstmals - neben dem Steuerhauptformular - die "Anlage Sonderausgaben" zur Einkommensteuererklärung. Hier tragen Sie zum Beispiel die gezahlte Kirchensteuer, Ihre Spenden und Mitgliedsbeiträge, Berufsausbildungskosten (sofern sie nicht unmittelbar zu den Einkünften gehören) sowie Versorgungs- und bestimmte Unterhaltsleistungen ein. Nachfolgend finden Sie eine Anleitung mit wertvollen Steuertipps, die Sie Schritt für Schritt durch die "Anlage Sonderausgaben" zur Steuererklärung führt.

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Ausfüllhilfe zur Anlage Außergewöhnliche Belastungen - 2019

Für das Steuerjahr 2019 gibt es erstmals - neben dem Steuerhauptformular - die "Anlage Außergewöhnliche Belastungen" zur Einkommensteuererklärung. Hier tragen Sie zum Beispiel Ihre Krankheitskosten, Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Behinderung oder pflegebedingte Kosten ein. Auch einen eventuellen Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrag machen Sie hier geltend. Nachfolgend finden Sie eine Anleitung mit wertvollen Steuertipps, die Sie Schritt für Schritt durch die "Anlage Außergewöhnliche Belastungen" zur Steuererklärung führt.

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Ausfüllhilfe zur Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen - 2019

Für das Steuerjahr 2019 gibt es erstmals - neben dem Steuerhauptformular - die "Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen" zur Einkommensteuererklärung. Hier tragen Sie Ihre Kosten für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen ein. Nachfolgend finden Sie eine Anleitung mit wertvollen Steuertipps, die Sie Schritt für Schritt durch die "Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen" zur Steuererklärung führt.

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Ausfüllhilfe zur Anlage Sonstiges - 2019

Für das Steuerjahr 2019 gibt es erstmals - neben dem Steuerhauptformular - die "Anlage Sonstiges" zur Einkommensteuererklärung. Hier müssen Sie Eintragungen vornehmen, wenn Sie zum Beispiel eine Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer beantragen oder Abzugsbeträge bei der Einzelveranlagung von Eheleuten und Lebenspartnern aufteilen möchten. Die "Anlage Sonstiges" wird zwar nicht jedermann betreffen, kann im Einzelfall aber enorm wichtig sein. Nachfolgend finden Sie eine Anleitung, die Sie Schritt für Schritt durch die "Anlage Sonstiges" zur Steuererklärung führt.

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Ausfüllhilfe zur Anlage Vorsorgeaufwand - 2019

In der "Anlage Vorsorgeaufwand" zur Einkommensteuererklärung werden Beiträge zur Altersvorsorge, zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zu anderen Versicherungen abgefragt. Nachfolgend finden Sie eine Anleitung mit wertvollen Steuertipps, die Sie Schritt für Schritt durch die "Anlage Vorsorgeaufwand" zur Steuererklärung führt.

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Ausfüllhilfe zur Anlage Unterhalt - Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen - 2019

Wenn Sie Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen als außergewöhnliche Belastungen geltend machen, müssen Sie die "Anlage Unterhalt" zur Einkommensteuererklärung ausfüllen. Nicht zu verwechseln ist die "Anlage Unterhalt" mit der "Anlage U": Diese Anlage füllen Sie aus, wenn Sie Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten als Sonderausgaben absetzen wollen.

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Ausfüllhilfe zur Anlage Kind - Seite 1 - Jahr 2019

Für den steuerlichen Familienleistungsausgleich und für die kindbedingten Steuervergünstigungen gibt es eine besondere Anlage zur Einkommensteuererklärung: die "Anlage Kind". Für jedes Kind ist eine separate "Anlage Kind" abzugeben. Nachfolgend finden Sie eine Anleitung mit wertvollen Erläuterungen, die Sie Schritt für Schritt durch die erste Seite der "Anlage Kind" zur Steuererklärung führt.

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Ausfüllhilfe zur Anlage Kind - Seite 2 und 3 - Jahr 2019

Auf den Seiten 2 und 3 der "Anlage Kind" zur Einkommensteuererklärung können Sie kindbedingte Steuervergünstigungen beantragen. Nachfolgend finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Ausfüllen der beiden letzten Seiten der "Anlage Kind" zur Steuererklärung.

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Ausfüllhilfe zur Anlage K - zusätzlich zur Anlage Kind - 2019

Bei der "Anlage K" zur Einkommensteuererklärung handelt es sich um eine Zusatz-Anlage zur "Anlage Kind". Mit Abgabe dieses Formulars erfolgt die Zustimmung eines Elternteils zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und BEA-Freibeträgen auf Großeltern oder auf den Stiefelternteil. Nachfolgend finden Sie eine kurze Anleitung für die "Anlage K" zur Steuererklärung.

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Ausfüllhilfe zur Anlage AV - 2019

Beiträge zur privaten Altersvorsorge werden staatlich gefördert, und zwar mit einer Altersvorsorgezulage und gegebenenfalls mit Steuervorteilen aufgrund eines ergänzenden Sonderausgabenabzugs (sog. Riester-Förderung). Um den Sonderausgabenabzug zu erhalten, müssen Sie die "Anlage AV" zur Einkommensteuererklärung abgeben. Diese umfasst - anders als früher - zwei Seiten und ist dementsprechend komplizierter geworden. Nachfolgend finden Sie eine Anleitung, die Sie Schritt für Schritt durch die "Anlage AV" zur Steuererklärung führt.

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Ausfüllhilfe zur Anlage U - Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen - 2019

Die "Anlage U" zur Einkommensteuererklärung betrifft Personen, die Trennungsunterhalt an den dauernd getrennt lebenden Ehegatten oder nachehelichen Unterhalt an den geschiedenen Ehegatten zahlen (müssen) und die Unterhaltsleistungen im Wege des Realsplittings als Sonderausgaben absetzen möchten. Zu unterscheiden hiervon ist die "Anlage Unterhalt": Diese müssen Sie ausfüllen, wenn Sie Unterhaltsleistungen an den Ex-Gatten oder an andere bedürftige Personen als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Seit 2015 kommt die "Anlage U" auch bei Ausgleichszahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs" zur Anwendung. Nachfolgend finden Sie eine Anleitung, die Sie Schritt für Schritt durch die "Anlage U" zur Steuererklärung führt.

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Ausfüllhilfe zur Anlage N - Seite 1 - Arbeitslohn - 2019

In der "Anlage N" zur Einkommensteuererklärung werden die Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit abgefragt und Werbungskosten geltend gemacht. Auf der ersten Seite geht es um die Erfassung von Einnahmen. Nachfolgend finden Sie eine Anleitung mit wertvollen Steuertipps, die Sie Schritt für Schritt durch die Seite 1 der "Anlage N" zur Steuererklärung führt.

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Ausfüllhilfe zur Anlage N - Seiten 2 bis 4 - Werbungskosten - 2019

In der "Anlage N" zur Einkommensteuererklärung werden die Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit abgefragt und Werbungskosten geltend gemacht. Auf den Seiten 2 bis 4 geht es um die Werbungskosten. Diesen Zeilen sollten Sie besondere Sorgfalt widmen, denn hier können Sie so richtig Steuern sparen. Nachfolgend finden Sie eine Anleitung mit wertvollen Steuertipps, die Sie Schritt für Schritt durch die Seiten 2 bis der "Anlage N" zur Steuererklärung führt.

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Ausfüllhilfe zur Anlage N-AUS  - für ausländischen Arbeitslohn - 2019

Wer in Deutschland wohnt und daher unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, muss hier auch seinen Arbeitslohn für eine Tätigkeit im Ausland in der Steuererklärung angeben. Auch steuerfreier Arbeitslohn für eine Auslandstätigkeit ist zu erklären, weil dieser meistens im Progressionsvorbehalt erfasst wird - und zwar in der "Anlage N". Dazu sind seit 2011 ergänzende Angaben in der neuen "Anlage N-AUS" zu machen. Für jeden ausländischen Staat ist eine gesonderte "Anlage N-AUS" auszufüllen.

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Ausfüllhilfe zu Anlagen KAP, KAP-BET und KAP-INV - Einkünfte aus Kapitalvermögen - 2019

Da die Einkommensteuer auf Kapitalerträge grundsätzlich mit der Abgeltungsteuer abgegolten ist, muss die "Anlage KAP" zumeist nicht mehr ausgefüllt werden. Aber es gibt viele Fälle, in denen Sie die Kapitalerträge dennoch in der Steuererklärung angegeben müssen (Pflichtveranlagung) oder zu Ihren Gunsten freiwillig erklären sollten (Wahlveranlagung). Jeder Ehegatte muss ggf. eine eigene "Anlage KAP" abgeben. Hier erläutern wir Ihnen die wesentlichen Fälle, in denen Sie das Formular zur Einkommensteuererklärung ausfüllen müssen oder sollten. Unsere Anleitung führt Sie Schritt für Schritt durch die einzelnen Zeilen der "Anlage KAP". Auch erhalten Sie wichtige Hinweise zu den Anlagen "KAP-BET" und "KAP-INV", die die "Anlage KAP" seit 2018 ergänzen.

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Ausfüllhilfe zur Anlage V - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Seite 1 - Jahr 2019

Einnahmen und Werbungskosten im Zusammenhang mit vermieteten Objekten müssen in der "Anlage V" zur Einkommensteuererklärung angegeben werden. Für jede Immobilie ist eine eigene Anlage auszufüllen. Auf der Seite 1 geht es vorrangig um Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Nachfolgend finden Sie eine Anleitung mit wertvollen Steuertipps, die Sie Schritt für Schritt durch die erste Seite der "Anlage V" zur Steuererklärung führt.

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Ausfüllhilfe zur Anlage V - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Seite 2 - Jahr 2019

Einnahmen und Werbungskosten im Zusammenhang mit vermieteten Objekten müssen in der "Anlage V" zur Einkommensteuererklärung angegeben werden. Auf Seite 2 geht es um die Werbungskosten. Nachfolgend finden Sie eine Anleitung mit wertvollen Steuertipps, die Sie Schritt für Schritt durch die zweite Seite der "Anlage V" zur Steuererklärung führt.

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Ausfüllhilfe zur Anlage R - Renteneinkünfte - 2019

Die Besteuerung von Renten ist seit 2005 eine komplizierte Wissenschaft geworden. Renten können in voller Höhe, mit einem hohen Besteuerungsanteil, mit dem günstigen Ertragsanteil, mit dem besonderen Ertragsanteil oder teilweise mit dem Besteuerungs- und Ertragsanteil steuerpflichtig sein. Bei steuerschädlicher Verwendung von Riester-Verträgen und von geförderten Wohnungen (Wohn-Riester) ist ebenfalls ein bestimmter Betrag zu versteuern. Um nun alle Renten in ihren zahlreichen Facetten vollständig erfassen zu können, ist die "Anlage R" zur Einkommensteuererklärung auszufüllen. Beziehen beide Ehegatten eine Rente, muss jeder Ehegatte eine eigene "Anlage R" abgeben. Nachfolgend finden Sie eine Anleitung, die Sie Schritt für Schritt durch die "Anlage R" zur Steuererklärung führt.

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Ausfüllhilfe zur Anlage SO - Sonstige Einkünfte - 2019

In der "Anlage SO" zur Einkommensteuererklärung werden steuerliche Angaben abgefragt zu Unterhaltsleistungen vom Ex-Ehegatten, anderen wiederkehrenden Bezügen, Einkünften aus gelegentlichen Leistungen, Abgeordnetenbezügen sowie zu privaten Veräußerungsgeschäften. Hierzu gehören Veräußerungen von Immobilien innerhalb von zehn Jahren und von anderen privaten Wirtschaftsgütern innerhalb von zwölf Monaten, früher auch als Spekulationsgeschäfte bezeichnet. Nachfolgend finden Sie eine Anleitung mit wertvollen Steuertipps, die Sie Schritt für Schritt durch die "Anlage SO" zur Steuererklärung führt.

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Ausfüllhilfe zur Anlage G - Einkünfte aus Gewerbebetrieb - 2019

In der "Anlage G" sind die Einkünfte aus Gewerbetrieb zu erklären. Für jeden Ehegatten mit Einkünften aus Gewerbebetrieb ist eine eigene "Anlage G" auszufüllen. Zusätzlich muss die "Anlage EÜR" ausgefüllt werden, sofern nicht bereits eine Pflicht zur Erstellung einer Bilanz besteht. Die frühere Härtefallregelung, wonach bei Betriebseinnahmen von weniger als 17.500 EUR die Abgabe einer formlosen Einnahmenüberschussrechnung als ausreichend angesehen worden ist, ist ausgelaufen. Nur in wenigen Fällen wird vom Finanzamt noch eine formlose Erklärung akzeptiert.

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Ausfüllhilfe zur Anlage S - Einkünfte aus selbstständiger Arbeit - 2019

In der "Anlage S" sind die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit zu erklären. Für jeden Ehegatten mit Einkünften aus selbstständiger Arbeit ist eine eigene "Anlage S" auszufüllen. Zusätzlich muss die "Anlage EÜR" ausgefüllt werden.

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Ausfüllhilfe zur Anlage EÜR - Einnahmen-Überschussrechnung - 2019 - Teil 1

Gewerbetreibende, Freiberufler, Land- und Forstwirte und Arbeitnehmer mit selbstständiger Nebentätigkeit, die ihren Gewinn durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, müssen das amtliche Formular "Anlage EÜR" ausfüllen und ihrer Steuererklärung beilegen. Genau genommen müssen sie die "Anlage EÜR" elektronisch übermitteln. Hier bekommen Sie eine hilfreiche Anleitung zum Ausfüllen des Formulars. Teil 1 betrifft allgemeine Hinweise und die Betriebseinnahmen (Zeile 1 - 22). Weitere Informationen: Zeile 23 - 88: Betriebsausgaben; Zeile 89 - 109: Ermittlung des Gewinn und Verlusts; Zeile 121 - 126: Ergänzende Angaben).

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Ausfüllhilfe zur Anlage EÜR - Einnahmen-Überschussrechnung - 2019 - Teil 2

Gewerbetreibende, Freiberufler, Land- und Forstwirte und Arbeitnehmer mit selbstständiger Nebentätigkeit, die ihren Gewinn durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, müssen das amtliche Formular "Anlage EÜR" ausfüllen und ihrer Steuererklärung beilegen, genauer gesagt elektronisch übermitteln. Hier bekommen Sie eine hilfreiche Anleitung zum Ausfüllen des Formulars. Teil 2 betrifft die Betriebsausgaben (Zeile 23 - 88) sowie die Ermittlung des Gewinns (Zeile 89 - 109). Weitere Informationen: Zeile 1 - 22: Allgemeines und Betriebseinnahmen; Zeile 121 - 126: Ergänzende Angaben).

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Ausfüllhilfe zur Anlage EÜR - Einnahmen-Überschussrechnung - 2019 - Teil 3

Gewerbetreibende, Freiberufler, Land- und Forstwirte und Arbeitnehmer mit selbstständiger Nebentätigkeit, die ihren Gewinn durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, müssen das amtliche Formular "Anlage EÜR" ausfüllen und ihrer Steuererklärung beilegen bzw. elektronisch übermitteln. Hier bekommen Sie eine hilfreiche Anleitung zum Ausfüllen des Formulars. Teil 3 betrifft die ergänzenden Angaben (Zeile 121 - 126). Weitere Informationen: Zeile 1 - 22: Allgemeines und Betriebseinnahmen; Zeile 23 - 109: Betriebsausgaben und Ermittlung des Gewinns

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Aktuell

  • Rentner: Grundrentenzuschlag - Steuerbescheide werden korrigiert
  • Energiepreispauschale: Bei Streit mit Arbeitgeber ist das Finanzgericht zuständig
  • Energiepreispauschale: Rentner mit Minijob - erste Pauschale bleibt steuerfrei
  • Energiepreispauschale: Ist die Besteuerung überhaupt zulässig?
  • Inflationsausgleichsprämie: Fragen-Antworten-Katalog endlich veröffentlicht

Weitere Informationen

  • Berechnung der Einkommensteuer (Programm des BMF)
  • Steueränderungen 2021
  • Steueränderungen 2020
  • Überblick über steuerliche Frei-, Pausch- und Höchstbeträge 2020
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Quelle: https://www.steuerrat24.de/steuererklaerung/steuererklaerung-2019/ausfuellhilfen-2019.html
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