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Steuerformulare für die Steuererklärung 2019

Heutzutage versenden die Finanzämter die Steuerformulare nicht mehr an ihre "Kunden". Doch die Formulare stehen ja im Internet zur Verfügung - wie bei Steuerrat24. Hier können Sie die benötigten Formulare bequem ausdrucken oder auch am Bildschirm ausfüllen. Bei Steuerrat24 ist Ordnung im Dschungel der Steuerformulare.
 
Beachten Sie auch unsere konkreten Anleitungen mit zahlreichen Steuertipps zu den einzelnen Steuerformularen. Sie finden diese hier: Ausfüllhilfen zur Steuererklärung 2019 .
 
WICHTIG: Ab dem Kalenderjahr 2019 verzichtet die Finanzverwaltung auf die Angabe bestimmter Daten, die ihr bereits von verschiedenen Seiten elektronisch mitgeteilt wurden. Dazu gehören z.B. Bruttoarbeitslöhne und die zugehörigen Lohnsteuerabzugsbeträge, bestimmte Beiträge zur Sozialversicherung oder Renten (sog. eDaten). In den einzelnen Formularen sind diese Stellen mit einem "e" markiert und müssen nicht mehr ausgefüllt werden. Sie sollten aber unbedingt prüfen, ob die elektronisch übermittelten Daten auch zutreffend sind. Dazu erhalten Sie von den meldepflichtigen Stellen entsprechende Mitteilungen.
 
 

Einkommensteuererklärung 2019

Die Steuerformulare 2019 zum Ausfüllen am Bildschirm werden von der Finanzverwaltung im Format FormsForWeb (FFW) zur Verfügung gestellt. Mit diesem Format haben Sie die Möglichkeit, eingegebene Werte zu speichern. Sie können dadurch die weitere Bearbeitung des Vordrucks zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen, ohne dass die bereits eingetragenen Werte verloren sind.

Bei den nachfolgenden Formularen im FFW-Format zum Ausfüllen am Bildschirm sehen Sie diese Schaltflächen:

formularffw

 

Steuerhauptformular 2019 (Mantelbogen) mitsamt neuer AnlagenDas Steuerhauptformular zur Einkommensteuererklärung, früher auch als Mantelbogen bezeichnet, betrifft nur noch die allgemeinen Angaben und ist auf zwei Seiten geschrumpft.

  • Hauptvordruck ESt 1 A

Daneben gibt es - zusätzlich zu den bisherigen Anlagen - folgende neue Formulare:

  • Anlage Sonderausgaben: Berücksichtigung von Kirchensteuer, Spenden und Mitgliedsbeiträgen, Berufsausbildungskosten (ohne Versicherungsaufwendungen und Altersvorsorgebeiträge).
  • Anlage Außergewöhnliche Belastungen: Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen, z.B. Krankheitskosten, Pauschbeträge.
  • Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen: Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.
  • Anlage Sonstiges: z.B. Antrag zur Aufteilung der Abzugsbeträge bei Einzelveranlagung von Ehegatten/ Lebenspartnern, Verlustabzüge, Spendenvorträge, verbleibende Freibeträge für bestandsgeschützte Alt-Anteile an Investmentfonds.

Weitere Informationen:

  • Infoblatt zu den e-Daten: Information zur Abgabe der Einkommensteuererklärung für die Jahre ab 2019.
  • Ausfüllhilfen zur Steuererklärung 2019 von Steuerrat24 mit vielen Steuertipps
  • Amtliche Anleitungen zur Einkommensteuererklärung 2019

Anlage Sonderausgaben In der "Anlage Sonderausgaben" zur Einkommensteuererklärung geht es um die Berücksichtigung von Kirchensteuer, Spenden und Mitgliedsbeiträgen und Berufsausbildungskosten (ohne Versicherungsaufwendungen und Altersvorsorgebeiträge). Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage Sonderausgaben

Anlage Außergewöhnliche BelastungenDie "Anlage Außergewöhnliche Belastungen" zur Einkommensteuererklärung betrifft die Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen, z.B. Krankheitskosten, Pauschbeträge. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage Außergewöhnliche Belastungen

Anlage Haushaltsnahe AufwendungenDie "Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen" zur Einkommensteuererklärung betriift Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen

Anlage SonstigesIn der "Anlage Sonstiges" zur Einkommensteuererklärung geht es um den Antrag zur Aufteilung der Abzugsbeträge bei Einzelveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern, Verlustabzüge, Spendenvorträge sowie verbleibende Freibeträge für bestandsgeschützte Alt-Anteile an Investmentfonds. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage Sonstiges

Anlage Vorsorgeaufwand Die "Anlage Vorsorgeaufwand" zur Einkommensteuererklärung betrifft den Abzug von Beiträgen zur Altersvorsorge, zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zu anderen Versicherungen. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage Vorsorgeaufwand

Anlage AV Die "Anlage AV" zur Einkommensteuererklärung betrifft den Abzug von Beiträgen zu "Riester"-Verträgen als Sonderausgaben. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage AV

Anlage Kind Die "Anlage Kind" zur Einkommensteuererklärung betrifft Steuerbürger mit Kindern. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage Kind

Anlage N Die "Anlage N" zur Einkommensteuererklärung betrifft Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, also Arbeitnehmer. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage N

Anlage N-AUSDie "Anlage N-AUS" betrifft Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit mit Auslandsbezug.

Anlage N-GreBetrifft ausländische Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit für Grenzgänger aus Baden-Württemberg nach Österreich, Schweiz und Frankreich. 

Anlage UnterhaltDie "Anlage Unterhalt" zur Einkommensteuererklärung betrifft den Abzug von Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen als außergewöhnliche Belastungen. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage Unterhalt

Anlage UDie "Anlage U" zur Einkommensteuererklärung betrifft den Abzug von Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten (Realsplitting) sowie Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage U

Anlage KAPDie "Anlage KAP" zur Einkommensteuererklärung betrifft Einkünfte aus Kapitalvermögen - abzugeben ist sie nur in bestimmten Fällen! Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zu Anlagen KAP, KAP-BET und KAP-INV

Anlage KAP-BETDie "Anlage KAP-BET" betrifft Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Beteilungen, wenn die Einkünfte und die anzurechnende Steuer einheitlich und gesondert festgestellt worden sind. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zu Anlagen KAP, KAP-BET und KAP-INV

Anlage KAP-INVDie "Anlage KAP-INV" betrifft Einkünfte aus Investmenterträgen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zu Anlagen KAP, KAP-BET und KAP-INV

Anlage AUSDie "Anlage AUS" betrifft ausländische Einkünfte und die Anrechnung ausländischer Steuern.

Anlage VDie "Anlage V" zur Einkommensteuererklärung betrifft Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage V

Anlage R Die "Anlage R" zur Einkommensteuererklärung betrifft Rentenbezüge sowie Leistungen aus betrieblicher Altersversorgung. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage R

Anlage FW Die "Anlage FW" betrifft die Förderung des Wohneigentums, weitestgehend nach Altregelungen, in aktuellen Fällen aber auch zur Beantragung der Denkmalförderung einer selbstgenutzten Immobilie. Beachten Sie hierzu den Beitrag: Eigenheim: Baumaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden

Anlage SOBei der "Anlage SO" zur Einkommensteuererklärung geht es um sonstige Einkünfte - außer um Renten.

Anlage GDie Anlage G zur Einkommensteuererklärung betrifft die Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Sie ist allerdings grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Ausfüllbare und elektronisch übermittelbare Formulare sind unter www.elster.de erhältlich. Auf Grund der grundsätzlichen Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Anlage G wird diese leider nicht mehr im Formular-Management-System bereitgestellt werden. Für den Fall, dass das zuständige Finanzamt auf Antrag zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichtet hat, steht der Papiervordruck aber hier zum Download bereit: Anlage G

Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage G

Anlage WA-ESTDie Anlage WA-EST zur Einkommensteuererklärung ist bei Fällen mit Auslandsbezug auszufüllen, zum Beispiel auch bei einem unterjährigen Wegzug aus Deutschland oder einem Zuzug ins Inland.

Anlage SDie Anlage S zur Einkommensteuererklärung betrifft die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Sie ist allerdings grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Ausfüllbare und elektronisch übermittelbare Formulare sind unter www.elster.de erhältlich. Auf Grund der grundsätzlichen Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Anlage S wird diese leider nicht mehr im Formular-Management-System bereitgestellt werden. Für den Fall, dass das zuständige Finanzamt auf Antrag zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichtet hat, steht der Papiervordruck aber hier zum Download bereit: Anlage S

Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage S

Anlage EÜRDie Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung betrifft die Einnahmen-Überschussrechnung bei Selbstständigen, Freiberuflern und Land- und Forstwirten. Sie ist zusätzlich zur Anlage G, S oder L abzugeben. Die Anlage EÜR ist allerdings grundsätzlich elektronisch zu übermitteln (§ 60 Absatz 4 EStDV). Ausfüllbare und elektronisch übermittelbare Formulare sind unter www.elster.de erhältlich. Auf Grund der grundsätzlichen Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Anlage EÜR wird diese leider nicht mehr im Formular-Management-System bereitgestellt. Für den Fall, dass das zuständige Finanzamt auf Antrag zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichtet hat, steht der Papiervordruck aber hier zum Download bereit:

  • Anlage EÜR
  • Anlageverzeichnis
  • Schuldzinsenberechnung
  • Ergänzungsrechnung Mehrbeträge
  • Ergänzungsrechnung Minderbeträge
  • Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben
  • Anlageverzeichnis zum Sonderbetriebsvermögen
  • Anlage LuF
  • Anleitung zur Anlage EÜR
  • Ergänzung zur Anleitung

Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage EÜR - Einnahmen-Überschussrechnung

Anlage LDie Anlage L zur Einkommensteuererklärung betrifft Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Sie ist allerdings grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Ausfüllbare und elektronisch übermittelbare Formulare sind unter www.elster.de erhältlich. Auf Grund der grundsätzlichen Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Anlage G wird diese leider nicht mehr im Formular-Management-System bereitgestellt werden. Für den Fall, dass das zuständige Finanzamt auf Antrag zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichtet hat, steht der Papiervordruck aber hier zum Download bereit: Anlage L

Vereinfachte SteuererklärungRentnerinnen und Rentner in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Bremen und Sachsen haben die Möglichkeit, auf die Abgabe einer umfassenden Einkommensteuererklärung zu verzichten und stattdessen eine vereinfachte Steuererklärung abzugeben. Das neue Verfahren wird "Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ genannt.

Die genannten Länder haben mit Unterstützung des Bundesministeriums der Finanzen ein Pilotprojekt gestartet, um Steuererklärungen für Rentner und Pensionäre zu vereinfachen. Der zusätzliche Service einer "Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften" richtet sich gezielt an Rentner und Pensionäre, bei denen das Finanzamt bereits die überwiegende Anzahl von steuerlich relevanten Informationen von dritter Seite elektronisch erhalten hat. Dazu gehören z.B. die elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelten Renteneinkünfte oder / und Pensionen und die Krankenversicherungsbeiträge.

Auf dem neuen Formular können ergänzend folgende Aufwendungen geltend gemacht werden:

  • Beiträge zur Risikolebensversicherungen, Unfall- und Haftpflichtversicherungen. Diese wirken sich steuerlich nur aus, wenn der Höchstbetrag (typischerweise 1.900 EUR) nicht bereits durch Beiträge zu Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungen ausgeschöpft wurde.
  • Spenden und Mitgliedsbeiträge.
  • Kirchensteuer (nicht Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer).
  • außergewöhnliche Belastungen, z.B. Krankheitskosten, Pflege- und Pflegeheimkosten, behinderungsbedingte Kosten.
  • Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.

Damit sind alle steuerlichen Pflichten erledigt. Die Werbungskostenpauschale und der Sonderausgaben-Pauschbetrag werden automatisch berücksichtigt. Belege müssen Sie Ihrer Steuererklärung nicht mehr beifügen. Bitte bewahren Sie die Belege aber für Nachfragen des Finanzamtes auf. 

  • Hier finden Sie den Vordruck als PDF-Datei: Vereinfachte Steuererklärung
  • Weitere Informationen: Amtsveranlagung für Rentner: Steuererklärung vom Finanzamt erledigen lassen

Hinweis: Die lange Jahre mögliche  "Vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer" ist ab 2019 entfallen.

Steuererklärung bei beschränkter SteuerpflichtDie Steuererklärung bei beschränkter Steuerpflicht betrifft Personen mit Wohnsitz im Ausland und bestimmten Einkünften aus Deutschland.

  • Amtliche Anleitung zur Steuererklärung bei beschränkter Steuerpflicht 2019

 

Gesonderte und einheitliche Feststellung 2019

Eine gesonderte und einheitliche Feststellung  (kurz: Feststellungserklärung) ist durchzuführen, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind, also zum Beispiel bei einer Grundstücksgemeinschaft. Die Feststellungserklärung ist allerdings grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Ausfüllbare und elektronisch übermittelbare Formulare sind unter www.elster.de erhältlich. Auf Grund der grundsätzlichen Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Feststellungserklärung wird diese leider nicht mehr im Formular-Management-System bereitgestellt. Für den Fall, dass das zuständige Finanzamt auf Antrag zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichtet hat, steht der Papiervordruck aber hier zum Download bereit:

  • Erklärung zur gesonderten und einheitliche Feststellung
  • Anlage FB zur Feststellungserklärung - Angaben zu den Beteiligten
  • Anlage FE zur Feststellungserklärung - Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen

 

Umsatzsteuer 2019 / 2020

Die Umsatzsteuererklärung ist elektronisch zu übermitteln. Ausfüllbare und elektronisch übermittelbare Formulare sind unter www.elster.de erhältlich. Auf Grund der grundsätzlichen Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Umsatzsteuererklärung mit den entsprechenden Anlagen kann diese leider nicht mehr im Formular-Management-System bereitgestellt werden. Ausdruckbare Anlagen finden Sie aber nachfolgend.Umsatzsteuererklärung 2019Die Umsatzsteuererklärung ist elektronisch abzugeben - am besten mit dem kostenlosen Programm ELSTERFormular der Finanzverwaltung. Hier aber dennoch der Vordruck als PDF-Datei:

  • Umsatzsteuererklärung 2019
  • Amtliche Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2019
  • Anlage UN zur Umsatzsteuererklärung 2019

Und hier finden Sie auch schon die Amtliche Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2020

Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist elektronisch abzugeben - am besten mit dem kostenlosen Programm ELSTERFormular der Finanzverwaltung. Hier aber dennoch der Vordruck als PDF-Datei.

  • Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020
  • Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 (neu zum 1.7.2020) 

Antrag auf Dauerfristverlängerung 2020... und Anmeldung der Sondervorauszahlung.

Erklärung zur Fahrzeug-EinzelbesteuerungBei Erwerb eines neuen Fahrzeugs im EU-Ausland

  • Erklärung zur Fahrzeug-Einzelbesteuerung (mit BMF-Schreiben)
  • Anlage USt 1 B zur Fahrzeugeinzelbesteuerung (mit BMF-Schreiben)
  • Beitrag des Steuerrat24: Autokauf und -verkauf im EU-Ausland: Umsatzsteuerpflicht auch für Privatpersonen

 

 

 

 

Aktuell

  • Erdbeben Türkei und Syrien: Katastrophenerlass des BMF in Kraft
  • Grundsteuererklärung: Verlängerung der Abgabefrist in Bayern; Kulanzzeit in Baden-Württemberg
  • Solidaritätszuschlag 2020, 2021: Laut Bundesfinanzhof verfassungskonform
  • Steuertipp der Woche Nr. 279: Pkw-Vermietung unter Ehegatten
  • Steuertipp der Woche Nr. 278: Anspruch auf Kindergeld bei nur angestrebter Weiterbildung

Weitere Informationen

  • Berechnung der Einkommensteuer (Programm des BMF)
  • Steueränderungen 2021
  • Steueränderungen 2020
  • Überblick über steuerliche Frei-, Pausch- und Höchstbeträge 2020
  • Überblick über steuerliche Frei-, Pausch- und Höchstbeträge 2021
  • Brutto-Netto-Gehaltsrechner
  • Einkommensteuertarife ab 2000
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Quelle: https://www.steuerrat24.de/steuererklaerung/steuererklaerung-2019/steuerformulare-2019.html
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